Artikel 16 VO (EU) 2017/392

Nutzerausschuss

Ein Zulassungsantrag umfasst folgende Informationen über jeden Nutzerausschuss:

a)
das Mandat des Nutzerausschusses;
b)
die Steuerungsmechanismen des Nutzerausschusses;
c)
die Arbeitsweise des Nutzerausschusses;
d)
die Aufnahmekriterien und das Wahlverfahren für die Mitglieder des Nutzerausschusses;
e)
eine Liste der vorgeschlagenen Mitglieder des Nutzerausschusses und die Angabe ihrer Interessen, die sie vertreten.

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