Artikel 27 VO (EU) 2017/392

Wirksamkeit der Lieferung und Abrechnung

Ein Zulassungsantrag umfasst Informationen zu den Regeln für die Wirksamkeit der Lieferung und Abrechnung, die der beantragende Zentralverwahrer gemäß Artikel 39 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 eingeführt hat.

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