Artikel 21 VO (EU) 2017/581

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 3. Januar 2018.

Allerdings gelten die Artikel 15, 16, 17, 19 und 20 ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung.

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