Artikel 1 VO (EU) 2017/228

Artikel 28 Absatz 4 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 wird wie folgt geändert:

1.
Buchstabe a erhält folgende Fassung:

a)
das Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe und Aromastoffe,;

2.
Buchstabe e erhält folgende Fassung:

e)
das Gremium für Ernährung, neuartige Lebensmittel und Lebensmittelallergene,;

3.
Buchstabe j erhält folgende Fassung:

j)
das Gremium für Lebensmittelkontaktmaterialien, Enzyme und Verarbeitungshilfsstoffe.

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