Artikel 1 VO (EU) 2017/2226

Gegenstand

(1) Mit dieser Verordnung wird ein „Einreise-/Ausreisesystem” ( „Entry/Exit System”  — im Folgenden „EES” ) eingerichtet zur

a)
Erfassung und Speicherung des Zeitpunkts und des Orts der Ein- und der Ausreise von Drittstaatsangehörigen, die die Grenzen der Mitgliedstaaten, an denen das EES eingesetzt wird, überschreiten,
b)
Berechnung der Dauer des zulässigen Aufenthalts solcher Drittstaatsangehörigen,
c)
Erstellung von Warnmeldungen für die Mitgliedstaaten, wenn der zulässige Aufenthalt abgelaufen ist, und
d)
Erfassung und Speicherung des Zeitpunkts und des Orts der Einreiseverweigerung für Drittstaatsangehörige, denen die Einreise für einen Kurzaufenthalt verweigert wurde, sowie der Behörde des Mitgliedstaats, die die Einreise verweigert hat, und der Gründe dafür.

(2) Zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten werden in dieser Verordnung zudem die Bedingungen festgelegt, unter denen die benannten Behörden der Mitgliedstaaten und Europol für Datenabfragen Zugang zum EES erhalten können.

(3) Durch die Speicherung von Identitätsdaten, Reisedokumentendaten und biometrischen Daten in dem durch Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/817 des Europäischen Parlaments und des Rates(1) eingerichteten gemeinsamen Speicher für Identitätsdaten (CIR) trägt das EES zur Erleichterung und Unterstützung bei der korrekten Identifizierung von im EES erfassten Personen unter den Voraussetzungen und im Hinblick auf die Zwecke des Artikels 20 der genannten Verordnung bei.

Fußnote(n):

(1)

Verordnung (EU) 2019/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenzen und Visa und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2016/399, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240, (EU) 2018/1726 und (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Entscheidung 2004/512/EG des Rates und des Beschlusses 2008/633/JI des Rates (ABl. L 135 vom 22.5.2019, S. 27).

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