Anlage zum Beschreibungsbogen VO (EU) 2017/2400

Prüfbedingungen

1.
Zündkerzen

1.1. Fabrikmarke

1.2. Typ

1.3. Elektrodenabstand

2.
Zündspule

2.1. Fabrikmarke

2.2. Typ

3.
Schmiermittel

3.1. Fabrikmarke

3.2. Typ (Wenn das Schmiermittel dem Kraftstoff zugesetzt ist, ist der prozentuale Anteil des Öls in der Mischung anzugeben.)

3.3. Spezifikationen des Schmiermittels

4.
Verwendeter Prüfkraftstoff(1)

4.1. Kraftstofftyp (gemäß Anhang V Absatz 6.1.9 der Verordnung (EU) 2017/2400 der Kommission [OP, please insert the publication number of this Regulation.]

4.2. Eindeutige Identifizierungsnummer (Nummer der Herstellungscharge) des verwendeten Kraftstoffs

4.3. Nettoheizwert (gemäß Anhang V Absatz 6.1.8 der Verordnung (EU) 2017/2400 der Kommission

4.4. Typ des Bezugskraftstoffs (Typ des Bezugskraftstoffs, der für die Prüfung gemäß Anhang V Nummer 3.2 der Verordnung (EU) 2017/2400 der Kommission verwendet wird)

5.
Vom Motor angetriebene Nebenaggregate

5.1. Die durch die Hilfseinrichtungen/Nebenaggregate aufgenommene Leistung ist nur zu ermitteln, wenn
a)
notwendige Hilfseinrichtungen/Nebenaggregate nicht am Motor angebracht sind und/oder
b)
nicht notwendige Hilfseinrichtungen/Nebenaggregate am Motor angebracht sind.
Hinweise:
Bei der Emissionsprüfung und der Leistungsprüfung gelten unterschiedliche Anforderungen für vom Motor angetriebene Nebenaggregate.

5.2. Aufzählung und Einzelheiten

5.3. Leistungsaufnahme bei für die Emissionsprüfung spezifischen Motordrehzahlen

Tabelle 1

Leistungsaufnahme bei für die Emissionsprüfung spezifischen Motordrehzahlen

Ausrüstung
LeerlaufNiedrige DrehzahlHohe DrehzahlVorzugs-drehzahl (2)n95h

Pa

Hilfseinrichtungen / Nebenaggregate gemäß Anhang 4 Anlage 6 der UN-Regelung Nr. 49 erforderlich

Pb

Hilfseinrichtungen / Nebenaggregate gemäß Anhang 4 Anlage 6 der UN-Regelung Nr. 49 nicht erforderlich

5.4.
Ventilatorkonstante gemäß Anlage 5 dieses Anhangs (falls zutreffend)

5.4.1. Cavg-fan (falls zutreffend)

5.4.2. Cind-fan (falls zutreffend)

Tabelle 2

Wert der Ventilatorkonstante Cind-fan für unterschiedliche Motordrehzahlen

WertMotor-drehzahlMotor-drehzahlMotor-drehzahlMotor-drehzahlMotor-drehzahlMotor-drehzahlMotor-drehzahlMotor-drehzahlMotor-drehzahlMotor-drehzahl
12345678910
Motordrehzahl (U/min)
Ventilator-konstante Cind-fan,i

6.
Motorleistung (Herstellerangaben)

6.1.
Motorprüfdrehzahlen für Emissionsprüfungen (bei Zweistoffmotoren durchgeführt im Zweistoffbetrieb) gemäß Anhang 4 der UN-Regelung Nr. 49(2)

Niedrige Drehzahl (nlo):
…U/min
Hohe Drehzahl (nhi):
…U/min
Leerlaufdrehzahl
…U/min
Vorzugsdrehzahl
…U/min
n95h
…U/min

6.2.
Angegebene Werte für die Leistungsprüfung (bei Zweistoffmotoren durchgeführt im Zweistoffbetrieb) gemäß UN-Regelung Nr. 85(3)

6.2.1. Leerlaufdrehzahl
… U/min
6.2.2. Drehzahl bei Höchstleistung
… U/min
6.2.3. Höchstleistung
… kW
6.2.4. Drehzahl bei maximalem Drehmoment
… U/min
6.2.5. Maximales Drehmoment
… Nm

Fußnote(n):

(1)

Bei Zweistoffmotoren sind die Werte für jeden Kraftstofftyp und jede Betriebsart gesondert anzugeben.

(2)

Bitte Toleranz angeben; muss im Bereich von ± 3 % der vom Hersteller angegebenen Werte liegen.

(3)

Regelung Nr. 85 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Verbrennungsmotoren oder elektrischen Antriebssystemen für den Antrieb von Kraftfahrzeugen der Klassen M und N hinsichtlich der Messung der Nutzleistung und der höchsten 30-Minuten-Leistung elektrischer Antriebssysteme (ABl. L 323 vom 7.11.2014, S. 52).

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