Unteranhang 8 RDE3 (VO (EU) 2017/1151)
Elektro-, Hybridelektro- und Brennstoffzellen-Hybrid-Fahrzeuge mit komprimiertem Wasserstoff
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1.
-
Allgemeine Anforderungen
Bei Prüfungen von NOVC-HEV, OVC-HEV und NOVC-FCHV wird die Anlage 2 von Unteranhang 6 durch Anlage 2 und 3 dieses Unteranhangs ersetzt. Sofern nicht anders angegeben gelten alle Anforderungen dieses Unteranhangs für Fahrzeuge mit und ohne vom Fahrer wählbaren Betriebsarten. Soweit in diesem Unteranhang nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gelten alle in Unteranhang 6 festgelegten Anforderungen und Verfahren weiterhin für NOVC-HEV, OVC-HEV, NOVC-FCHV und Elektrofahrzeuge.- 1.1.
- Einheiten, Genauigkeit und Auflösung der elektrischen Parameter
In Bezug auf die Messungen gelten die Einheiten und die Angaben zur Genauigkeit und Auflösung aus der nachfolgenden Tabelle A8/1.| Parameter | Einheiten | Genauigkeit | Auflösung |
|---|---|---|---|
| Elektrische Energie(1) | Wh | ± 1 Prozent | 0,001 kWh(2) |
| Elektrischer Strom | A | ± 0,3 % FSD oder ± 1 % des Ablesewerts(3)(4) | 0,1 A |
| Elektrische Spannung | V | ± 0,3 % FS oder ± 1 % des Ablesewerts(3) | 0,1 V |
- 1.2.
- Prüfung der Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs
Es gelten die gleichen Parameter, Einheiten und Messgenauigkeiten wie für reine ICE-Fahrzeuge.- 1.3.
- Einheiten und Messgenauigkeit der abschließenden Prüfungsergebnisse
Die Einheiten und die Genauigkeit der Angaben für die abschließenden Ergebnisse richten sich nach den Angaben in Tabelle A8/2. Für die Zwecke der Berechnungen in Absatz 4 dieses Unteranhangs gelten die ungerundeten Werte.| Parameter | Einheiten | Messgenauigkeit des abschließenden Prüfungsergebnisses |
|---|---|---|
| PER(p)(6), PERcity, AER(p)(6), AERcity, EAER(p)(6), EAERcity, RCDA(5), RCDC | km | Auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet |
| FCCS(,p)(6), FCCD, FCweighted für HEV | l/100 km | Auf die erste Dezimalstelle gerundet |
| FCCS(,p)(6) für FCHV | kg/100 km | Auf die zweite Dezimalstelle gerundet |
| MCO2,CS(,p)(6), MCO2,CD, MCO2, gewichtet | g/km | Auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet |
| EC(p)(6), ECcity, ECAC,CD, ECAC,weighted | Wh/km | Auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet |
| EAC | kWh | Auf die erste Dezimalstelle gerundet |
- 1.4.
- Fahrzeugklassifizierung
Alle OVC-HEV, NOVC-HEV, PEV und NOVC-FCHV werden als Fahrzeuge der Klasse 3 klassifiziert. Der anzuwendende Prüfzyklus für das Prüfverfahren Typ 1 ist nach Absatz 1.4.2. dieses Unteranhangs auf der Grundlage des entsprechenden, in Absatz 1.4.1 dieses Unteranhangs beschriebenen Bezugsprüfzyklus zu bestimmen.- 1.4.1.
- Bezugsprüfzyklus
1.4.1.1. Die Bezugsprüfzyklen für Fahrzeuge der Klasse 3 werden in Unteranhang 1 Absatz 3.3 festgelegt.
1.4.1.2. Für PEV-Elektrofahrzeuge kann das Miniaturisierungsverfahren gemäß Unteranhang 1 Absätze 8.2.3 und 8.3 auf die Prüfzyklen gemäß Unteranhang 1 Absatz 3.3 angewendet werden, indem die Nennleistung durch die höchste Nutzleistung gemäß UNECE-Regelung Nr. 85 ersetzt wird. In einem solchen Fall gilt der miniaturisierte Zyklus als der Bezugsprüfzyklus.
- 1.4.2.
- Anzuwendender Prüfzyklus
- 1.4.2.1.
- Anzuwendender WLTP-Prüfzyklus
Als Bezugsprüfzyklus gemäß Absatz 1.4.1 dieses Unteranhangs gilt der anzuwendende WLTP-Prüfzyklus (WLTC) für das Prüfverfahren Typ 1. Für den Fall, dass Unteranhang 1 Absatz 9 auf der Grundlage des Bezugsprüfzyklus gemäß der Beschreibung in Absatz 1.4.1 dieses Unteranhangs angewendet wird, gilt dieser modifizierte Prüfzyklus als der anzuwendende WLTP-Prüfzyklus (WLTC) für das Prüfverfahren Typ 1.- 1.4.2.2.
- Anzuwendender WLTP-Stadt-Prüfzyklus
Der WLTP-Stadt-Prüfzyklus (WLTCcity) für Fahrzeuge der Klasse 3 wird in Unteranhang 1 Absatz 3.5 festgelegt.- 1.5.
- OVC-HEV, NOVC-HEV und PEV-Elektrofahrzeuge mit Handschaltung
Die Fahrzeuge sind gemäß der Anzeige des Gangwechselanzeigers, falls vorhanden, oder gemäß der Hersteller-Betriebsanleitung zu fahren.- 2.
- Einfahren von Prüffahrzeugen
Das gemäß diesem Anhang zu prüfende Fahrzeug ist in gutem technischen Zustand vorzuführen und nach den Empfehlungen des Herstellers einzufahren. Werden die REESS oberhalb des normalen Betriebstemperaturbereichs betrieben, hat der Bediener das vom Fahrzeughersteller empfohlene Verfahren anzuwenden, damit die REESS-Temperatur innerhalb des normalen Betriebsbereichs bleibt. Der Hersteller hat den Nachweis zu erbringen, dass das Temperatursteuerungssystem des REESS weder deaktiviert noch reduziert ist.2.1. OVC-HEV und NOVC-HEV müssen gemäß den Anforderungen von Unteranhang 6 Absatz 2.3.3 eingefahren worden sein.
2.2. NOVC-FCHV müssen mindestens 300 km mit ihren Brennstoffzellen und den installierten REESS zurückgelegt haben.
2.3. PEV müssen über mindestens 300 km oder über eine vollständige Strecke mit vollständiger Aufladung, je nachdem, welcher Wert höher ist, eingefahren worden sein.
2.4. Jedes REESS, das keinen Einfluss auf die CO2-Emissionsmasse oder den H2-Verbrauch hat, ist von der Überwachung auszunehmen.
- 3.
- Prüfverfahren
- 3.1.
- Allgemeine Anforderungen
- 3.1.1.
- Für alle OVC-HEV, NOVC-HEV, Elektrofahrzeuge and NOVC-FCHV gelten gegebenenfalls folgende Bestimmungen:
- 3.1.1.1.
- Die Fahrzeuge sind gemäß den in Absatz 1.4.2 dieses Unteranhangs beschriebenen anzuwendenden Prüfzyklen zu prüfen.
- 3.1.1.2.
- Kann das Fahrzeug den anzuwendenden Prüfzyklus innerhalb der in Unteranhang 6 Absatz 2.6.8.3 angegebenen Geschwindigkeitstoleranzen nicht durchlaufen, muss die Beschleunigungseinrichtung, wenn nicht anders festgelegt, vollständig aktiviert sein, bis die erforderliche Geschwindigkeitskurve wieder erreicht wird.
- 3.1.1.3.
- Das Einschalten des Antriebs hat unter Anwendung der gemäß der Herstelleranweisung für diesen Zweck bereitgestellten Einrichtungen zu erfolgen.
- 3.1.1.4.
- Bei OVC-HEV, NOVC-HEV und PEV beginnen die Probenahme der Abgasemissionen und die Messung des Stromverbrauchs für jeden anzuwendenden Prüfzyklus vor oder mit dem Auslösen des Anlassvorgangs und enden nach Abschluss jedes anzuwendenden Prüfzyklus.
- 3.1.1.5.
- Bei OVC-HEV und NOVC-HEV sind Emissionen gasförmiger Verbindungen für jede einzelne Prüfungsphase zu analysieren. Das Weglassen der Phasenanalyse ist zulässig bei Phasen, in denen kein Verbrennungsmotor betrieben wird.
- 3.1.1.6.
- Die Partikelzahl ist für jede einzelne Phase zu analysieren und die Partikelemissionen sind für jeden anzuwendenden Prüfzyklus zu analysieren.
- 3.1.2.
- Die Kühlluftzufuhr gemäß der Beschreibung in Unteranhang 6 Absatz 2.7.2 gilt nur für die Prüfung Typ 1 bei Ladungserhaltung von OVC-HEV gemäß Absatz 3.2 dieses Unteranhangs und für die Prüfung von NOVC-HEV gemäß Absatz 3.3 dieses Unteranhangs.
- 3.2.
- OVC-HEV
3.2.1. Die Fahrzeuge sind im Zustand des Betriebs bei Entladung (CD-Zustand) und des Betriebs bei Ladungserhaltung (CS-Zustand) zu prüfen.
3.2.2. Die Fahrzeuge können nach vier möglichen Prüffolgen geprüft werden:- 3.2.2.1.
- Option 1: Prüfung Typ 1 bei Entladung ohne anschließende Prüfung Typ 1 bei Ladungserhaltung.
- 3.2.2.2.
- Option 2: Prüfung Typ 1 bei Ladungserhaltung ohne anschließende Prüfung Typ 1 bei Entladung.
- 3.2.2.3.
- Option 3: Prüfung Typ 1 bei Entladung mit anschließender Prüfung Typ 1 bei Ladungserhaltung.
- 3.2.2.4.
- Option 4: Prüfung Typ 1 bei Ladungserhaltung mit anschließender Prüfung Typ 1 bei Entladung.
Abbildung A8/1

3.2.3. Die vom Fahrer wählbare Betriebsart ist entsprechend der Beschreibung in folgenden Prüffolgen einzustellen (Option 1 bis Option 4).
- 3.2.4.
- Prüfung Typ 1 bei Entladung ohne anschließende Prüfung Typ 1 bei Ladungserhaltung (Option 1).
Die Prüffolge nach Option 1 gemäß der Beschreibung in den Absätzen 3.2.4.1 bis einschließlich 3.2.4.7 dieses Unteranhangs sowie die entsprechende Ladezustandskurve des REESS werden in Anlage 1 Abbildung A8, Anl. 1/1 dieses Unteranhangs gezeigt.- 3.2.4.1.
- Vorkonditionierung
Das Fahrzeug ist gemäß den Verfahren in Anlage 4 Absatz 2.2 dieses Unteranhangs vorzubereiten.- 3.2.4.2.
- Prüfbedingungen
Bei Fahrzeugen mit einer vom Fahrer wählbaren Betriebsart ist die Betriebsart für die Prüfung Typ 1 bei Entladung gemäß Anlage 6 Absatz 2 dieses Unteranhangs zu wählen.- 3.2.4.3.
- Verfahren für die Prüfung Typ 1 bei Entladung
- 3.2.4.3.1.
- Das Verfahren für die Prüfung Typ 1 bei Entladung besteht aus einer Reihe aufeinander folgenden Zyklen, auf die jeweils eine Abkühlzeit von höchstens 30 Minuten folgt, bis der Zustand des Betriebs bei Ladungserhaltung erreicht ist.
- 3.2.4.3.2.
- Während der Abkühlzeit zwischen den einzelnen anzuwendenden Prüfzyklen ist der Antriebsstrang zu deaktivieren und das REESS darf nicht aus einer externen elektrischen Energiequelle wiederaufgeladen werden. Die Geräte zur Messung des elektrischen Stroms aller REESS und zur Bestimmung der elektrischen Spannung aller REESS gemäß Anlage 3 dieses Unteranhangs dürfen zwischen den einzelnen Phasen des Prüfzyklus nicht abgeschaltet werden. Bei einer Messung mit Amperestundenzähler muss die Integration während der gesamten Prüfung erfolgen, bis die Prüfung abgeschlossen ist.
Das Fahrzeug ist nach der Abkühlzeit neu zu starten und in der vom Fahrer wählbaren Betriebsart gemäß Absatz 3.2.4.2.2 dieses Unteranhangs zu betreiben.
- 3.2.4.3.3.
- Abweichend von Unteranhang 5 Absatz 5.3.1 und unbeschadet des Unteranhangs 5 Absatz 5.3.1.2 können Analysatoren vor und nach der Prüfung Typ 1 bei Entladung kalibriert und ein Nullabgleich kann durchgeführt werden.
- 3.2.4.4.
- Ende der Prüfung Typ 1 bei Entladung
Das Ende der Prüfung Typ 1 bei Entladung gilt als erreicht, wenn das Kriterium für den Abbruch nach Absatz 3.2.4.5 dieses Unteranhangs zum ersten Mal erfüllt wird. Die Zahl der anzuwendenden WLTP-Prüfzyklen bis zu dem und einschließlich des Zyklus, bei dem das Kriterium für den Abbruch zum ersten Mal erfüllt wurde, beträgt n+1. Der anzuwendende WLTP-Prüfzyklus n wird als Übergangszyklus bestimmt. Der anzuwendende WLTP-Prüfzyklus n+1 wird als Bestätigungszyklus bestimmt. Bei Fahrzeugen ohne die Fähigkeit, die Ladung während des gesamten anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus zu erhalten, ist das Ende der Prüfung Typ 1 bei Entladung erreicht, wenn auf einer standardmäßigen bordeigenen Instrumententafel angezeigt wird, dass das Fahrzeug anzuhalten ist, oder wenn das Fahrzeug während vier aufeinanderfolgenden Sekunden oder länger von der vorgeschriebenen Geschwindigkeitstoleranz abweicht. Die Beschleunigungseinrichtung ist zu deaktivieren und das Fahrzeug innerhalb von 60 Sekunden bis zum Stillstand abzubremsen.- 3.2.4.5.
- Kriterium für den Abbruch
- 3.2.4.5.1.
- Es ist zu bewerten, ob das Kriterium für den Abbruch für jeden gefahrenen anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus erfüllt wird.
- 3.2.4.5.2.
- Das Kriterium für den Abbruch der Prüfung Typ 1 bei Entladung ist erfüllt, wenn die relative Veränderung der elektrischen Energie REECi, berechnet anhand der folgenden Gleichung, weniger als 0,04 beträgt.
REEC i ΔE REESS,i E cycle 1 3600 Dabei ist:
- REECi
- die relative Veränderung der elektrischen Energie des anzuwendenden betrachteten Prüfzyklus i der Prüfung Typ 1 bei Entladung;
- ΔEREESS,i
- die Veränderung der elektrischen Energie aller REESS für den betrachteten Prüfzyklus i der Prüfung Typ 1 bei Entladung gemäß Absatz 4.3 dieses Unteranhangs, in Wh;
- Ecycle
- der Zyklusenergiebedarf des betrachteten anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus, berechnet nach Unteranhang 7 Absatz 5, in Ws;
- i
- die Kennziffer des betrachteten anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus;
1 3600 - ein Faktor für die Umrechnung des Zyklusenergiebedarfs in Wh.
- 3.2.4.6.
- Ladung des REESS und Messung der wiederaufgeladenen elektrischen Energie
- 3.2.4.6.1.
- Das Fahrzeug ist innerhalb von 120 Minuten nach dem anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus n+1, bei dem das Kriterium für den Abbruch der Prüfung Typ 1 bei Entladung zum ersten Mal erfüllt wird, an das Stromnetz anzuschließen.
Das REESS ist vollständig geladen, wenn das Kriterium für das Ende des Ladevorgangs gemäß Anlage 4 Absatz 2.2.3.2 dieses Unteranhangs erfüllt ist.
- 3.2.4.6.2.
- Mit dem Energiemessgerät, das zwischen das Ladegerät des Fahrzeugs und die Netzsteckdose geschaltet wird, werden die vom Stromnetz abgegebene wiederaufgeladene Energie EAC sowie die Ladedauer gemessen. Die Energiemessung kann abgebrochen werden, wenn das Kriterium für das Ende des Ladevorgangs gemäß Anlage 4 Absatz 2.2.3.2 dieses Unteranhangs erfüllt ist.
3.2.4.7. Jeder einzelne anzuwendende WLTP-Prüfzyklus im Rahmen der Prüfung Typ 1 bei Entladung muss die anzuwendenden Grenzwertemissionen gemäß Unteranhang 6 Absatz 1.2 einhalten.
- 3.2.5.
- Prüfung Typ 1 bei Ladungserhaltung ohne anschließende Prüfung Typ 1 bei Entladung (Option 2)
Die Prüffolge nach Option 2 gemäß der Beschreibung in den Absätzen 3.2.5.1 bis einschließlich 3.2.5.3.3 dieses Unteranhangs sowie die entsprechende Ladezustandskurve des REESS werden in Anlage 1 Abbildung A8, Anl. 1/2 dieses Unteranhangs gezeigt.- 3.2.5.1.
- Vorkonditionierung und Abkühlung
Das Fahrzeug ist gemäß den Verfahren in Anlage 4 Absatz 2.1 dieses Unteranhangs vorzubereiten.- 3.2.5.2.
- Prüfbedingungen
Bei Fahrzeugen mit einer vom Fahrer wählbaren Betriebsart ist die Betriebsart für die Prüfung Typ 1 bei Ladungserhaltung gemäß Anlage 6 Absatz 3 dieses Unteranhangs zu wählen.- 3.2.5.3.
- Verfahren für die Prüfung Typ 1
- 3.2.5.3.1.
- Das Fahrzeug ist nach den in Unteranhang 6 beschriebenen Typ-1-Prüfverfahren zu prüfen.
- 3.2.5.3.2.
- Erforderlichenfalls ist die CO2-Emissionsmasse gemäß Anlage 2 dieses Unteranhangs zu berichtigen.
- 3.2.5.3.3.
- Die Prüfung gemäß Absatz 3.2.5.3.1 dieses Unteranhangs muss die anzuwendenden Grenzwertemissionen nach Unteranhang 6 Absatz 1.2 einhalten.
- 3.2.6.
- Prüfung Typ 1 bei Entladung mit anschließender Prüfung Typ 1 bei Ladungserhaltung (Option 3).
Die Prüffolge nach Option 3 gemäß der Beschreibung in den Absätzen 3.2.6.1 bis einschließlich 3.2.6.3 dieses Unteranhangs sowie die entsprechende Ladezustandskurve des REESS werden in Anlage 1 Abbildung A8, Anl. 1/3 dieses Unteranhangs gezeigt.3.2.6.1. Für die Prüfung Typ 1 bei Entladung ist das in den Absätzen 3.2.4.1 bis einschließlich 3.2.4.5 sowie Absatz 3.2.4.7 dieses Unteranhangs beschriebene Verfahren durchzuführen.
3.2.6.2. Anschließend ist das Verfahren für die Prüfung Typ 1 bei Ladungserhaltung gemäß den Absätzen 3.2.5.1 bis einschließlich 3.2.5.3 dieses Unteranhangs durchzuführen. Die Absätze 2.1.1. bis einschließlich 2.1.2 der Anlage 4 dieses Unteranhangs gelten nicht.
- 3.2.6.3.
- Ladung des REESS und Messung der wiederaufgeladenen elektrischen Energie
- 3.2.6.3.1.
- Das Fahrzeug ist innerhalb von 120 Minuten nach Abschluss der Prüfung Typ 1 bei Ladungserhaltung an das Stromnetz anzuschließen.
Das REESS ist vollständig geladen, wenn das Kriterium für das Ende des Ladevorgangs gemäß Anlage 4 Absatz 2.2.3.2 dieses Unteranhangs erfüllt ist.
- 3.2.6.3.2.
