Artikel 1 VO (EU) 2017/2365

Die Richtlinie 2014/24/EU wird wie folgt geändert:

(1)
Artikel 4 wird wie folgt geändert:

a)
Unter Buchstabe a wird der Betrag 5225000 EUR durch 5548000 EUR ersetzt.
b)
Unter Buchstabe b wird der Betrag 135000 EUR durch 144000 EUR ersetzt.
c)
Unter Buchstabe c wird der Betrag 209000 EUR durch 221000 EUR ersetzt.

(2)
Artikel 13 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
Unter Buchstabe a wird der Betrag 5225000 EUR durch 5548000 EUR ersetzt.
b)
Unter Buchstabe b wird der Betrag 209000 EUR durch 221000 EUR ersetzt.

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