Artikel 16 VO (EU) 2017/392
Nutzerausschuss
Ein Zulassungsantrag umfasst folgende Informationen über jeden Nutzerausschuss:
- a)
- das Mandat des Nutzerausschusses;
- b)
- die Steuerungsmechanismen des Nutzerausschusses;
- c)
- die Arbeitsweise des Nutzerausschusses;
- d)
- die Aufnahmekriterien und das Wahlverfahren für die Mitglieder des Nutzerausschusses;
- e)
- eine Liste der vorgeschlagenen Mitglieder des Nutzerausschusses und die Angabe ihrer Interessen, die sie vertreten.
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