- Mit dem Energiemessgerät, das zwischen das Ladegerät des Fahrzeugs und die Netzsteckdose geschaltet wird, werden die vom Stromnetz abgegebene wiederaufgeladene Energie EAC sowie die Ladedauer gemessen. Die Energiemessung kann abgebrochen werden, wenn das Kriterium für das Ende des Ladevorgangs gemäß Anlage 4 Absatz 2.2.3.2 dieses Unteranhangs erfüllt ist.
- 3.2.7.
- Prüfung Typ 1 bei Ladungserhaltung mit anschließender Prüfung Typ 1 bei Entladung (Option 4).
Die Prüffolge nach Option 4 gemäß der Beschreibung in den Absätzen 3.2.7.1 bis einschließlich 3.2.7.2 dieses Unteranhangs sowie die entsprechende Ladezustandskurve des REESS werden in Anlage 1 Abbildung A8, Anl. 1/4 dieses Unteranhangs gezeigt.- 3.2.7.1.
- Für die Prüfung Typ 1 bei Ladungserhaltung ist das in den Absätzen 3.2.5.1 bis einschließlich 3.2.5.3 sowie Absatz 3.2.6.3.1 dieses Unteranhangs beschriebene Verfahren durchzuführen.
- 3.2.7.2.
- Anschließend ist das Verfahren für die Prüfung Typ 1 bei Entladung gemäß den Absätzen 3.2.4.2 bis einschließlich 3.2.4.7 dieses Unteranhangs durchzuführen.
- 3.3.
- NOVC-HEV
Die Prüffolge nach den Absätzen 3.3.1 bis einschließlich 3.3.3 dieses Unteranhangs sowie die entsprechende Ladezustandskurve des REESS werden in Anlage 1 Abbildung A8, Anl. 1/5 dieses Unteranhangs gezeigt.- 3.3.1.
- Vorkonditionierung und Abkühlung
- 3.3.1.1.
- Die Fahrzeuge sind gemäß Unteranhang 6 Absatz 2.6 vorzukonditionieren.
Zusätzlich zu den Anforderungen in Unteranhang 6 Absatz 2.6 kann der Ladezustand des Antriebs-REESS für die Prüfung bei Ladungserhaltung vor der Vorkonditionierung entsprechend den Empfehlungen des Herstellers eingestellt werden, um eine Prüfung im Zustand des Betriebs bei Ladungserhaltung zu erreichen.
- 3.3.1.2.
- Die Fahrzeuge sind gemäß Unteranhang 6 Absatz 2.7 abzukühlen.
- 3.3.2.
- Prüfbedingungen
3.3.2.1. Die Fahrzeuge sind im Zustand des Betriebs bei Ladungserhaltung gemäß Absatz 3.3.6 dieses Anhangs zu prüfen.
- 3.3.2.2.
- Wahl einer vom Fahrer wählbaren Betriebsart
Bei Fahrzeugen mit einer vom Fahrer wählbaren Betriebsart ist die Betriebsart für die Prüfung Typ 1 bei Ladungserhaltung gemäß Anlage 6 Absatz 3 dieses Unteranhangs zu wählen.- 3.3.3.
- Verfahren für die Prüfung Typ 1
- 3.3.3.1.
- Das Fahrzeug ist nach dem in Unteranhang 6 beschriebenen Typ-1-Prüfverfahren zu prüfen.
- 3.3.3.2.
- Erforderlichenfalls ist die CO2-Emissionsmasse gemäß Anlage 2 dieses Unteranhangs zu berichtigen.
- 3.3.3.3.
- Die Prüfung Typ 1 bei Ladungserhaltung muss die anzuwendenden Grenzwertemissionen nach Unteranhang 6 Absatz 1.2 einhalten.
- 3.4.
- PEV
- 3.4.1.
- Allgemeine Anforderungen
Das Prüfverfahren zur Bestimmung der vollelektrischen Reichweite (E-Fahrzeug) und des Stromverbrauchs ist entsprechend der geschätzten vollelektrischen Reichweite (E-Fahrzeug) (PER) des Prüffahrzeugs aus Tabelle A8/3 auszuwählen. Wird das Interpolationskonzept angewendet, so ist das anzuwendende Prüfverfahren entsprechend der Reichweite PER des Fahrzeugs H innerhalb der spezifischen Interpolationsfamilie auszuwählen.| Anzuwendender Prüfzyklus | Die geschätzte PER beträgt …. | Anzuwendendes Prüfverfahren |
|---|---|---|
| Prüfzyklus gemäß Absatz 1.4.2.1 dieses Unteranhangs | … weniger als die Länge von drei anzuwendenden WLTP-Prüfzyklen. | Das Verfahren für die Prüfung Typ 1 mit aufeinanderfolgenden Zyklen (gemäß Absatz 3.4.4.1 dieses Unteranhangs). |
| … ist ebenso lang wie oder länger als drei anzuwendende WLTP-Prüfzyklen. | Das verkürzte Verfahren für die Prüfung Typ 1 (gemäß Absatz 3.4.4.2 dieses Unteranhangs). | |
| Stadtzyklus gemäß Absatz 1.4.2.2 dieses Unteranhangs | … für den anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus nicht verfügbar. | Das Verfahren für die Prüfung Typ 1 mit aufeinanderfolgenden Zyklen (gemäß Absatz 3.4.4.1 dieses Unteranhangs). |
- 3.4.2.
- Vorkonditionierung
Das Fahrzeug ist gemäß den Verfahren in Anlage 4 Absatz 3 dieses Unteranhangs vorzubereiten.- 3.4.3.
- Wahl einer vom Fahrer wählbaren Betriebsart
Bei Fahrzeugen mit einer vom Fahrer wählbaren Betriebsart ist die Betriebsart für die Prüfung gemäß Anlage 6 Absatz 4 dieses Unteranhangs zu wählen.- 3.4.4.
- Verfahren für die Prüfung Typ 1 für PEV
- 3.4.4.1.
- Verfahren für die Prüfung Typ 1 mit aufeinander folgenden Zyklen
Die Prüfung ist durchzuführen, indem aufeinander folgende anzuwendende Prüfzyklen bis zum Erreichen des Kriteriums für den Abbruch gemäß Absatz 3.4.4.1.3 dieses Unteranhangs gefahren werden. Pausen des Fahrers und/oder Bedieners sind nur zwischen den Prüfzyklen zulässig; die Höchstdauer der Pausen beträgt 10 Minuten. Während der Pause muss der Antrieb ausgeschaltet sein. Ab dem Beginn der Prüfung bis zum Erreichen des Kriteriums für den Abbruch ist der elektrische Strom aller REESS gemäß Anlage 3 dieses Unteranhangs zu messen und die elektrische Spannung ist gemäß Anlage 3 dieses Unteranhangs zu bestimmen. Das Kriterium für den Abbruch ist erreicht, wenn das Fahrzeug während vier aufeinanderfolgenden Sekunden oder länger die vorgeschriebene Toleranz der Geschwindigkeitskurve gemäß Unteranhang 6 Absatz 2.6.8.3 überschreitet. Die Beschleunigungseinrichtung ist zu deaktivieren. Das Fahrzeug ist innerhalb von 60 Sekunden bis zum Stillstand abzubremsen.- 3.4.4.2.
- Verkürztes Verfahren der Prüfung Typ 1
Das verkürzte Verfahren der Prüfung Typ 1 besteht aus zwei dynamischen Segmenten (DS1 und DS2) in Verbindung mit zwei Segmenten mit konstanter Geschwindigkeit (CSSM und CSSE) gemäß Abbildung A8/2.
Die dynamischen Segmente DS1 und DS2 werden zur Bestimmung des Stromverbrauchs für die entsprechende Phase, den anzuwendenden WLTP-Stadtzyklus und den anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus verwendet. Die Segmente mit konstanter Geschwindigkeit CSSM und CSSE sollen die Prüfdauer verringern, indem das REESS schneller entladen wird als beim Verfahren für die Prüfung Typ 1 mit aufeinander folgenden Zyklen. Jedes dynamische Segment DS1 und DS2 besteht aus einem anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus gemäß Absatz 1.4.2.1 dieses Unteranhangs, gefolgt von einem anzuwendenden WLTP-Stadt-Prüfzyklus gemäß Absatz 1.4.2.2 dieses Unteranhangs. Die konstanten Geschwindigkeiten während der Segmente CSSM und CSSE müssen identisch sein. Wird das Interpolationskonzept angewendet, so ist dieselbe konstante Geschwindigkeit innerhalb der Interpolationsfamilie anzuwenden. Die Mindestgeschwindigkeit der Segmente mit konstanter Geschwindigkeit beträgt 100 km/h. Auf Antrag des Herstellers und mit Zustimmung der Genehmigungsbehörde kann eine höhere konstante Geschwindigkeit in den Segmenten mit konstanter Geschwindigkeit ausgewählt werden. Die Beschleunigung auf die konstante Geschwindigkeit muss reibungslos verlaufen und innerhalb einer Minute nach Abschluss der dynamischen Segmente erfolgt sein sowie – bei einer Pause gemäß Tabelle A8/4 – nach Einschalten des Antriebs. Ist die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs niedriger als die vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit für die Segmente mit konstanter Geschwindigkeit entsprechend der Spezifikation der Geschwindigkeit in diesem Absatz, so muss die vorgeschriebene Geschwindigkeit in den Segmenten mit konstanter Geschwindigkeit gleich der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs sein. Die Länge des Segments mit konstanter Geschwindigkeit CSSE ist auf der Grundlage des Prozentsatzes der nutzbaren REESS-Energie UBESTP gemäß Absatz 4.4.2.1 dieses Unteranhangs zu bestimmen. Die verbleibende Energie im Antriebs-REESS nach dem dynamischen Geschwindigkeitssegment DS2 muss gleich oder kleiner als 10 Prozent von UBESTP. sein. Der Hersteller muss nach der Prüfung gegenüber der Genehmigungsbehörde nachweisen, dass diese Anforderung eingehalten wird. Die Länge des Segments mit konstanter Geschwindigkeit CSSM kann anhand folgender Gleichung berechnet werden: - PERest
- die geschätzte vollelektrische Reichweite des betrachteten PEV, in km;
- dDS1
- die Länge des Segments mit dynamischer Geschwindigkeit 1, in km;
- dDS2
- die Länge des Segments mit dynamischer Geschwindigkeit 2, in km;
- dCSSE
- die Länge des Segments mit konstanter Geschwindigkeit CSSE, in km.
| In Segment mit konstanter Geschwindigkeit gefahrene Strecke CSSM (km) | Maximale Gesamtdauer der Pause (Min.) |
|---|---|
| Bis zu 100 | 10 |
| Bis zu 150 | 20 |
| Bis zu 200 | 30 |
| Bis zu 300 | 60 |
| Über 300 | Auf der Grundlage der Empfehlung des Herstellers |
- 3.4.4.3.
- Ladung des REESS und Messung der wiederaufgeladenen elektrischen Energie
- 3.4.4.3.1.
- Nach Abbremsen bis zum Stillstand gemäß Absatz 3.4.4.1.3 dieses Unteranhangs für das Verfahren für die Prüfung Typ 1 mit aufeinander folgenden Zyklen und gemäß Absatz 3.4.4.2.3 dieses Unteranhangs für das Verfahren für die verkürzte Prüfung Typ 1 ist das Fahrzeug innerhalb von 120 Minuten an das Stromnetz anzuschließen.
Das REESS ist vollständig geladen, wenn das Kriterium für das Ende des Ladevorgangs gemäß Anlage 4 Absatz 2.2.3.2 dieses Unteranhangs erfüllt ist.
- 3.4.4.3.2.
- Mit dem Energiemessgerät, das zwischen das Ladegerät des Fahrzeugs und die Netzsteckdose geschaltet wird, werden die vom Stromnetz abgegebene wiederaufgeladene Energie EAC sowie die Ladedauer gemessen. Die Energiemessung kann abgebrochen werden, wenn das Kriterium für das Ende des Ladevorgangs gemäß Anlage 4 Absatz 2.2.3.2 dieses Unteranhangs erfüllt ist.
- 3.5.
- NOVC-FCHV
Die Prüffolge gemäß den Absätzen 3.5.1 bis einschließlich 3.5.3 dieses Unteranhangs sowie die entsprechende Ladezustandskurve des REESS werden in Anlage 1 Abbildung A8, Anl. 1/5 dieses Unteranhangs gezeigt.- 3.5.1.
- Vorkonditionierung und Abkühlung
Die Fahrzeuge sind gemäß Absatz 3.3.1 dieses Unteranhangs abzukühlen.- 3.5.2.
- Prüfbedingungen
3.5.2.1. Die Fahrzeuge sind im Zustand des Betriebs bei Ladungserhaltung gemäß Absatz 3.3.6 dieses Anhangs zu prüfen.
- 3.5.2.2.
- Wahl einer vom Fahrer wählbaren Betriebsart
Bei Fahrzeugen mit einer vom Fahrer wählbaren Betriebsart ist die Betriebsart für die Prüfung Typ 1 bei Ladungserhaltung gemäß Anlage 6 Absatz 3 dieses Unteranhangs zu wählen.- 3.5.3.
- Verfahren für die Prüfung Typ 1
- 3.5.3.1.
- Die Fahrzeuge sind nach dem in Unteranhang 6 beschriebenen Verfahren für die Prüfung Typ 1 zu prüfen und der Kraftstoffverbrauch ist nach Anlage 7 dieses Unteranhangs zu berechnen.
- 3.5.3.2.
- Erforderlichenfalls ist der Kraftstoffverbrauch gemäß Anlage 2 dieses Unteranhangs zu berichtigen.
- 4.
- Berechnungen für Hybridelektrofahrzeuge, vollelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellen-Fahrzeuge mit komprimiertem Wasserstoff
- 4.1.
- Berechnungen von Emissionen gasförmiger Verbindungen, Partikelemissionen und der Zahl emittierter Partikel
- 4.1.1.
- Emissionsmasse bei Ladungserhaltung von Emissionen gasförmiger Verbindungen, Partikelemissionen und der Zahl emitierter Partikel für OVC-HEV und NOVC-HEV
Die Partikelemissionen bei Ladungserhaltung PMCS sind gemäß Unteranhang 7 Absatz 3.3 zu berechnen. Die Zahl emittierter Partikel bei Ladungserhaltung PNCS ist gemäß Unteranhang 7 Absatz 4 zu berechnen.- 4.1.1.1.
- Schrittweises Verfahren für die Berechnung der abschließenden Prüfergebnisse der Prüfung Typ 1 bei Ladungserhaltung für NOVC-HEV und OVC-HEV
Die Ergebnisse werden in der in der Tabelle A8/5 angegebenen Reihenfolge berechnet. Alle anwendbaren Ergebnisse in der Spalte „Ergebnis” sind aufzuzeichnen. In der Spalte „Verfahren” sind die Absätze aufgeführt, die für die Berechnung zu verwenden sind oder es sind zusätzliche Berechnungsverfahren angegeben.
Für die Zwecke dieser Tabelle wird in den Gleichungen und Ergebnissen folgende Nomenklatur verwendet:
- c
- vollständiger anzuwendender Prüfzyklus
- p
- jede anzuwendende Zyklusphase;
- i
- anzuwendende Grenzwertemissionskomponente (außer CO2);
- CS
- bei Ladungserhaltung
- CO2
- CO2-Emissionsmasse
Tabelle A8/5
Berechnung der abschließenden Werte für gasförmige Emissionen bei Ladungserhaltung
Quelle Dateneingabe Verfahren Ergebnis Schritt Nr. Unteranhang 6 Rohergebnisse der Prüfung Emissionsmasse bei Ladungserhaltung
Absätze 3 bis 3.2.2 von Unteranhang 7
Mi,CS,p,1, in g/km; MCO2,CS,p,1, in g/km 1 Ergebnis des Schritts Nr. 1 dieser Tabelle Mi,CS,p,1, in g/km; MCO2,CS,p,1, in g/km Berechnung der Werte von kombinierten Zyklen bei Ladungserhaltung:
M i,CS,c,2 p Mi,CS,p,1 d p p dp M CO2,CS,c,2 p MCO2,CS,p,1 d p p dp dabei ist/sind:
Mi,CS,c,2 das Ergebnis der Emissionsmasse bei Ladungserhaltung während des gesamten Zyklus;
MCO2,CS,c,2 das Ergebnis der CO2-Emissionsmasse bei Ladungserhaltung während des gesamten Zyklus;
dp die gefahrenen Strecken der Zyklusphasen p.
Mi,CS,c,2, in g/km; MCO2,CS,c,2, in g/km 2 Ergebnis der Schritte Nr. 1 und 2 dieser Tabelle MCO2,CS,p,1, in g/km; MCO2,CS,c,2, in g/km. Berichtigung der Veränderung der elektrischen Energie des REESS
Absätze 4.1.1.2 bis 4.1.1.5 dieses Unteranhangs
MCO2,CS,p,3, in g/km; MCO2,CS,c,3, in g/km 3 Ergebnis der Schritte Nr. 2 und 3 dieser Tabelle Mi,CS,c,2, in g/km; MCO2,CS,c,3, in g/km Berichtigung der Emissionsmasse bei Ladungserhaltung für alle Fahrzeuge, die mit Systemen mit periodischer Regenerierung Ki gemäß Unteranhang 6 Anlage 1 ausgerüstet sind.
Mi,CS,c,4 = Ki × Mi,CS,c,2
oder
Mi,CS,c,4 = Ki + Mi,CS,c,2
und
M CO2,CS,c,4 K CO2,K i M CO2,CS,c,3 oder
M CO2,CS,c,4 K CO2,K i M CO2,CS,c,3 Zusätzlicher Ausgleichs- oder Multiplikationsfaktor, der gemäß der Bestimmung von Ki zu verwenden ist.
Wenn Ki nicht gilt:
Mi,CS,c,4 = Mi,CS,c,2
MCO2,CS,c,4 = MCO2,CS,c,3
Mi,CS,c,4, in g/km; MCO2,CS,c,4, in g/km 4a Ergebnis der Schritte Nr. 3 und 4a dieser Tabelle MCO2,CS,p,3, in g/km; MCO2,CS,c,3, in g/km; MCO2,CS,c,4, in g/km Wenn Ki gilt, sind die Werte der CO2-Phasen an den Wert des kombinierten Zyklus anzupassen:
MCO2,CS,p,4 = MCO2,CS,p,3 × AFKi
für jede Zyklusphase p;
dabei ist:
AF Ki M CO2,CS,c,4 M CO2,CS,c,3 Wenn Ki nicht gilt:
MCO2,CS,p,4 = MCO2,CS,p,3
MCO2,CS,p,4, in g/km 4b Ergebnis des Schritts Nr. 4 dieser Tabelle Mi,CS,c,4, g/km; MCO2,CS,p,4, g/km; MCO2,CS,c,4, in g/km; ATCT-Berichtigung gemäß Unteranhang 6a Absatz 3.8.2.
Gemäß Anhang VII berechnete und angewandte Verschlechterungsfaktoren
Mi,CS,c,5, in g/km; MCO2,CS,c,5, in g/km; MCO2,CS,p,5, in g/km 5
Ergebnis einer einzigen Prüfung
Ergebnis des Schritts Nr. 5 dieser Tabelle Für jede Prüfung: Mi,CS,c,5, in g/km; MCO2,CS,c,5, in g/km; MCO2,CS,p,5, in g/km Mittelung der Prüfungen und angegebener Wert nach Unteranhang 6 Absätze 1.2 bis einschließlich 1.2.3 Mi,CS,c,6, in g/km; MCO2,CS,c,6, in g/km; MCO2,CS,p,6, in g/km; MCO2,CS,c,declared, in g/km 6
Mi,CSErgebnis einer Prüfung Typ 1 für ein Prüffahrzeug
Ergebnis des Schritts Nr. 6 dieser Tabelle MCO2,CS,c,6, in g/km; MCO2,CS,p,6, in g/km; MCO2,CS,c,declared, in g/km Abgleich der Phasenwerte
Absatz 1.2.4 des Unteranhangs 6
und:
MCO2,CS,c,7 = MCO2,CS,c,declared
MCO2,CS,c,7, in g/km; MCO2,CS,p,7, in g/km 7
MCO2,CSErgebnis einer Prüfung Typ 1 für ein Prüffahrzeug
Ergebnis der Schritte Nr. 6 und 7 dieser Tabelle Für jedes Prüffahrzeug H und L:
Mi,CS,c,6, in g/km; MCO2,CS,c,7, in g/km; MCO2,CS,p,7, in g/km
Wenn zusätzlich zu einem Prüffahrzeug H auch ein Prüffahrzeug L und, falls anwendbar, auch ein Fahrzeug M geprüft wurde, muss der sich daraus ergebende Wert der Grenzwertemissionen der höchste der beiden oder, falls anwendbar, der drei Werte sein und als Mi,CS,c bezeichnet werden.
