ANHANG XIe VO (EU) 2017/1509
Rohöl nach Artikel 16f
ERLÄUTERUNG
Die Codes wurden aus der Kombinierten Nomenklatur im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif, wie in deren Anhang I festgelegt, übernommen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der vorliegenden Verordnung und in den durch nachfolgende Rechtsakte geänderten Fassungen jeweils sinngemäß gilt.KN-Code | Warenbezeichnung | |
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27090090 | Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, roh, andere als Erdgaskondensate |
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