Artikel 3 VO (EU) 2017/577

Häufigkeit der Datenanforderungen und Beantwortungsfristen für Handelsplätze, APA und CTP

(1) Handelsplätze, APA und CTP übermitteln die Daten, auf die in Artikel 2 Absatz 1 Bezug genommen wird, täglich.

(2) Handelsplätze, APA und CTP übermitteln die in einem Ad-hoc-Ersuchen nach Artikel 2 Absatz 2 angeforderten Daten binnen vier Wochen nach Eingang des Ersuchens, es sei denn, außergewöhnliche Umstände erfordern eine Reaktion innerhalb eines kürzeren Zeitraums, der in dem Ersuchen genannt wird.

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