Im Falle der kombinierten THC+NOx-Emissionen ist der höchste Wert der Summe entweder bezogen auf Fahrzeug H oder Fahrzeug L oder, falls anwendbar, Fahrzeug M zu verwenden.
Wurde kein Fahrzeug L oder, falls anwendbar, Fahrzeug M geprüft, gilt ansonsten Mi,CS,c= Mi,CS,c,6
Für CO2 sind die in Schritt 7 dieser Tabelle abgeleiteten Werte zu verwenden.
Die CO2-Werte sind auf zwei Dezimalstellen zu runden.
Mi,CS,c, in g/km; MCO2,CS,c,H, in g/km; MCO2,CS,p,H, in g/km;
Wurde ein Fahrzeug L geprüft:
MCO2,CS,c,L, in g/km; MCO2,CS,p,L, in g/km;
Wurde, falls anwendbar, ein Fahrzeug M geprüft:
MCO2,CS,c,M, in g/km; MCO2,CS,p,M, in g/km;
8
Ergebnis der Interpolations-familie
Abschließendes Ergebnis für die Grenzwertemissionen
Ergebnis des Schritts Nr. 8 dieser Tabelle MCO2,CS,c,H, in g/km; MCO2,CS,p,H, in g/km;
Wurde ein Fahrzeug L geprüft:
MCO2,CS,c,L, in g/km; MCO2,CS,p,L, in g/km
Wurde, falls anwendbar, ein Fahrzeug M geprüft:
MCO2,CS,c,M, in g/km; MCO2,CS,p,M, in g/km;
Berechnung der CO2-Emissionsmasse gemäß Absatz 4.5.4.1 dieses Unteranhangs für Einzelfahrzeuge einer Interpolationsfamilie.
Die CO2-Werte sind gemäß der Tabelle A8/2 zu runden.
MCO2,CS,c,ind, in g/km; MCO2,CS,p,ind, in g/km. 9
Ergebnis eines Einzelfahrzeugs
Abschließendes CO2-Ergebnis
- 4.1.1.2.
- Falls die Berichtigung gemäß Anlage 2 Absatz 1.1.4 dieses Unteranhangs nicht vorgenommen wurde, ist folgende CO2-Emissionsmasse bei Ladungserhaltung zu verwenden:
M CO2,CS M CO2,CS,nb dabei ist:
- MCO2,CS
- die CO2-Emissionsmasse bei Ladungserhaltung der Prüfung Typ 1 bei Ladungserhaltung gemäß Tabelle A8/5, Schritt Nr. 3, in g/km
- MCO2,CS,nb
- die nicht ausgeglichene, nicht um die Energiebilanz korrigierte CO2-Emissionsmasse bei Ladungserhaltung bei der Prüfung Typ 1 bei Ladungserhaltung, bestimmt nach Tabelle A8/5, Schritt Nr. 2, in g/km.
- 4.1.1.3.
- Wenn die Berichtigung der CO2-Emissionsmasse bei Ladungserhaltung gemäß Anlage 2 Absatz 1.1.3 dieses Unteranhangs erforderlich ist oder falls die Berichtigung gemäß Anlage 2 Absatz 1.1.4 dieses Unteranhangs vorgenommen wurde, muss der Berichtigungskoeffizient für die CO2-Emissionsmasse gemäß Anlage 2 Absatz 2 dieses Unteranhangs bestimmt werden. Die berichtigte CO2-Emissionsmasse bei Ladungserhaltung für ein Einzelfahrzeug ist anhand folgender Gleichung zu berechnen:
M CO2,CS M CO2,CS,nb K CO2 EC DC,CS dabei ist:
- MCO2,CS
- die CO2-Emissionsmasse bei Ladungserhaltung der Prüfung Typ 1 bei Ladungserhaltung gemäß Tabelle A8/5, Schritt Nr. 3, in g/km;
- MCO2,CS,nb
- die nicht ausgeglichene, nicht um die Energiebilanz korrigierte CO2‐Emissionsmasse bei der Prüfung Typ 1 bei Ladungserhaltung, bestimmt nach Tabelle A8/5, Schritt Nr. 2, in g/km;
- ECDC,CS
- der Stromverbrauch bei der Prüfung Typ 1 bei Ladungserhaltung gemäß Absatz 4.3 dieses Unteranhangs, in Wh/km;
- KCO2
- der Berichtigungskoeffizient für die CO2-Emissionsmasse gemäß Anlage 2 Absatz 2.3.2 dieses Unteranhangs, in (g/km)/(Wh/km).
- 4.1.1.4.
- Wurden keine Berichtigungskoeffizienten für die phasenspezifische CO2-Emissionsmasse festgelegt, so ist die phasenspezifische CO2-Emissionsmasse anhand folgender Gleichung zu berechnen:
M CO2,CS,p M CO2,CS,nb,p K CO2 EC DC,CS,p dabei ist:
- MCO2,CS,p
- die CO2-Emissionsmasse der Phase p der Prüfung Typ 1 bei Ladungserhaltung gemäß Tabelle A8/5, Schritt Nr. 3, in g/km;
- MCO2,CS,nb,p
- die nicht ausgeglichene, nicht um die Energiebilanz korrigierte CO2-Emissionsmasse der Phase p der Prüfung Typ 1 bei Ladungserhaltung, bestimmt nach Tabelle A8/5, Schritt Nr. 1, in g/km;
- ECDC,CS,p
- der gemessene Stromverbrauch der Phase p der Prüfung Typ 1 bei Ladungserhaltung gemäß Absatz 4.3 dieses Unteranhangs, in Wh/km;
- KCO2
- der Berichtigungskoeffizient für die CO2-Emissionmasse gemäß Anlage 2 Absatz 2.3.2 dieses Unteranhangs, in (g/km)/(Wh/km).
- 4.1.1.5.
- Wurden Berichtigungskoeffizienten für die phasenspezifische CO2-Emissionsmasse festgelegt, so ist die phasenspezifische CO2-Emissionsmasse anhand folgender Gleichung zu berechnen:
M CO2,CS,p M CO2,CS,nb,p K CO2,p EC DC,CS,p dabei ist:
- MCO2,CS,p
- die CO2-Emissionsmasse bei Ladungserhaltung der Phase p der Prüfung Typ 1 bei Ladungserhaltung gemäß Tabelle A8/5, Schritt Nr. 3, in g/km;
- MCO2,CS,nb,p
- die nicht ausgeglichene, nicht um die Energiebilanz korrigierte CO2-Emissionsmasse der Phase p der Prüfung Typ 1 bei Ladungserhaltung, bestimmt nach Tabelle A8/5, Schritt Nr. 2, in g/km;
- ECDC,CS,p
- der Stromverbrauch der Phase p der Prüfung Typ 1 bei Ladungserhaltung, bestimmt gemäß Absatz 4.3 dieses Unteranhangs, in Wh/km;
- KCO2,p
- der Berichtigungskoeffizient für die CO2-Emissionsmasse gemäß Anlage 2 Absatz 2.3.2.2 dieses Unteranhangs, in (g/km)/(Wh/km);
- p
- die Kennziffer der Einzelphase im anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus.
- 4.1.2.
- Nutzfaktorgewichtete CO2-Emissionsmasse für OVC-HEV
Die nutzfaktorgewichtete CO2-Emissionsmasse MCO2,CD bei Entladung ist anhand folgender Gleichung zu berechnen:- MCO2,CD
- die nutzfaktorgewichtete CO2-Emissionsmasse bei Entladung, in g/km;
- MCO2,CD,j
- die CO2-Emissionsmassse gemäß Unteranhang 7 Absatz 3.2.1 der Phase j der Prüfung Typ 1 bei Ladungserhaltung, in g/km;
- UFj
- der Nutzfaktor der Phase j gemäß Anlage 5 dieses Unteranhangs;
- j
- die Kennziffer der betrachteten Phase;
- k
- die Zahl der bis zum Ende des Übergangszyklus gefahrenen Phasen gemäß Absatz 3.2.4.4 dieses Unteranhangs.
4.1.3. Nutzfaktorgewichtete Emissionsmasse von Emissionen gasförmiger Verbindungen, Partikelemissionen und der Zahl emitierter Partikel für OVC-HEV.- 4.1.3.1.
- Die nutzfaktorgewichtete Emissionsmasse von Emissionen gasförmiger Verbindungen ist anhand folgender Gleichung zu berechnen:
Mi,weighted k j 1 UFj Mi,CD,j 1k j 1 UFj Mi,CS
dabei ist:
- Mi,weighted
- die nutzfaktorgewichtete Emissionsmasse der gasförmigen Verbindung i, in g/km
- i
- die Kennzahl der betrachteten Emissionen gasförmiger Verbindungen;
- UFj
- der Nutzfaktor der Phase j gemäß Anlage 5 dieses Unteranhangs;
- Mi,CD,j
- die Emissionsmasse der gasförmigen Verbindung i gemäß Unteranhang 7 Absatz 3.2.1 der Phase j der Prüfung Typ 1 bei Entladung, in g/km;
- Mi,CS
- die Emissionsmasse der gasförmigen Verbindung i bei der Prüfung Typ 1 bei Ladungserhaltung gemäß Tabelle A8/5, Schritt Nr. 7,in g/km;
- j
- die Kennziffer der betrachteten Phase;
- k
- die Zahl der bis zum Ende des Übergangszyklus gefahrenen Phasen gemäß Absatz 3.2.4.4 dieses Unteranhangs.
Wird das Interpolationskonzept für i = CO2 angewendet, so sei k die Zahl der bis zum Ende des Übergangszyklus des Fahrzeugs L gefahrenen Phasen nveh_L.
Ist die Zahl der von Fahrzeug H während des Übergangszyklus gefahrenen Phasen, nvehH , und gegebenenfalls die eines Einzelfahrzeugs der Interpolationsfamilie, nvehind , niedriger als die Zahl der von Fahrzeug L während des Übergangszyklus gefahrenen Phasen, nveh_L, so muss der Bestätigungszyklus von Fahrzeug H sowie gegebenenfalls der Bestätigungszyklus eines Einzelfahrzeugs in die Berechnung einfließen. Die CO2-Emissionsmasse jeder Phase des Bestätigungszyklus ist dann auf einen Stromverbrauch von Null zu berichtigen, ECDC,CD,j = 0, unter Anwendung des CO2-Berichtigungskoeffizienten gemäß Anlage 2 dieses Unteranhangs.
- 4.1.3.2.
- Die nutzfaktorgewichtete Zahl emittierter Partikel ist anhand folgender Gleichung zu berechnen:
PNweighted k j 1 UFj PNCD,j 1k j 1 UFj PNCS
dabei ist:
- PNweighted
- die nutzfaktorgewichtete Zahl emittierter Partikel, in Partikeln pro Kilometer;
- UFj
- der Nutzfaktor der Phase j gemäß Anlage 5 dieses Unteranhangs;
- PNCD,j
- die Zahl emittierter Partikel in Phase j gemäß Unteranhang 7 Absatz 4 bei der Prüfung Typ 1 bei Entladung, in Partikeln pro Kilometer;
- PNCS
- die Zahl emittierter Partikel gemäß Absatz 4.1.1. dieses Unteranhangs bei der Prüfung Typ 1 bei Ladungserhaltung, in Partikeln pro Kilometer;
- j
- die Kennziffer der betrachteten Phase;
- k
- die Zahl der bis zum Ende des Übergangszyklus n gefahrenen Phasen gemäß Absatz 3.2.4.4 dieses Unteranhangs.
- 4.1.3.3.
- Die nutzfaktorgewichteten Partikelemissionen sind anhand folgender Gleichung zu berechnen:
PMweighted nc c 1 UFc PMCD,c 1nc c 1 UFc PMCS
dabei ist:
- PMweighted
- die nutzfaktorgewichtete Partikelemission, in mg/km;
- UFc
- der Nutzfaktor des Zyklus c gemäß Anlage 5 dieses Unteranhangs;
- PMCD,c
- die Partikelemission bei Entladung während des Zyklus c gemäß Unteranhang 7 Absatz 3.3 der Prüfung Typ 1 bei Entladung, in mg/km;
- PMCS
- die Partikelemission bei der Prüfung Typ 1 bei Ladungserhaltung gemäß Absatz 4.1.1 dieses Unteranhangs, in mg/km;
- c
- die Kennziffer des betrachteten Zyklus;
- nc
- die Zahl der bis zum Ende des Übergangszyklus n gefahrenen anzuwendenden WLTP-Prüfzyklen gemäß Absatz 3.2.4.4 dieses Unteranhangs.
dabei ist:
- Mi,weighted
- die nutzfaktorgewichtete Emissionsmasse der gasförmigen Verbindung i, in g/km
- i
- die Kennzahl der betrachteten Emissionen gasförmiger Verbindungen;
- UFj
- der Nutzfaktor der Phase j gemäß Anlage 5 dieses Unteranhangs;
- Mi,CD,j
- die Emissionsmasse der gasförmigen Verbindung i gemäß Unteranhang 7 Absatz 3.2.1 der Phase j der Prüfung Typ 1 bei Entladung, in g/km;
- Mi,CS
- die Emissionsmasse der gasförmigen Verbindung i bei der Prüfung Typ 1 bei Ladungserhaltung gemäß Tabelle A8/5, Schritt Nr. 7,in g/km;
- j
- die Kennziffer der betrachteten Phase;
- k
- die Zahl der bis zum Ende des Übergangszyklus gefahrenen Phasen gemäß Absatz 3.2.4.4 dieses Unteranhangs.
Wird das Interpolationskonzept für i = CO2 angewendet, so sei k die Zahl der bis zum Ende des Übergangszyklus des Fahrzeugs L gefahrenen Phasen nveh_L.
Ist die Zahl der von Fahrzeug H während des Übergangszyklus gefahrenen Phasen,
dabei ist:
- PNweighted
- die nutzfaktorgewichtete Zahl emittierter Partikel, in Partikeln pro Kilometer;
- UFj
- der Nutzfaktor der Phase j gemäß Anlage 5 dieses Unteranhangs;
- PNCD,j
- die Zahl emittierter Partikel in Phase j gemäß Unteranhang 7 Absatz 4 bei der Prüfung Typ 1 bei Entladung, in Partikeln pro Kilometer;
- PNCS
- die Zahl emittierter Partikel gemäß Absatz 4.1.1. dieses Unteranhangs bei der Prüfung Typ 1 bei Ladungserhaltung, in Partikeln pro Kilometer;
- j
- die Kennziffer der betrachteten Phase;
- k
- die Zahl der bis zum Ende des Übergangszyklus n gefahrenen Phasen gemäß Absatz 3.2.4.4 dieses Unteranhangs.
dabei ist:
- PMweighted
- die nutzfaktorgewichtete Partikelemission, in mg/km;
- UFc
- der Nutzfaktor des Zyklus c gemäß Anlage 5 dieses Unteranhangs;
- PMCD,c
- die Partikelemission bei Entladung während des Zyklus c gemäß Unteranhang 7 Absatz 3.3 der Prüfung Typ 1 bei Entladung, in mg/km;
- PMCS
- die Partikelemission bei der Prüfung Typ 1 bei Ladungserhaltung gemäß Absatz 4.1.1 dieses Unteranhangs, in mg/km;
- c
- die Kennziffer des betrachteten Zyklus;
- nc
- die Zahl der bis zum Ende des Übergangszyklus n gefahrenen anzuwendenden WLTP-Prüfzyklen gemäß Absatz 3.2.4.4 dieses Unteranhangs.
- 4.2.
- Berechnung des Kraftstoffverbrauchs
- 4.2.1.
- Kraftstoffverbrauch bei Ladungserhaltung für OVC-HEV, NOVC-HEV und NOVC-FCHV
- 4.2.1.1.
- Der Kraftstoffverbrauch bei Ladungserhaltung für OVC-HEV und NOVC-HEV ist gemäß der Tabelle A8/6 schrittweise zu berechnen.
| Quelle | Dateneingabe | Verfahren | Ergebnis | Schritt Nr. |
|---|---|---|---|---|
| Ergebnis der Schritte Nr. 6 und 7 der Tabelle A8/5 dieses Unteranhangs | Mi,CS,c,6, in g/km; MCO2,CS,c,7, in g/km; MCO2,CS,p,7, in g/km; | Berechnung des Kraftstoffver-brauchs gemäß Unteranhang 7 Absatz 6. Die Berechnung des Kraftstoffver-brauchs ist für den anzuwendenden Zyklus und seine Phasen separat durchzuführen. Hierzu werden:
| FCCS,c,1, in l/100 km; FCCS,p,1, in l/100 km; | 1 FCCS Ergebnisse einer Prüfung Typ 1 für ein Prüffahrzeug |
| Schritt Nr. 1 dieser Tabelle | Für jedes Prüffahrzeug H und L: FCCS,c,1, in l/100 km; FCCS,p,1, in l/100 km; | Für den Kraftstoffver-brauch (fuel consumption – FC) sind die in Schritt 1 dieser Tabelle abgeleiteten Werte zu verwenden. Die FC-Werte sind auf drei Dezimalstellen zu runden. | FCCS,c,H, in l/100 km; FCCS,p,H, in l/100 km; und falls ein Fahrzeug L geprüft wurde: FCCS,c,L, in l/100 km; FCCS,p,L, in l/100 km; | 2 „Ergebnis der Interpolations-familie” Abschließendes Ergebnis der Grenzwert-emissionen |
| Schritt Nr. 2 dieser Tabelle | FCCS,c,H, in l/100 km; FCCS,p,H, in l/100 km; und falls ein Fahrzeug L geprüft wurde: FCCS,c,L, in l/100 km; FCCS,p,L, in l/100 km; | Berechnung des endgültigen Kraftstoffver-brauchs gemäß Absatz 4.5.5.1 dieses Unteranhangs für Einzelfahrzeuge einer Interpolations-familie. Die FC-Werte sind gemäß der Tabelle A8/2 zu runden | FCCS,c,ind, in l/100 km; FCCS,p,ind, in l/100 km; | 3 „Ergebnis eines Einzelfahrzeugs” abschließendes FC-Ergebnis |
- 4.2.1.2.
