Artikel 32 VO (EU) 2017/2196

Resynchronisationsverfahren

Das Resynchronisationsverfahren des Netzwiederaufbauplans umfasst mindestens

a)
die Einsetzung eines Synchronisationskoordinators;
b)
die Maßnahmen, die es den ÜNB ermöglichen, eine Resynchronisationsstrategie anzuwenden, und
c)
die Maximalwerte für Phasenwinkel-, Frequenz- und Spannungsunterschiede von Verbindungsleitungen.

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