Artikel 2 VO (EU) 2017/1798
Inverkehrbringen
1. Die Produktbezeichnung, unter der von Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe h der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 erfasste Lebensmittel verkauft werden, lautet „Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung” .
2. Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung dürfen nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie dieser Verordnung entsprechen.
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