- Kraftstoffverbrauch bei Ladungserhaltung für NOVC-FCHV
Die Ergebnisse sind in der in Tabelle A8/7 beschriebenen Reihenfolge zu berechnen. Alle anzuwendenden Ergebnisse in der Spalte „Ergebnis” sind aufzuzeichnen. In der Spalte „Verfahren” sind die Absätze aufgeführt, die für die Berechnung zu verwenden sind oder es sind zusätzliche Berechnungsverfahren angegeben. Für die Zwecke dieser Tabelle wird in den Gleichungen und Ergebnissen folgende Nomenklatur verwendet:- c:
- vollständiger anzuwendender Prüfzyklus;
- p:
- jede anzuwendende Zyklusphase;
- CS:
- bei Ladungserhaltung.
| Quelle | Dateneingabe | Verfahren | Ergebnis | Schritt Nr. |
|---|---|---|---|---|
| Anlage 7 dieses Unteranhangs. | Nicht ausgeglichener Kraftstoffverbrauch bei Ladungserhaltung FCCS,nb, in kg/100 km | Kraftstoffverbrauch bei Ladungserhaltung gemäß Anlage 7 Absatz 2.2.6 dieses Unteranhangs | FCCS,c,1, in kg/100 km; | 1 |
| Ergebnis des Schritts Nr. 1 dieser Tabelle | FCCS,c,1, in kg/100 km; | Berichtigung der Veränderung der elektrischen Energie des REESS Unteranhang 8, Absätze 4.2.1.2.2 bis einschließlich 4.2.1.2.3 dieses Unteranhangs | FCCS,c,2, in kg/100 km; | 2 |
| Ergebnis des Schritts Nr. 2 dieser Tabelle | FCCS,c,2, in kg/100 km | FCCS,c,3 = FCCS,c,2 | FCCS,c,3, in kg/100 km | 3 Ergebnis einer einzigen Prüfung |
| Ergebnis des Schritts Nr. 3 dieser Tabelle | Für jede Prüfung: FCCS,c,3, in kg/100 km | Mittelung der Prüfungen und angegebener Wert nach Unteranhang 6 Absätze 1.2 bis einschließlich 1.2.3 | FCCS,c,4, in kg/100 km | 4 |
| Ergebnis des Schritts Nr. 4 dieser Tabelle | FCCS,c,4, in kg/100 km; FCCS,c,declared, in kg/100 km | Abgleich der Phasenwerte Unteranhang 6 Absatz 1.1.2.4. und: | FCCS,c,5, in kg/100 km; | 5 FCCS Ergebnisse einer Prüfung Typ 1 für ein Prüffahrzeug |
- 4.2.2.
- Nutzfaktorgewichteter Kraftstoffverbrauch für OVC-HEV bei Entladung
Der nutzfaktorgewichtete Kraftstoffverbrauch bei Entladung FCCD für ein Einzelfahrzeug ist anhand folgender Gleichung zu berechnen:- FCCD
- der nutzfaktorgewichtete Kraftstoffverbrauch bei Entladung, in l/100 km;
- FCCD,j
- der Kraftstoffverbrauch in Phase j bei der Prüfung Typ 1 bei Entladung bestimmt gemäß Absatz 6 dieses Unteranhangs, in l/100 km;
- UFj
- der Nutzfaktor der Phase j gemäß Anlage 5 dieses Unteranhangs;
- j
- die Kennziffer der betrachteten Phase;
- k
- die Zahl der bis zum Ende des Übergangszyklus gefahrenen Phasen gemäß Absatz 3.2.4.4 dieses Unteranhangs.
- 4.2.3.
- Nutzfaktorgewichteter Kraftstoffverbrauch für OVC-HEV
Der nutzfaktorgewichtete Kraftstoffverbrauch bei der Prüfung Typ 1 bei Entladung und bei der Prüfung Typ 1 bei Ladungserhaltung wird anhand folgender Gleichung berechnet:- FCweighted
- der nutzfaktorgewichtete Kraftstoffverbrauch, in l/100 km;
- UFj
- der Nutzfaktor der Phase j gemäß Anlage 5 dieses Unteranhangs;
- FCCD,j
- der Kraftstoffverbrauch in Phase j bei der Prüfung Typ 1 bei Entladung, festgelegt gemäß Unteranhang 7 Absatz 6, in l/100 km;
- FCCS
- der Kraftstoffverbrauch gemäß Tabelle A8/6, Schritt Nr. 1, in l/100 km;
- j
- die Kennziffer der betrachteten Phase;
- k
- die Zahl der bis zum Ende des Übergangszyklus gefahrenen Phasen gemäß Absatz 3.2.4.4 dieses Unteranhangs.
- 4.3.
- Berechnung des Stromverbrauchs
Zur Berechnung des Stromverbrauchs auf der Grundlage des gemäß Anlage 3 dieses Unteranhangs bestimmten Stroms und der Spannung sind folgende Gleichungen zu verwenden:- ECDC,j
- der Stromverbrauch während des betrachteten Zeitraums anhand der Erschöpfung des REESS, in Wh/km;
- ΔEREESS,j
- die Veränderung der elektrischen Energie aller REESS während des betrachteten Zeitraums j, in Wh;
- dj
- die gefahrene Strecke während des betrachteten Zeitraums j, in km;
- ΔEREESS,j,i:
- die Veränderung der elektrischen Energie des REESS i während des betrachteten Zeitraums j, in Wh;
- U(t)REESS,j,i
- die Spannung des REESS i während des betrachteten Zeitraums j gemäß Anlage 3 dieses Unteranhangs, in V;
- t0
- die Zeit am Anfang des betrachteten Zeitraums j, in s;
- tend
- die Zeit am Ende des betrachteten Zeitraums j, in s;
- I(t)j,i
- die elektrische Stromstärke des REESS i während des betrachteten Zeitraums j gemäß Anlage 3 dieses Unteranhangs, in A;
- i
- die Kennziffer des betrachteten REESS;
- n
- die Gesamtzahl der REESS;
- j
- die Kennziffer des betrachteten Zeitraums, wobei ein Zeitraum jede Kombination von Phasen oder Zyklen sein kann;
1 3600 - der Faktor für die Umrechnung von Ws in Wh.
- 4.3.1.
- Nutzfaktorgewichteter Stromverbrauch bei Entladung auf der Grundlage der aus dem Stromnetz wiederaufgeladenen elektrischen Energie für OVC-HEV
Der nutzfaktorgewichtete Stromverbrauch bei Entladung auf der Grundlage der aus dem Stromnetz wiederaufgeladenen elektrischen Energie ist anhand folgender Gleichung zu berechnen:- ECAC,CD
- der nutzfaktorgewichtete Stromverbrauch bei Entladung auf der Grundlage der aus dem Stromnetz wiederaufgeladenen elektrischen Energie, in Wh/km
- UFj
- der Nutzfaktor der Phase j gemäß Anlage 5 dieses Unteranhangs;
- ECAC,CD,j
- der Stromverbrauch auf der Grundlage der aus dem Stromnetz wiederaufgeladenen elektrischen Energie der Phase j, in Wh/km
- ECDC,CD,j
- der Stromverbrauch auf der Grundlage der Erschöpfung des REESS der Phase j bei der Prüfung Typ 1 bei Entladung gemäß Absatz 4.3 dieses Unteranhangs, in Wh/km
- EAC
- die aus dem Stromnetz wiederaufgeladene elektrische Energie gemäß Absatz 3.2.4.6 dieses Unteranhangs, in Wh
- ΔEREESS,j
- die Veränderung der elektrischen Energie aller REESS der Phase j gemäß Absatz 4.3 dieses Unteranhangs, in Wh
- j
- die Kennziffer der betrachteten Phase
- k
die Zahl der bis zum Ende des Übergangszyklus n gefahrenen Phasen gemäß Absatz 3.2.4.4 dieses Unteranhangs.
Wird das Interpolationskonzept angewendet, so sei k die Zahl der bis zum Ende des Übergangszyklus gefahrenen Phasen des Fahrzeugs L, nveh_L.
- 4.3.2.
- Nutzfaktorgewichteter Stromverbrauch auf der Grundlage der aus dem Stromnetz wiederaufgeladenen Energie für OVC-HEV
Der nutzfaktorgewichtete Stromverbrauch auf der Grundlage der aus dem Stromnetz wiederaufgeladenen Energie ist anhand folgender Gleichung zu berechnen:- ECAC,weighted
- der nutzfaktorgewichtete Stromverbrauch auf der Grundlage der aus dem Stromnetz wiederaufgeladenen Energie, in Wh/km;
- UFj
- der Nutzfaktor der Phase j gemäß Anlage 5 dieses Unteranhangs;
- ECAC,CD,j
- der Stromverbrauch auf der Grundlage der aus dem Stromnetz wiederaufgeladenen Energie der Phase j gemäß Abschnitt 4.3.1 dieses Unteranhangs, in Wh/km;
- j
- die Kennziffer der betrachteten Phase;
- k
die Zahl der bis zum Ende des Übergangszyklus gefahrenen Phasen gemäß Absatz 3.2.4.4 dieses Unteranhangs.
Wird das Interpolationskonzept angewendet, so sei k die Zahl der bis zum Ende des Übergangszyklus des Fahrzeugs L gefahrenen Phasen nveh_L.
- 4.3.3.
- Stromverbrauch von OVC-HEV
- 4.3.3.1.
- Bestimmung des zyklusspezifischen Stromverbrauchs
Der Stromverbrauch auf der Grundlage der aus dem Stromnetz wiederaufgeladenen Energie und die gleichwertige vollelektrische Reichweite (Hybrid) sind anhand folgender Gleichung zu berechnen:- EC
- der Stromverbrauch des anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus auf der Grundlage der aus dem Stromnetz wiederaufgeladenen Energie und der gleichwertigen vollelektrischen Reichweite (Hybrid), in Wh/km;
- EAC
- die aus dem Stromnetz wiederaufgeladene Energie gemäß Absatz 3.2.4.6 dieses Unteranhangs, in Wh;
- EAER
- die gleichwertige vollelektrische Reichweite (Hybrid) gemäß Absatz 4.4.4.1 dieses Unteranhangs, in km.
- 4.3.3.2.
- Bestimmung des phasenspezifischen Stromverbrauchs
Der phasenspezifische Stromverbrauch auf der Grundlage der aus dem Stromnetz wiederaufgeladenen Energie und die gleichwertige vollelektrische Reichweite (Hybrid) sind anhand folgender Gleichung zu berechnen:- ECP:
- der phasenspezifische Stromverbrauch auf der Grundlage der aus dem Stromnetz wiederaufgeladenen Energie und die gleichwertige vollelektrische Reichweite (Hybrid), in Wh/km;
- EAC:
- die aus dem Stromnetz wiederaufgeladene Energie gemäß Absatz 3.2.4.6 dieses Unteranhangs, in Wh;
- EAERP:
- die phasenspezifische gleichwertige vollelektrische Reichweite (Hybrid) gemäß Absatz 4.4.4.2 dieses Unteranhangs, in km.
- 4.3.4.
- Stromverbrauch von PEV
4.3.4.1. Der in diesem Absatz bestimmte Stromverbrauch ist nur dann zu berechnen, wenn das Fahrzeug den anzuwendenden Prüfzyklus innerhalb der in Unteranhang 6 Absatz 2.6.8.3 angegebenen Geschwindigkeitstoleranzen während des gesamten betrachteten Zeitraums durchlaufen konnte.
- 4.3.4.2.
- Bestimmung des Stromverbrauchs des anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus
Der Stromverbrauch des anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus auf der Grundlage der aus dem Stromnetz wiederaufgeladenen Energie und die vollelektrische Reichweite (E-Fahrzeug) sind anhand folgender Gleichung zu berechnen:- ECWLTC
- der Stromverbrauch des anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus auf der Grundlage der aus dem Stromnetz wiederaufgeladenen Energie und die vollelektrische Reichweite (E-Fahrzeug) für den anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus, in Wh/km;
- EAC
- die aus dem Stromnetz wiederaufgeladene Energie gemäß Absatz 3.4.4.3 dieses Unteranhangs, in Wh;
- PERWLTC
- die vollelektrische Reichweite (E-Fahrzeug) für den anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus gemäß Absatz 4.4.2.1.1 oder Absatz 4.4.2.2.1 dieses Unteranhangs, je nach dem PEV-Prüfverfahren, das verwendet werden muss, in km;
- 4.3.4.3.
- Bestimmung des Stromverbrauchs des anzuwendenden WLTP-Stadt-Prüfzyklus
Der Stromverbrauch des anzuwendenden WLTP-Stadt-Prüfzyklus auf der Grundlage der aus dem Stromnetz wiederaufgeladenen Energie und die vollelektrische Reichweite (E-Fahrzeug) für den anzuwendenden WLTP-Stadt-Prüfzyklus sind anhand folgender Gleichung zu berechnen:- ECcity
- der Stromverbrauch des anzuwendenden WLTP-Stadt-Prüfzyklus auf der Grundlage der aus dem Stromnetz wiederaufgeladenen Energie und die vollelektrische Reichweite (E-Fahrzeug) für den anzuwendenden WLTP-Stadt-Prüfzyklus, in Wh/km;
- EAC
- die aus dem Stromnetz wiederaufgeladene Energie gemäß Absatz 3.4.4.3 dieses Unteranhangs, in Wh;
- PERcity
- die vollelektrische Reichweite (E-Fahrzeug) des anzuwendenden WLTP-Stadt-Prüfzyklus gemäß Absatz 4.4.2.1.2 oder Absatz 4.4.2.2.2 dieses Unteranhangs, je nach dem anzuwendenden PEV-Prüfverfahren, in km.
- 4.3.4.4.
- Bestimmung des Stromverbrauchs der phasenspezifischen Werte
Der Stromverbrauch jeder einzelnen Phase auf der Grundlage der aus dem Stromnetz wiederaufgeladenen Energie und die phasenspezifische vollelektrische Reichweite (E-Fahrzeug) sind anhand folgender Gleichung zu berechnen:- ECp
- der Stromverbrauch jeder einzelnen Phase p auf der Grundlage der aus dem Stromnetz wiederaufgeladenen Energie und der phasenspezifischen vollelektrischen Reichweite (E-Fahrzeug), in Wh/km;
- EAC
- die aus dem Stromnetz wiederaufgeladene Energie gemäß Absatz 3.4.4.3 dieses Unteranhangs, in Wh;
- PERp
- die phasenspezifische vollelektrische Reichweite (E-Fahrzeug) gemäß Absatz 4.4.2.1.3 oder Absatz 4.4.2.2.3 dieses Unteranhangs, je nach dem angewandten PEV-Prüfverfahren, in km.
- 4.4.
- Berechnung der elektrischen Reichweiten
- 4.4.1.
- Vollelektrische Reichweiten (Hybrid) AER und AERcity für OVC-HEV
- 4.4.1.1.
- Vollelektrische Reichweite (Hybrid) AER
Die vollelektrische Reichweite (Hybrid) AER für OVC-HEV ist anhand der Prüfung Typ 1 bei Entladung zu bestimmen, die in Absatz 3.2.4.3 dieses Unteranhangs als Teil der Prüffolge der Option 1 beschrieben und auf die in Absatz 3.2.6.1 dieses Unteranhangs als Teil der Prüffolge der Option 3 Bezug genommen wird, indem der anzuwendende WLTP-Prüfzyklus gemäß Absatz 1.4.2.1 dieses Unteranhangs gefahren wird. Die AER wird definiert als die gefahrene Strecke ab dem Beginn der Prüfung Typ 1 bei Entladung bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Verbrennungsmotor anfängt, Kraftstoff zu verbrauchen.- 4.4.1.2.
- Vollelektrische Reichweite (Hybrid) in der Stadt AERcity
- 4.4.1.2.1.
- Die vollelektrische Reichweite (Hybrid) in der Stadt AERcity für OVC-HEV ist anhand der Prüfung Typ 1 bei Entladung zu bestimmen, die in Absatz 3.2.4.3 dieses Unteranhangs als Teil der Prüffolge der Option 1 beschrieben und auf die in Absatz 3.2.6.1 dieses Unteranhangs als Teil der Prüffolge der Option 3 Bezug genommen wird, indem der anzuwendende WLTP-Stadt-Prüfzyklus gemäß Absatz 1.4.2.2 dieses Unteranhangs gefahren wird. Die AERcity wird definiert als die gefahrene Strecke ab dem Beginn der Prüfung Typ 1 bei Entladung bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Verbrennungsmotor anfängt, Kraftstoff zu verbrauchen.
- 4.4.1.2.2.
- Alternativ zu Absatz 4.4.1.2.1 dieses Unteranhangs kann die vollelektrische Reichweite (Hybrid) in der Stadt AERcity bestimmt werden anhand der in Absatz 3.2.4.3 dieses Unteranhangs beschriebenen Prüfung Typ 1 bei Entladung, indem die anzuwendenden WLTP-Prüfzyklen gemäß Absatz 1.4.2.1. dieses Unteranhangs gefahren werden. In diesem Fall muss die Prüfung Typ 1 bei Entladung durch Fahren des anzuwendenden WLTP-Stadt-Prüfzyklus entfallen, und die vollelektrische Reichweite (Hybrid) in der Stadt AERcity ist anhand folgender Gleichung zu berechnen:
AER city UBE city EC DC,city dabei ist:
- UBEcity
- die nutzbare REESS-Energie, bestimmt ab dem Beginn der Prüfung Typ 1 bei Entladung gemäß Absatz 3.2.4.3 dieses Unteranhangs durch Fahren der anzuwendenden WLTP-Prüfzyklen bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Verbrennungsmotor anfängt, Kraftstoff zu verbrauchen, in Wh;
- ECDC,city
- der gewogene Stromverbrauch bei den vollelektrisch (E-Fahrzeug) gefahrenen WLTP-Stadt-Prüfzyklen der Prüfung Typ 1 bei Entladung gemäß Absatz 3.2.4.3 dieses Unteranhangs durch Fahren des (der) anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus (-zyklen), in Wh/km;
und
UBE city k 1 j ΔE1 REESS,j dabei ist:
- ΔEREESS,j
- die Veränderung der elektrischen Energie aller REESS während Phase j, in Wh
- j
- die Kennziffer der betrachteten Phase
- k+1
- die Zahl der gefahrenen Phasen ab dem Beginn der Prüfung bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Verbrennungsmotor anfängt, Kraftstoff zu verbrauchen
und
EC DC,city n city,pe j EC1 DC,city,j K city,j dabei ist:
- ECDC,city,j
- der Stromverbrauch des j-ten vollelektrisch (E-Fahrzeug) gefahrenen WLTP-Stadt-Prüfzyklus der Prüfung Typ 1 bei Entladung gemäß Absatz 3.2.4.3 dieses Unteranhangs durch Fahren der anzuwendenden WLTP-Prüfzyklen, in Wh/km;
- Kcity,j
- der Gewichtungsfaktor für den j-ten vollelektrisch (E-Fahrzeug) gefahrenen anzuwendenden WLTP-Stadt-Prüfzyklus der Prüfung Typ 1 bei Entladung gemäß Absatz 3.2.4.3 dieses Unteranhangs durch Fahren der anzuwendenden WLTP-Prüfzyklen;
- j
- die Kennziffer des betrachteten vollelektrisch (E-Fahrzeug) gefahrenen anzuwendenden WLTP-Stadt-Prüfzyklus;
- ncity,pe
- die Zahl der vollelektrisch (E-Fahrzeug) gefahrenen anzuwendenden WLTP-Stadt-Prüfzyklen;
und
K city,1 ΔE REESS,city,1 UBE city dabei ist:
ΔEREESS,city,1 die Veränderung der elektrischen Energie aller REESS während des ersten anzuwendenden WLTP-Stadt-Prüfzyklus der Prüfung Typ 1 bei Entladung, in Wh;
und
K city,j für j1 K city,1 n city,pe 1 2 to n city,pe
- 4.4.2.
- Vollelektrische Reichweite (E-Fahrzeug) von PEV
Die in diesem Absatz bestimmten Reichweiten sind nur dann zu berechnen, wenn das Fahrzeug den anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus innerhalb der in Unteranhang 6 Absatz 2.6.8.3 angegebenen Geschwindigkeitstoleranzen während des gesamten betrachteten Zeitraums durchlaufen konnte.- 4.4.2.1.
- Bestimmung der vollelektrischen Reichweiten (E-Fahrzeug) bei Anwendung des verkürzten Verfahrens für die Prüfung Typ 1
- 4.4.2.1.1.
