ANHANG III VO (EU) 2017/583
Liquiditätsbeurteilung, LIS- und SSTI-Schwellenwerte für Nichteigenkapitalfinanzinstrumente
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1.
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Für die Zwecke dieses Anhangs gelten folgende Begriffsbestimmungen:
- 1.
- Ein Verweis auf eine „Anlageklasse” bedeutet einen Verweis auf die folgenden Klassen von Finanzinstrumenten: Anleihen, strukturierte Finanzprodukte, verbriefte Derivate, Zinsderivate, Eigenkapitalderivate, Warenderivate, Fremdwährungsderivate, Kreditderivate, C10-Derivate, CFD, Emissionszertifikate und Emissionszertifikatderivate.
- 2.
- Ein Verweis auf eine „Unteranlageklasse” bedeutet einen Verweis auf eine Anlageklasse, die auf der Grundlage des Vertragstyps und/oder des Basiswerttyps näher segmentiert ist.
- 3.
- Ein Verweis auf eine „Unterklasse” bedeutet einen Verweis auf eine Unteranlageklasse, die auf der Grundlage weiterer qualitativer Segmentierungskriterien gemäß Tabellen 2.1 bis 13.3 dieses Anhangs näher segmentiert ist.
- 4.
- „Durchschnittlicher Tagesumsatz (ADT)” bezeichnet den Gesamtumsatz eines bestimmten Finanzinstruments, der bestimmt wird ausgehend von dem Volumenmaß gemäß Anhang II Tabelle 4 und der im Zeitraum gemäß Artikel 13 Absatz 7 anfällt, geteilt durch die Anzahl der Handelstage in diesem Zeitraum bzw. gegebenenfalls den Teil des Jahres, in dem das Finanzinstrument an einem Handelsplatz zum Handel zugelassen war oder gehandelt wurde und sein Handel nicht ausgesetzt war.
- 5.
- „Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA)” bezeichnet den Gesamtnennbetrag eines bestimmten Finanzinstruments, der bestimmt wird ausgehend vom Volumenmaß gemäß Anhang II Tabelle 4 und der im Zeitraum gemäß Artikel 13 Absatz 18 für alle Anleihen mit Ausnahme von ETC und ETN und gemäß Artikel 13 Absatz 7 für alle anderen Finanzinstrumente anfällt, geteilt durch die Anzahl der Handelstage in diesem Zeitraum bzw. gegebenenfalls den Teil des Jahres, in dem das Finanzinstrument an einem Handelsplatz zum Handel zugelassen war oder gehandelt wurde und sein Handel nicht ausgesetzt war.
- 6.
- „Prozentsatz der gehandelten Tage im berücksichtigten Zeitraum” bezeichnet die Anzahl der Tage im Zeitraum gemäß Artikel 13 Absatz 18 für alle Anleihen mit Ausnahme von ETC und ETN und Artikel 13 Absatz 7 für strukturierte Finanzprodukte, in dem mindestens ein Geschäft für das Finanzinstrument getätigt wurde, geteilt durch die Anzahl der Handelstage in dem Zeitraum oder — sofern anwendbar — den Teil des Jahres, in dem das Finanzinstrument zum Handel zugelassen war oder auf einem Handelsplatz gehandelt wurde und nicht vom Handel ausgesetzt war.
- 7.
- „Durchschnittliche tägliche Anzahl der Geschäfte” bezeichnet die Gesamtzahl der Geschäfte, die für ein bestimmtes Finanzinstrument in dem Zeitraum gemäß Artikel 13 Absatz 18 für alle Anleihen mit Ausnahme von ETC und ETN und gemäß Artikel 13 Absatz 7 für alle anderen Finanzinstrumente ausgeführt werden, geteilt durch die Anzahl der Handelstage in diesem Zeitraum bzw. gegebenenfalls den Teil des Jahres, in dem das Finanzinstrument an einem Handelsplatz zum Handel zugelassen war oder gehandelt wurde und sein Handel nicht ausgesetzt war.
- 8.
- „Future” bezeichnet einen Vertrag zum Kauf oder Verkauf einer Ware oder eines Finanzinstruments zu einem bestimmten zukünftigen Datum zu einem Preis, der bei Beginn des Vertrags vom Käufer und Verkäufer vereinbart wurde. Jeder Futures-Vertrag hat Standardbedingungen in Bezug auf die Mindestmenge und Mindestqualität, die gekauft oder verkauft werden kann, den kleinsten Betrag, um den der Preis sich ändern kann, Lieferverfahren, Fälligkeit und andere Merkmale im Zusammenhang mit dem Vertrag.
- 9.
- „Option” bezeichnet einen Vertrag, der dem Eigentümer das Recht, aber nicht die Pflicht verleiht, ein spezifisches Finanzinstrument oder eine Ware zu einem vorab bestimmten Preis, einem Ausübungspreis, bzw. bis zu einem bestimmten zukünftigen Datum oder Ausübungsdatum, zu kaufen (call) oder zu verkaufen (put).
- 10.
- „Swap” bezeichnet einen Vertrag, in dem zwei Parteien vereinbaren, Cashflows in einem Finanzinstrument zu einem bestimmten zukünftigen Datum gegen Cashflows in einem anderen Finanzinstrument auszutauschen.
- 11.
- „Portfolio Swap” bezeichnet einen Vertrag, in dem die Endnutzer mehrfache Swaps durchführen können.
- 12.
- „Future” oder „Forward” bezeichnet einen Vertrag zum Kauf oder Verkauf einer Ware oder eines Finanzinstruments zu einem bestimmten zukünftigen Datum zu einem Preis, der bei Beginn des Vertrags vom Käufer und Verkäufer vereinbart wurde.
- 13.
