Artikel 55 VO (EU) 2017/2196

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Artikel 15 Absätze 5 bis 8, Artikel 41 und Artikel 42 Absätze 1, 2 und 5 gelten ab 18. Dezember 2022.

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