Artikel 32 VO (EU) 2017/2196
Resynchronisationsverfahren
Das Resynchronisationsverfahren des Netzwiederaufbauplans umfasst mindestens
- a)
- die Einsetzung eines Synchronisationskoordinators;
- b)
- die Maßnahmen, die es den ÜNB ermöglichen, eine Resynchronisationsstrategie anzuwenden, und
- c)
- die Maximalwerte für Phasenwinkel-, Frequenz- und Spannungsunterschiede von Verbindungsleitungen.
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