Artikel 53 VO (EU) 2017/2196

Einbeziehung der Interessenträger

Die Agentur sorgt in enger Zusammenarbeit mit ENTSO (Strom) für die Beteiligung der Interessenträger hinsichtlich der Durchführung dieser Verordnung. Dazu organisiert sie unter anderem regelmäßige Sitzungen mit den Interessenträgern, bei denen in Bezug auf die Bestimmungen dieser Verordnung Probleme aufgezeigt und Verbesserungen vorgeschlagen werden.

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