- Die vollelektrische Reichweite (E-Fahrzeug) für den anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus PERWLTC für PEV ist aus der in Absatz 3.4.4.2 dieses Unteranhangs beschriebenen verkürzten Prüfung Typ 1 anhand folgender Gleichungen zu berechnen:
PER WLTC UBE STP EC DC,WLTC dabei ist:
- UBESTP
- die nutzbare REESS-Energie, bestimmt ab dem Beginn des verkürzten Verfahrens für die Prüfung Typ 1 bis zum Erreichen des Kriteriums für den Abbruch gemäß Absatz 3.4.4.2.3 dieses Unteranhangs, in Wh;
- ECDC,WLTC
- der gewogene Stromverbrauch für den anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus von DS1 und DS2 des verkürzten Verfahrens für die Prüfung Typ 1, in Wh/km;
und
UBE STP ΔE REESS,DS 1 ΔE REESS,DS 2 ΔE REESS,CSS M ΔE REESS,CCS E dabei ist:
ΔE REESS,DS 1 - die Veränderung der elektrischen Energie aller REESS während DS1 des verkürzten Verfahrens für die Prüfung Typ 1, in Wh;
ΔE REESS,DS 2 - die Veränderung der elektrischen Energie aller REESS während DS2 des verkürzten Verfahrens für die Prüfung Typ 1, in Wh;
ΔE REESS,CSS M - die Veränderung der elektrischen Energie aller REESS während CSSM des verkürzten Verfahrens für die Prüfung Typ 1, in Wh;
ΔE REESS,CSS E - die Veränderung der elektrischen Energie aller REESS während CSSE des verkürzten Verfahrens für die Prüfung Typ 1, in Wh;
und
EC DC,WLTC 2 j EC1 DC,WLTC,j K WLTC,j dabei ist:
- ECDC,WLTC,j
- der Stromverbrauch des anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus DSj des verkürzten Verfahrens der Prüfung Typ 1 gemäß Absatz 4.3 dieses Unteranhangs. in Wh/km;
- kWLTC,j
- der Gewichtungsfaktor für den anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus von DSj des verkürzten Verfahrens für die Prüfung Typ 1, in Wh/km;
und
K WLTC,1 and KΔE REESS,WLTC,1 UBE STP WLTC,2 1 K WLTC,1 dabei ist:
- KWLTC,j
- der Gewichtungsfaktor für den anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus von DSj des verkürzten Verfahrens für die Prüfung Typ 1, in Wh/km;
- ΔEREESS,WLTC,1
- die Veränderung der elektrischen Energie aller REESS während des anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus DS1 des verkürzten Verfahrens für die Prüfung Typ 1, in Wh.
- 4.4.2.1.2.
- Die vollelektrische Reichweite (E-Fahrzeug) für den anzuwendenden WLTP-Stadt-Prüfzyklus PERCITY für PEV ist auf der Grundlage der in Absatz 3.4.4.2 dieses Unteranhangs beschriebenen verkürzten Prüfung Typ 1 anhand folgender Gleichungen zu berechnen:
PER city UBE STP EC DC,city dabei ist:
- UBESTP
- die nutzbare REESS-Energie gemäß Absatz 4.4.2.1.1 dieses Unteranhangs, in Wh;
- ECDC,city
- der gewogene Stromverbrauch für den anzuwendenden WLTP-Stadt-Prüfzyklus DS1 und DS2 des verkürzten Verfahrens für die Prüfung Typ 1, in Wh/km;
und
EC DC,city EC4 j 1 DC,city,j K city,j dabei ist:
- ECDC,city,j
- der Stromverbrauch für den anzuwendenden WLTP-Stadt-Prüfzyklus, wobei der erste anzuwendende WLTP-Stadt-Prüfzyklus DS1 angegeben wird als j = 1, der zweite anzuwendende WLTP-Stadt-Prüfzyklus DS1 als j = 2, der erste anzuwendende WLTP-Stadt-Prüfzyklus DS2 als j = 3 und der zweite anzuwendende WLTP-Stadt-Prüfzyklus DS2 als j = 4 des verkürzten Verfahrens der Prüfung Typ 1 gemäß Absatz 4.3 dieses Unteranhangs, in Wh/km;
- Kcity,j
- der Gewichtungsfaktor für den anzuwendenden WLTP-Stadt-Prüfzyklus, wobei der erste anzuwendende WLTP-Stadt-Prüfzyklus DS1 angegeben wird als j = 1, der zweite anzuwendende WLTP-Stadt-Prüfzyklus DS1 als j = 2, der erste anzuwendende WLTP-Stadt-Prüfzyklus DS2 als j = 3 und der zweite anzuwendende WLTP-Stadt-Prüfzyklus DS2 als j = 4;
und
K city,1 and KΔE REESS,city,1 UBE STP city,j for j1 K city,1 3 2 … 4 dabei ist:
- ΔEREESS,city,1
- die Veränderung der Energie aller REESS während des anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus DS1 des verkürzten Verfahrens für die Prüfung Typ 1, in Wh.
- 4.4.2.1.3.
- Die phasenspezifische vollelektrische Reichweite (E-Fahrzeug) PERp für PEV ist auf der Grundlage der in Absatz 3.4.4.2 dieses Unteranhangs beschriebenen Prüfung Typ 1 anhand folgender Gleichungen zu berechnen:
PER p UBE STP EC DC,p dabei ist:
- UBESTP
- die nutzbare REESS-Energie gemäß Absatz 4.4.2.1.1 dieses Unteranhangs, in Wh;
- ECDC,p
- der gewogene Stromverbrauch für jede einzelne Phase von DS1 und DS2 des verkürzten Verfahrens für die Prüfung Typ 1, in Wh/km;
Bei Phase p = Niedrigwertphase und Phase p = Mittelwertphase sind folgende Gleichungen zu verwenden:
EC DC,p EC4 j 1 DC,p,j K p,j dabei ist:
- ECDC,p,j
- der Stromverbrauch für Phase p, wobei die erste Phase p von DS1 angegeben wird als j = 1, die zweite Phase p von DS1 als j = 2, die erste Phase p von DS2 als j = 3 und die zweite Phase p von DS2 als j = 4 des verkürzten Verfahrens der Prüfung Typ 1 gemäß Absatz 4.3 dieses Unteranhangs, in Wh/km;
- Kp,j
- der Gewichtungsfaktor für Phase p, wobei die erste Phase p von DS1 angegeben wird als j = 1, die zweite Phase p von DS1 als j = 2, die erste Phase p von DS2 als j = 3 und die zweite Phase p von DS2 als j = 4 des verkürzten Verfahrens der Prüfung Typ 1;
und
K p,1 and KΔE REESS,p,1 UBE STP p,j for j1 K p,1 3 2 … 4 dabei ist:
- ΔEREESS,p,1:
- die Veränderung der Energie aller REESS während der ersten Phase p von DS1 des verkürzten Verfahrens für die Prüfung Typ 1, in Wh.
Bei Phase p = Hochwertphase und Phase p = Höchstwertphase sind folgende Gleichungen zu verwenden:
EC DC,p 2 j EC1 DC,p,j K p,j dabei ist:
- ECDC,p,j
- der Stromverbrauch für Phase p von DSj des verkürzten Verfahrens der Prüfung Typ 1 gemäß Absatz 4.3 dieses Unteranhangs. in Wh/km;
- kp,j
- der Gewichtungsfaktor für den anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus von DSj des verkürzten Verfahrens für die Prüfung Typ 1,
und
K p,1 and KΔE REESS,p,1 UBE STP p,2 1 K p,1 dabei ist:
- ΔEREESS,p,1
- die Veränderung der elektrischen Energie aller REESS während der ersten Phase p von DS1 des verkürzten Verfahrens für die Prüfung Typ 1, in Wh.
- 4.4.2.2.
- Bestimmung der vollelektrischen Reichweiten (E-Fahrzeug) bei Anwendung des Verfahrens für die Prüfung Typ 1 mit aufeinander folgenden Zyklen
- 4.4.2.2.1.
- Die vollelektrische Reichweite (E-Fahrzeug) für den anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus PERWLTP für PEV ist auf der Grundlage der in Absatz 3.4.4.1 dieses Unteranhangs beschriebenen Prüfung Typ 1 anhand folgender Gleichungen zu berechnen:
PER WLTC UBE CCP EC DC,WLTC dabei ist:
- UBECCP
- die nutzbare REESS-Energie, bestimmt ab dem Beginn des Verfahrens für die Prüfung Typ 1 mit aufeinander folgenden Zyklen bis zum Erreichen des Kriteriums für den Abbruch gemäß Absatz 3.4.4.1.3 dieses Unteranhangs, in Wh;
- ECDC,WLTC
- der Stromverbrauch des anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus, bestimmt anhand von vollständig gefahrenen anzuwendenden WLTP-Prüfzyklen des Verfahrens für die Prüfung Typ 1 mit aufeinander folgenden Zyklen, in Wh/km;
und
UBE CCP k j ΔE1 REESS,j dabei ist:
- ΔEREESS,j
- die Veränderung der elektrischen Energie aller REESS während Phase j des Verfahrens für die Prüfung Typ 1 mit aufeinander folgenden Zyklen, in Wh;
- j
- die Kennziffer der betrachteten Phase;
- k
- die Zahl der gefahrenen Phasen vom Beginn bis einschließlich der Phase, in der das Kriterium für den Abbruch erfüllt wird;
und
EC DC,WLTC n WLTC j EC1 DC,WLTC,j K WLTC,j dabei ist:
- ECDC,WLTC,j
- der Stromverbrauch des anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus j des Verfahrens für die Prüfung Typ 1 mit aufeinander folgenden Zyklen gemäß Absatz 4.3 dieses Unteranhangs, in Wh/km;
- KWLTC,j
- der Gewichtungsfaktor für den anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus j des Verfahrens für die Prüfung Typ 1 mit aufeinander folgenden Zyklen;
- j
- die Kennziffer des anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus:
- nWLTC
- die Gesamtzahl der vollständigen anzuwendenden gefahrenen WLTP-Prüfzyklen:
und
K WLTC,1 and KΔE REESS,WLTC,1 UBE CCP WLTC,j for j1 K WLTC,1 n WLTC 1 2 … n WLTC dabei ist:
- ΔEREESS,WLTC,1
- die Veränderung der elektrischen Energie aller REESS während des ersten anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus des Verfahrens für die Prüfung Typ 1 mit aufeinander folgenden Zyklen, in Wh.
- 4.4.2.2.2.
- Die vollelektrische Reichweite (E-Fahrzeug) für den WLTP-Stadt-Prüfzyklus PERCITY für PEV ist auf der Grundlage der in Absatz 3.4.4.1 dieses Unteranhangs beschriebenen Prüfung Typ 1 anhand folgender Gleichungen zu berechnen:
PER city UBE CCP EC DC,city dabei ist:
- UBECCP
- die nutzbare REESS-Energie gemäß Absatz 4.4.2.1.1 dieses Unteranhangs, in Wh;
- ECDC,city
- der Stromverbrauch des anzuwendenden WLTP-Stadt-Prüfzyklus, bestimmt anhand von vollständig gefahrenen anzuwendenden WLTP-Stadt-Prüfzyklen des Verfahrens für die Prüfung Typ 1 mit aufeinander folgenden Zyklen, in Wh/km;
und
EC DC,city n city j EC1 DC,city,j Kcity,j dabei ist:
- ECDC,city,j
- der Stromverbrauch des anzuwendenden WLTP-Stadt-Prüfzyklus j des Verfahrens für die Prüfung Typ 1 mit aufeinander folgenden Zyklen gemäß Absatz 4.3 dieses Unteranhangs, in Wh/km;
- Kcity,j
- der Gewichtungsfaktor für den anzuwendenden WLTP-Stadt-Prüfzyklus j des Verfahrens für die Prüfung Typ 1 mit aufeinander folgenden Zyklen;
- j
- die Kennziffer des betrachteten anzuwendenden WLTP-Stadt-Prüfzyklus:
- ncity
- die Gesamtzahl der vollständigen anzuwendenden gefahrenen WLTP-Stadt-Prüfzyklen:
und
K city,1 and KΔE REESS,city,1 UBE CCP city,j for j1 K city,1 n city 1 2 … n city dabei ist:
- ΔEREESS,city,1
- die Veränderung der elektrischen Energie aller REESS während des ersten anzuwendenden WLTP-Stadt-Prüfzyklus des Verfahrens für die Prüfung Typ 1 mit aufeinander folgenden Zyklen, in Wh.
- 4.4.2.2.3.
- Die phasenspezifische vollelektrische Reichweite (E-Fahrzeug) PERp für PEV ist aus der in Absatz 3.4.4.1 dieses Unteranhangs beschriebenen Prüfung Typ 1 anhand folgender Gleichungen zu berechnen:
PER p UBE CCP EC DC,p dabei ist:
- UBECCP
- die nutzbare REESS-Energie gemäß Absatz 4.4.2.2.1 dieses Unteranhangs, in Wh;
- ECDC,p
- der Stromverbrauch der betrachteten Phase p bestimmt anhand von vollständig gefahrenen Phasen p des Verfahrens für die Prüfung Typ 1 mit aufeinander folgenden Zyklen, in Wh/km;
und
EC DC,p ECn p j 1 DC,p,j K p,j dabei ist:
- ECDC,p,j
- der j-te Stromverbrauch der betrachteten Phase p des Verfahrens für die Prüfung Typ 1 mit aufeinander folgenden Zyklen gemäß Absatz 4.3 dieses Unteranhangs, in Wh/km;
- kp,j
- der j-te Gewichtungsfaktor der betrachteten Phase p des Verfahrens für die Prüfung Typ 1 mit aufeinander folgenden Zyklen;
- j
- die Kennziffer der betrachteten Phase p;
- np
- die Gesamtzahl der vollständigen gefahrenen WLTC-Phasen p;
und
K p,1 and KΔE REESS,p,1 UBE CCP p,j for j1 K p,1 n p 1 2 … n p dabei ist:
- ΔEREESS,p,1
- die Veränderung der elektrischen Energie aller REESS während der ersten gefahrenen Phase p des Verfahrens für die Prüfung Typ 1 mit aufeinander folgenden Zyklen, in Wh.
- 4.4.3.
- Reichweite der Zyklen bei Entladung für OVC-HEV
Die Reichweite der Zyklen bei Entladung RCDC ist anhand der Prüfung Typ 1 bei Entladung zu bestimmen, die in Absatz 3.2.4.3 dieses Unteranhangs als Teil der Prüffolge der Option 1 beschrieben und auf die in Absatz 3.2.6.1 dieses Unteranhangs als Teil der Prüffolge der Option 3 Bezug genommen wird. RCDC ist die gefahrene Strecke ab dem Beginn der Prüfung Typ 1 bei Entladung bis zum Ende des Übergangszyklus gemäß Absatz 3.2.4.4 dieses Unteranhangs.- 4.4.4.
- Gleichwertige vollelektrische Reichweite (Hybrid) für OVC-HEV
- 4.4.4.1.
- Bestimmung der zyklusspezifischen gleichwertigen vollelektrischen Reichweite (Hybrid)
Die zyklusspezifische gleichwertige vollelektrische Reichweite (Hybrid) wird anhand folgender Gleichung berechnet: - EAER
- die zyklusspezifische gleichwertige vollelektrische Reichweite (Hybrid), in km;
- MCO2,CS
- die CO2-Emissionsmasse bei Ladungserhaltung gemäß Tabelle A8/5, Schritt Nr. 7, in g/km;
- MCO2,CD,avg
- das arithmetische Mittel der CO2-Emissionsmasse bei Entladung gemäß der unten stehenden Gleichung, in g/km;
- RCDC
- die Reichweite des Zyklus bei Entladung gemäß Absatz 4.4.2 dieses Unteranhangs, in km.
- MCO2,CD,avg
- das arithmetische Mittel der CO2-Emissionsmasse bei Entladung, in g/km;
- MCO2,CD,j
- die CO2-Emissionsmasse gemäß Unteranhang 7 Absatz 3.2.1 der Phase j der Prüfung Typ 1 bei Entladung, in g/km;
- dj
- die gefahrene Strecke in Phase j der Prüfung Typ 1 bei Entladung, in km;
- j
- die Kennziffer der betrachteten Phase;
- k
- die Zahl der bis zum Ende des Übergangszyklus n gefahrenen Phasen gemäß Absatz 3.2.4.4 dieses Unteranhangs.
- 4.4.4.2.
- Bestimmung der phasenspezifischen dem städtischen Anteil gleichwertigen vollelektrischen Reichweite
Die phasenspezifische dem städtischen Anteil gleichwertige vollelektrische Reichweite wird anhand folgender Gleichung berechnet:- EAERp
- die gleichwertige vollelektrische Reichweite für die betrachtete Phase p, in km;
M CO 2 ,CS,p- die phasenspezifische CO2-Emissionsmasse der Prüfung Typ 1 bei Ladungserhaltung für die betrachtete Phase p gemäß Tabelle A8/5, Schritt Nr. 7, in g/km;
- ΔEREESS,j
- die Veränderungen der elektrischen Energie aller REESS während der betrachteten Phase j, in Wh;
- ECDC,CD,p
- der Stromverbrauch während der betrachteten Phase p anhand der Erschöpfung des REESS, in Wh/km;
- j
- die Kennziffer der betrachteten Phase;
- k
- die Zahl der bis zum Ende des Übergangszyklus n gefahrenen Phasen gemäß Absatz 3.2.4.4 dieses Unteranhangs;
M CO 2 ,CD,avg,p- das arithmetische Mittel der CO2-Emissionsmasse bei Entladung für die betrachtete Phase p, in g/km;
M CO 2 ,CD,p,c- die CO2-Emissionsmasse gemäß Unteranhang 7 Absatz 3.2.1 der Phase p in Zyklus c der Prüfung Typ 1 bei Entladung, in g/km;
- dp,c
- die gefahrene Strecke in der betrachteten Phase p in Zyklus c der Prüfung Typ 1 bei Entladung, in km;
- c
- die Kennziffer des betrachteten anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus;
- p
- die Kennziffer der Einzelphase im anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus;
- nc
- die Zahl der bis zum Ende des Übergangszyklus n gefahrenen anzuwendenden WLTP-Prüfzyklen gemäß Absatz 3.2.4.4 dieses Unteranhangs;
- ECDC,CD,p
- der Stromverbrauch während der betrachteten Phase p anhand der Erschöpfung des REESS während der Prüfung Typ 1 bei Entladung, in Wh/km;
- ECDC,CD,p,c
- der Stromverbrauch während der betrachteten Phase p in Zyklus c anhand der Erschöpfung des REESS während der Prüfung Typ 1 bei Entladung gemäß Absatz 4.3 dieses Unteranhangs, in Wh/km;
- dp,c
- die gefahrene Strecke in der betrachteten Phase p in Zyklus c der Prüfung Typ 1 bei Entladung, in km;
- c
- die Kennziffer des betrachteten anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus;
- p
- die Kennziffer der Einzelphase im anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus;
- nc
- die Zahl der bis zum Ende des Übergangszyklus n gefahrenen anzuwendenden WLTP-Prüfzyklen gemäß Absatz 3.2.4.4 dieses Unteranhangs;
- 4.4.5.
- Tatsächliche Reichweite bei Entladung für OVC-HEV
Die tatsächliche Reichweite bei Entladung wird anhand folgender Gleichung berechnet: - RCDA
- die tatsächliche Reichweite bei Entladung, in km;
- MCO2,CS
- die CO2-Emissionsmasse bei Ladungserhaltung gemäß Tabelle A8/5, Schritt Nr. 7, in g/km
- MCO2,n,cycle
- die CO2-Emissionsmasse des anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus n der Prüfung Typ 1 bei Entladung, in g/km;
- MCO2,CD,avg,n–1
- das arithmetische Mittel der CO2-Emissionsmasse der Prüfung Typ 1 bei Entladung vom Beginn bis einschließlich des anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus (n-1), in g/km;
- dc
- die im anzuwendenden Prüfzyklus c der Prüfung Typ 1 bei Entladung gefahrene Strecke, in km;
- dn
- die im anzuwendenden Prüfzyklus n der Prüfung Typ 1 bei Entladung gefahrene Strecke, in km;
- c
- die Kennziffer des betrachteten anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus:
- n
- die Zahl der einschließlich des Übergangszyklus gefahrenen anzuwendenden WLTP-Prüfzyklen gemäß Absatz 3.2.4.4 dieses Unteranhangs;
- MCO2,CD,avg,n–1
- das arithmetische Mittel der CO2-Emissionsmasse der Prüfung Typ 1 bei Entladung vom Beginn bis einschließlich des anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus (n-1), in g/km;
- MCO2,CD,c
- die CO2-Emissionsmasse gemäß Unteranhang 7 Absatz 3.2.1 des anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus c der Prüfung Typ 1 bei Entladung, in g/km;
- dc
- die im anzuwendenden Prüfzyklus c der Prüfung Typ 1 bei Entladung gefahrene Strecke, in km;
- c
- die Kennziffer des betrachteten anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus:
- n
- die Zahl der einschließlich des Übergangszyklus gefahrenen anzuwendenden WLTP-Prüfzyklen gemäß Absatz 3.2.4.4 dieses Unteranhangs.
