Artikel 11 VO (EU) 2017/218

Personenbezogene Daten

Bei der Verarbeitung, Verwaltung und Nutzung von im Rahmen dieser Verordnung erhobenen Daten, die personenbezogene Daten enthalten, müssen die Richtlinie 95/46/EG und die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 beachtet werden.

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