ANHANG VIII VO (EU) 2017/1938

Liste nicht-marktbasierter Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung

Bei der Erstellung des Präventions- und des Notfallplans erwägt die zuständige Behörde die Anwendung von Maßnahmen, die in der folgenden nicht erschöpfenden Liste enthalten sind, ausschließlich im Notfall:
a)
Maßnahmen auf der Angebotsseite:

Rückgriff auf strategische Gasvorräte,

Anordnung der Nutzung der Speicherbestände alternativer Brennstoffe (z. B. gemäß der Richtlinie 2009/119/EG(1)),

Anordnung der Nutzung von Strom, der nicht mit Gas erzeugt wird,

Anordnung der Erhöhung der Produktionsniveaus,

Anordnung der Entnahme aus Speicheranlagen;

b)
Maßnahmen auf der Nachfrageseite:

verschiedene Etappen einer verbindlichen Reduzierung der Nachfrage, einschließlich:

Anordnung des Brennstoffwechsels,

Anordnung der Nutzung unterbrechbarer Verträge, wo diese nicht in vollem Umfang als Teil der marktbasierten Maßnahmen eingesetzt werden,

Anordnung der Abschaltung von Kunden.

Fußnote(n):

(1)

Richtlinie 2009/119/EG des Rates vom 14. September 2009 zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten (ABl. L 265 vom 9.10.2009, S. 9).

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.