- „Swaption” oder „Option auf einen Swap” bezeichnet einen Vertrag, der dem Inhaber das Recht, aber nicht die Pflicht gibt, einen Swap an oder bis zu einem bestimmten zukünftigen Datum oder Ausübungsdatum in der Zukunft abzuschließen.
- 14.
- „Future on a swap” bezeichnet einen Future-Vertrag, der den Inhaber verpflichtet, einen Swap an oder bis zu einem bestimmten Datum in der Zukunft abzuschließen.
- 15.
- „Forward on a swap” bezeichnet einen Forward-Vertrag, der den Inhaber verpflichtet, einen Swap an oder bis zu einem bestimmten zukünftigen Datum abzuschließen.
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2.
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Anleihen
Anlageklasse — Anleihen (alle Anleihetypen mit Ausnahme von ETC und ETN) | |||||
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Für jedes einzelne Finanzinstrument wird festgestellt, dass dieses keinen liquiden Markt gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b hat, wenn es einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien auf kumulativer Basis nicht erfüllt | |||||
Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag [quantitatives Liquiditätskriterium 1] |
Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften [quantitatives Liquiditätskriterium 2] |
Prozentsatz der gehandelten Tage im berücksichtigten Zeitraum [quantitatives Liquiditätskriterium 3] |
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EUR 100000 | S1 | S2 | S3 | S4 | 80 % |
15 | 10 | 7 | 2 |
Anlageklasse — Anleihen (alle Anleihetypen mit Ausnahme von ETC und ETN) | |||||
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Für jede einzelne Anleihe wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 13 Absatz 18 keinen liquiden Markt hat, wenn sie gekennzeichnet ist durch eine spezifische Kombination von Anleihetyp und Emissionsvolumen, wie in jeder Zeile der Tabelle angegeben. | |||||
Anleihetyp | Emissionsvolumen — RTS23#14 | ||||
Öffentliche Anleihe RTS2#3 = BOND und RTS2#9 = EUSB |
bezeichnet eine Anleihe, bei der es sich weder um eine Wandelschuldverschreibung noch um einen Pfandbrief handelt und die von einem öffentlichen Emittenten ausgegeben wird, bei dem es sich handeln kann um:
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unter (in EUR) | 1000000000 | ||
Sonstige öffentliche Anleihe RTS2#3 = BOND und RTS2#9 = OEPB |
bezeichnet eine Anleihe, bei der es sich weder um eine Wandelschuldverschreibung noch um einen Pfandbrief handelt und die von einem der folgenden öffentlichen Emittenten ausgegeben wird:
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unter (in EUR) | 500000000 | ||
Wandelschuld-verschreibung RTS2#3 = BOND und RTS2#9 = CVTB |
bezeichnet ein Instrument, das aus einer Anleihe oder einer verbrieften Schuldverschreibung mit eingebettetem Derivat besteht, wie eine Kaufoption der zugrunde liegenden Aktie | unter (in EUR) | 500000000 | ||
Pfandbrief RTS2#3 = BOND und RTS2#9 = CVDB |
bezeichnet eine Anleihe gemäß Artikel 52 Absatz 4 der Richtlinie 2009/65/EG | während der Phasen S1 und S2 | während der Phasen S3 und S4 | ||
unter (in EUR) | 1000000000 | unter (in EUR) | 500000000 | ||
Unternehmensanleihe RTS2#3 = BOND und RTS2#9 = CRPB |
bezeichnet eine Anleihe, bei der es sich weder um eine Wandelschuldverschreibung noch um einen Pfandbrief handelt und die von einer Societas Europaea ausgegeben wird, die gemäß Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates eingerichtet wurde(1), oder von einer Art von Gesellschaft gemäß den in Anhang I oder Anhang II der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Kategorien(2) oder von einer gleichwertigen Gesellschaft in Drittländern | während der Phasen S1 und S2 | während der Phasen S3 und S4 | ||
unter (in EUR) | 1000000000 | unter (in EUR) | 500000000 | ||
Anleihetyp | Zu Zwecken der Bestimmung der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie keinen liquiden Markt gemäß Artikel 13 Absatz 18 haben, findet folgende Methode Anwendung | ||||
Sonstige Anleihe RTS2#3 = BOND und RTS2#9 = OTHR |
Bei einer Anleihe, die zu keinem der obigen Anleihetypen zählt, wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt hat |
Anlageklasse — Anleihen (alle Anleihetypen mit Ausnahme von ETC und ETN) | ||||||||||
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Anleihetyp | Für die Berechnung der Schwellenwerte nach Typ von Anleihe zu berücksichtigende Geschäfte | Perzentile für die Berechnung von Vorhandels- und Nachhandels-SSTI und LIS-Schwellenwerte für jeden Typ von Anleihe | ||||||||
SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel | |||||||
Handel — Perzentil | Schwellenwert | Handel — Perzentil | Schwellenwert | Handel — Perzentil | Handel — Perzentil | |||||
Öffentliche Anleihe | Geschäfte, die in Bezug auf öffentliche Anleihen ausgeführt wurden, nach Ausschluss der Geschäfte gemäß Artikel 13 Absatz 10 | S1 | S2 | S3 | S4 | 300000 EUR | 70 | 300000 EUR | 80 | 90 |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||
Sonstige öffentliche Anleihe | Geschäfte, die in Bezug auf sonstige öffentlichen Anleihen ausgeführt wurden, nach Ausschluss der Geschäfte gemäß Artikel 13 Absatz 10 | S1 | S2 | S3 | S4 | 300000 EUR | 70 | 300000 EUR | 80 | 90 |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||
Wandelschuldverschreibung | Geschäfte, die in Bezug auf Wandelschuldverschreibungen ausgeführt wurden, nach Ausschluss der Geschäfte gemäß Artikel 13 Absatz 10 | S1 | S2 | S3 | S4 | 200000 EUR | 70 | 200000 EUR | 80 | 90 |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||
Pfandbrief | Geschäfte, die in Bezug auf Pfandbriefe ausgeführt wurden, nach Ausschluss der Geschäfte gemäß Artikel 13 Absatz 10 | S1 | S2 | S3 | S4 | 300000 EUR | 70 | 300000 EUR | 80 | 90 |
30 | 40 | 40 | 40 | |||||||
Unternehmensanleihe | Geschäfte, die in Bezug auf Unternehmensanleihen ausgeführt wurden, nach Ausschluss der Geschäfte gemäß Artikel 13 Absatz 10 | S1 | S2 | S3 | S4 | 200000 EUR | 70 | 200000 EUR | 80 | 90 |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||
