ANHANG I VO (EU) 2017/394
Formulare und Muster zum Antrag auf Zulassung als Zentralverwahrer
(Artikel 17 Absatz 10 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014)
Art der Angabe | Format |
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Datum des Antrags | Datum nach ISO 8601 (JJJJ-MM-TT) |
Unternehmensname des beantragenden Zentralverwahrers | Freitext |
Bezeichnung des beantragenden Zentralverwahrers | 20-stellige alphanumerische Rechtsträger-Kennung nach ISO 17442 (LEI-Code) |
Eingetragene Anschrift des beantragenden Zentralverwahrers | Freitext |
Wertpapierliefer- und -abrechnungssystem(e), das (bzw. die) der beantragende Zentralverwahrer betreibt oder betreiben will | Freitext |
Kontaktdaten der für den Antrag zuständigen Person (Name, Funktion, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) | Freitext |
Kontaktdaten der für die interne Kontrolle und die Compliance-Funktion des beantragenden Zentralverwahrers zuständigen Person bzw. Personen (Name, Funktion, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) | Freitext |
Liste aller vom beantragenden Zentralverwahrer eingereichten Dokumente mit eindeutigen Referenznummern | Freitext |
Umfang der Angaben, die gemäß der spezielle Anforderung des nach Artikel 17 Absatz 9 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 erlassenen delegierten Rechtsakts mit technischen Regulierungsstandards zu übermitteln sind, in denen die Einzelheiten des Zulassungsantrags von Zentralverwahrern festgelegt sind | Eindeutige Referenznummer des Dokuments | Titel des Dokuments | Kapitel, Abschnitt oder Seite des Dokuments, in dem die Angaben enthalten sind, oder Grund für das Fehlen der Angaben |
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Bezeichnung und Rechtsstellung des Zentralverwahrers (Artikel 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392) | |||
In einem gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 eingereichten Zulassungsantrag wird die beantragende Stelle einschließlich der Tätigkeiten und Dienstleistungen, die sie auszuführen beabsichtigt, eindeutig angegeben | |||
Der Unternehmensname des beantragenden Zentralverwahrers, sein LEI-Code und seine Geschäftsanschrift in der Union | |||
Die Gründungsurkunde und Satzung sowie weitere Gründungsdokumente und satzungsmäßige Unterlagen | |||
Ein Auszug aus dem einschlägigen Handels- oder Gerichtsregister oder einen anderen zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen urkundlichen Nachweis über die Geschäftsanschrift und Geschäftstätigkeit des beantragenden Zentralverwahrers | |||
Die Bezeichnung der Wertpapierliefer- und -abrechnungssysteme, die der beantragende Zentralverwahrer betreibt oder betreiben will | |||
Eine Kopie des Beschlusses des Leitungsorgans sowie das Protokoll der Sitzung, in dem das Antragsdossier und die Stellung des Antrags durch das Leitungsorgan beschlossen wurde | |||
Die Kontaktangaben der für den Antrag verantwortlichen Person | |||
Eine tabellarische Übersicht über die Eigentumsverhältnisse zwischen dem Mutterunternehmen, den Tochterunternehmen und allen etwaigen anderen verbundenen Unternehmen oder Zweigniederlassungen; die in der Übersicht aufgeführten Unternehmen werden durch ihren vollständigen Unternehmensnamen, ihre Rechtsstellung, Geschäftsanschrift und Steuernummern oder Handelsregisternummern gekennzeichnet | |||
Eine Beschreibung der Geschäftstätigkeiten der Tochterunternehmen und anderer Rechtspersonen, an denen der beantragende Zentralverwahrer beteiligt ist, einschließlich der Höhe der Beteiligungen | |||
Eine Liste mit folgenden Angaben:
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Eine Liste mit folgenden Angaben:
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Eine Liste der in Abschnitt A des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 aufgeführten Kerndienstleistungen, die der beantragende Zentralverwahrer erbringt oder erbringen will | |||
Eine Liste der in Abschnitt B des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 explizit aufgeführten Nebendienstleistungen, die der beantragende Zentralverwahrer erbringt oder erbringen will | |||
Eine Liste weiterer gemäß Abschnitt B des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 gestatteten, jedoch nicht explizit aufgeführten Nebendienstleistungen, die der beantragende Zentralverwahrer erbringt oder erbringen will | |||
Eine Liste der nicht in Abschnitt B des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 aufgeführten Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten nach Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates(1), die der beantragende Zentralverwahrer erbringt oder zu erbringen beabsichtigt | |||
Eine Liste der Dienstleistungen, die der beantragende Zentralverwahrer gemäß Artikel 30 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 an einen Dritten auslagert oder auslagern will | |||
Die Währung oder die Währungen, in der bzw. in denen der beantragende Zentralverwahrer in Zusammenhang mit Dienstleistungen, die er erbringt, abwickelt oder abwickeln will, unabhängig davon, ob der Barausgleich über ein Zentralbankkonto, ein Konto beim Zentralverwahrer oder ein Konto bei einem benannten Kreditinstitut abgerechnet wird; | |||
Angaben zu jeglichen anhängigen und rechtskräftigen Gerichts- oder Verwaltungsverfahren, Zivil-, Verwaltungs- und Schiedsverfahren, an denen der beantragende Zentralverwahrer beteiligt ist, und die ihm finanzielle oder sonstige Kosten bereiten können. | |||
Beabsichtigt der beantragende Zentralverwahrer Kerndienstleistungen zu erbringen oder gemäß Artikel 23 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 eine Zweigniederlassung zu gründen, sind die folgenden Informationen anzugeben: | |||
Der Mitgliedstaat bzw. die Mitgliedstaaten, in dem bzw. in denen der beantragende Zentralverwahrer seine Tätigkeit ausübt oder auszuüben beabsichtigt | |||
Ein Geschäftsplan, aus dem insbesondere die Dienstleistungen hervorgehen, die der beantragende Zentralverwahrer im Aufnahmemitgliedstaat erbringt oder erbringen will | |||
Die Währung oder die Währungen, in der bzw. in denen der beantragende Zentralverwahrer in dem bzw. den genannten Aufnahmemitgliedstaat bzw. Aufnahmemitgliedstaaten abwickelt oder abwickeln will | |||
Falls Dienstleistungen über eine Zweigniederlassung erbracht werden, ihre Organisationsstruktur und die Namen der für ihre Leitung zuständigen Personen | |||
Gegebenenfalls eine Bewertung der Maßnahmen, die der beantragende Zentralverwalter zu ergreifen beabsichtigt, um seinen Nutzern die Einhaltung der nationalen Rechtsvorschriften nach Artikel 49 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 zu ermöglichen | |||
Gegebenenfalls eine Beschreibung der Dienstleistungen oder Tätigkeiten, die der beantragende Zentralverwahrer gemäß Artikel 30 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 an einen Dritten auslagert | |||
Strategien und Verfahren zur Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften (Artikel 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392) | |||
Die Stellenbezeichnungen der für die Genehmigung und Aufrechterhaltung der Strategien und Verfahren zuständigen Personen | |||
Eine Beschreibung der Umsetzungs- und Überwachungsmaßnahmen im Hinblick auf die Einhaltung der Strategien und Verfahren | |||
Eine Beschreibung der Verfahren des beantragenden Zentralverwahrers entsprechend den gemäß Artikel 65 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 eingerichteten Mechanismen | |||
Dienstleistungen und Tätigkeiten des Zentralverwahrers (Artikel 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392) | |||
Ausführliche Beschreibungen der Dienstleistungen und Geschäftstätigkeiten sowie der Verfahren, die der beantragende Zentralverwahrer im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen und Tätigkeiten anwendet: | |||
Gemäß Abschnitt A des Anhangs zur Verordnung (EU) Nr. 909/2014 festgelegte Kerndienstleistungen | |||
Explizit in Anhang B zur Verordnung (EU) Nr. 909/2014 aufgeführte Nebendienstleistungen | |||
Alle sonstigen gemäß Abschnitt B des Anhangs zur Verordnung (EU) Nr. 909/2014 gestatteten, jedoch nicht explizit aufgeführten Nebendienstleistungen | |||
Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten gemäß obengenannter Richtlinie 2014/65/EU | |||
Information für Unternehmensgruppen (Artikel 7 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392) | |||
In Artikel 26 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 genannte Strategien und Verfahren | |||
Angaben zur Zusammensetzung der Geschäftsleitung, des Leitungsorgans und zur Gesellschafterstruktur des Mutterunternehmens oder anderer Unternehmen der Gruppe | |||
Dienstleistungen sowie Personen in Schlüsselpositionen, die nicht zur Geschäftsleitung gehören und die Funktionen bekleiden, die der beantragende Zentralverwahrer mit anderen Unternehmen der Gruppe teilt | |||
Falls der Zentralverwahrer einem Mutterunternehmen angehört, sind folgende Informationen anzugeben: | |||
Bezeichnung der Geschäftsanschrift des Mutterunternehmen | |||
Eine Angabe, ob das Mutterunternehmen nach Unionsrecht oder den Rechtsvorschriften eines Drittlandes zugelassen oder registriert ist und einer entsprechenden Beaufsichtigung unterliegt | |||
Gegebenenfalls alle einschlägigen Registernummern und den bzw. die Namen der für die Beaufsichtigung des Mutterunternehmens zuständigen Behörde bzw. Behörden | |||
Hat der beantragende Zentralverwahrer eine Vereinbarung mit einem Unternehmen innerhalb der Gruppe geschlossen, das Dienstleistungen erbringt, die in Verbindung zu Dienstleistungen stehen, die vom Zentralverwahrer erbracht werden, eine Beschreibung und eine Kopie dieser Vereinbarung | |||
Finanzberichte, Geschäftsplan und Sanierungsplan (Artikel 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392) | |||
Finanzberichte einschließlich der vollständigen Jahresabschlüsse der vorhergehenden drei Jahre und der satzungsmäßige Prüfbericht zu den jährlichen konsolidierten Jahresabschlüssen im Sinne der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(2) für die vorhergehenden drei Jahre | |||
Der Name und die nationale Registernummer des externen Prüfers | |||
Ein Geschäftsplan mit Finanzplan und Budgetschätzung, in dem über einen Bezugszeitraum von mindestens drei Jahren verschiedene Geschäftsszenarien im Hinblick auf die Dienstleistungen des Zentralverwahrers prognostiziert werden | |||
Alle Pläne für die Errichtung von Tochterunternehmen und Zweigniederlassungen einschließlich geplanter Standorte | |||
Eine Beschreibung der vom beantragenden Zentralverwahrer geplanten Tätigkeiten unter Angabe der Geschäftstätigkeiten etwaiger Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen des beantragenden Zentralverwahrers | |||
Liegen die oben genannten historischen Finanzinformationen nicht vor, enthält ein Zulassungsantrag die folgenden Angaben zum beantragenden Zentralverwahrer: | |||
Nachweise über ausreichende Finanzmittel in den sechs Monaten ab Erteilung der Zulassung | |||
Ein Zwischenbericht, wenn der Jahresabschluss für den verlangten Zeitraum noch nicht vorliegt | |||
Eine Darstellung hinsichtlich der Finanzlage des beantragenden Zentralverwahrers, etwa in Form einer Bilanz, einer Gewinn- und Verlustrechnung, Änderungen bei Eigenkapital und Cashflows und eine Zusammenfassung der Rechnungslegungsmethoden sowie weitere relevante Erläuterungen | |||
Gegebenenfalls ein geprüfter Jahresabschluss jedes Mutterunternehmens für die drei Geschäftsjahre, die dem Datum des Zulassungsantrags vorausgehen | |||
Eine Beschreibung eines angemessenen Sanierungsplans, einschließlich folgender Angaben: | |||
Eine Zusammenfassung, die einen Überblick über den Plan und seine Umsetzung gibt | |||
Eine Bezeichnung der kritischen Tätigkeiten des beantragenden Zentralverwahrers, von Stress-Szenarien und Ereignissen, die zur Auslösung des Sanierungsplans führen, und eine umfangreiche Beschreibung der von dem beantragenden Zentralverwahrer einzusetzenden Sanierungsinstrumente | |||
Angaben über die Bewertung der Folgewirkungen des Sanierungsplans auf verschiedene Beteiligte, die voraussichtlich von seiner Umsetzung betroffen sind | |||
Eine vom beantragenden Zentralverwahrer vorgenommene Bewertung der rechtlichen Durchsetzbarkeit des Sanierungsplans, in dem sämtliche rechtlichen Einschränkungen berücksichtigt werden, die durch Unionsrecht, einzelstaatliches oder drittstaatliches Recht auferlegt werden | |||
Organigramm (Artikel 9 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392) | |||
Namen und Aufgaben der für die folgenden Positionen verantwortlichen Personen:
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Die Mitarbeiterzahl jeder Abteilung und jeder operativen Einheit | |||
Strategien und Verfahren für die Mitarbeiter (Artikel 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392) | |||
Eine Beschreibung der Vergütungspolitik mit Angaben zu den festen und variablen Elementen der Vergütung der Geschäftsleitung, der Mitglieder des Leitungsorgans und der Mitarbeiter der Risikomanagement-Funktion, der Compliance- und internen Kontrollfunktion, der Technologie-Funktion und der internen Auditfunktion des beantragenden Zentralverwahrers | |||
Die Maßnahmen des beantragenden Zentralverwahrers zur Abschwächung des Risikos einer zu starken Abhängigkeit von den einer Einzelperson übertragenen Aufgaben | |||
Instrumente zur Überwachung der Risiken und Regelungen für die Unternehmensführung und -kontrolle (Artikel 11 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392) | |||
Eine Beschreibung der Elemente der Instrumente zur Überwachung der Risiken und Regelungen für die Unternehmensführung und -kontrolle des beantragenden Zentralverwahrers | |||
Die Strategien, Verfahren und Systeme zur Ermittlung, Messung, Überwachung, Steuerung und Meldung der Risiken, denen der beantragende Zentralverwahrer ausgesetzt sein kann, und der Risiken, die der beantragende Zentralverwahrer für sämtliche anderen Stellen darstellt; | |||
Eine Beschreibung der Zusammensetzung, Rollen und Aufgaben der Mitglieder des Leitungsorgans und der Geschäftsleitung sowie sämtlicher gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392 eingerichteter Ausschüsse | |||
Eine Beschreibung der Verfahren zur Auswahl, Ernennung, Leistungsbeurteilung und Abberufung der Geschäftsleitung sowie der Mitglieder des Leitungsorgans | |||
Eine Beschreibung des vom Zentralverwahrer verwendeten Verfahrens, um seine Regelungen für die Unternehmensführung und -kontrolle und der im Rahmen seiner Tätigkeit geltenden Vorschriften der Öffentlichkeit zugänglich zu machen | |||
Falls der beantragende Zentralverwahrer an einen anerkannten Verhaltenskodex für die Unternehmensführung gebunden ist: | |||
Die Bezeichnung des Verhaltenskodex (eine Kopie des Kodex) | |||
Eine Erklärung für alle Situationen, in denen der beantragende Zentralverwahrer von dem Kodex abweicht | |||
Compliance-, interne Kontrollfunktion und interne Auditfunktion (Artikel 12 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392) | |||
Eine Beschreibung der Verfahren für die interne Meldung von Verstößen nach Artikel 26 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 | |||
Informationen über seine Strategien und Verfahren zur internen Prüfung einschließlich folgender Angaben: | |||
Eine Beschreibung der Instrumente für die Überwachung und Bewertung der Angemessenheit und Wirksamkeit der internen Kontrollsysteme des beantragenden Zentralverwahrers | |||
Eine Beschreibung der Kontroll- und Sicherungsinstrumente für die Informationsverarbeitungssysteme des beantragenden Zentralverwahrers | |||
Eine Beschreibung der Entwicklung und Anwendung seiner Methoden zur internen Prüfung | |||
Ein dreijähriges Arbeitsprogramm für die Zeit ab Antragstellung | |||
Eine Beschreibung der Positionen und Qualifikationen aller Personen, die für die interne Prüfung zuständig sind | |||
Ein Zulassungsantrag umfasst die folgenden Angaben über die Compliance und interne Kontrollfunktion des beantragenden Zentralverwahrers: | |||
Eine Beschreibung der Aufgaben und Qualifikationen der für Compliance und die interne Kontrollfunktion zuständigen Personen und aller weiteren an den Compliance-Bewertungen beteiligten Mitarbeiter, einschließlich einer Beschreibung der Mittel, anhand derer die Unabhängigkeit der Compliance- und internen Kontrollfunktion der anderen Unternehmenseinheiten sichergestellt wird | |||
Die Strategien und Verfahren der Compliance- und internen Kontrollfunktion, einschließlich einer Beschreibung der Compliance-Aufgaben des Leitungsorgans und der Geschäftsleitung | |||
Falls vorhanden, den jüngsten internen Bericht der Beauftragten für Compliance und interne Kontrolle oder etwaiger anderer an Compliance-Bewertungen beim beantragenden Zentralverwahrer beteiligten Mitarbeiter | |||
Geschäftsleitung, Leitungsorgan und Gesellschafter (Artikel 13 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392) | |||
Für jedes Mitglied der Geschäftsleitung und jedes Mitglied des Leitungsorgans die folgenden Angaben: | |||
Eine Kopie des Lebenslaufs, in dem die Erfahrung und Kompetenz jedes Mitglieds dargelegt wird | |||
Detaillierte Angaben über etwaige straf- und verwaltungsrechtliche Sanktionen, die gegenüber einem Mitglied in Zusammenhang mit der Erbringung von Finanz- oder Datendienstleistungen oder wegen betrügerischer Handlungen oder Veruntreuungen, verhängt wurden; in Form einer entsprechenden amtlichen Urkunde, sofern im betreffenden Mitgliedstaat verfügbar | |||
Eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit in Zusammenhang mit der Einbringung einer Finanz- oder Datendienstleistung, einschließlich sämtlicher Erklärungen, die in Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe c der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392 genannt sind | |||
Angaben zum Leitungsorgan des beantragenden Zentralverwahrers: | |||
Ein Nachweis der Konformität mit Artikel 27 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 | |||
Eine Beschreibung der Aufgaben und Zuständigkeiten des Leitungsorgans | |||
Angaben zur Struktur der Eigentumsverhältnisse und zu den Gesellschaftern des beantragenden Zentralverwahrers | |||
Eine Beschreibung der Eigentümerstruktur des beantragenden Zentralverwahrers, einschließlich einer Beschreibung der Art und des Umfangs der Beteiligungen sämtlicher Unternehmen, die in der Lage sind, Kontrolle über den Betrieb des beantragenden Zentralverwahrers auszuüben | |||
Eine Liste der Gesellschafter und Personen, die unmittelbar oder mittelbar in der Lage sind, Kontrolle über die Leitung des beantragenden Zentralverwahrers auszuüben | |||
Regelung von Interessenkonflikten (Artikel 14 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392) | |||
Strategien und Verfahren des beantragenden Zentralverwahrers, um potenzielle Interessenskonflikte zu erkennen und zu verwalten: | |||
Eine Beschreibung der Strategien und Verfahren für die Ermittlung, Regelung und Offenlegung von Interessenkonflikten gegenüber der zuständigen Behörde sowie eine Beschreibung des Verfahrens, mit dem gewährleistet wird, dass die Mitarbeiter des beantragenden Zentralverwahrers über derartige Strategien und Verfahren in Kenntnis sind | |||
Eine Beschreibung der Kontrollen und jeglicher anderer Maßnahmen, mit denen gewährleistet wird, dass die in Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392 genannten Anforderungen zur Regelung von Interessenskonflikten erfüllt werden | |||
Eine Beschreibung
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Gehört der beantragende Zentralverwahrer einer Unternehmensgruppe an, enthält das in Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe c Ziffer iii der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392 genannte Verzeichnis eine Beschreibung über:
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Vertraulichkeit (Artikel 15 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392) | |||
Strategien und Verfahren zur Verhinderung der unbefugten Nutzung oder der Weitergabe vertraulicher Informationen, wie in Artikel 15 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392 festgelegt | |||
Angaben über den Zugang, den Mitarbeiter zu Informationen haben, die sich im Besitz des beantragenden Zentralverwahrers befinden: | |||
Die internen Verfahren hinsichtlich der Zugangsberechtigungen der Mitarbeiter zu Informationen, mit denen ein sicherer Datenzugang sichergestellt wird | |||
Eine Beschreibung sämtlicher aus Gründen der Vertraulichkeit geltender Einschränkungen bei der Nutzung von Daten | |||
Nutzerausschuss (Artikel 16 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392) | |||
Dokumente oder Angaben zu jedem Nutzerausschuss: | |||
Das Mandat des Nutzerausschusses | |||
Die Regelungen für die Leitung und Kontrolle des Nutzerausschusses | |||
Die Arbeitsweise des Nutzerausschusses | |||
Die Aufnahmekriterien und das Wahlverfahren für die Mitglieder des Nutzerausschusses | |||
Eine Liste aller für den Nutzerausschusses vorgeschlagenen Mitglieder unter Angabe der Interessen, die sie vertreten | |||
Aufbewahrungspflichten (Artikel 17 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392) | |||
Eine Beschreibung der Systeme, Leitlinien und Verfahren des beantragenden Zentralverwahrers zur Aufbewahrung von Aufzeichnungen | |||
Informationen gemäß Artikel 17 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392 vor Beginn der Anwendung von Artikel 54 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392 | |||
Eine Analyse bezüglich des Ausmaßes, in dem die bestehenden Systeme, Leitlinien und Verfahren des beantragenden Zentralverwahrers zur Aufbewahrung von Aufzeichnungen die Anforderungen gemäß Artikel 54 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392 erfüllen | |||
Ein Durchführungsplan, aus dem hervorgeht, wie der beantragende Zentralverwahrer beabsichtigt, die Anforderungen nach Artikel 54 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392 innerhalb der vorgeschriebenen Frist einzuhalten | |||
Ziele (Artikel 18 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392) | |||
Eine Beschreibung der Ziele des beantragenden Zentralverwahrers. | |||
Bearbeitung von Beschwerden (Artikel 19 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392) | |||
Die vom beantragenden Zentralverwahrer eingerichteten Verfahren für die Bearbeitung von Beschwerden | |||
Teilnahmeanforderungen (Artikel 20 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392) | |||
Angaben über die Teilnahme am (bzw. an den) vom beantragenden Zentralverwahrer betriebenen Wertpapierliefer- und -abrechnungssystem(en): | |||
Die Teilnahmekriterien, die allen juristischen Personen, die eine Teilnahme an dem (oder den) von dem beantragenden Zentralverwahrer betriebenen Wertpapierliefer- und -abrechnungssystem(en) beabsichtigen, einen fairen und offenen Zugang ermöglichen; | |||
Die Verfahren für die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen gegen bestehende Teilnehmer, die die Teilnahmekriterien nicht erfüllen | |||
Transparenz (Artikel 21 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392) | |||
Informationen zur Preispolitik des Zentralverwahrers, insbesondere zu den Preisen und Gebühren für sämtliche vom beantragenden Zentralverwahrer erbrachten Kerndienstleistungen, weiterhin alle existierenden Abschläge und Rabatte sowie die Bedingungen für die Gewährung derartiger Nachlässe | |||
Eine Beschreibung der Methoden, die verwendet werden, um Kunden und potenziellen Kunden die relevanten Informationen gemäß Artikel 34 Absatz 1 bis 5 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 zur Verfügung zu stellen | |||
Informationen, auf deren Grundlage die zuständige Behörde bewerten kann, wie der Zentralverwahrer beabsichtigt, die Anforderungen nach Artikel 34 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 zur getrennten Ausweisung von Kosten und Einnahmen zu erfüllen | |||
Kommunikationsverfahren mit Teilnehmern und anderen Marktinfrastrukturen (Artikel 22 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392) | |||
Relevante Informationen über die Nutzung durch den beantragenden Zentralverwahrer von internationalen offenen Kommunikationsverfahren und Normen für den Datenaustausch und Referenzdaten in seinen Kommunikationsverfahren mit Teilnehmern und anderen Marktinfrastrukturen | |||
Einbuchung im Effektengiro (Artikel 23 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392) | |||
Angaben zu den Verfahren, mit denen der beantragende Zentralverwahrer die Einhaltung von Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 sicherstellt | |||
Vorgesehener Abwicklungstag und Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von gescheiterten Abwicklungen (Artikel 24 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392) | |||
Vorschriften und Verfahren im Hinblick auf Maßnahmen zur Verhinderung gescheiterter Abwicklungen | |||
Genaue Angaben zu Maßnahmen gegen gescheiterte Abwicklungen | |||
Falls der Antrag vor Inkrafttreten des von der Kommission auf Grundlage der technischen Regulierungsstandards gemäß Artikel 6 Absatz 5 und Artikel 7 Absatz 15 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 angenommenen delegierten Rechtsakte gestellt wird | |||
Eine Analyse bezüglich des Ausmaßes, in dem die bestehenden Vorschriften, Verfahren, Mechanismen und Maßnahmen des Zentralverwahrers die Anforderungen gemäß der von der Kommission auf Grundlage der technischen Regulierungsstandards gemäß Artikel 6 Absatz 5 und Artikel 7 Absatz 15 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 angenommenen delegierten Rechtsakte erfüllt. | |||
Ein Umsetzungsplan, aus dem hervorgeht, wie der Zentralverwahrer beabsichtigt, die Anforderungen gemäß der von der Kommission auf Grundlage der technischen Regulierungsstandards gemäß Artikel 6 Absatz 5 und Artikel 7 Absatz 15 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 angenommenen delegierten Rechtsakte innerhalb der vorgeschriebenen Frist einzuhalten | |||
Integrität der Emission (Artikel 25 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392) | |||
Informationen zu den Regeln und Verfahren der Zentralverwahrers zur Gewährleistung der Integrität einer Wertpapieremission | |||
Schutz der Wertpapiere der Teilnehmer und ihrer Kunden (Artikel 26 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392) | |||
Angaben über die Maßnahmen, mit denen der Schutz der Wertpapiere der Teilnehmer des beantragenden Zentralverwahrers und der Wertpapiere ihrer Kunden gewährleistet wird, darunter: | |||
Die Regeln und Verfahren zur Verringerung und Beherrschung der mit der Aufbewahrung von Wertpapieren verbundenen Risiken; | |||
Eine ausführliche Beschreibung der verschiedenen Trennungsgrade, die der beantragende Zentralverwahrer anbietet einschließlich einer Beschreibung der Kosten, die mit dem jeweiligen Trennungsgrad einhergehen, ihrer Geschäftsbedingungen, zu denen sie angeboten werden, ihrer rechtlichen Rahmenbedingungen und das geltende Insolvenzrecht | |||
Vorschriften und Verfahren zur Einholung der Zustimmungen nach Artikel 38 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 | |||
Wirksamkeit der Lieferung und Abwicklung (Artikel 27 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392) | |||
Angaben zu den Vorschriften hinsichtlich der Wirksamkeit der Lieferung und Abrechnung | |||
Barausgleich (Artikel 28 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392) | |||
Die Verfahren zur Abrechnung der Zahlungen für jedes Wertpapierliefer- und abrechnungssystem, das der beantragende Zentralverwahrer betreibt | |||
Angaben, ob die Abrechnung der Zahlungen gemäß Artikel 40 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 erfolgt | |||
Gegebenenfalls eine Erläuterung der Gründe, wieso eine Abrechnung nach Artikel 40 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 nicht praktisch durchführbar und verfügbar ist | |||
Regeln und Verfahren bei Ausfall eines Teilnehmers (Artikel 29 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392) | |||
Die Regeln und Verfahren zur Bewältigung des Ausfalls eines Teilnehmers | |||
Übertragung der Vermögenswerte von Teilnehmern und Kunden im Falle eines Entzugs der Zulassung (Artikel 30 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392) | |||
Angaben über die von dem beantragenden Zentralverwahrer eingeführten Verfahren, die eine unverzügliche und geordnete Abwicklung und Übertragung der Vermögenswerte von Kunden und Teilnehmern auf einen anderen Zentralverwahrer im Falle eines Entzugs seiner Zulassung sicherstellen | |||
Rechtliche Risiken (Artikel 31 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392) | |||
Angaben, anhand derer die zuständige Behörde beurteilen kann, ob die Regeln, Verfahren und Verträge der beantragenden Zentralverwahrer gemäß Artikel 43 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 klar, verständlich und in allen relevanten Rechtsordnungen durchsetzbar sind | |||
Beabsichtigt der beantragende Zentralverwahrer, in verschiedenen Rechtsordnungen tätig zu sein, Angaben zu den Maßnahmen, mit denen Risiken, die durch potenzielle Normenkollisionen zwischen verschiedenen Rechtsordnungen entstehen können, gemäß Artikel 43 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 ermittelt und begrenzt werden. | |||
Allgemeine Geschäftsrisiken (Artikel 32 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392) | |||
Eine Beschreibung des Risikomanagements und der Kontrollsysteme sowie der vom Zentralverwahrer zur Steuerung der Geschäftsrisiken eingesetzten IT-Instrumente | |||
Gegebenenfalls die von einem Dritten erhaltene Risikoeinstufung, einschließlich sämtlicher relevanter Informationen zur Untermauerung dieser Risikoeinstufung | |||
Operationelle Risiken (Artikel 33 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392) | |||
Belege zum Nachweis, dass der beantragende Zentralverwahrer die Anforderungen für das Management operationeller Risiken gemäß Artikel 45 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 und Kapitel X der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392 erfüllt | |||
Angaben über die Auslagerung von Dienstleistungen oder Tätigkeiten durch den beantragenden Zentralverwahrer an Dritte gemäß Artikel 30 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014, einschließlich:
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Anlagepolitik (Artikel 34 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392) | |||
Belege, dass
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Eigenkapitalanforderungen (Artikel 35 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392) | |||
Informationen, die belegen, dass das Kapital des beantragenden Zentralverwahrers, Rücklagen und einbehaltene Gewinne inbegriffen, den Anforderungen des Artikels 47 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 und Delegierten Verordnung (EU) 2017/392 genügt | |||
Der in Artikel 47 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 genannte Plan und sämtliche Aktualisierungen dieses Plans sowie ein Nachweis über die Genehmigung durch das Leitungsorgan oder einen geeigneten Ausschuss des Leitungsorgans des beantragenden Zentralverwahrers | |||
Zentralverwahrer-Verbindungen (Artikel 36 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392) | |||
Eine Beschreibung der Zentralverwahrer-Verbindungen zusammen mit Bewertungen der Verbindungsvereinbarungen durch den beantragenden Zentralverwahrer | |||
Das erwartete oder tatsächliche Volumen und die erwarteten oder tatsächlichen Werte der Abwicklung im Rahmen der Zentralverwahrer-Verbindungen | |||
Die Verfahren zur Ermittlung, Bewertung, Überwachung und Steuerung aller potenziellen Risikoquellen für den beantragenden Zentralverwahrer sowie für seine Teilnehmer, die mit der Zentralverwahrer-Verbindung einhergehen, und die geeigneten Maßnahmen, die eingerichtet wurden, um diese zu mindern | |||
Eine Bewertung hinsichtlich der Anwendbarkeit des Insolvenzrechts auf den Betrieb der Zentralverwahrer-Verbindung und der sich hieraus ergebenden Folgen für den beantragenden Zentralverwahrer | |||
Sonstige relevante Angaben, die zur Bewertung der Frage, ob die Zentralverwahrer-Verbindungen die Anforderungen nach Artikel 48 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 sowie nach Kapitel XII der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392 erfüllen, erforderlich sind | |||
Zugangsvorschriften (Artikel 37 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392) | |||
Eine Beschreibung der Verfahren zur Bearbeitung der Anträge auf Zugang von: | |||
Rechtspersonen, die beim beantragenden Zentralverwahrer Teilnehmer gemäß Artikel 33 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 und Kapitel XIII der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392 werden möchten | |||
Emittenten im Sinne von Artikel 49 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 und Kapitel XIII der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392 | |||
Andere Zentralverwahrer im Sinne von Artikel 52 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 und Kapitel XIII der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392 | |||
Anderen Marktinfrastrukturen im Sinne von Artikel 53 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 und Kapitel XIII der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392 | |||
Zusätzliche Angaben (Artikel 38 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392) | |||
Alle zusätzlichen Angaben, die zu einer Bewertung benötigt werden, ob der beantragende Zentralverwahrer zum Zeitpunkt der Zulassung die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 und der einschlägigen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 erlassenen Delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte erfüllt |
Fußnote(n):
- (1)
Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 349)
- (2)
Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 84/253/EWG des Rates (ABl. L 157 vom 9.6.2006, S. 87).
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