Artikel 16 VO (EU) 2017/2196

Konzept zur automatischen Überfrequenzregelung

(1) Das Konzept des Systemschutzplans für die automatische Überfrequenzregelung muss zu einer automatischen Verringerung der in jedem LFR-Gebiet eingespeisten Gesamtwirkleistung führen.

(2) In Konsultation mit den anderen ÜNB seines Synchrongebietes legt jeder ÜNB die folgenden Parameter seines Konzepts für die automatische Überfrequenzregelung fest:

a)
die Frequenzschwellenwerte für die Aktivierung; und
b)
die Verringerungsrate der Wirkleistungseinspeisung.

(3) Jeder ÜNB entwickelt sein Konzept zur automatischen Überfrequenzregelung unter Berücksichtigung der Fähigkeiten der Stromerzeugungsanlagen hinsichtlich des beschränkt frequenzabhängigen Modus — Überfrequenz und der Energiespeichereinheiten in seinem LFR-Gebiet. Ist kein beschränkt frequenzabhängiger Modus — Überfrequenz vorhanden oder reicht er nicht aus, um die in Absatz 2 Buchstaben a und b genannten Anforderungen zu erfüllen, sorgt jeder ÜNB zusätzlich für eine schrittweise lineare Netztrennung der Stromerzeugung in seinem LFR-Gebiet. Der ÜNB legt die Höchstschrittweite der Schritte zur Netztrennung von Stromerzeugungsanlagen und/oder HGÜ-Systemen in Konsultation mit den anderen ÜNB seines Synchrongebietes fest.

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