Sonstige Anleihen | Geschäfte, die in Bezug auf sonstige Anleihen ausgeführt wurden, nach Ausschluss der Geschäfte gemäß Artikel 13 Absatz 10 | S1 | S2 | S3 | S4 | 200000 EUR | 70 | 200000 EUR | 80 | 90 |
30 | 40 | 50 | 60 |
Anleihetyp | Für jedes einzelne Finanzinstrument wird festgestellt, dass dieses keinen liquiden Markt gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b hat, wenn es einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt | |
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Durchschnittlicher Tagesumsatz (ADT) [quantitatives Liquiditätskriterium 1] |
Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften [quantitatives Liquiditätskriterium 2] |
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Börsengehandelte Waren (ETC) - RTS2#3 = ETCS Ein Schuldtitel, der gegen Direktinvestition durch den Emittenten in Waren- oder Warenderivatverträge ausgegeben wird. Der Preis der ETC hängt direkt oder indirekt von der Entwicklung des zugrunde liegenden Instruments ab. ETC zeichnen passiv die Entwicklung der Ware oder der Warenindexe, auf welche sie sich beziehen, nach. |
500000 EUR | 10 |
Börsengehandelte Schuldverschreibungen (ETN) - RTS2#3 = ETNS Ein Schuldtitel, der gegen Direktinvestition durch den Emittenten in das zugrunde liegende Instrument oder in zugrunde liegende Derivatverträge ausgegeben wird. Der Preis der ETN hängt direkt oder indirekt von der Entwicklung des zugrunde liegenden Instruments ab. ETN zeichnen passiv die Entwicklung des Instruments, auf welches sie sich beziehen, nach. |
500000 EUR | 10 |
Anlageklasse — Anleihen (Anleihetypen ETC und ETN) | ||||
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Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für jedes einzelne Instrument, für das festgestellt wurde, dass ein liquider Markt besteht | ||||
Anleihetyp | SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel |
Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | |
ETC | 1000000 EUR | 1000000 EUR | 50000000 EUR | 50000000 EUR |
ETN | 1000000 EUR | 1000000 EUR | 50000000 EUR | 50000000 EUR |
Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für jedes einzelne Instrument, für das festgestellt wurde, dass kein liquider Markt besteht | ||||
Anleihetyp | SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel |
Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | |
ETC | 900000 EUR | 900000 EUR | 45000000 EUR | 45000000 EUR |
ETN | 900000 EUR | 900000 EUR | 45000000 EUR | 45000000 EUR |
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3.
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Strukturierte Finanzprodukte
Anlageklasse — Strukturierte Finanzprodukte (SFP) | ||
---|---|---|
Test 1 — Bewertung der SFP-Anlageklasse | ||
Bewertung der SFP-Anlageklasse zu Zwecken der Bestimmung der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie keinen liquiden Markt gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b haben — RTS2#3 = SFPS | ||
Geschäfte, die bei den Berechnungen der Werte im Zusammenhang mit den quantitativen Liquiditätskriterien zu Zwecken der Bewertung der SFP-Anlageklasse berücksichtigt werden | Die SFP-Anlageklasse wird bewertet durch Anwendung der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien | |
Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA) [quantitatives Liquiditätskriterium 1] |
Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften [quantitatives Liquiditätskriterium 2] |
|
In allen SFP ausgeführte Geschäfte | 300000000 EUR | 500 |
Test 2 — SFP, die keinen liquiden Markt haben | ||
Wenn die Werte im Zusammenhang mit den quantitativen Liquiditätskriterien über den Schwellenwerten der quantitativen Liquidität, die zu Zwecken der Bewertung der SFP-Anlageklasse festgelegt werden, beide über den Schwellenwerten liegen, dann ist der Test 1 bestanden und der Test 2 wird durchgeführt. Für jedes einzelne Finanzinstrument wird festgestellt, dass dieses keinen liquiden Markt gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b hat, wenn es einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt | ||
Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA) [quantitatives Liquiditätskriterium 1] |
Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften [quantitatives Liquiditätskriterium 2] |
Prozentsatz der gehandelten Tage im berücksichtigten Zeitraum [quantitatives Liquiditätskriterium 3] |
100000 EUR | 2 | 80 % |
Anlageklasse — Strukturierte Finanzprodukte (SFP) | |||
---|---|---|---|
Vorhandels- und Nachhandels-SSTI- und LIS-Schwellenwert für alle SFP, falls Test 1 nicht bestanden wurde | |||
SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel |
Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert |
100000 EUR | 250000 EUR | 500000 EUR | 1000000 EUR |
Tabelle 3.3
SFP — Vorhandels- und Nachhandels-SSTI- und LIS-Schwellenwert, falls Test 1 bestanden wurde
Anlageklasse — Strukturierte Finanzprodukte (SFP) | |||||||||||
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Für die Berechnung der Schwellenwerte zu berücksichtigende Geschäfte | Perzentile und Schwellenwerte für die Berechnung von Vorhandels- und Nachhandels-SSTI und LIS-Schwellenwerte für SFP mit liquidem Markt, wenn Test 1 bestanden wurde | ||||||||||
SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel | ||||||||
Handel — Perzentil | Schwellenwert | Handel — Perzentil | Schwellenwert | Handel — Perzentil | Schwellenwert | Handel — Perzentil | Schwellenwert | ||||
In allen SFP mit liquidem Markt ausgeführte Geschäfte | S1 | S2 | S3 | S4 | 100000 EUR | 70 | 250000 EUR | 80 | 500000 EUR | 90 | 1000000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 |
Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für SPF ohne liquidem Markt, falls Test 1 bestanden wurde | |||
---|---|---|---|
SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel |
Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert |
100000 EUR | 250000 EUR | 500000 EUR | 1000000 EUR |
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4.