- 4.5.
- Interpolation der Werte von Einzelfahrzeugen
- 4.5.1.
- Interpolationsbereich für NOVC-HEV und OVC-HEV
Die Interpolationsmethode darf nur angewandt werden, wenn die Differenz der CO2-Emissionsmasse bei Ladungserhaltung, MCO2,CS, der Prüffahrzeuge L und H gemäß Tabelle A8/5, Schritt Nr. 8 zwischen mindestens 5 g/km und höchstens 20 Prozent zuzüglich 5 g/km der CO2-Emissionsmasse bei Ladungserhaltung, MCO2,CS , liegt, gemäß Tabelle A8/5, Schritt Nr. 8 für Fahrzeug H, jedoch mindestens 15 g/km und nicht mehr als 20 g/km. Auf Antrag des Herstellers und mit Zustimmung der Genehmigungsbehörde kann die Anwendung der Interpolationsmethode auf Werte von Einzelfahrzeugen innerhalb einer Familie erweitert werden, wenn die Extrapolation höchstens 3 g/km über der CO2-Emissionsmasse bei Ladungserhaltung von Fahrzeug H und/oder nicht mehr als 3 g/km unter der CO2-Emissionsmasse bei Ladungserhaltung von Fahrzeug L liegt. Diese Erweiterung gilt nur innerhalb der unveränderlichen Grenzen des in diesem Absatz festgelegten Interpolationsbereichs. Die maximale unveränderliche Grenze von einer Differenz von 20 g/km CO2-Emissionsmasse bei Ladungserhaltung zwischen Fahrzeug L und Fahrzeug H oder 20 % der CO2-Emissionsmasse bei Ladungserhaltung für Fahrzeug H, je nachdem, welcher Wert kleiner ist, kann um 10 g/km erweitert werden, wenn ein Fahrzeug M geprüft wird. Fahrzeug M ist ein Fahrzeug innerhalb der Interpolationsfamilie mit einem Zyklusenergiebedarf von ± 10 % des arithmetischen Mittels der Fahrzeuge L und H. Die Linearität der CO2-Emissionsmasse bei Ladungserhaltung für Fahrzeug M ist anhand der linearen Interpolation der CO2-Emissionsmasse bei Ladungserhaltung zwischen Fahrzeug L und H zu prüfen. Das Linearitätskriterium für Fahrzeug M gilt als erfüllt, wenn die Differenz zwischen der CO2-Emissionsmasse bei Ladungserhaltung des Fahrzeugs M, abgeleitet aus der Messung, und der interpolierten CO2-Emissionsmasse bei Ladungserhaltung zwischen Fahrzeug L und H, unter 1 g/km liegt. Wenn diese Differenz größer ist, so gilt das Linearitätskriterium als erfüllt, wenn diese Differenz 3 g/km oder 3 % der interpolierten CO2-Emissionsmasse bei Ladungserhaltung für Fahrzeug M beträgt, je nachdem, welcher Wert kleiner ist. Wenn das Linearitätskriterium erfüllt ist, ist die Interpolationsmethode auf alle Einzelfahrzeuge zwischen Fahrzeug L und H innerhalb der Interpolationsfamilie anzuwenden. Wenn das Linearitätskriterium nicht erfüllt ist, so ist die Interpolationsfamilie in zwei Unterfamilien zu teilen, und zwar in Fahrzeuge mit einem Zyklusenergiebedarf, der zwischen dem der Fahrzeuge L und M liegt, und in Fahrzeuge mit einem Zyklusenergiebedarf, der zwischen dem der Fahrzeuge M und H liegt. Für Fahrzeuge mit einem Zyklusenergiebedarf, der zwischen dem der Fahrzeuge L und M liegt, ist jeder Parameter von Fahrzeug H, der für dieAnwendung der Interpolationsmethode auf einzelne OVC-HEV- und NOVC-HEV-Werte erforderlich ist, durch den entsprechenden Parameter des Fahrzeugs M zu ersetzen. Für Fahrzeuge mit einem Zyklusenergiebedarf, der zwischen dem der Fahrzeuge M und H liegt, ist jeder Parameter von Fahrzeug L, der für die Anwendung der Interpolationsmethode von einzelnen OVC-HEV- und NOVC-HEV-Werten erforderlich ist, durch den entsprechenden Parameter des Fahrzeugs M zu ersetzen.- 4.5.2.
- Berechnung des Energiebedarfs pro Zeitraum
Der für Einzelfahrzeuge in der Interpolationsfamilie anzuwendende Energiebedarf Ek,p und die gefahrene Strecke dc,p pro Zeitraum p sind entsprechend dem Verfahren in Unteranhang 7 Absatz 5 zu berechnen für die Kombinationen k der Fahrwiderstandskoeffizienten und Massen gemäß Unteranhang 7 Absatz 3.2.3.2.3.- 4.5.3.
- Berechnung des Interpolationskoeffizienten für Einzelfahrzeuge Kind,p
Der Interpolationskoeffizient Kind,p pro Zeitraum ist für jeden betrachteten Zeitraum p anhand folgender Gleichung zu berechnen: - Kind,p
- der Interpolationskoeffizient des untersuchten Einzelfahrzeugs in Phase p
- E1,p
- der Energiebedarf für die betrachtete Phase für Fahrzeug L nach Unteranhang 7 Absatz 5, Ws
- E2,p
- der Energiebedarf für die betrachtete Phase für Fahrzeug H nach Unteranhang 7 Absatz 5, Ws
- E3,p
- der Energiebedarf für die betrachtete Phase für das Einzelfahrzeug nach Unteranhang 7 Absatz 5, Ws
- p
- der Index der Einzelphase im anzuwendenden Prüfzyklus
- 4.5.4.
- Interpolation der CO2-Emissionsmasse für Einzelfahrzeuge
- 4.5.4.1.
- Individuelle CO2-Emissionsmasse sowohl für extern als auch nicht extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge bei Ladungserhaltung
Die CO2-Emissionsmasse bei Ladungserhaltung für ein Einzelfahrzeug ist mit folgender Gleichung zu berechnen: - MCO2–ind,CS,p
- die CO2-Emissionsmasse bei Ladungserhaltung für ein Einzelfahrzeug in der betrachteten Phase p nach Tabelle A8/5, Schritt Nr. 9, g/km
- MCO2–L,CS,p
- die CO2-Emissionsmasse bei Ladungserhaltung für das Fahrzeug L in der betrachteten Phase p nach Tabelle A8/5, Schritt Nr. 8, g/km
- MCO2–H,CS,p
- die CO2-Emissionsmasse bei Ladungserhaltung für das Fahrzeug H in der betrachteten Phase p nach Tabelle A8/5, Schritt Nr. 8, g/km
- Kind,d
- der Interpolationskoeffizient des untersuchten Einzelfahrzeugs in Phase p
- p
- der Index der Einzelphase im anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus
- 4.5.4.2.
- Individuelle nutzfaktorgewichtete CO2-Emissionsmasse für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge bei Entladung
Die nutzfaktorgewichtete CO2-Emissionsmasse bei Entladung für ein Einzelfahrzeug ist mit folgender Gleichung zu berechnen: - MCO2–ind,CD
- die nutzfaktorgewichtete CO2-Emissionsmasse bei Entladung für ein Einzelfahrzeug, g/km
- MCO2–L,CD
- die nutzfaktorgewichtete CO2-Emissionsmasse bei Entladung für Fahrzeug L, g/km
- MCO2–H,CD
- die nutzfaktorgewichtete CO2-Emissionsmasse bei Entladung für Fahrzeug H, g/km
- Kind
- der Interpolationskoeffizient des untersuchten Einzelfahrzeugs im anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus
- 4.5.4.3.
- Individuelle nutzfaktorgewichtete CO2-Emissionsmasse für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge
Die nutzfaktorgewichtete CO2-Emissionsmasse für ein Einzelfahrzeug ist mit folgender Gleichung zu berechnen:- MCO2–ind,weighted
- die nutzfaktorgewichtete CO2-Emissionsmasse für ein Einzelfahrzeug, g/km
- MCO2–L,weighted
- die nutzfaktorgewichtete CO2-Emissionsmasse für Fahrzeug L, g/km
- MCO2–H,weighted
- die nutzfaktorgewichtete CO2-Emissionsmasse für Fahrzeug H, g/km
- Kind
- der Interpolationskoeffizient des untersuchten Einzelfahrzeugs im anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus
- 4.5.5.
- Interpolation des Kraftstoffverbrauchs für Einzelfahrzeuge
- 4.5.5.1.
- Individueller Kraftstoffverbrauch sowohl für extern als auch nicht extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge
Der Kraftstoffverbrauch bei Ladungserhaltung für ein Einzelfahrzeug ist mit folgender Gleichung zu berechnen:- FCind,CS,p
- der Kraftstoffverbrauch bei Ladungserhaltung für ein Einzelfahrzeug in der betrachteten Phase p nach Tabelle A8/6, Schritt Nr. 3, l/100 km
- FCL,CS,p
- der Kraftstoffverbrauch bei Ladungserhaltung für Fahrzeug L in der betrachteten Phase p nach Tabelle A8/6, Schritt Nr. 2, l/100 km
- FCH,CS,p
- der Kraftstoffverbrauch bei Ladungserhaltung für Fahrzeug H in der betrachteten Phase p nach Tabelle A8/6, Schritt Nr. 2, l/100 km
- Kind,p
- der Interpolationskoeffizient des untersuchten Einzelfahrzeugs in Phase p
- p
- der Index der Einzelphase im anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus
- 4.5.5.2.
- Individueller nutzfaktorgewichteter Kraftstoffverbrauch für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge bei Entladung
Der nutzfaktorgewichtete Kraftstoffverbrauch bei Entladung für ein Einzelfahrzeug ist mit folgender Gleichung zu berechnen:- FCind,CD
- der nutzfaktorgewichtete Kraftstoffverbrauch bei Entladung für ein Einzelfahrzeug, l/100 km
- FCL,CD
- der nutzfaktorgewichtete Kraftstoffverbrauch bei Entladung für Fahrzeug L, l/100 km
- FCH,CD
- der nutzfaktorgewichtete Kraftstoffverbrauch bei Entladung für Fahrzeug H, l/100 km
- Kind
- der Interpolationskoeffizient des untersuchten Einzelfahrzeugs im anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus
- 4.5.5.3.
- Individueller nutzfaktorgewichteter Kraftstoffverbrauch für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge
Der nutzfaktorgewichtete Kraftstoffverbrauch für ein Einzelfahrzeug ist mit folgender Gleichung zu berechnen:- FCind,weighted
- der nutzfaktorgewichtete Kraftstoffverbrauch für ein Einzelfahrzeug, l/100 km
- FCL,weighted
- der nutzfaktorgewichtete Kraftstoffverbrauch für Fahrzeug L, l/100 km
- FCH,weighted
- der nutzfaktorgewichtete Kraftstoffverbrauch für Fahrzeug H, l/100 km
- Kind
- der Interpolationskoeffizient des untersuchten Einzelfahrzeugs im anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus
- 4.5.6
- Interpolation des Stromverbrauchs für Einzelfahrzeuge
- 4.5.6.1.
- Individueller nutzfaktorgewichteter Stromverbrauch bei Entladung auf der Grundlage der aus dem Stromnetz wiederaufgeladenen Energie für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (OVC-HEV)
Der nutzfaktorgewichtete Stromverbrauch bei Entladung auf der Grundlage der wiederaufgeladenen Energie für ein Einzelfahrzeug ist mit folgender Gleichung zu berechnen:- ECAC–ind,CD
- der nutzfaktorgewichtete Stromverbrauch bei Entladung auf der Grundlage der aus dem Stromnetz wiederaufgeladenen Energie für ein Einzelfahrzeug, Wh/km
- ECAC–L,CD
- der nutzfaktorgewichtete Stromverbrauch bei Entladung auf der Grundlage der aus dem Stromnetz wiederaufgeladenen Energie für Fahrzeug L, Wh/km
- ECAC–H,CD
- der nutzfaktorgewichtete Stromverbrauch bei Entladung auf der Grundlage der aus dem Stromnetz wiederaufgeladenen Energie für Fahrzeug H, Wh/km
- Kind
- der Interpolationskoeffizient des untersuchten Einzelfahrzeugs im anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus
- 4.5.6.2.
- Individueller nutzfaktorgewichteter Stromverbrauch auf der Grundlage der aus dem Stromnetz wiederaufgeladenen Energie für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge
Der nutzfaktorgewichtete Stromverbrauch auf der Grundlage der aus dem Stromnetz wiederaufgeladenen Energie für ein Einzelfahrzeug ist mit folgender Gleichung zu berechnen: - ECAC–ind,weighted
- der nutzfaktorgewichtete Stromverbrauch auf der Grundlage der aus dem Stromnetz wiederaufgeladenen Energie für ein Einzelfahrzeug, Wh/km
- ECAC–L,weighted
- der nutzfaktorgewichtete Stromverbrauch auf der Grundlage der aus dem Stromnetz wiederaufgeladenen Energie für Fahrzeug L, Wh/km
- ECAC–H,weighted
- der nutzfaktorgewichtete Stromverbrauch auf der Grundlage der aus dem Stromnetz wiederaufgeladenen Energie für Fahrzeug H, Wh/km
- Kind
- der Interpolationskoeffizient des untersuchten Einzelfahrzeugs im anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus
- 4.5.6.3.
- Individueller Stromverbrauch für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Elektrofahrzeuge
Der Stromverbrauch für ein Einzelfahrzeug für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge nach Absatz 4.3.3 dieses Unteranhangs und für Elektrofahrzeuge nach Absatz 4.3.4 dieses Unteranhangs ist mit folgender Gleichung zu berechnen:- ECind,p
- der Stromverbrauch für ein Einzelfahrzeug in der betrachteten Phase p, Wh/km
- ECL,p
- der Stromverbrauch für Fahrzeug L in der betrachteten Phase p, Wh/km
- ECH,p
- der Stromverbrauch für Fahrzeug H in der betrachteten Phase p, Wh/km
- Kind,p
- der Interpolationskoeffizient des untersuchten Einzelfahrzeugs in Phase p
- p
- der Index der Einzelphase im anzuwendenden Prüfzyklus
- 4.5.7
- Interpolation der elektrischen Reichweite für Einzelfahrzeuge
- 4.5.7.1.
- Individuelle vollelektrische Reichweite für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge
Ist das folgende Kriterium:- AERL:
- die vollelektrische Reichweite (Hybrid) des Fahrzeugs L im anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus, km
- AERH:
- die vollelektrische Reichweite (Hybrid) des Fahrzeugs H im anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus, km
- RCDA,L:
- die tatsächliche Reichweite bei Entladung für Fahrzeug L, km
- RCDA,H:
- die tatsächliche Reichweite bei Entladung für Fahrzeug H, km
- AERind,p
- die vollelektrische Reichweite (Hybrid) für ein Einzelfahrzeug in der betrachteten Phase p, km
- AERL,p
- die vollelektrische Reichweite (Hybrid) für Fahrzeug L in der betrachteten Phase p, km
- AERH,p
- die vollelektrische Reichweite (Hybrid) für Fahrzeug H in der betrachteten Phase p, km
- Kind,p
- der Interpolationskoeffizient des untersuchten Einzelfahrzeugs in Phase p
- p
- der Index der Einzelphase im anzuwendenden Prüfzyklus
- 4.5.7.2.
- Individuelle vollelektrische Reichweite für Elektrofahrzeuge
Die vollelektrische Reichweite (E-Fahrzeug) für ein Einzelfahrzeug ist mit folgender Gleichung zu berechnen:- PERind,p
- die vollelektrische Reichweite (E-Fahrzeug) für ein Einzelfahrzeug in der betrachteten Phase p, km
- PERL,p
- die vollelektrische Reichweite (E-Fahrzeug) für Fahrzeug L in der betrachteten Phase p, km
- PERH,p
- die vollelektrische Reichweite (E-Fahrzeug) für Fahrzeug H in der betrachteten Phase p, km
- Kind,p
- der Interpolationskoeffizient des untersuchten Einzelfahrzeugs in Phase p
- p
- der Index der Einzelphase im anzuwendenden Prüfzyklus
- 4.5.7.3.
- Individuelle gleichwertige vollelektrische Reichweite für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge
Die gleichwertige vollelektrische Reichweite (Hybrid) für ein Einzelfahrzeug ist mit folgender Gleichung zu berechnen:- EAERind,p
- die gleichwertige vollelektrische Reichweite (Hybrid) für ein Einzelfahrzeug in der betrachteten Phase p, km
- EAERL,p
- die gleichwertige vollelektrische Reichweite (Hybrid) für Fahrzeug L in der betrachteten Phase p, km
- EAERH,p
- die gleichwertige vollelektrische Reichweite (Hybrid) für Fahrzeug H in der betrachteten Phase p, km
- Kind,p
- der Interpolationskoeffizient des untersuchten Einzelfahrzeugs in Phase p
- p
- der Index der Einzelphase im anzuwendenden Prüfzyklus
- 4.6.
- Schrittweises Verfahren für die Berechnung der abschließenden Prüfergebnisse für OVC-HEV
Zusätzlich zum schrittweisen Verfahren für die Berechnung der abschließenden Prüfergebnisse für die Emissionen gasförmiger Verbindungen bei Ladungserhaltung gemäß Absatz 4.1.1.1 dieses Unteranhangs und für den Kraftstoffverbrauch gemäß Absatz 4.2.1.1 dieses Unteranhangs ist in den Absätzen 4.6.1 und 4.6.2 dieses Unteranhangs die schrittweise Berechnung der abschließenden Prüfergebnisse bei Entladung sowie der abschließenden Prüfergebnisse bei Ladungserhaltung und der abschließenden gewichteten Prüfergebnisse bei Entladung beschrieben.- 4.6.1.
