ANHANG II VO (EU) 2017/2393

In Anhang X der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 wird die Tabelle „Umrechnungs- und Gewichtungsfaktoren gemäß Artikel 46 Absatz 3” wie folgt geändert:

1.
Die Zeile „Flächen mit Niederwald mit Kurzumtrieb” erhält folgende Fassung:

Flächen mit Niederwald mit Kurzumtrieb (je m2) entfällt 0,5 0,5 m2

2.
Die Zeile „Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen” erhält folgende Fassung:

Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen (je m2) entfällt 1 1 m2

3.
Folgende Zeilen werden angefügt:

Flächen mit Miscanthus entfällt 0,7 0,7 m2
Flächen mit Silphium perfoliatum entfällt 0,7 0,7 m2
Für Honigpflanzen genutzte bachliegende Flächen (pollen- und nektarreiche Arten) entfällt 1,5 1,5 m2

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