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Verbriefte Derivate
Anlageklasse — Verbriefte Derivate |
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bezeichnet ein übertragbares Wertpapier gemäß Artikel 4 Absatz 1 Ziffer 44 Buchstabe c der Richtlinie 2014/65/EU, ausgenommen strukturierte Finanzprodukte, und umfasst mindestens: |
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RTS2#3 = SDRV |
Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung |
bei allen verbrieften Derivaten wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben |
Anlageklasse — Verbriefte Derivate | |||
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Vor- und Nachhandels-SSTI- und LIS-Schwellenwerte | |||
SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel |
Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert |
50000 EUR | 60000 EUR | 90000 EUR | 100000 EUR |
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5.
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Zinsderivate
Anlageklasse — Zinsderivate | ||||
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jeder Vertrag, wie in Anhang I Abschnitt C Nummer 4 der Richtlinie 2014/65/EU definiert, dessen zugrunde liegender Wert ein Zinssatz, eine Anleihe, ein Darlehen, ein Korb, ein Portfolio oder ein anderes Produkt ist, das die Entwicklung eines Zinssatzes, einer Anleihe oder eines Darlehens ausdrückt. | ||||
Unteranlageklasse | Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert | Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt. Für Unterklassen mit einem liquiden Markt finden gegebenenfalls die zusätzlichen qualitativen Liquiditätskriterien Anwendung. | ||
Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA) [quantitatives Liquiditätskriterium 1] |
Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften [quantitatives Liquiditätskriterium 2] |
Zusätzliches qualitatives Liquiditätskriterium | ||
Anleihenfutures/-forwards / Future auf ein Anleihenfuture / Forward auf ein Anleihenfuture Future auf ein Anleihenfuture RTS2#3 = DERV RTS2#4 = INTR RTS2#5 = FUTR RTS2#16 = BOND oder Forward auf eine Anleihe RTS2#3 = DERV RTS2#4 = INTR RTS2#5 = FORW RTS2#16 = BOND oder Future auf ein Anleihenfuture RTS2#3 = DERV RTS2#4 = INTR RTS2#5 = FUTR RTS2#16 = BNFD oder Forward auf ein Anleihenfuture RTS2#3 = DERV RTS2#4 = INTR RTS2#5 = FORW RTS2#16 = BNFD |
Eine Anleihenfuture-/Anleihenforward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 (RTS2#17) — Emittent des Basiswerts Segmentierungskriterium 2 (RTS2#18) — Laufzeit der zugrunde liegenden Anleihe, gemäß folgender Definition:
kurzfristig: wenn die zugrunde liegende Anleihe eine Laufzeit von bis zu 4 Jahren hat, wird sie als kurzfristig betrachtet mittelfristig: wenn die zugrunde liegende Anleihe eine Laufzeit von 4 bis 8 Jahren hat, wird sie als mittelfristig betrachtet langfristig: wenn die zugrunde liegende Anleihe eine Laufzeit von 8 bis 15 Jahren hat, wird sie als langfristig betrachtet ultralangfristig: wenn die zugrunde liegende Anleihe eine Laufzeit von mehr als 15 Jahren hat, wird sie als ultralangfristig betrachtet Segmentierungskriterium 3 — das Laufzeitband der Fälligkeit des Future ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 3 Monate Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre … Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre |
5000000 EUR | 10 | Wenn für eine Unterklasse festgestellt wird, dass sie für ein spezifisches Laufzeitband einen liquiden Markt hat und die Unterklasse für das nächste Laufzeitband keinen liquiden Markt hat, gilt der Vertrag des ersten Folgemonats als ein Vertrag mit liquidem Markt ab zwei Wochen vor Ablauf des Vormonats. |
Anleihenoption / Option auf eine Anleihenoption / Option auf ein Anleihenfuture Anleihenoption Option auf eine Anleihenoption RTS2#3 = DERV RTS2#4 = INTR RTS2#5 = OPTN RTS2#16 = BOND oder Option auf eine Anleihenoption RTS2#3 = DERV RTS2#4 = INTR RTS2#5 = OPTN RTS2#16 = BOND oder Option auf ein Anleihenfuture RTS2#3 = DERV RTS2#4 = INTR RTS2#5 = OPTN RTS2#16 = BNFD |
eine Anleihenoptionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 (RTS2#22) — letzte zugrunde liegende Anleihe Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 3 Monate Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre … Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre |
5000000 EUR | 10 | |
IR Futures und FRA/ Future auf ein Zins-Future/ Forward Rate Agreement auf ein Zins-Future Future auf ein Zins-Future RTS2#3 = DERV RTS2#4 = INTR RTS2#5 = FUTR RTS2#16 = INTR oder Forward Rate Agreement RTS2#3 = DERV RTS2#4 = INTR RTS2#5 = FRAS RTS2#16 = INTR oder Future auf ein Zins-Future RTS2#3 = DERV RTS2#4 = INTR RTS2#5 = FUTR RTS2#16 = IFUT oder Forward Rate Agreement auf ein Zins-Future RTS2#3 = DERV RTS2#4 = INTR RTS2#5 = FRAS RTS2#16 = IFUT |
eine Zins-Future/Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 (RTS2#24) — zugrunde liegender Zinssatz Segmentierungskriterium 2 (RTS2#25) — Laufzeit des zugrunde liegenden Zinssatzes Segmentierungskriterium 3 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Futures ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 3 Monate Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre … Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre |
500000000 EUR | 10 | Wenn für eine Unterklasse festgestellt wird, dass sie für ein spezifisches Laufzeitband einen liquiden Markt hat und die Unterklasse für das nächste Laufzeitband keinen liquiden Markt hat, gilt der Vertrag des ersten Folgemonats als ein Vertrag mit liquidem Markt ab zwei Wochen vor Ablauf des Vormonats. |
IR-Optionen /Option auf ein Zins-Future/FRA /Option auf eine Zinsoption /Option auf eine Option auf ein Zins-Future/FRA /Option auf ein Zins-Future/FRA//'Option auf eine Zinsoption RTS2#3 = DERV RTS2#4 = INTR RTS2#5 = OPTN RTS2#16 = IFUT oder /IR Option//'Option auf eine Option auf ein Zins-Future/FRA RTS2#3 = DERV RTS2#4 = INTR RTS2#5 = OPTN RTS2#16 = INTR |
eine Zinsoptionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 (RTS2#24) — zugrunde liegender Zinssatz Segmentierungskriterium 2 (RTS2#25) — Laufzeit des zugrunde liegenden Zinssatzes Segmentierungskriterium 3 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 3 Monate Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre … Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre |
500000000 EUR | 10 | |
Swaptions RTS2#3 = DERV RTS2#4 = INTR RTS2#5 = SWPT |
eine Swaptionunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 (RTS2#16) — Typ des zugrunde liegenden Swaps gemäß folgender Definition: Fixed-to-Fixed Single Currency Swap, Futures/Forwards auf Fixed-to-Fixed Single Currency Swap [RTS2#16 = XXSC] Fixed-to-Float Single Currency Swap und Futures/Forwards auf Fixed-to-Float Single Currency Swap [RTS2#16 = XFSC] Float-to-Float Single Currency Swap und Futures/Forwards auf Float-to-Float Single Currency Swap [RTS2#16 = FFSC] Inflation Single Currency Swap und Futures/Forwards auf Inflation Single Currency Swap [RTS2#16 = IFSC] OIS Single Currency Swap und Futures/Forwards auf OIS Single Currency Swap [RTS2#16 = OSSC] Fixed-to-Fixed Multi-Currency Swap, Futures/Forwards auf Fixed-to-Fixed Multi-Currency Swap [RTS2#16 = XXMC] Fixed-to-Float Multi-Currency Swap, Futures/Forwards auf Fixed-to-Float Multi-Currency Swap [RTS2#16 = XFMC] Float-to-Float Multi-Currency Swap und Futures/Forwards auf Float-to-Float Multi-Currency Swap [RTS2#16 = FFMC] Inflation Multi-Currency Swap und Futures/Forwards auf Inflation Multi-Currency Swap [RTS2#16 = IFMC] OIS Multi-Currency Swap, Futures/Forwards auf OIS Multi-Currency Swap [RTS2#16 = OSMC] Segmentierungskriterium 2 (RTS2#20) — Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags der Option Segmentierungskriterium 3 (RTS2#22 oder RTS2#23) — Inflationsindex, wenn der zugrunde liegende Swap-Typ entweder ein Inflation Single Currency Swap oder ein Inflation Multi-Currency Swap ist Segmentierungskriterium 4 (RTS2#21) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 3 Monate Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre … Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre Segmentierungskriterium 5 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 6 Monate Laufzeitband 2: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 4: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 5 Jahre Laufzeitband 5: 5 Jahre < Fälligkeit ≤ 10 Jahre Laufzeitband 6: mehr als 10 Jahre |
500000000 EUR | 10 | |
Fixed-to-Float „Multi-Currency Swaps” oder „Cross-Currency Swaps” und Futures/Forwards/Optionen auf Fixed-to-Float „Multi-Currency Swaps” oder „Cross-Currency Swaps” Ein Swap oder ein Future/Forward/eine Option auf einen Swap, bei dem zwei Parteien auf unterschiedliche Währungen lautende Cashflows austauschen und die Cashflows der einen Seite durch einen festen Zinssatz und die Cashflows der anderen Seite durch einen variablen Zinssatz bestimmt werden. RTS2#3 = DERV RTS2#4 = INTR RTS2#5 = SWAP oder FONS oder FWOS oder OPTS RTS2#16 = XFMC |
eine Fixed-to-Float-Multi-Currency-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13 und RTS23#42) — Nennwährungspaar, definiert als eine Kombination von zwei Währungen, auf welche die beiden Beine des Swaps lauten Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 3 Monate Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre … Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre |
50000000 EUR | 10 | |
Float-to-Float „Multi-Currency Swaps” oder „Cross-Currency Swaps” und Futures/Forwards/Optionen auf Float-to-Float „Multi-Currency Swaps” oder „Cross-Currency Swaps” Ein Swap oder ein Future/Forward/eine Option auf einen Swap, bei dem zwei Parteien auf verschiedene Währungen lautende Cashflows austauschen und die Cashflows beider Seiten durch variable Zinssätze bestimmt werden RTS2#3 = DERV RTS2#4 = INTR RTS2#5 = SWAP oder FONS oder FWOS oder OPTS RTS2#16 = FFMC |
Eine Float-to-Float-Multi-Currency-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13 und RTS23#42) — Nennwährungspaar, definiert als eine Kombination von zwei Währungen, auf welche die beiden Beine des Swaps lauten Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 3 Monate Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre … Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre |
50000000 EUR | 10 | |
Fixed-to-Fixed „Multi-Currency Swaps” oder „Cross-Currency Swaps” und Futures/Forwards/Optionen auf Fixed-to-Fixed „Multi-Currency Swaps” oder „Cross-Currency Swaps” Ein Swap oder ein Future/Forward/eine Option auf einen Swap, bei dem zwei Parteien auf verschiedene Währungen lautende Cashflows austauschen und die Cashflows beider Seiten durch feste Zinssätze bestimmt werden RTS2#3 = DERV RTS2#4 = INTR RTS2#5 = SWAP oder FONS oder FWOS oder OPTS RTS2#16 = XXMC |