- Schrittweises Verfahren für die Berechnung der abschließenden Prüfergebnisse der Prüfung Typ 1 bei Entladung für OVC-HEV
Die Ergebnisse sind in der in Tabelle A8/8 angegebenen Reihenfolge zu berechnen. Alle anzuwendenden Ergebnisse in der Spalte „Ergebnis” sind aufzuzeichnen. In der Spalte „Verfahren” sind die Absätze aufgeführt, die für die Berechnung zu verwenden sind oder es sind zusätzliche Berechnungsverfahren angegeben. Für die Zwecke der Tabelle A8/8 wird in den Gleichungen und Ergebnissen folgende Nomenklatur verwendet:- c
- vollständiger anzuwendender Prüfzyklus;
- p
- jede anzuwendende Zyklusphase;
- i
- Komponente der anzuwendenden Grenzwertemissionen
- CS
- Ladungserhaltung (charge-sustaining)
- CO2
- CO2-Emissionsmasse
| Quelle | Dateneingabe | Verfahren | Ergebnis | Schritt Nr. |
|---|---|---|---|---|
| Unteranhang 8 | Prüfergebnisse bei Entladung | Messergebnisse gemäß Anlage 3 dieses Unteranhangs, Vorberechnung gemäß Absatz 4.3 dieses Unteranhangs | ΔEREESS,j, Wh; dj, km; | 1 |
| Nutzbare Batterie-Energie gemäß Absatz 4.4.1.2.2 dieses Unteranhangs | UBEcity, Wh; | |||
| Wiederaufgeladene elektrische Energie gemäß Absatz 3.2.4.6 dieses Unteranhangs | EAC, Wh; | |||
| Zyklusenergie gemäß Unteranhang 7 Absatz 5 | Ecycle, Ws; | |||
| CO2-Emissionsmasse gemäß Unteranhang 7 Absatz 3.2.1 | MCO2,CD,j, g/km; | |||
| Emissionsmasse einer gasförmigen Verbindung i gemäß Unteranhang 7 Absatz 3.2.1 | Mi,CD,j, g/km; | |||
| Partikelzahl gemäß Unteranhang 7 Absatz 4 | PNCD,j, Partikel pro Kilometer; | |||
| Partikelmasse gemäß Unteranhang 7 Absatz 3.3 | PMCD,c, mg/km; | |||
| Vollelektrische Reichweite gemäß Abatz 4.4.1.1 dieses Unteranhangs | AER, km; | |||
| Falls der anzuwendende WLTP-Stadt-Prüfzyklus gefahren wurde: vollelektrische Reichweite gemäß Abatz 4.4.1.2.1 dieses Unteranhangs | AERcity, km. | |||
Ggf. ist der Berichtigungskoeffizient für die CO2-Emissionsmasse, KCO2, gemäß Anlage 2 dieses Unteranhangs erforderlich. Ergebnis ist für jede Prüfung verfügbar. Falls die Interpolationsmethode angewendet wird, ist das Ergebnis (mit Ausnahme von KCO2) für das Fahrzeug H, L und ggf. M verfügbar. | KCO2, (g/km)/(Wh/km). | |||
| Ergebnis Schritt 1 | ΔEREESS,j, Wh; Ecycle, Ws. | Berechnung der relativen Veränderung der elektrischen Energie für jeden Zyklus gemäß Absatz 3.2.4.5.2 dieses Unteranhangs Ergebnis ist für jede Prüfung und jeden anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus verfügbar. Falls die Interpolationsmethode angewendet wird, ist das Ergebnis für das Fahrzeug H, L und ggf. M verfügbar. | REECi. | 2 |
| Ergebnis Schritt 2 | REECi. | Bestimmung des Übergangs- und des Bestätigungszyklus gemäß Absatz 3.2.4.4 dieses Unteranhangs Ist mehr als eine Prüfung bei Entladung für ein Fahrzeug verfügbar, so ist jeder Prüfung zum Zweck der Mittelung dieselbe Übergangszyklus-Nummer nveh zuzuteilen. | nveh; | 3 |
Bestimmung der Reichweite der Zyklen bei Entladung gemäß Absatz 4.4.3 dieses Unteranhangs. Ergebnis ist für jede Prüfung verfügbar. Falls die Interpolationsmethode angewendet wird, ist das Ergebnis für das Fahrzeug H, L und ggf. M verfügbar. | RCDC; km. | |||
| Ergebnis Schritt 3 | nveh; | Falls die Interpolationsmethode angewendet wird, ist der Übergangszyklus für das Fahrzeug H, L und ggf. M zu bestimmen. Überprüfung der Einhaltung des Interpolationskriteriums gemäß Absatz 5.6.2 dieses Anhangs. | nveh,L; nveh,H; falls zutreffend nveh,M. | 4 |
| Ergebnis Schritt 1 | Mi,CD,j, g/km; PMCD,c, mg/km; PNCD,j, Partikel pro Kilometer. | Berechnung der kombinierten Werte für nveh Zyklen; bei Interpolation für nveh,L Zyklen für jedes Fahrzeug. Ergebnis ist für jede Prüfung verfügbar. Falls die Interpolationsmethode angewendet wird, ist das Ergebnis für das Fahrzeug H, L und ggf. M verfügbar. | Mi,CD,c, g/km; PMCD,c, mg/km; PNCD,c, Partikel pro Kilometer. | 5 |
| Ergebnis Schritt 5 | Mi,CD,c, g/km; PMCD,c, mg/km; PNCD,c, Partikel pro Kilometer. | Mittelung der Prüfergebnisse der Emissionen für jeden einzelnen anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus im Rahmen der Prüfung Typ 1 bei Entladung und Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte gemäß Tabelle A6/2 Unteranhang 6. | Mi,CD,c,ave, g/km; PMCD,c,ave, mg/km; PNCD,c,ave, Partikel pro Kilometer. | 6 |
| Ergebnis Schritt 1 | ΔEREESS,j, Wh; dj, km; UBEcity, Wh. | Falls der Wert AERcity aus der Prüfung Typ 1 durch Fahren der anzuwendenden WLTP-Prüfzyklen abgeleitet wird, ist er gemäß Absatz 4.4.1.2.2 dieses Unteranhangs zu berechnen. Bei mehr als einer Prüfung muss ncity,pe für jede Prüfung gleich sein. Ergebnis ist für jede Prüfung verfügbar. Mittelung von AERcity. Falls die Interpolationsmethode angewendet wird, ist das Ergebnis für das Fahrzeug H, L und ggf. M verfügbar. | AERcity, km; AERcity,ave, km. | 7 |
| Ergebnis Schritt 1 | dj, km; | Phasen- und zyklusspezifische Berechnungen des Nutzungsfaktors (UF) Ergebnis ist für jede Prüfung verfügbar. Falls die Interpolationsmethode angewendet wird, ist das Ergebnis für das Fahrzeug H, L und ggf. M verfügbar. | UFphase,j; UFcycle,c. | 8 |
| Ergebnis Schritt 3 | nveh; | |||
| Ergebnis Schritt 4 | nveh,L; | |||
| Ergebnis Schritt 1 | ΔEREESS,j, Wh; dj, km; EAC, Wh; | Berechnung des Stromverbrauchs auf der Grundlage der wiederaufgeladenen Energie gemäß den Absätzen 4.3.1 und 4.3.2 dieses Unteranhangs Bei Interpolation sind nveh,L Zyklen zu verwenden. Aufgrund der erforderlichen Berichtigung der CO2-Emissionsmasse ist der Stromverbrauch des Bestätigungszyklus und seiner Phasen auf Null zu setzen. Ergebnis ist für jede Prüfung verfügbar. Falls die Interpolationsmethode angewendet wird, ist das Ergebnis für das Fahrzeug H, L und ggf. M verfügbar. | ECAC,weighted, Wh/km; ECAC,CD, Wh/km; | 9 |
| Ergebnis Schritt 3 | nveh; | |||
| Ergebnis Schritt 4 | nveh,L; | |||
| Ergebnis Schritt 8 | UFphase,j; | |||
| Ergebnis Schritt 1 | MCO2,CD,j, g/km; KCO2, (g/km)/(Wh/km); ΔEREESS,j, Wh; dj, km; | Berechnung der CO2-Emissionsmasse bei Entladung gemäß Absatz 4.1.2 dieses Unteranhangs. Bei Anwendung des Interpolationsverfahrens sind nveh,L Zyklen zu verwenden. Der Bestätigungszyklus ist, im Zusammenhang mit Absatz 4.1.2 dieses Unteranhangs, gemäß Anlage 2 dieses Unteranhangs zu berichtigen. Ergebnis ist für jede Prüfung verfügbar. Falls die Interpolationsmethode angewendet wird, ist das Ergebnis für das Fahrzeug H, L und ggf. M verfügbar. | MCO2,CD, g/km; | 10 |
| Ergebnis Schritt 3 | nveh; | |||
| Ergebnis Schritt 4 | nveh,L; | |||
| Ergebnis Schritt 8 | UFphase,j. | |||
| Ergebnis Schritt 1 | MCO2,CD,j, g/km; Mi,CD,j, g/km; KCO2, (g/km)/(Wh/km). | Berechnung des Kraftstoffverbrauchs bei Entladung gemäß Absatz 4.2.2 dieses Unteranhangs. Bei Anwendung des Interpolationsverfahrens sind nveh,L Zyklen zu verwenden. MCO2,CD,j des Bestätigungszyklus ist, im Zusammenhang mit Absatz 4.1.2 dieses Unteranhangs, gemäß Anlage 2 dieses Unteranhangs zu berichtigen. Der phasenspezifische Kraftstoffverbrauch FCCD,j ist unter Verwendung der berichtigten CO2-Emissionsmasse gemäß Unteranhang 7 Absatz 6 zu berechnen. Ergebnis ist für jede Prüfung verfügbar. Falls die Interpolationsmethode angewendet wird, ist das Ergebnis für das Fahrzeug H, L und ggf. M verfügbar. | FCCD,j, l/100 km; FCCD, l/100 km. | 11 |
| Ergebnis Schritt 3 | nveh; | |||
| Ergebnis Schritt 4 | nveh,L; | |||
| Ergebnis Schritt 8 | UFphase,j; | |||
| Ergebnis Schritt 1 | ΔEREESS,j, Wh; dj, km; | Berechnung des Stromverbrauchs des ersten anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus. Ergebnis ist für jede Prüfung verfügbar. Falls die Interpolationsmethode angewendet wird, ist das Ergebnis für das Fahrzeug H, L und ggf. M verfügbar. | ECDC,CD,first, Wh/km | 12 |
| Ergebnis Schritt 9 | ECAC,weighted, Wh/km; ECAC,CD, Wh/km; | Mittelung der Prüfungen für jedes Fahrzeug Falls die Interpolationsmethode angewendet wird, ist das Ergebnis für das Fahrzeug H, L und ggf. M verfügbar. | ECAC,weighted,ave, Wh/km; ECAC,CD,ave, Wh/km; MCO2,CD,ave, g/km; FCCD,ave, l/100 km; ECDC,CD,first,ave, Wh/km | 13 |
| Ergebnis Schritt 10 | MCO2,CD, g/km; | |||
| Ergebnis Schritt 11 | FCCD, l/100 km; | |||
| Ergebnis Schritt 12 | ECDC,CD,first, Wh/km. | |||
| Ergebnis Schritt 13 | ECAC,CD,ave, Wh/km; MCO2,CD,ave, g/km. | Erklärung des Stromverbrauchs bei Entladung und der CO2-Emissionsmasse für jedes Fahrzeug Falls die Interpolationsmethode angewendet wird, ist das Ergebnis für das Fahrzeug H, L und ggf. M verfügbar. | ECAC,CD,dec, Wh/km; MCO2,CD,dec, g/km. | 14 |
| Ergebnis Schritt 12 | ECDC,CD,first, Wh/km; | Anpassung des Stromverbrauchs für COP Falls die Interpolationsmethode angewendet wird, ist das Ergebnis für das Fahrzeug H, L und ggf. M verfügbar. | ECDC,CD,COP, Wh/km; | 15 |
| Ergebnis Schritt 13 | ECAC,CD,ave, Wh/km; | |||
| Ergebnis Schritt 14 | ECAC,CD,dec, Wh/km; | |||
| Ergebnis Schritt 15 | ECDC,CD,COP, Wh/km; | Zwischenrundung Falls die Interpolationsmethode angewendet wird, ist das Ergebnis für das Fahrzeug H, L und ggf. M verfügbar. | ECDC,CD,COP,final, Wh/km; ECAC,CD,final, Wh/km; MCO2,CD,final, g/km; ECAC,weighted,final, Wh/km; FCCD,final, l/100 km; | 16 |
| Ergebnis Schritt 14 | ECAC,CD,dec, Wh/km; MCO2,CD,dec, g/km; | |||
| Ergebnis Schritt 13 | ECAC,weighted,ave, Wh/km; FCCD,ave, l/100 km; | |||
| Ergebnis Schritt 16 | ECDC,CD,COP,final, Wh/km; ECAC,CD,final, Wh/km; MCO2,CD,final, g/km; ECAC,weighted,final, Wh/km; FCCD,final, l/100 km; | Interpolation der Einzelwerte auf der Grundlage der Daten von Fahrzeug L, M und H sowie abschließende Rundung. Ergebnis für Einzelfahrzeuge verfügbar. | ECDC,CD,COP,ind, Wh/km; ECAC,CD,ind, Wh/km; MCO2,CD,ind, g/km; ECAC,weighted,ind, Wh/km; FCCD,ind, l/100 km; | 17 |
- 4.6.2.
- Schrittweises Verfahren für die Berechnung der abschließenden gewichteten Prüfergebnisse der Prüfung Typ 1 bei Ladungserhaltung und bei Entladung.
Die Ergebnisse sind in der in Tabelle A8/9 angegebenen Reihenfolge zu berechnen. Alle anzuwendenden Ergebnisse in der Spalte „Ergebnis” sind aufzuzeichnen. In der Spalte „Verfahren” sind die Absätze aufgeführt, die für die Berechnung zu verwenden sind oder es sind zusätzliche Berechnungsverfahren angegeben. Für die Zwecke dieser Tabelle wird in den Gleichungen und Ergebnissen folgende Nomenklatur verwendet:- c
- betrachteter Zeitraum ist der vollständige anzuwendende Prüfzyklus;
- p
- betrachteter Zeitraum ist die anzuwendende Zyklusphase;
- i
- Komponente der anzuwendenden Grenzwertemission (außer CO2);
- j
- Kennindex des betrachteten Zeitraums;
- CS
- Ladungserhaltung (charge-sustaining);
- CD
- Entladung (charge-depleting);
- CO2
- CO2-Emissionsmasse;
- REESS
- Wiederaufladbares Speichersystem für elektrische Energie
| Quelle | Dateneingabe | Verfahren | Ergebnis | Schritt Nr. |
|---|---|---|---|---|
| Ergebnis Schritt 1, Tabelle A8/8 | Mi,CD,j, g/km; PNCD,j, Partikel pro Kilometer; PMCD,c, mg/km; MCO2,CD,j, g/km; ΔEREESS,j, Wh; dj, km; AER, km; EAC, Wh; | Eingabe der nachbearbeiteten Daten für Entladung (CD) und Ladungserhaltung (CS) | Mi,CD,j, g/km; PNCD,j, Partikel pro Kilometer; PMCD,c, mg/km; MCO2,CD,j, g/km; ΔEREESS,j, Wh; dj, km; AER, km; EAC, Wh; AERcity,ave, km; nveh; RCDC, km; nveh,L; nveh,H; UFphase,j; UFcycle,c; Mi,CS,c,6, g/km; MCO2,CS, g/km; | 1 |
| Ergebnis Schritt 7, Tabelle A8/8 | AERcity,ave, km; | |||
| Ergebnis Schritt 3, Tabelle A8/8 | nveh; RCDC, km; | |||
| Ergebnis Schritt 4, Tabelle A8/8 | nveh,L; nveh,H; | |||
| Ergebnis Schritt 8, Tabelle A8/8 | UFphase,j; UFcycle,c; | |||
| Ergebnis Schritt 6, Tabelle A8/5 | Mi,CS,c,6, g/km; | |||
| Ergebnis Schritt 7, Tabelle A8/5 | MCO2,CS, g/km; | |||
Ergebnis, wenn CD-Wert für jede CD-Prüfung verfügbar ist. Ergebnis, wenn ein CS-Wert nach Mittelung der CS-Prüfwerte verfügbar ist. Falls die Interpolationsmethode angewendet wird, ist das Ergebnis (mit Ausnahme von KCO2) für das Fahrzeug H, L und ggf. M verfügbar. | ||||
KCO2, (g/km)/(Wh/km). | Ggf. ist der Berichtigungskoeffizient für die CO2-Emissionsmasse, KCO2, gemäß Anlage 2 dieses Unteranhangs erforderlich. | KCO2, (g/km)/(Wh/km). | ||
| Ergebnis Schritt 1 | Mi,CD,j, g/km; PNCD,j, Partikel pro Kilometer; PMCD,c, mg/km; nveh; nveh,L; UFphase,j; UFcycle,c; Mi,CS,c,6, g/km; | Berechnung der gewichteten Emissionen gasförmiger Verbindungen (außer MCO2,weighted) gemäß den Absätzen 4.1.3.1 bis 4.1.3.3 dieses Unteranhangs. Anmerkung: Mi,CS,c,6 schließt PNCS,c und PMCS,c ein. Ergebnis ist für jede CD-Prüfung verfügbar. Falls die Interpolationsmethode angewendet wird, ist das Ergebnis für jedes Fahrzeug L, H und ggf. M verfügbar. | Mi,weighted, g/km; PNweighted, Partikel pro Kilometer; PMweighted, mg/km; | 2 |
| Ergebnis Schritt 1 | MCO2,CD,j, g/km; ΔEREESS,j, Wh; dj, km; nveh; RCDC, km MCO2,CS, g/km; | Berechnung der gleichwertigen vollelektrischen Reichweite gemäß den Absätzen 4.4.4.1 und 4.4.4.2 dieses Unteranhangs und der tatsächlichen Reichweite bei Entladung gemäß Absatz 4.4.5 dieses Unteranhangs. Ergebnis ist für jede CD-Prüfung verfügbar. Falls die Interpolationsmethode angewendet wird, ist das Ergebnis für jedes Fahrzeug L, H und ggf. M verfügbar. | EAER, km; EAERp, km; RCDA, km. | 3 |
| Ergebnis Schritt 1 | AER, km; | Ergebnis ist für jede CD-Prüfung verfügbar. Falls die Interpolationsmethode angewendet wird, ist die Verfügbarkeit einer AER-Interpolation zwischen Fahrzeug H, L und ggf. M gemäß Absatz 4.5.7.1 dieses Unteranhangs zu überprüfen. Wird die Interpolationsmethode angewandt, muss jede Prüfung die Anforderung erfüllen. | Verfügbarkeit einer AER-Interpolation | 4 |
| Ergebnis Schritt 3 | RCDA, km. | |||
| Ergebnis Schritt 1 | AER, km. | Mittelung von AER and AER-Feststellung Der angegebene AER-Wert ist gemäß Tabelle A6/1 zu runden. Falls die Interpolationsmethode angewendet wird und das Kriterium der Verfügbarkeit einer AER-Interpolation erfüllt ist, ist das Ergebnis für jedes Fahrzeug L, H und ggf. M verfügbar. Ist das Kriterium nicht erfüllt, so ist der AER-Wert von Fahrzeug H auf die gesamte Interpolationsfamilie anzuwenden. | AERave, km; AERdec, km. | 5 |
| Ergebnis Schritt 1 | Mi,CD,j, g/km; MCO2,CD,j, g/km; nveh; nveh,L; UFphase,j; Mi,CS,c,6, g/km; MCO2,CS, g/km. | Berechnung der gewichteten CO2-Emissionsmasse und des Kraftstoffverbrauchs gemäß Absatz 4.1.3.1 und Absatz 4.2.3 dieses Unteranhangs. Ergebnis ist für jede CD-Prüfung verfügbar. Bei Anwendung des Interpolationsverfahrens sind nveh,L-Zyklen zu verwenden. MCO2,CD,j des Bestätigungszyklus ist, im Zusammenhang mit Absatz 4.1.2 dieses Unteranhangs, gemäß Anlage 2 dieses Unteranhangs zu berichtigen. Falls die Interpolationsmethode angewendet wird, ist das Ergebnis für jedes Fahrzeug L, H und ggf. M verfügbar. | MCO2,weighted, g/km; FCweighted, /100 km; | 6 |
| Ergebnis Schritt 1 | EAC, Wh; | Berechnung des Stromverbrauchs auf der Grundlage der äquivalenten reinen Elektroreichweite (EAER) gemäß Absatz 4.3.3.1 und Absatz 4.3.3.2 dieses Unteranhangs. Ergebnis ist für jede CD-Prüfung verfügbar. Falls die Interpolationsmethode angewendet wird, ist das Ergebnis für jedes Fahrzeug L, H und ggf. M verfügbar. | EC, Wh/km; ECp, Wh/km; | 7 |
| Ergebnis Schritt 3 | EAER, km; EAERp, km; | |||
| Ergebnis Schritt 1 | AERcity, ave, km; | Mittelung und vorläufige Rundung Falls die Interpolationsmethode angewendet wird, ist das Ergebnis für jedes Fahrzeug L, H und ggf. M verfügbar. | AERcity,final, km; MCO2,weighted,final, g/km; FCweighted,final, l/100 km; ECfinal, Wh/km; ECp,final, Wh/km; EAERfinal, km; EAERp,final, km. | 8 |
| Ergebnis Schritt 6 | MCO2,weighted, g/km; FCweighted, l/100 km; | |||
| Ergebnis Schritt 7 | EC, Wh/km; ECp, Wh/km; | |||
| Ergebnis Schritt 3 | EAER, km; EAERp, km. | |||
| Ergebnis Schritt 5 | AERave, km; | Interpolation von Einzelwerten auf der Grundlage der Niedrig-, Mittel- und Hochwerte des Fahrzeugs gemäß Absatz 4.5 dieses Unteranhangs sowie abschließende Rundung AERind ist gemäß Tabelle A8/2 zu runden. Ergebnis für Einzelfahrzeuge verfügbar. | AERind, km; AERcity,ind, km; MCO2,weighted,ind, g/km; FCweighted,ind, l/100 km; ECind, Wh/km; ECp,ind, Wh/km; EAERind, km; EAERp,ind, km. | 9 |
| Ergebnis Schritt 8 | AERcity,final, km; MCO2,weighted,final, g/km; FCweighted,final, l/100 km; ECfinal, Wh/km; ECp,final, Wh/km; EAERfinal, km; EAERp,final, km; Verfügbarkeit einer | |||
| Ergebnis Schritt 4 | AER-Interpolation |
- 4.7.
