Artikel 4 VO (EU) 2017/389

Kriterien für die Feststellung der wesentlichen Bedeutung eines CSD

Die Tätigkeiten eines CSD in einem Aufnahmemitgliedstaat werden als von wesentlicher Bedeutung für das Funktionieren der Wertpapiermärkte und den Anlegerschutz in dem Aufnahmemitgliedstaat angesehen, wenn mindestens eines der in den Artikeln 5 und 6 spezifizierten Kriterien erfüllt ist.

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