ANHANG I VO (EU) 2017/207

Fragenkatalog zur Erstellung der Evaluierungsberichte der Mitgliedstaaten und der Kommission — für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds — im Sinne der Artikel 56 und 57 Verordnung (EU) Nr. 514/2014

Effektivität

(1)
Inwieweit wurden die in der Verordnung (EU) Nr. 516/2014 festgelegten Ziele durch den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (im Folgenden „Fonds” ) erreicht?

a)
Wie trug der Fonds dazu bei, dass das Gemeinsame Europäische Asylsystem in all seinen Aspekten, einschließlich seiner externen Dimension, gestärkt und weiterentwickelt wurde?

i)
Welche Fortschritte wurden bei der Stärkung und Weiterentwicklung der Asylverfahren erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei?
ii)
Welche Fortschritte wurden bei der Stärkung und Weiterentwicklung der Aufnahmebedingungen erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei?
iii)
Welche Fortschritte wurden bei der erfolgreichen Umsetzung des Rechtsrahmens der Anerkennungsrichtlinie (und ihrer anschließenden Änderungen) erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei?
iv)
Welche Fortschritte wurden beim Ausbau der Kapazitäten der Mitgliedstaaten zur Gestaltung, Monitoring und Evaluierung ihrer Asylpolitik und -verfahren erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei?
v)
Welche Fortschritte wurden bei der Einführung, dem Ausbau und der Durchführung nationaler Neuansiedlungsprogramme und -strategien und anderer humanitärer Aufnahmeprogramme erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei?

b)
Wie trug der Fonds dazu bei, dass die legale Zuwanderung in die Mitgliedstaaten entsprechend ihrem wirtschaftlichen und sozialen Bedarf wie beispielsweise dem Arbeitsmarktbedarf — unter Wahrung der Einwanderungssysteme der Mitgliedstaaten — erleichtert und die Integration Drittstaatsangehöriger gefördert wurde?

i)
Welche Fortschritte wurden bei der Erleichterung der legalen Zuwanderung in die Mitgliedstaaten entsprechend ihrem wirtschaftlichen und sozialen Bedarf wie beispielsweise dem Arbeitsmarktbedarf erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei?
ii)
Welche Fortschritte wurden bei der Förderung der Integration von Drittstaatsangehörigen erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei?
iii)
Welche Fortschritte wurden bei der Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Wahrung der Integrität der Einwanderungssysteme der Mitgliedstaaten erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei?
iv)
Welche Fortschritte wurden beim Ausbau der Kapazitäten zur Integration und legalen Zuwanderung innerhalb der Mitgliedstaaten erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei?

c)
Wie trug der Fonds zur Förderung gerechter und wirksamer Rückkehrstrategien in den Mitgliedstaaten bei, die auf eine Bekämpfung der illegalen Einwanderung, mit besonderem Schwerpunkt auf einer dauerhaften Rückkehr und wirksamen Rückübernahme in den Herkunfts- und den Transitländern, abzielen?

i)
Welche Fortschritte wurden bei der Förderung der Maßnahmen im Zusammenhang mit Rückkehr-/Rückführungsverfahren erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei?
ii)
Welche Fortschritte wurden bei der wirksamen Durchführung von Maßnahmen zur Rückkehr und Rückführung erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei?
iii)
Welche Fortschritte wurden bei der Verbesserung der praktischen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und/oder mit Behörden von Drittstaaten im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Rückkehr/Rückführung gemacht, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei?
iv)
Welche Fortschritte wurden beim Aufbau von Rückführungskapazitäten erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei?

d)
Wie trug der Fonds zur Stärkung der Solidarität und der Aufteilung der Verantwortung unter den Mitgliedstaaten, insbesondere gegenüber den von den Migrations- und Asylströmen am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten, unter anderem durch praktische Zusammenarbeit, bei?

i)
Wie trug der Fonds zur Überstellung von Asylsuchenden (Umsiedlung gemäß den Beschlüssen des Rates (EU) 2015/1523(1) und (EU) 2015/1601(2)) bei?
ii)
Wie trug der Fonds zur Überstellung von internationalen Schutz genießenden Personen zwischen den Mitgliedstaaten bei?

e)
Wie trug der Fonds zur Unterstützung der Mitgliedstaaten in hinreichend begründeten Notlagen bei, die sofortiges Handeln erforderten?

(i)
Welche Art von Sofortmaßnahmen wurde durchgeführt?
ii)
Wie trugen die im Rahmen des Fonds durchgeführten Sofortmaßnahmen dazu bei, den dringendsten Bedürfnissen der Mitgliedstaaten gerecht zu werden?
iii)
Welche zentralen Ergebnisse wurden mit den Sofortmaßnahmen erreicht?

Effizienz (Wurden die allgemeinen Ziele des Fonds mit einem vertretbaren Kostenaufwand erzielt?)

