ANHANG VO (EU) 2017/268

Warenbezeichnung Einreihung (KN-Code) Begründung
(1) (2) (3)

Eine Ware in Form von weißen Tabletten, bestehend aus:

Steviolglycosid,

Natriumcarbonat,

Natriumcitrat,

Leucin.

Packung mit 200 Tabletten (je 56 mg), in Aufmachungen für den Einzelverkauf in einem Taschen-Spender.

Die Ware hat einen Nährwert von 0,06 kcal pro Tablette.

21069092

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 1. b) zu Kapitel 38 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 2106, 210690 und 21069092.

Gemäß Anmerkung 1. b) zu Kapitel 38 kann die Ware nicht als Erzeugnis der chemischen Industrie des Kapitels 38 betrachtet werden, da sie Stoffe mit Nährwert von der zum Zubereiten von Lebensmitteln für die menschliche Ernährung verwendeten Art enthält. Es gibt keinen Schwellenwert für die Höhe des Nährwerts.

Steviolglycosid und Leucin werden als Stoffe mit Nährwert betrachtet (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Kapitel 38, Allgemeines, drittletzter und vorletzter Absatz).

Zubereitungen (z. B. Tabletten), die aus einem Süßungsmittel und einem Lebensmittel bestehen und zum Süßen verwendet werden, sind in die Position 2106 einzureihen (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 2106 Nummer 10).

Daher ist die Ware als andere Lebensmittelzubereitung des KN-Codes 21069092 in die Position 2106 einzureihen.

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