- Schrittweises Verfahren für die Berechnung der abschließenden Prüfergebnisse für Elektrofahrzeuge (PEV)
Bei Anwendung des Verfahrens mit aufeinanderfolgenden Zyklen werden die Ergebnisse in der in der Tabelle A8/10 angegebenen Reihenfolge berechnet, bei Anwendung des verkürzten Prüfverfahrens gilt die in der Tabelle A8/11 angegebene Reihenfolge. Alle anzuwendenden Ergebnisse in der Spalte „Ergebnis” sind aufzuzeichnen. In der Spalte „Verfahren” sind die Absätze aufgeführt, die für die Berechnung zu verwenden sind, oder es sind zusätzliche Berechnungsverfahren angegeben.- 4.7.1.
- Schrittweises Verfahren für die Berechnung der abschließenden Prüfergebnisse für Elektrofahrzeuge (PEV) bei Anwendung des Verfahrens mit aufeinanderfolgenden Zyklen
Für die Zwecke dieser Tabelle wird in den Gleichungen und Ergebnissen folgende Nomenklatur verwendet:- j
- ist die Kennziffer des betrachteten Zeitraums.
| Quelle | Dateneingabe | Verfahren | Ergebnis | Schritt Nr. |
|---|---|---|---|---|
| Unteranhang 8 | Prüfergebnisse | Messergebnisse gemäß Anlage 3 dieses Unteranhangs und Vorberechnung gemäß Absatz 4.3 dieses Unteranhangs | ΔEREESS,j, Wh; dj, km; | 1 |
| Nutzbare Batterie-Energie gemäß Absatz 4.4.2.2.1 dieses Unteranhangs. | UBECCP, Wh; | |||
Wiederaufgeladene elektrische Energie gemäß Absatz 3.4.4.3 dieses Unteranhangs. Ergebnis ist für jede Prüfung verfügbar. Falls die Interpolationsmethode angewendet wird, ist das Ergebnis für das Fahrzeug H und L verfügbar. | EAC, Wh. | |||
| Ergebnis Schritt 1 | ΔEREESS,j, Wh; UBECCP, Wh. | Bestimmung der Anzahl der vollständig gefahrenen anzuwendenden WLTC-Phasen und Zyklen gemäß Absatz 4.4.2.2 dieses Unteranhangs. Ergebnis ist für jede Prüfung verfügbar. Falls die Interpolationsmethode angewendet wird, ist das Ergebnis für das Fahrzeug H und L verfügbar. | nWLTC; ncity; nlow; nmed; nhigh; nexHigh. | 2 |
| Ergebnis Schritt 1 | ΔEREESS,j, Wh; UBECCP, Wh. | Berechnung von Gewichtungsfaktoren gemäß Absatz 4.4.2.2 dieses Unteranhangs Ergebnis ist für jede Prüfung verfügbar. Falls die Interpolationsmethode angewendet wird, ist das Ergebnis für das Fahrzeug H und L verfügbar. | KWLTC,1 KWLTC,2 KWLTC,3 KWLTC,4 Kcity,1 Kcity,2 Kcity,3 Kcity,4 Klow,1 Klow,2 Klow,3 Klow,4 Kmed,1 Kmed,2 Kmed,3 Kmed,4 Khigh,1 Khigh,2 Khigh,3 Khigh,4 KexHigh,1 KexHigh,2 KexHigh,3 | 3 |
| Ergebnis Schritt 2 | nWLTC; ncity; nlow; nmed; nhigh; nexHigh. | |||
| Ergebnis Schritt 1 | ΔEREESS,j, Wh; dj, km; UBECCP, Wh. | Berechnung des Stromverbrauchs an den REESS gemäß Absatz 4.4.2.2 dieses Unteranhangs. ECDC,COP,1 Ergebnis ist für jede Prüfung verfügbar. Falls die Interpolationsmethode angewendet wird, ist das Ergebnis für das Fahrzeug H und L verfügbar. | ECDC,WLTC, Wh/km; ECDC,city, Wh/km; ECDC,low, Wh/km; ECDC,med, Wh/km; ECDC,high, Wh/km; ECDC,exHigh, Wh/km; ECDC,COP,1, Wh/km. | 4 |
| Ergebnis Schritt 2 | nWLTC; ncity; nlow; nmed; nhigh; nexHigh. | |||
| Ergebnis Schritt 3 | Alle Gewichtungsfaktoren | |||
| Ergebnis Schritt 1 | UBECCP, Wh; | Berechnung der vollelektrischen Reichweite gemäß Absatz 4.4.2.2 dieses Unteranhangs Ergebnis ist für jede Prüfung verfügbar. Falls die Interpolationsmethode angewendet wird, ist das Ergebnis für das Fahrzeug H und L verfügbar. | PERWLTC, km; PERcity, km; PERlow, km; PERmed, km; PERhigh, km; PERexHigh, km. | 5 |
| Ergebnis Schritt 4 | ECDC,WLTC, Wh/km; ECDC,city, Wh/km; ECDC,low, Wh/km; ECDC,med, Wh/km; ECDC,high, Wh/km; ECDC,exHigh, Wh/km. | |||
| Ergebnis Schritt 1 | EAC, Wh; | Berechnung des Stromverbrauchs am Stromnetz gemäß Absatz 4.3.4 dieses Unteranhangs. Ergebnis ist für jede Prüfung verfügbar. Falls die Interpolationsmethode angewendet wird, ist das Ergebnis für das Fahrzeug H und L verfügbar. | ECWLTC, Wh/km; ECcity, Wh/km; EClow, Wh/km; ECmed, Wh/km; EChigh, Wh/km; ECexHigh, Wh/km. | 6 |
| Ergebnis Schritt 5 | PERWLTC, km; PERcity, km; PERlow, km; PERmed, km; PERhigh, km; PERexHigh, km. | |||
| Ergebnis Schritt 5 | PERWLTC, km; PERcity, km; PERlow, km; PERmed, km; PERhigh, km; PERexHigh, km; | Mittelung der Prüfungen für alle Eingabewerte ECDC,COP,ave Erklärung über die Werte für PERWLTC,dec und ECWLTC,dec auf der Grundlage von PERWLTC,ave und ECWLTC,ave. PERWLTC,dec und ECWLTC,dec sind gemäß Tabelle A6/1 zu runden. Falls die Interpolationsmethode angewendet wird, ist das Ergebnis für das Fahrzeug H und L verfügbar. | PERWLTC,dec, km; PERWLTC,ave, km; PERcity,ave, km; PERlow,ave, km; PERmed,ave, km; PERhigh,ave, km; PERexHigh,ave, km; | 7 |
| Ergebnis Schritt 6 | ECWLTC, Wh/km; ECcity, Wh/km; EClow, Wh/km; ECmed, Wh/km; EChigh, Wh/km; ECexHigh, Wh/km. | ECWLTC,dec, Wh/km; ECWLTC,ave, Wh/km; ECcity,ave, Wh/km; EClow,ave, Wh/km; ECmed,ave, Wh/km; EChigh,ave, Wh/km; ECexHigh,ave, Wh/km; ECDC,COP,ave, Wh/km. | ||
| Ergebnis Schritt 4 | ECDC,COP,1, Wh/km. | |||
| Ergebnis Schritt 7 | ECWLTC,dec, Wh/km; ECWLTC,ave, Wh/km; ECDC,COP,ave, Wh/km. | Bestimmung des Anpassungsfaktors und Anwendung auf ECDC,COP,ave Zum Beispiel: ECDC,COP = ECDC,COP,ave × AF Falls die Interpolationsmethode angewendet wird, ist das Ergebnis für das Fahrzeug H und L verfügbar. | ECDC,COP, Wh/km. | 8 |
| Ergebnis Schritt 7 | PERcity,ave, km; PERlow,ave, km; PERmed,ave, km; PERhigh,ave, km; PERexHigh,ave, km; | Vorläufige Rundung ECDC,COP,final Falls die Interpolationsmethode angewendet wird, ist das Ergebnis für das Fahrzeug H und L verfügbar. | PERcity,final, km; PERlow,final, km; PERmed,final, km; PERhigh,final, km; PERexHigh,final, km; | 9 |
ECcity,ave, Wh/km; EClow,ave, Wh/km; ECmed,ave, Wh/km; EChigh,ave, Wh/km; ECexHigh,ave, Wh/km; | ECcity,final, Wh/km; EClow,final, Wh/km; ECmed,final, Wh/km; EChigh,final, Wh/km; ECexHigh,final, Wh/km; | |||
| Ergebnis Schritt 8 | ECDC,COP, Wh/km. | ECDC,COP,final, Wh/km. | ||
| Ergebnis Schritt 7 | PERWLTC,dec, km; | Interpolation gemäß Absatz 4.5 dieses Unteranhangs sowie abschließende Rundung gemäß Tabelle A8/2. ECDC,COP,ind Falls die Interpolationsmethode angewendet wird, ist das Ergebnis für jedes Einzelfahrzeug verfügbar. | PERWLTC,ind, km; PERcity,ind, km; PERlow,ind, km; PERmed,ind, km; PERhigh,ind, km; PERexHigh,ind, km; | 10 |
| Ergebnis Schritt 9 | ECWLTC,dec, Wh/km; PERcity,final, km; PERlow,final, km; PERmed,final, km; PERhigh,final, km; PERexHigh,final, km; | |||
ECcity,final, Wh/km; EClow,final, Wh/km; ECmed,final, Wh/km; EChigh,final, Wh/km; ECexHigh,final, Wh/km; | ECWLTC,ind, Wh/km; ECcity,ind, Wh/km; EClow,ind, Wh/km; ECmed,ind, Wh/km; EChigh,ind, Wh/km; ECexHigh,ind, Wh/km; | |||
| ECDC,COP,final, Wh/km. | ECDC,COP,ind, Wh/km. |
- 4.7.2.
- Schrittweises Verfahren für die Berechnung der abschließenden Prüfergebnisse für Elektrofahrzeuge (PEV) bei Anwendung des verkürzten Prüfverfahrens
Für die Zwecke dieser Tabelle wird in den Gleichungen und Ergebnissen folgende Nomenklatur verwendet:- j
- ist die Kennziffer des betrachteten Zeitraums.
| Quelle | Dateneingabe | Verfahren | Ergebnis | Schritt Nr. |
|---|---|---|---|---|
| Unteranhang 8 | Prüfergebnisse | Messergebnisse gemäß Anlage 3 dieses Unteranhangs und Vorberechnung gemäß Absatz 4.3 dieses Unteranhangs | ΔEREESS,j, Wh; dj, km; | 1 |
| Nutzbare Batterie-Energie gemäß Absatz 4.4.2.1.1 dieses Unteranhangs. | UBESTP, Wh; | |||
Wiederaufgeladene elektrische Energie gemäß Absatz 3.4.4.3 dieses Unteranhangs. Ergebnis ist für jede Prüfung verfügbar. Falls die Interpolationsmethode angewendet wird, ist das Ergebnis für das Fahrzeug L und H verfügbar. | EAC, Wh. | |||
| Ergebnis Schritt 1 | ΔEREESS,j, Wh; UBESTP, Wh. | Berechnung von Gewichtungsfaktoren gemäß Absatz 4.4.2.1 dieses Unteranhangs Ergebnis ist für jede Prüfung verfügbar. Falls die Interpolationsmethode angewendet wird, ist das Ergebnis für das Fahrzeug L und H verfügbar. | KWLTC,1 KWLTC,2 Kcity,1 Kcity,2 Kcity,3 Kcity,4 Klow,1 Klow,2 Klow,3 Klow,4 Kmed,1 Kmed,2 Kmed,3 Kmed,4 Khigh,1 Khigh,2 KexHigh,1 KexHigh,2 | 2 |
| Ergebnis Schritt 1 | ΔEREESS,j, Wh; dj, km; UBESTP, Wh. | Berechnung des Stromverbrauchs an den REESS gemäß Absatz 4.4.2.1 dieses Unteranhangs. ECDC,COP,1 Ergebnis ist für jede Prüfung verfügbar. Falls die Interpolationsmethode angewendet wird, ist das Ergebnis für das Fahrzeug L und H verfügbar. | ECDC,WLTC, Wh/km; ECDC,city, Wh/km; ECDC,low, Wh/km; ECDC, med, Wh/km; ECDC,high, Wh/km; ECDC,exHigh, Wh/km; ECDC,COP,1, Wh/km. | 3 |
| Ergebnis Schritt 2 | Alle Gewichtungsfaktoren | |||
| Ergebnis Schritt 1 | UBESTP, Wh; | Berechnung der vollelektrischen Reichweite gemäß Absatz 4.4.2.1 dieses Unteranhangs Ergebnis ist für jede Prüfung verfügbar. Falls die Interpolationsmethode angewendet wird, ist das Ergebnis für das Fahrzeug L und H verfügbar. | PERWLTC, km; PERcity, km; PERlow, km; PERmed, km; PERhigh, km; PERexHigh, km. | 4 |
| Ergebnis Schritt 3 | ECDC,WLTC, Wh/km; ECDC,city, Wh/km; ECDC,low, Wh/km; ECDC, med, Wh/km; ECDC,high, Wh/km; ECDC,exHigh, Wh/km. | |||
| Ergebnis Schritt 1 | EAC, Wh; | Berechnung des Stromverbrauchs am Stromnetz gemäß Absatz 4.3.4 dieses Unteranhangs. Ergebnis ist für jede Prüfung verfügbar. Falls die Interpolationsmethode angewendet wird, ist das Ergebnis für das Fahrzeug L und H verfügbar. | ECWLTC, Wh/km; ECcity, Wh/km; EClow, Wh/km; ECmed, Wh/km; EChigh, Wh/km; ECexHigh, Wh/km. | 5 |
| Ergebnis Schritt 4 | PERWLTC, km; PERcity, km; PERlow, km; PERmed, km; PERhigh, km; PERexHigh, km. | |||
| Ergebnis Schritt 4 | PERWLTC, km; PERcity, km; PERlow, km; PERmed, km; PERhigh, km; PERexHigh, km; | Mittelung der Prüfungen für alle Eingabewerte ECDC,COP,ave Erklärung über die Werte für PERWLTC,dec und ECWLTC,dec auf der Grundlage von PERWLTC,ave und ECWLTC,ave. PERWLTC,dec und ECWLTC,dec sind gemäß Tabelle A6/1 zu runden. Falls die Interpolationsmethode angewendet wird, ist das Ergebnis für das Fahrzeug L und H verfügbar. | PERWLTC,dec, km; PERWLTC,ave, km; PERcity,ave, km; PERlow,ave, km; PERmed,ave, km; PERhigh,ave, km; PERexHigh,ave, km; ECWLTC,dec, Wh/km; ECWLTC,ave, Wh/km; ECcity,ave, Wh/km; EClow,ave, Wh/km; ECmed,ave, Wh/km; EChigh,ave, Wh/km; ECexHigh,ave, Wh/km; ECDC,COP,ave, Wh/km. | 6 |
| Ergebnis Schritt 5 | ECWLTC, Wh/km; ECcity, Wh/km; EClow, Wh/km; ECmed, Wh/km; EChigh, Wh/km; ECexHigh, Wh/km. | |||
| Ergebnis Schritt 3 | ECDC,COP,1, Wh/km. | |||
| Ergebnis Schritt 6 | ECWLTC,dec, Wh/km; ECWLTC,ave, Wh/km; ECDC,COP,ave, Wh/km. | Bestimmung des Anpassungsfaktors und Anwendung auf ECDC,COP,ave Zum Beispiel: ECDC,COP = ECDC,COP,ave × AF Falls die Interpolationsmethode angewendet wird, ist das Ergebnis für das Fahrzeug L und H verfügbar. | ECDC,COP, Wh/km. | 7 |
| Ergebnis Schritt 6 | PERcity,ave, km; PERlow,ave, km; PERmed,ave, km; PERhigh,ave, km; PERexHigh,ave, km; | Vorläufige Rundung ECDC,COP,final Falls die Interpolationsmethode angewendet wird, ist das Ergebnis für das Fahrzeug L und H verfügbar. | PERcity,final, km; PERlow,final, km; PERmed,final, km; PERhigh,final, km; PERexHigh,final, km; | 8 |
ECcity,ave, Wh/km; EClow,ave, Wh/km; ECmed,ave, Wh/km; EChigh,ave, Wh/km; ECexHigh,ave, Wh/km; | ECcity,final, Wh/km; EClow,final, Wh/km; ECmed,final, Wh/km; EChigh,final, Wh/km; ECexHigh,final, Wh/km; | |||
| Ergebnis Schritt 7 | ECDC,COP, Wh/km. | ECDC,COP,final, Wh/km. | ||
| Ergebnis Schritt 6 | PERWLTC,dec, km; ECWLTC,dec, Wh/km; PERcity,final, km; PERlow,final, km; PERmed,final, km; PERhigh,final, km; PERexHigh,final, km; | nterpolation gemäß Absatz 4.5 dieses Unteranhangs sowie abschließende Rundung gemäß Tabelle A8/2. ECDC,COP,ind Ergebnis für jedes Einzelfahrzeug verfügbar. | PERWLTC,ind, km; PERcity,ind, km; PERlow,ind, km; PERmed,ind, km; PERhigh,ind, km; PERexHigh,ind, km; | 9 |
| Ergebnis Schritt 8 | ECcity,final, Wh/km; EClow,final, Wh/km; ECmed,final, Wh/km; EChigh,final, Wh/km; ECexHigh,final, Wh/km; | ECWLTC,ind, Wh/km; ECcity,ind, Wh/km; EClow,ind, Wh/km; ECmed,ind, Wh/km; EChigh,ind, Wh/km; ECexHigh,ind, Wh/km; | ||
| ECDC,COP,final, Wh/km. | ECDC,COP,ind, Wh/km. |
Fußnote(n):
- (1)
Ausrüstung: statischer Zähler für aktive Energie.
- (2)
Wechselstrom-Wattstundenzähler, Klasse 1 gemäß IEC 62053-21 oder vergleichbares Gerät.
- (3)
Je nachdem, welcher Wert höher ist.
- (4)
Frequenz der Stromintegration von 20 Hz oder höher.
- (5)
Keine Parameter für Einzelfahrzeuge.
- (6)
(p) bezeichnet den betrachteten Zeitraum, wobei ein Zeitraum eine Phase, eine Kombination von Phasen oder der gesamte Zyklus sein kann.
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Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.