Artikel 72 VO (EU) 2017/392
Risikomanagement-Funktion für operationelle Risiken
Die Risikomanagement-Funktion für operationelle Risiken dient der Beherrschung operationeller Risiken im Rahmen der Risikomanagement-Funktion. Insbesondere
- a)
- werden Strategien, Regeln und Verfahren entwickelt, um operationelle Risiken zu ermitteln, messen, überwachen und zu melden;
- b)
- werden Verfahren entwickelt, um die operationellen Risiken zu kontrollieren und zu beherrschen, einschließlich aller erforderlichen Anpassungen am Risikomanagementsystem operationeller Risiken;
- c)
- wird sichergestellt, dass die Strategien, Regeln und Verfahren nach Buchstabe a und b ordnungsgemäß umgesetzt werden.
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