ANHANG III VO (EU) 2017/394
Formulare und Muster für die Zusammenarbeit zwischen den Behörden des Herkunftsmitgliedstaats und des Aufnahmemitgliedstaats
(Artikel 24 Absatz 8 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014)
Feld | Inhalt | Häufigkeit |
---|---|---|
Unternehmensname des Zentralverwahrers | Name | im Falle von Änderungen |
Geschäftsanschrift des Zentralverwahrers | Anschrift | im Falle von Änderungen |
Liste der vom Zentralverwahrer gemäß dem Anhang zur Verordnung (EU) Nr. 909/2014 erbrachten Dienstleistungen | Liste | im Falle von Änderungen |
Struktur und Eigentumsverhältnisse der Unternehmensgruppe, der der Zentralverwahrer angehört | Schema | im Falle wesentlicher Veränderungen |
Kapitalhöhe des Zentralverwahrers (sofern relevant, Tier-1-Kapital und Gesamtkapital) | Tabelle | im Falle wesentlicher Veränderungen |
Organisation, Leitungsorgan und Geschäftsleitung des Zentralverwahrers (einschließlich Lebensläufe) | Beschreibung | im Falle von Änderungen |
Verfahren und Regelungen zur Unternehmensführung und -kontrolle | Beschreibung | im Falle von Änderungen mit maßgeblichen Auswirkungen auf die Unternehmenssteuerung und -kontrolle des Zentralverwahrers |
Ausführliche Angaben zur den an der Beaufsichtigung/Überwachung des Zentralverwahrers beteiligten Behörden | Name/Funktion | Vorabmeldung, sofern praktisch durchführbar, oder so schnell wie möglich |
Angaben über alle etwaigen, wesentlichen Bedrohungen, die Fähigkeit des Zentralverwahrers zur Erfüllung der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 und der einschlägigen delegierten Verordnungen und Durchführungsverordnungen betreffend | Beschreibung | Vorabmeldung, sofern praktisch durchführbar, oder unverzüglich |
Sanktionen und außerordentliche aufsichtsrechtliche Maßnahmen, die sich auf die Tätigkeiten der Zweigniederlassung des Zentralverwahrers auswirken können | Beschreibung | Vorabmeldung, sofern praktisch durchführbar, oder unverzüglich |
Berichte über gravierende Leistungsprobleme oder Zwischenfälle sowie die ergriffenen Abhilfemaßnahmen, die sich auf die Tätigkeiten der Zweigniederlassung auswirken können | Beschreibung | beim Auftreten |
Probleme im Rahmen des Geschäftsbetriebs des Zentralverwahrers, von denen potenziell maßgebliche Spill-over-Effekte auf die Zweigniederlassung ausgehen | Beschreibung | so bald wie möglich |
Umstände, die darauf hindeuten, dass von dem Geschäftsbetrieb des Zentralverwahrers ein potenziell hohes Ansteckungsrisiko für die Zweigniederlassung ausgeht | Beschreibung | so bald wie möglich |
Ausweitung der Dienstleistungen oder Entzug der Zulassung | Beschreibung | Vorabmeldung, sofern praktisch durchführbar, oder so schnell wie möglich |
Personalstatistik | Tabelle | jährlich |
Finanzdaten, etwa Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung | Tabelle | jährlich |
Umfang der Transaktionen (Custody-Vermögen, Einnahmen) | Tabelle | jährlich |
Grundsätze für das Risikomanagement | Beschreibung | im Falle von Änderungen mit maßgeblichen Auswirkungen auf die Unternehmenssteuerung und -kontrolle oder das Risikomanagement des Zentralverwahrers |
Falls für die Zweigniederlassung relevant, Auslagerungsvereinbarungen von Dienstleistungen, die von der Zweigniederlassung erbracht werden | Schema | im Falle von Änderungen mit maßgeblichen Auswirkungen auf die Unternehmenssteuerung und -kontrolle oder das Risikomanagement des Zentralverwahrers |
Andere Informationen zum Zwecke der Erfüllung seines Mandats | Auf Anfrage der zuständigen Behörde des Aufnahmemitgliedstaats | |
Unternehmensname der Zweigniederlassung | Name | im Falle von Änderungen |
Geschäftsanschrift der Zweigniederlassung | Anschrift | im Falle von Änderungen |
Liste der über die Zweigniederlassung gemäß dem Anhang der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 erbrachten Dienstleistungen | Liste | im Falle von Änderungen |
Organisation, Geschäftsleitung der Zweigniederlassung | Beschreibung | im Falle von Änderungen |
Spezifische Verfahren und Regelungen für die Unternehmensführung und -kontrolle der Zweigniederlassung | Beschreibung | im Falle von Änderungen mit maßgeblichen Auswirkungen auf die Unternehmenssteuerung und -kontrolle oder das Risikomanagement des Zentralverwahrers |
Ausführliche Angaben zu den an der Beaufsichtigung/Überwachung der Zweigniederlassung beteiligten Behörden | Name/Funktion | Vorabmeldung, sofern praktisch durchführbar, oder so schnell wie möglich |
Angaben über alle etwaigen wesentlichen Bedrohungen, die Fähigkeit der Zweigniederlassung des Zentralverwahrers zur Erfüllung der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 und der einschlägigen delegierten Verordnungen und Durchführungsverordnungen betreffend | Beschreibung | Vorabmeldung, sofern praktisch durchführbar, oder so schnell wie möglich |
Gegen die Zweigniederlassung verhängte Sanktionen und außerordentliche aufsichtsrechtliche Maßnahmen | Beschreibung | Vorabmeldung, sofern praktisch durchführbar, oder so schnell wie möglich |
Berichte über größere Leistungsprobleme oder Zwischenfälle sowie die ergriffenen Abhilfemaßnahmen | Beschreibung | beim Auftreten |
Komplikationen im Rahmen des Geschäftsbetriebs der Zweigniederlassung, von denen potenziell maßgebliche Spill-over-Effekte auf den Zentralverwahrer ausgehen | Beschreibung | so bald wie möglich |
