Artikel 9 VO (EU) 2017/459

Standardkapazitätsprodukte

(1) Die Fernleitungsnetzbetreiber bieten Jahres-, Quartals-, Monats-, Tages- und untertägige Standardkapazitätsprodukte an.

(2) Jahres-Standardkapazitätsprodukte sind die Kapazität, die von einem Netznutzer in einer bestimmten Menge für alle Gastage eines bestimmten Gasjahres (Beginn am 1. Oktober) nachgefragt werden kann.

(3) Quartals-Standardkapazitätsprodukte sind die Kapazität, die von einem Netznutzer in einer bestimmten Menge für alle Gastage eines bestimmten Quartals (Beginn am 1. Oktober, am 1. Januar, am 1. April oder am 1. Juli) nachgefragt werden kann.

(4) Monats-Standardkapazitätsprodukte sind die Kapazität, die von einem Netznutzer in einer bestimmten Menge für alle Gastage eines bestimmten Kalendermonats (Beginn am 1. Tag jedes Monats) nachgefragt werden kann.

(5) Tages-Standardkapazitätsprodukte sind die Kapazität, die von einem Netznutzer in einer bestimmten Menge für einen einzigen Gastag nachgefragt werden kann.

(6) Untertägige Standardkapazitätsprodukte sind die Kapazität, die von einem Netznutzer in einer bestimmten Menge ab einem Anfangszeitpunkt innerhalb eines bestimmten Gastages bis zum Ende desselben Gastages nachgefragt werden kann.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.