(2)
Inwieweit wurden die Ergebnisse des Fonds hinsichtlich der eingesetzten finanziellen und personellen Ressourcen in einem vertretbaren Kostenrahmen erzielt? Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um Betrugsfälle und andere Unregelmäßigkeiten zu verhindern, zu ermitteln, zu melden und ihnen nachzugehen, und wie gut waren diese Maßnahmen?

Relevanz (Entsprachen die Ziele der aus dem Fonds finanzierten Maßnahmen den tatsächlichen Bedürfnissen?)

(3)
Entsprachen die von dem Mitgliedstaat im nationalen Programm festgelegten Ziele dem ermittelten Bedarf? Entsprachen die im Jahresarbeitsprogramm (Maßnahmen der Union) festgelegten Ziele dem tatsächlichen Bedarf? Entsprachen die im Jahresarbeitsprogramm (Soforthilfemaßnahmen) festgelegten Ziele dem tatsächlichen Bedarf? Welche Maßnahmen unternahm der Mitgliedstaat zur Bewältigung des sich verändernden Bedarfs?

Kohärenz (Standen die im nationalen Programm des Fonds festgelegten Ziele im Einklang mit den Zielen anderer EU-finanzierter Programme, die in ähnlichen Bereichen zur Anwendung kommen?) Wurde diese Kohärenz auch bei der Durchführung des Fonds sichergestellt?)

(4)
Erfolgte eine Bewertung anderer Maßnahmen mit ähnlichen Zielen und wurde dieser bei der Programmplanung Rechnung getragen? Wurden für den Durchführungszeitraum Koordinierungsmechanismen zwischen dem Fonds und anderen Maßnahmen mit ähnlichen Zielen festgelegt? Standen die aus dem Fonds finanzierten Maßnahmen im Einklang mit anderen Maßnahmen mit ähnlichen Zielen und nicht im Widerspruch dazu?

Komplementarität (Ergänzten die im nationalen Programm festgelegten Ziele und die durchgeführten Maßnahmen die Maßnahmen anderer Politikbereiche, insbesondere die der Mitgliedstaaten)?

(5)
Erfolgte eine Bewertung anderer Maßnahmen mit ergänzenden Zielen und wurde dieser bei der Programmplanung Rechnung getragen? Wurden für den Durchführungszeitraum Koordinierungsmechanismen zwischen dem Fonds und anderen Maßnahmen mit ähnlichen Zielen festgelegt, um deren Komplementarität für den Durchführungszeitraum sicherzustellen? Wurden Mechanismen eingerichtet, um zu verhindern, dass Finanzierungsinstrumente sich überschneiden?

EU-Mehrwert (Konnte durch die EU-Förderung ein Mehrwert geschaffen werden?)

(6)
Welche Art von Mehrwert wurde durch die Fonds-Förderung hauptsächlich erzielt (Volumen, Umfang, Rolle, Prozess)? Hätte der Mitgliedstaat die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Maßnahmen in Bereichen des Fonds ohne die finanzielle Unterstützung des Fonds durchgeführt? Welche wahrscheinlichen Folgen hätte eine Unterbrechung der Förderung aus dem Fonds? Inwieweit führten die aus dem Fonds geförderten Maßnahmen zu einem Nutzen auf Unionsebene?

Nachhaltigkeit (Handelt es sich bei den positiven Auswirkungen der aus dem Fonds geförderten Projekte um langfristige Auswirkungen, die wahrscheinlich über die Dauer der Förderung aus dem Fonds hinausgehen werden?)

(7)
Welches waren die wichtigsten Maßnahmen, die der Mitgliedstaat eingeleitet hat, um die Nachhaltigkeit der Ergebnisse der aus dem Fonds geförderten Projekte sicherzustellen (sowohl in der Phase der Programmplanung als auch der Durchführung)? Wurden Vorkehrungen getroffen, um eine Prüfung der Nachhaltigkeit in der Phase der Programmplanung und der Durchführung sicherzustellen? Inwieweit ist davon auszugehen, dass die Ergebnisse/der Nutzen der aus dem Fonds geförderten Maßnahmen nach Auslaufen der Förderung fortbestehen werden?

Verfahrensvereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands (Wurden die Verwaltungsverfahren des Fonds vereinfacht und der Verwaltungsaufwand für seine Begünstigten verringert?)

(8)
Führten die durch den Fonds eingeführten innovativen Verfahren (vereinfachte Kostenoptionen, mehrjährige Programmplanung, nationale Regeln für die Förderfähigkeit, umfangreichere und flexible nationale Programme) zu einer Vereinfachung für die Begünstigten des Fonds?

Fußnote(n):

(1)

Beschluss (EU) 2015/1523 des Rates vom 14. September 2015 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland (ABl. L 239 vom 15.9.2015, S. 146).

(2)

Beschluss (EU) 2015/1601 des Rates vom 22. September 2015 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland (ABl. L 248 vom 24.9.2015, S. 80).

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