Umstände, die darauf hindeuten, dass von dem Geschäftsbetrieb der Zweigniederlassung ein potenziell hohes Ansteckungsrisiko für den Zentralverwahrer ausgeht | Beschreibung | so bald wie möglich |
Personalstatistik der Zweigniederlassung | Tabelle | jährlich |
Für die Zweigniederlassung relevante Finanzdaten, etwa Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung | Tabelle | jährlich |
Andere Informationen zum Zwecke der Erfüllung seines Mandats | Auf Anfrage der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats |
Feld | Inhalt |
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Name der zuständigen Behörde, die um die Prüfung vor Ort ersucht | Name |
Erste und zweite Kontaktperson der zuständigen Behörde, die um die Prüfung vor Ort ersucht hat | Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Position |
Name der Zweigniederlassung des Zentralverwahrers, in der die Prüfung vor Ort durchgeführt wird | Name und Anschrift |
Name des Zentralverwahrers, der die Zweigniederlassung gegründet hat | Name |
Falls vorhanden, für die Prüfung vor Ort zuständige Kontaktperson des Zentralverwahrers oder der Zweigniederlassung | Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Position |
Name der anderen zuständigen Behörde | Name |
Erste und zweite Kontaktperson der anderen zuständigen Behörde | Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Position |
Geplantes Datum der Prüfung vor Ort | JJJJ/MM/TT — JJJJ/MM/TT |
Gründe der Prüfung vor Ort | Text |
Belegunterlagen, die im Zusammenhang mit der Prüfung vor Ort planmäßig verwendet werden | Liste der Dokumente |
Feld | Inhalt |
---|---|
Unternehmensname des Zentralverwahrers | Name |
Geschäftsanschrift des Zentralverwahrers | Anschrift |
Liste der vom Zentralverwahrer gemäß dem Anhang zur Verordnung (EU) Nr. 909/2014 erbrachten Dienstleistungen | Liste |
Unternehmensnamen der Teilnehmer des Zentralverwahrers als Rechtsträger | Liste |
Herkunftsmitgliedstaat der Zentralverwahrer-Teilnehmer (2-stelliger ISO-Ländercode) | Liste |
LEI der Emittenten, deren Wertpapieremissionen auf den zentral oder nicht zentral geführten Depotkonten des Zentralverwahrer gebucht wurden | Liste |
Herkunftsland der Emittenten (2-stelliger ISO-Ländercode) | Liste |
ISIN-Code der dem Recht des Aufnahmemitgliedstaats unterliegenden begebenen Wertpapiere, die ursprünglich bei dem Zentralverwahrer des Herkunftsmitgliedstaats gebucht wurden | Liste |
Kurswert oder, falls nicht verfügbar, Nennwert der durch die Emittenten des Herkunftsmitgliedstaats ausgegebenen Wertpapiere, für die der Zentralverwahrer des Herkunftsmitgliedstaats die Kerndienstleistungen gemäß Abschnitt A Nummer 1 oder 2 des Anhangs zur Verordnung (EU) Nr. 909/2014 erbringt | Betrag |
Kurswert oder, falls nicht verfügbar, Nennwert der Wertpapiere, die auf Depotkonten gebucht sind, welche nicht zentral durch den Zentralverwahrer des Herkunftsmitgliedstaats für Teilnehmer und andere Halter von Depotkonten des Herkunftsmitgliedstaats geführt werden | Betrag |
Wert der Abwicklungsanweisungen gegen Zahlung zuzüglich des Kurswerts der FOP-Abwicklungsanweisungen oder, falls nicht verfügbar, des Nennwerts der vom Zentralverwahrer des Herkunftsmitgliedstaats abgewickelten FOP-Abwicklungsanweisungen im Verhältnis zu Wertpapiergeschäften, die von Emittenten des Aufnahmemitgliedstaats ausgegeben wurden | Betrag |
Wert der Abwicklungsanweisen gegen Zahlung zuzüglich des Kurswerts der FOP-Abwicklungsanweisungen oder, falls nicht verfügbar, des Nennwerts der FOP-Abwicklungsanweisungen, die der Zentralverwahrer des Herkunftsmitgliedstaats für Teilnehmer sowie für andere Depotkontohalter des Aufnahmemitgliedstaats abgewickelt hat | Betrag |
Andere Informationen zum Zwecke der Erfüllung seines Mandats |
Feld | Inhalt |
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Name der zuständigen Behörde des Aufnahmemitgliedstaats | Name |
Erste und zweite Kontaktperson der zuständigen Behörde des Aufnahmemitgliedstaats | Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Position |
Name des im Aufnahmemitgliedstaat Dienstleistungen erbringenden Zentralverwahrers, der als gegen seine Verpflichtungen verstoßend angesehen wird | Name und Anschrift |
Kontaktperson des im Aufnahmemitgliedstaat Dienstleistungen erbringenden Zentralverwahrers, der als gegen seine Verpflichtungen verstoßend angesehen wird | Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Position |
Name der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats | Name |
Erste und zweite Kontaktperson der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats | Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Position |
Gegebenenfalls erste und zweite Kontaktperson der ESMA | Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Position |
Beschreibung der Gründe zu der Annahme, dass ein Zentralverwahrer mit Sitz im Herkunftsmitgliedstaat, der auf dem Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats nach Artikel 23 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 Dienstleistungen erbringt, gegen die aus der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 erwachsenden Verpflichtungen verstößt | Text |
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