Artikel 132 VO (EU) 2017/1485

Datenerhebungs- und -bereitstellungsverfahren

(1) Das Datenerhebungs- und -bereitstellungsverfahren umfasst Folgendes:

a)
Messungen der Netzfrequenz;
b)
Berechnung der Frequenzqualitäts-Bewertungsdaten und
c)
Bereitstellung der Frequenzqualitäts-Bewertungsdaten für das Kriterienanwendungsverfahren für die Frequenzqualität.

(2) Das Datenerhebungs- und -bereitstellungsverfahren wird von dem gemäß Artikel 133 benannten Synchrongebiets-Beobachter durchgeführt.

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