Eine Fixed-to-Fixed-Multi-Currency-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13 und RTS23#42) — Nennwährungspaar, definiert als eine Kombination von zwei Währungen, auf welche die beiden Beine des Swaps lauten Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 3 Monate Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre … Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre |
50000000 EUR | 10 | |
Overnight Index Swap (OIS) „Multi-Currency Swaps” oder „Cross-Currency Swaps” und Futures/Forwards/Optionen auf Overnight Index Swap (OIS) „Multi-Currency Swaps” oder „Cross-Currency Swaps” Ein Swap oder ein Future/Forward/eine Option auf einen Swap, bei dem zwei Parteien auf verschiedene Währungen lautende Cashflows austauschen und die Cashflows mindestens einer der beiden Seiten durch einen Overnight Index Swap (OIS)-Satz bestimmt werden RTS2#3 = DERV RTS2#4 = INTR RTS2#5 = SWAP oder FONS oder FWOS oder OPTS RTS2#16 = OSMC |
Eine Overnight Index Swap (OIS) Multi Currency-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13 und RTS23#42) — Nennwährungspaar, definiert als eine Kombination von zwei Währungen, auf welche die beiden Beine des Swaps lauten Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 3 Monate Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre … Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre |
50000000 EUR | 10 | |
Inflation „Multi-Currency Swaps” oder „Cross-Currency Swaps” und Futures/Forwards/Optionen auf Inflation „Multi-Currency Swaps” oder „Cross-Currency Swaps” Ein Swap oder ein Future/Forward/eine Option auf einen Swap, bei dem zwei Parteien Cashflows in verschiedenen Währungen austauschen und die Cashflows mindestens einer Seite durch eine Inflationsrate bestimmt werden RTS2#3 = DERV RTS2#4 = INTR RTS2#5 = SWAP oder FONS oder FWOS oder OPTS RTS2#16 = IFMC |
Eine Inflations-Multi-Currency-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13 und RTS23#42) — Nennwährungspaar, definiert als eine Kombination von zwei Währungen, auf welche die beiden Beine des Swaps lauten Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 3 Monate Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre … Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre |
50000000 EUR | 10 | |
Fixed-to-Float „Single Currency Swaps” und Futures/Forwards/Optionen auf Fixed-to-Float „Single Currency Swaps” Ein Swap oder ein Future/Forward/eine Option auf einen Swap, bei dem zwei Parteien auf ein und dieselbe Währung lautende Cashflows austauschen und die Cashflows der einen Seite durch einen festen Zinssatz und die der anderen durch einen variablen Zinssatz bestimmt werden RTS2#3 = DERV RTS2#4 = INTR RTS2#5 = SWAP oder FONS oder FWOS oder OPTS RTS2#16 = XFSC |
Eine Fixed-to-Float-Single-Currency-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13) — Nennwährung, auf welche die beiden Beine des Swaps lauten Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 3 Monate Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre … Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre |
50000000 EUR | 10 | |
Float-to-Float „Single Currency Swaps” und Futures/Forwards/Optionen auf Float-to-Float „Single Currency Swaps” Ein Swap oder ein Future/Forward/eine Option auf einen Swap, bei dem zwei Parteien auf ein und dieselbe Währung lautende Cashflows austauschen und die Cashflows beider Seiten durch variable Zinssätze bestimmt werden RTS2#3 = DERV RTS2#4 = INTR RTS2#5 = SWAP oder FONS oder FWOS oder OPTS RTS2#16 = FFSC |
Eine Float-to-Float-Single-Currency-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13) — Nennwährung, auf welche die beiden Beine des Swaps lauten Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 3 Monate Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre … Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre |
50000000 EUR | 10 | |
Fixed-to-Fixed „Single Currency Swaps” und Futures/Forwards/Optionen auf Fixed-to-Fixed „Single Currency Swaps” Ein Swap oder ein Future/Forward/eine Option auf einen Swap, bei dem zwei Parteien auf ein und dieselbe Währung lautende Cashflows austauschen und die Cashflows beider Seiten durch feste Zinssätze bestimmt werden RTS2#3 = DERV RTS2#4 = INTR RTS2#5 = SWAP oder FONS oder FWOS oder OPTS RTS2#16 = XXSC |
Eine Fixed-to-Fixed-Single-Currency-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13) — Nennwährung, auf welche die beiden Beine des Swaps lauten Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 3 Monate Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre … Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre |
50000000 EUR | 10 | |
Overnight Index Swap (OIS) „Single Currency Swaps” und Futures/Forwards/Optionen auf Overnight Index Swap (OIS) „Single Currency Swaps” Ein Swap oder ein Future/Forward/eine Option auf einen Swap, bei dem zwei Parteien auf ein und dieselbe Währung lautende Cashflows austauschen und die Cashflows mindestens einer der beiden Seiten durch einen Overnight Index Swap (OIS)-Satz bestimmt werden RTS2#3 = DERV RTS2#4 = INTR RTS2#5 = SWAP oder FONS oder FWOS oder OPTS RTS2#16 = OSSC |
Eine Overnight Index Swap (OIS) Single Currency-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13) — Nennwährung, auf welche die beiden Beine des Swaps lauten Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 3 Monate Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre … Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre |
50000000 EUR | 10 | |
