ANHANG VIII VO (EU) 2017/1938
Liste nicht-marktbasierter Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung
Bei der Erstellung des Präventions- und des Notfallplans erwägt die zuständige Behörde die Anwendung von Maßnahmen, die in der folgenden nicht erschöpfenden Liste enthalten sind, ausschließlich im Notfall:- a)
- Maßnahmen auf der Angebotsseite:
- —
Rückgriff auf strategische Gasvorräte,
- —
Anordnung der Nutzung der Speicherbestände alternativer Brennstoffe (z. B. gemäß der Richtlinie 2009/119/EG(1)),
- —
Anordnung der Nutzung von Strom, der nicht mit Gas erzeugt wird,
- —
Anordnung der Erhöhung der Produktionsniveaus,
- —
Anordnung der Entnahme aus Speicheranlagen;
- b)
- Maßnahmen auf der Nachfrageseite:
- —
verschiedene Etappen einer verbindlichen Reduzierung der Nachfrage, einschließlich:
- —
Anordnung des Brennstoffwechsels,
- —
Anordnung der Nutzung unterbrechbarer Verträge, wo diese nicht in vollem Umfang als Teil der marktbasierten Maßnahmen eingesetzt werden,
- —
Anordnung der Abschaltung von Kunden.
Fußnote(n):
- (1)
Richtlinie 2009/119/EG des Rates vom 14. September 2009 zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten (ABl. L 265 vom 9.10.2009, S. 9).
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