Artikel 15 VO (EU) 2017/460
Berechnung der Reservepreise bei Nicht-Jahres-Standardkapazitätsprodukten für verbindliche Kapazität bei Anwendung saisonaler Faktoren
(1) Bei Anwendung saisonaler Faktoren werden die Reservepreise für Nicht-Jahres-Standardkapazitätsprodukte für verbindliche Kapazität anhand der Formeln gemäß Artikel 14 berechnet und anschließend mit dem jeweiligen saisonalen Faktor gemäß den Absätzen 2 bis 6 des vorliegenden Artikels multipliziert.
(2) Die in Absatz 3 beschriebene Methode muss auf den prognostizierten Gasflüssen basieren, soweit die Menge des Gasflusses nicht für mindestens einen Monat 0 beträgt. In diesem Fall basiert die Methode auf der prognostizierten kontrahierten Kapazität.
(3) Bei Monats-Standardkapazitätsprodukten für verbindliche Kapazität werden die saisonalen Faktoren in der nachstehenden Reihenfolge berechnet:
- a)
-
Für jeden Monat innerhalb eines bestimmten Gasjahres wird die Nutzung des Fernleitungsnetzes auf der Grundlage der prognostizierten Gasflüsse oder der prognostizierten kontrahierten Kapazität berechnet, wobei folgende Daten anzuwenden sind:
- i)
- die Daten für den einzelnen Kopplungspunkt, soweit die saisonalen Faktoren für jeden Kopplungspunkt berechnet werden;
- ii)
- die Durchschnittsdaten der prognostizierten Gasflüsse oder der prognostizierten kontrahierten Kapazität, soweit die saisonalen Faktoren für mehrere oder alle Kopplungspunkte berechnet werden.
- b)
- die unter Buchstabe a genannten Ergebnisse werden addiert;
- c)
- die anteilige Nutzung wird durch Division jedes der unter Buchstabe a genannten Ergebnisse durch das unter Buchstabe b genannte Ergebnis berechnet;
- d)
- jedes der unter Buchstabe c genannten Ergebnisse wird mit 12 multipliziert. Betragen die Ergebnisse 0, werden sie mit dem niedrigeren der folgenden Werte angesetzt: 0,1 oder das niedrigste Ergebnis mit Ausnahme von 0;
- e)
- die anfängliche Höhe der jeweiligen saisonalen Faktoren wird durch Potenzierung der unter Buchstabe d genannten Ergebnisse mit demselben Wert, der zwischen 0 und 2 liegen muss, berechnet;
- f)
- es wird das arithmetische Mittel der Produkte aus den unter Buchstabe e genannten Ergebnissen und dem Multiplikator für Monats-Standardkapazitätsprodukte gebildet;
- g)
-
das unter Buchstabe f genannte Ergebnis wird wie folgt mit dem in Artikel 13 Absatz 1 genannten Bereich verglichen:
- i)
- liegt das Ergebnis in diesem Bereich, entsprechen die saisonalen Faktoren den unter Buchstabe e genannten Ergebnissen;
- ii)
- liegt das Ergebnis außerhalb dieses Bereichs, wird Buchstabe h angewandt.
- h)
-
die Höhe der saisonalen Faktoren wird als Produkt der unter Buchstabe e genannten Ergebnisse und des folgendermaßen berechneten Korrekturfaktors berechnet:
- i)
- liegt das unter Buchstabe f genannte Ergebnis über 1,5, wird der Korrekturfaktor durch Division von 1,5 durch diesen Wert berechnet;
- ii)
- liegt das unter Buchstabe f genannte Ergebnis unter 1, wird der Korrekturfaktor durch Division von 1 durch diesen Wert berechnet;
(4) Bei Tages-Standardkapazitätsprodukten für verbindliche Kapazität und bei untertägigen Standard-Kapazitätsprodukten für verbindliche Kapazität werden die saisonalen Faktoren mutatis mutandis in den in Absatz 3 Buchstaben f bis h beschriebenen Schritten berechnet.
(5) Bei Quartals-Standardkapazitätsprodukten für verbindliche Kapazität werden die saisonalen Faktoren in der nachstehenden Reihenfolge berechnet:
- a)
-
Die anfängliche Höhe der jeweiligen saisonalen Faktoren wird auf eine der folgenden Weisen berechnet:
- i)
- als arithmetisches Mittel der jeweiligen saisonalen Faktoren für die drei relevanten Monate;
- ii)
- als Wert, der mindestens dem Mindestwert der jeweiligen saisonalen Faktoren für die drei relevanten Monate und höchstens dem Höchstwert der jeweiligen saisonalen Faktoren für die drei relevanten Monate entspricht.
- b)
- mit den unter Buchstabe a genannten Ergebnissen werden die in Absatz 3 Buchstaben f bis h beschriebenen Schritte mutatis mutandis durchgeführt.
(6) Bei allen Nicht-Jahres-Standardkapazitätsprodukten für verbindliche Kapazität können die Ergebnisse der Berechnung gemäß den Absätzen 3 bis 5 auf- oder abgerundet werden.
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