Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2017/268
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 14. Februar 2017
Für die Kommission,
im Namen des Präsidenten,
Stephen Quest
Generaldirektor
Generaldirektion Steuern und Zollunion
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