Artikel 135 VO (EU) 2017/1485

Informationen zum Last- und Erzeugungsverhalten

Im Einklang mit Artikel 40 kann jeder anschließende ÜNB von SNN die notwendigen Informationen anfordern, um das Last- und Erzeugungsverhalten im Zusammenhang mit Ungleichgewichten zu überwachen. Zu diesen Informationen kann Folgendes zählen:

a)
der mit einem Zeitstempel versehene Wirkleistungssollwert für den Echtzeit- und den künftigen Betrieb und
b)
die mit einem Zeitstempel versehene Wirkleistungsabgabe insgesamt.

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