Artikel 4 VO (EU) 2017/582
Zeitrahmen für die Übermittlung von Informationen über auf bilateraler Basis abgeschlossene Geschäfte mit geclearten Derivaten
1. Bei Geschäften mit geclearten Derivaten, die von Gegenparteien auf bilateraler Basis abgeschlossen wurden, geht das Clearingmitglied folgendermaßen vor:
- a)
- Es holt von seinem Kunden Angaben darüber ein, in welchem Zeitrahmen das zum Clearing eingereichte Geschäft abgeschlossen werden soll.
- b)
- Es stellt sicher, dass die Gegenparteien innerhalb von 30 Minuten nach Geschäftsabschluss die in Artikel 1 Absatz 2 genannten Informationen an die CCP übermitteln.
2. Die CCP leitet die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Informationen über das Geschäft innerhalb von 60 Sekunden nach deren Eingang von den Gegenparteien an ihr Clearingmitglied weiter. Das Clearingmitglied entscheidet innerhalb von 60 Sekunden nach Eingang der Informationen von der CCP über die Annahme des Geschäfts.
3. Die CCP entscheidet innerhalb von zehn Sekunden nach Eingang der Meldung über die Annahme oder Nichtannahme durch das Clearingmitglied über die Annahme oder Nichtannahme des Clearings eines auf bilateraler Basis abgeschlossenen Geschäfts mit geclearten Derivaten.
4. Die Absätze 2 und 3 sind nicht anwendbar, wenn folgende Bedingungen ausnahmslos erfüllt sind:
- a)
- Die Regeln der CCP gewährleisten die Festlegung und regelmäßige Überprüfung der Obergrenzen, die das Clearingmitglied für seinen Kunden gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2017/589 festgelegt hat.
- b)
- In den Regeln der CCP ist vorgeschrieben, dass ein Geschäft mit geclearten Derivaten, das unterhalb der unter Buchstabe a des vorliegenden Absatzes beschriebenen Obergrenzen liegt, nach Erhalt der betreffenden Informationen von den Gegenparteien automatisch innerhalb von 60 Sekunden von der CCP gecleart wird.
5. Wenn die CCP ein auf bilateraler Basis abgeschlossenes Geschäft mit geclearten Derivaten nicht zum Clearing annimmt, informiert sie das Clearingmitglied in Echtzeit über die Nichtannahme. Sobald das Clearingmitglied von der CCP über die Nichtannahme informiert wurde, unterrichtet sie umgehend die Gegenpartei, die das Geschäft abgeschlossen hat.
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