Artikel 180 VO (EU) 2017/1485

Grenzübergreifendes FRR-/RR-Aktivierungsverfahren

Alle ÜNB, die an der grenzübergreifenden Aktivierung von FRR und RR in demselben oder in einem anderen Synchrongebiet beteiligt sind, müssen die in den Artikeln 147 und 148 festgelegten Anforderungen einhalten.

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