VO (EU) 2017/2226
Verordnung (EU) 2017/2226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2017 über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten sowie der Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten und zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zum EES zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken und zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen sowie der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008 und (EU) Nr. 1077/2011
Informationen
Ausfertigungsdatum30.01.2017
FundstelleAbl. 2017/L 327
Alle Normen
- KAPITEL IALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- KAPITEL IIEINGABE UND VERWENDUNG VON DATEN DURCH ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN
- KAPITEL IIINUTZUNG DES EES DURCH ANDERE BEHÖRDEN
- KAPITEL IVVERFAHREN UND BEDINGUNGEN FÜR DEN ZUGANG ZUM EES ZU GEFAHRENABWEHR- UND STRAFVERFOLGUNGSZWECKEN
- KAPITEL VSPEICHERUNG UND ÄNDERUNG DER DATEN
- KAPITEL VIENTWICKLUNG, BETRIEB UND ZUSTÄNDIGKEITEN
- KAPITEL VIIDATENSCHUTZRECHTE UND ÜBERWACHUNG DER EINHALTUNG DES DATENSCHUTZES
- KAPITEL VIIIÄNDERUNGEN ANDERER RECHTSINSTRUMENTE DER UNION
- KAPITEL IXSCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 25
Nutzung des EES zur Prüfung von Anträgen auf Aufnahme in nationale Erleichterungsprogramme
Artikel 25b
Nutzung des EES zur manuellen Bearbeitung von Anträgen durch die nationalen ETIAS-Stellen
Artikel 57
Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten