ANHANG VI VO (EU) 2017/394
Formulare und Muster für die Anhörung von Behörden vor Erteilung einer Genehmigung zum Erbringen bankartiger Nebendienstleistungen
(Artikel 55 Absatz 8 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014)
ABSCHNITT 1
[Name der für die Bewertung des Zulassungsantrags zuständigen Behörde] Kontaktdaten der für die Bewertung des Zulassungsantrags zuständigen Behörde Namen der für weitere Kontaktaufnahmen zuständigen Person(en): Funktion: Telefonnummer: E-Mail-Adresse:- (1)
- Am [Datum der Übermittlung des Zulassungsantrags] hat [Name des beantragenden Zentralverwahrers] gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 einen Antrag auf Genehmigung zum Erbringen bankartiger Nebendienstleistungen für [Kreditinstitut, dem Dienstleistungen erbracht werden](1) bei [Name der für die Bewertung des Antrags zuständigen Behörde] eingereicht.
- (2)
- [Name der für die Bewertung des Zulassungsantrags zuständigen Behörde] hat die Vollständigkeit des Antrags untersucht und hat sie für vollständig befunden.
- (3)
- [Name der für die Bewertung des Zulassungsantrags zuständigen Behörde] übermittelt hiermit sämtlichen in Artikel 55 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 genannten Behörden als Anhang [die zuständige Behörde sollte sicherstellen, dass die genannten Informationen als Anhang zu diesem Schreiben versendet werden] alle dem Antrag zu entnehmenden Angaben und ersucht die in Artikel 55 Absatz 4 Buchstaben a bis e der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 genannten Behörden um eine begründete Stellungnahme innerhalb von 30 Tagen ab Eingang dieses Schreibens. Jede Behörde ist verpflichtet, den Eingang dieses Antrags sowie der entsprechenden beigefügten Informationen am Eingangstag zu bestätigen. Gibt eine Behörde innerhalb von 30 Tagen keine Stellungnahme ab, so wird davon ausgegangen, dass sie dem Antrag zustimmt.
- (1)
- [Zuständige Behörde führt die Behörden gemäß Artikel 55 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 auf]
ABSCHNITT 2
[Name der zuständigen Behörde, die eine begründete Stellungnahme abgibt] Kontaktdaten der Behörde, die eine begründete Stellungnahme abgibt Namen der für weitere Kontaktaufnahmen zuständigen Person(en): Funktion: Telefonnummer: E-Mail-Adresse:- (1)
- Am [Datum der Übermittlung des Zulassungsantrags] hat [Name des beantragenden Zentralverwahrers] gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 einen Antrag auf Genehmigung zum Erbringen bankartiger Nebendienstleistungen für [Kreditinstitut, dem Dienstleistungen erbracht werden](2) bei [Name der für die Bewertung des Antrags zuständigen Behörde] eingereicht.
- (2)
- [Name der zuständigen Behörde] hat die Vollständigkeit des Antrags untersucht, die dem Antrag zu entnehmenden Informationen an [Liste der Behörden, einschließlich EBA und ESMA, angeben] übermittelt und [die betreffende Behörde] um eine begründete Stellungnahme nach Artikel 55 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 ersucht. Der Antrag ist am [Datum …] eingegangen.
- (3)
- Gestützt auf Artikel 55 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 gibt [Name der betreffenden Behörde, die eine begründete Stellungnahme abgibt] hiermit eine begründete Stellungnahme zu dem Antrag ab.
ABSCHNITT 3
[Name der für die Bewertung des Zulassungsantrags zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaates] Kontaktdaten der für die Bewertung des Zulassungsantrags zuständigen Behörde Namen der für weitere Kontaktaufnahmen zuständigen Person(en): Funktion: Telefonnummer: E-Mail-Adresse:- (1)
- Am [Datum der Übermittlung des Zulassungsantrags] hat [Name des beantragenden Zentralverwahrers] gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 einen Antrag auf Genehmigung zum Erbringen bankartiger Nebendienstleistungen für [Kreditinstitut, dem Dienstleistungen erbracht werden](2) bei [Name der für die Bewertung des Antrags zuständigen Behörde] eingereicht.
- (2)
- [Name der für die Bewertung des Zulassungsantrags zuständigen Behörde] hat die Vollständigkeit des Antrags überprüft, die dem Antrag zu entnehmenden Informationen an [sämtliche in Artikel 55 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 genannten Behörden] übermittelt und [alle befugten und von der zuständigen Behörde im Einklang mit Artikel 55 Absatz 4 Buchstaben a bis e der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 bestimmten Behörden] um eine begründete Stellungnahme ersucht.
- (3)
- In Kenntnis der begründeten ablehnenden Stellungnahme(n), die nach Artikel 55 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 bezüglich des Antrags von der folgenden Stelle bzw. den folgenden Stellen abgegeben wurde(n):
- —
[Name der betreffenden Behörde, die eine Stellungnahme abgegeben hat] am [Datum der begründeten Stellungnahme];
- —
[Name der betreffenden Behörde, die eine Stellungnahme abgegeben hat] am [Datum der begründeten Stellungnahme];
- —
…
- (4)
- [Name der für die Bewertung des Zulassungsantrags zuständigen Behörde] hat die begründete(n) Stellungnahme(n) gründlich geprüft und erlässt hiermit die vorliegende begründete Entscheidung gemäß Artikel 55 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014.
ABSCHNITT 4
[Name der Behörde, die die Angelegenheit an die ESMA verweist] Kontaktdaten der Behörde, die die Angelegenheit an die ESMA verweist Namen der für weitere Kontakte zuständige(n) Person(en): Funktion: Telefonnummer: E-Mail-Adresse:- (1)
- Am [Datum der Übermittlung des Zulassungsantrags] hat [Name des beantragenden Zentralverwahrers] gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 einen Antrag auf Genehmigung zum Erbringen bankartiger Nebendienstleistungen für [Kreditinstitut, dem Dienstleistungen erbracht werden](3) bei [Name der für die Bewertung des Antrags zuständigen Behörde] eingereicht.
- (2)
- [Name der für die Bewertung des Zulassungsantrags zuständigen Behörde] hat die Vollständigkeit des Antrags überprüft, die dem Antrag zu entnehmenden Informationen an [sämtliche in Artikel 55 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 aufgelisteten Behörden] übermittelt und [die in Artikel 55 Absatz 4 Buchstaben a bis e der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 genannten Behörden] gemäß Artikel 55 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 um eine begründete Stellungnahme ersucht.
- (3)
- In Kenntnis der begründeten ablehnenden Stellungnahme(n), die nach Artikel 55 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 bezüglich des Antrags von der folgenden Stelle bzw. den folgenden Stellen abgegeben wurde:
- —
[Name der betreffenden Behörde, die eine begründete ablehnende Stellungnahme abgegeben hat] am [Datum der begründeten Stellungnahme],
- —
[Name der betreffenden Behörde, die eine begründete ablehnende Stellungnahme abgegeben hat] am [Datum der begründeten Stellungnahme],
- —
…
- (4)
- In Kenntnis der am [Datum, an dem eine begründete Entscheidung bezüglich der Stellungnahme erlassen wurde] von [Name der für die Bewertung des Zulassungsantrags zuständigen Behörde] erlassenen begründeten Entscheidung über die Erteilung einer Zulassung in Bezug auf die vorgenannte(n) begründete(n) ablehnende(n) Stellungnahme(n) gemäß Artikel 55 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014,
- (5)
- In Kenntnis der fehlenden Zustimmung der zuständigen Behörde und der in Artikel 55 Absatz 4 Buchstaben a bis e der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 genannten Behörden hinsichtlich der Bewertung des Zulassungsantrags und ungeachtet weiterer Versuche zur Erzielung einer Zustimmung,
- (6)
- Im Einklang mit Artikel 55 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 verweist [Name der Behörde, die das Ersuchen an die ESMA zur Unterstützung verschickt] die Angelegenheit hiermit zwecks Unterstützung an die ESMA, übermittelt der ESM A eine Kopie des vorgenannten Antrags, der begründeten Stellungnahme(n) und Entscheidung und ersucht die ESMA, innerhalb von 30 Tagen ab Eingang dieses Ersuchens bei der ESMA gemäß Artikel 31 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 weiterzuverfahren.
Fußnote(n):
- (1)
Die je nach Fall angemessene Referenz sollte verwendet werden und die spezifische Stelle sollte ausgewiesen werden.
- (2)
Siehe Fußnote 1.
- (3)
Siehe Fußnote 1.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.