ANHANG II VO (EU) 2017/2393
In Anhang X der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 wird die Tabelle „Umrechnungs- und Gewichtungsfaktoren gemäß Artikel 46 Absatz 3” wie folgt geändert:
- 1.
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Die Zeile „Flächen mit Niederwald mit Kurzumtrieb” erhält folgende Fassung:
Flächen mit Niederwald mit Kurzumtrieb (je m2) entfällt 0,5 0,5 m2 - 2.
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Die Zeile „Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen” erhält folgende Fassung:
Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen (je m2) entfällt 1 1 m2 - 3.
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Folgende Zeilen werden angefügt:
Flächen mit Miscanthus entfällt 0,7 0,7 m2 Flächen mit Silphium perfoliatum entfällt 0,7 0,7 m2 Für Honigpflanzen genutzte bachliegende Flächen (pollen- und nektarreiche Arten) entfällt 1,5 1,5 m2
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