Artikel 3 VO (EU) 2017/577
Häufigkeit der Datenanforderungen und Beantwortungsfristen für Handelsplätze, APA und CTP
(1) Handelsplätze, APA und CTP übermitteln die Daten, auf die in Artikel 2 Absatz 1 Bezug genommen wird, täglich.
(2) Handelsplätze, APA und CTP übermitteln die in einem Ad-hoc-Ersuchen nach Artikel 2 Absatz 2 angeforderten Daten binnen vier Wochen nach Eingang des Ersuchens, es sei denn, außergewöhnliche Umstände erfordern eine Reaktion innerhalb eines kürzeren Zeitraums, der in dem Ersuchen genannt wird.
(3) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 übermitteln Handelsplätze und CTP Daten, die für die Zwecke des Mechanismus zur Begrenzung des Volumens genutzt werden, nach Artikel 6 Absätze 6 bis 9.
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