ANHANG III VO (EU) 2017/207

Liste der gemeinsamen Indikatoren für die Evaluierung der Ergebnisse und der Wirkung für die Evaluierungsberichte der Mitgliedstaaten und der Kommission im Sinne der Artikel 56 und 57 Verordnung (EU) Nr. 514/2014

Indikatoren für die Evaluierung der spezifischen Ziele der Verordnung (EU) Nr. 516/2014

1.
Indikatoren nach spezifischen Zielen

a)
zur Stärkung und Weiterentwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in all seinen Aspekten, einschließlich seiner externen Dimension:

i)
Zahl der für unbegleitete Minderjährige ausgerichteten Plätze, die aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds ( „Fonds” ) gefördert wurden, im Vergleich zu der Gesamtzahl von Plätzen für unbegleitete Minderjährige;
ii)
anhängige erstinstanzliche Verfahren, nach Dauer;
iii)
Anteil positiver Entscheidungen in der Berufungsphase;
iv)
Zahl der Personen im Aufnahmesystem (Zahl am Ende des Berichtszeitraums);
v)
Zahl der Personen im Aufnahmesystem im Vergleich zur Zahl der Asylsuchenden;
vi)
Zahl der Unterbringungsplätze für unbegleitete Minderjährige im Vergleich zur Zahl der unbegleiteten Minderjährigen;
vii)
Konvergenz erstinstanzlicher/letztinstanzlicher Anerkennungsraten durch die Mitgliedstaaten in Bezug auf Asylsuchende desselben Drittstaats.

b)
zur Erleichterung der legalen Zuwanderung in die Mitgliedstaaten entsprechend ihrem wirtschaftlichen und sozialen Bedarf wie beispielsweise dem Arbeitsmarktbedarf, wobei die Einwanderungssysteme der Mitgliedstaaten erhalten bleiben, und Förderung der tatsächlichen Integration Drittstaatsangehöriger:

i)
Anteil der Drittstaatsangehörigen, die eine langfristige Aufenthaltsberechtigung erhalten haben, an der Gesamtzahl der Drittstaatsangehörigen;
ii)
Beschäftigungsquote: Unterschied zwischen Drittstaatsangehörigen und Inländern;
iii)
Arbeitslosenquote: Unterschied zwischen Drittstaatsangehörigen und Inländern;
iv)
Erwerbsquote: Unterschied zwischen Drittstaatsangehörigen und Inländern;
v)
Anteil der frühzeitigen Schul- und Ausbildungsabgänger: Unterschied zwischen Drittstaatsangehörigen und Inländern;
vi)
Anteil der 30- bis 34-Jährigen mit tertiärem Bildungsabschluss: Unterschied zwischen Drittstaatsangehörigen und Inländern;
vii)
Anteil der Bevölkerung, der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht ist: Unterschied zwischen Drittstaatsangehörigen und Inländern;

c)
zur Förderung gerechter und wirksamer Rückkehrstrategien in den Mitgliedstaaten als Beitrag zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung mit besonderem Schwerpunkt auf einer dauerhaften Rückkehr und wirksamen Rückübernahme in den Herkunfts- und den Transitländern:

i)
Zahl der aus dem Fonds geförderten Abschiebungen im Vergleich zur Gesamtanzahl der Rückführungen aufgrund einer Ausreiseanordnung;
ii)
Zahl der Personen, die im Rahmen von aus dem Fonds finanzierten gemeinsamen Rückführungsaktionen rückgeführt wurden, im Vergleich zur Gesamtzahl der Rückführungen, die durch den Fonds unterstützt wurden;
iii)
Zahl der Rückkehrer, die vor oder nach ihrer Rückkehr eine aus dem Fonds kofinanzierte Reintegration erhalten haben, im Vergleich zur Gesamtzahl der aus dem Fonds geförderten freiwilligen Rückkehrer;
iv)
Zahl der Plätze in den Hafteinrichtungen, deren Einrichtung/Renovierung aus dem Fonds finanziert wurde, im Vergleich zur Gesamtzahl der Plätze in den Hafteinrichtungen;
v)
Zahl der aufgrund einer Ausreiseanordung rückgeführten Personen im Vergleich zur Anzahl der Drittstaatsangehörigen gegen die eine Ausreiseanordnung ergangen ist;
vi)
Rückführungsentscheidungen gegen abgelehnte Asylbewerber;
vii)
Zahl der tatsächlichen Rückführungen von abgelehnten Asylbewerbern.

2.
Indikatoren zur Messung der Effizienz, des Mehrwerts und der Nachhaltigkeit gemäß der Verordnung (EU) Nr. 514/2014

d)
zur Messung der Effizienz, des Mehrwerts und der Nachhaltigkeit:

i)
Zahl der Vollzeitäquivalente in der zuständigen Behörde, der delegierten Behörde und der Prüfbehörde, die an der Umsetzung des AMIF arbeiten und durch die technische Hilfe oder aus dem nationalen Haushalt finanziert werden im Vergleich zur Anzahl der umgesetzten Projekte und der Mittel, die für das Haushaltsjahr beantragt wurden;
ii)
technische Hilfe plus (indirekte) Verwaltungskosten im Vergleich zu den für das Haushaltsjahr beantragten Mittel;
iii)
Ausschöpfungsrate des Fonds.

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