Inflation „Single Currency Swaps” und Futures/Forwards/Optionen auf Inflation „Single Currency Swaps” Ein Swap oder ein Future/Forward/eine Option auf einen Swap, bei dem zwei Parteien Cashflows in ein und derselben Währung austauschen und die Cashflows mindestens einer Seite durch eine Inflationsrate bestimmt werden RTS2#3 = DERV RTS2#4 = INTR RTS2#5 = SWAP oder FONS oder FWOS oder OPTS RTS2#16 = IFSC |
Eine Inflations-Single-Currency-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13) — Nennwährung, auf welche die beiden Beine des Swaps lauten Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 3 Monate Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre … Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre |
50000000 EUR | 10 | |
Anlageklasse — Zinsderivate | ||||
Unteranlageklasse | Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung | |||
Sonstige Zinsderivate Ein Zinsderivat, das nicht zu einer der obigen Unteranlageklassen zählt RTS2#3 = DERV RTS2#4 = INTR RTS2#5 = OTHR |
Für jedes sonstige Zinssatzderivat wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht |
Anlageklasse — Zinsderivate | ||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Unteranlageklasse | Perzentile und Schwellenwerte für die Berechnung von Vorhandels- und Nachhandels-SSTI und LIS-Schwellenwerte für jede Unterklasse mit liquidem Markt | |||||||||||||
Für die Berechnung der Schwellenwerte zu berücksichtigende Geschäfte | SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel | ||||||||||
Handel — Perzentil | Schwellenwert | Handel — Perzentil | Schwellenwert | Handel — Perzentil | Volumen — Perzentil | Schwellenwert | Handel — Perzentil | Volumen — Perzentil | Schwellenwert | |||||
Anleihenfutures/-forwards | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | S1 | S2 | S3 | S4 | 4000000 EUR | 70 | 5000000 EUR | 80 | 60 | 20000000 EUR | 90 | 70 | 25000000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
Anleihenoptionen | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | S1 | S2 | S3 | S4 | 4000000 EUR | 70 | 5000000 EUR | 80 | 60 | 20000000 EUR | 90 | 70 | 25000000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
IR Futures und FRA | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | S1 | S2 | S3 | S4 | 5000000 EUR | 70 | 10000000 EUR | 80 | 60 | 20000000 EUR | 90 | 70 | 25000000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
IR-Optionen | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | S1 | S2 | S3 | S4 | 5000000 EUR | 70 | 10000000 EUR | 80 | 60 | 20000000 EUR | 90 | 70 | 25000000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
Swaptions | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | S1 | S2 | S3 | S4 | 4000000 EUR | 70 | 5000000 EUR | 80 | 60 | 9000000 EUR | 90 | 70 | 10000000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
Fixed-to-Float „Multi-Currency Swaps” oder „Cross-Currency Swaps” und Futures/Forwards auf Fixed-to-Float „Multi-Currency Swaps” oder „Cross-Currency Swaps” | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | S1 | S2 | S3 | S4 | 4000000 EUR | 70 | 5000000 EUR | 80 | 60 | 9000000 EUR | 90 | 70 | 10000000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
Float -to-Float „Multi-Currency Swaps” oder „Cross-Currency Swaps” und Futures/Forwards auf Float-to-Float „Multi-Currency Swaps” oder „Cross-Currency Swaps” | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | S1 | S2 | S3 | S4 | 4000000 EUR | 70 | 5000000 EUR | 80 | 60 | 9000000 EUR | 90 | 70 | 10000000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
Fixed-to-Fixed „Multi-Currency Swaps” oder „Cross-Currency Swaps” und Futures/Forwards auf Fixed-to-Fixed „Multi-Currency Swaps” oder „Cross-Currency Swaps” | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | S1 | S2 | S3 | S4 | 4000000 EUR | 70 | 5000000 EUR | 80 | 60 | 9000000 EUR | 90 | 70 | 10000000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
Overnight Index Swap (OIS) „Multi-Currency Swaps” oder „Cross-Currency Swaps” und Futures/Forwards auf Overnight Index Swap (OIS) „Multi-Currency Swaps” oder „Cross-Currency Swaps” | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | S1 | S2 | S3 | S4 | 4000000 EUR | 70 | 5000000 EUR | 80 | 60 | 9000000 EUR | 90 | 70 | 10000000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
Inflation Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps und Futures/Forwards auf Inflation Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | S1 | S2 | S3 | S4 | 4000000 EUR | 70 | 5000000 EUR | 80 | 60 | 9000000 EUR | 90 | 70 | 10000000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
Fixed-to-Float Single Currency Swaps und Futures/Forwards auf Fixed-to-Float Single Currency Swaps | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | S1 | S2 | S3 | S4 | 4000000 EUR | 70 | 5000000 EUR | 80 | 60 | 9000000 EUR | 90 | 70 | 10000000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
Float-to-Float Single Currency Swaps und Futures/Forwards auf Float-to-Float Single Currency Swaps | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | S1 | S2 | S3 | S4 | 4000000 EUR | 70 | 5000000 EUR | 80 | 60 | 9000000 EUR | 90 | 70 | 10000000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
Fixed-to-Fixed „Single Currency Swaps” und Futures/Forwards auf Fixed-to-Fixed „Single Currency Swaps” | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | S1 | S2 | S3 | S4 | 4000000 EUR | 70 | 5000000 EUR | 80 | 60 | 9000000 EUR | 90 | 70 | 10000000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
