Artikel 25 VO (EU) 2017/2394
Sprachenregelung für die Kommunikation mit den Unternehmern
Für die Zwecke der in diesem Kapitel beschriebenen Verfahren hat der Unternehmer das Recht, in der Amtssprache oder einer der für amtliche Zwecke verwendeten Amtssprachen des Mitgliedstaats, in dem der Unternehmer seinen Geschäfts- oder Wohnsitz hat, zu kommunizieren.
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