Artikel 74 VO (EU) 2017/392
Abschwächung operationeller Risiken durch Versicherung
Ein Zentralverwahrer schließt eine Versicherung zur Abschwächung der operationellen Risiken gemäß diesem Kapitel nur ab, wenn die Maßnahmen gemäß diesem Kapitel die operationellen Risiken nicht vollständig abschwächen.
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