Artikel 54 VO (EU) 2017/2196

Änderung von Verträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen

Alle einschlägigen Klauseln in den Verträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen der ÜNB, VNB und SNN, die den Netzbetrieb betreffen, müssen den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen. Diese Verträge und allgemeinen Geschäftsbedingungen sind daher entsprechend zu ändern.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.