Artikel 1 VO (EU) 2017/2365
Die Richtlinie 2014/24/EU wird wie folgt geändert:
- (1)
-
Artikel 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- Unter Buchstabe a wird der Betrag 5225000 EUR durch 5548000 EUR ersetzt.
- b)
- Unter Buchstabe b wird der Betrag 135000 EUR durch 144000 EUR ersetzt.
- c)
- Unter Buchstabe c wird der Betrag 209000 EUR durch 221000 EUR ersetzt.
- (2)
-
Artikel 13 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Unter Buchstabe a wird der Betrag 5225000 EUR durch 5548000 EUR ersetzt.
- b)
- Unter Buchstabe b wird der Betrag 209000 EUR durch 221000 EUR ersetzt.
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