Overnight Index Swap (OIS) Single Currency Swaps und Futures/Forwards auf Overnight Index Swap (OIS) Single Currency Swaps | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | S1 | S2 | S3 | S4 | 4000000 EUR | 70 | 5000000 EUR | 80 | 60 | 9000000 EUR | 90 | 70 | 10000000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
Inflation Single Currency Swaps und Futures/Forwards auf Inflation Single Currency Swaps | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | S1 | S2 | S3 | S4 | 4000000 EUR | 70 | 5000000 EUR | 80 | 60 | 9000000 EUR | 90 | 70 | 10000000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 |
Anlageklasse — Zinsderivate | ||||
---|---|---|---|---|
Unteranlageklasse | Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für jede Unterklasse, für die kein liquider Markt besteht | |||
SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel | |
Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | |
Anleihenfutures/-forwards | 4000000 EUR | 5000000 EUR | 20000000 EUR | 25000000 EUR |
Anleihenoptionen | 4000000 EUR | 5000000 EUR | 20000000 EUR | 25000000 EUR |
IR Futures und FRA | 5000000 EUR | 10000000 EUR | 20000000 EUR | 25000000 EUR |
IR-Optionen | 5000000 EUR | 10000000 EUR | 20000000 EUR | 25000000 EUR |
Swaptions | 4000000 EUR | 5000000 EUR | 9000000 EUR | 10000000 EUR |
Fixed-to-Float Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps und Futures/Forwards auf Fixed-to-Float Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps | 4000000 EUR | 5000000 EUR | 9000000 EUR | 10000000 EUR |
Float -to-Float Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps und Futures/Forwards auf Float-to-Float Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps | 4000000 EUR | 5000000 EUR | 9000000 EUR | 10000000 EUR |
Fixed-to-Fixed Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps und Futures/Forwards auf Fixed-to-Fixed Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps | 4000000 EUR | 5000000 EUR | 9000000 EUR | 10000000 EUR |
Overnight Index Swap (OIS) Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps und Futures/Forwards auf Overnight Index Swap (OIS) Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps | 4000000 EUR | 5000000 EUR | 9000000 EUR | 10000000 EUR |
Inflation Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps und Futures/Forwards auf Inflation Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps | 4000000 EUR | 5000000 EUR | 9000000 EUR | 10000000 EUR |
Fixed-to-Float Single Currency Swaps und Futures/Forwards auf Fixed-to-Float Single Currency Swaps | 4000000 EUR | 5000000 EUR | 9000000 EUR | 10000000 EUR |
Float-to-Float Single Currency Swaps und Futures/Forwards auf Float-to-Float Single Currency Swaps | 4000000 EUR | 5000000 EUR | 9000000 EUR | 10000000 EUR |
Fixed-to-Fixed Single Currency Swaps und Futures/Forwards auf Fixed-to-Fixed Single Currency Swaps | 4000000 EUR | 5000000 EUR | 9000000 EUR | 10000000 EUR |
Overnight Index Swap (OIS) Single Currency Swaps und Futures/Forwards auf Overnight Index Swap (OIS) Single Currency Swaps | 4000000 EUR | 5000000 EUR | 9000000 EUR | 10000000 EUR |
Inflation Single Currency Swaps und Futures/Forwards auf Inflation Single Currency Swaps | 4000000 EUR | 5000000 EUR | 9000000 EUR | 10000000 EUR |
Sonstige Zinsderivate | 4000000 EUR | 5000000 EUR | 9000000 EUR | 10000000 EUR |
-
6.
-
Eigenkapitalderivate
Anlageklasse — Eigenkapitalderivate | |||||
---|---|---|---|---|---|
jeder Vertrag gemäß Richtlinie 2014/65/EU Anhang I Abschnitt C Nummer 4 in Bezug auf:
|
|||||
Unteranlageklasse | Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung | ||||
Aktien- Index-Optionen Eine Option, deren zugrunde liegender Wert ein Aktienindex ist RTS2#3 = DERV RTS2#4 = EQUI RTS2#5 = OPTN RTS2#27 = STIX RTS23#26 oder falls null RTS23#28 |
Bei allen Indexoptionen wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben | ||||
Aktienindex-Futures/Forwards Ein Future/Forward, dessen zugrunde liegender Wert ein Aktienindex ist RTS2#3 = DERV RTS2#4 = EQUI RTS2#5 = FUTR oder FORW RTS2#27 = STIX RTS23#26 oder falls null RTS23#28 |
Bei allen Index-Futures/Forwards wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben | ||||
Aktienoptionen Eine Option, deren zugrunde liegender Wert eine Aktie oder ein aus einer Kapitalmaßnahme resultierender Aktienkorb ist RTS2#3 = DERV RTS2#4 = EQUI RTS2#5 = OPTN RTS2#27 = SHRS RTS23#26 oder falls null RTS23#28 |
Bei allen Aktienoptionen wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben | ||||
Aktien-Futures/Forwards Ein Future/Forward, dessen zugrunde liegender Wert eine Aktie oder ein aus einer Kapitalmaßnahme resultierender Aktienkorb ist RTS2#3 = DERV RTS2#4 = EQUI RTS2#5 = FUTR oder FORW RTS2#27 = SHRS RTS23#26 oder falls null RTS23#28 |
Bei allen Aktien-Futures/Forwards wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben | ||||
Aktien-Dividenden-Optionen Eine Option auf die Dividende einer spezifischen Aktie RTS2#3 = DERV RTS2#4 = EQUI RTS2#5 = OPTN RTS2#27 = DVSE RTS23#26 oder falls null RTS23#28 |
Bei allen Aktiendividendenoptionen wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben | ||||
Aktien-Dividenden-Futures/Forwards Ein Future/Forward auf die Dividende einer spezifischen Aktie RTS2#3 = DERV RTS2#4 = EQUI RTS2#5 = FUTR oder FORW RTS2#27 = DVSE RTS23#26 oder falls null RTS23#28 |
Bei allen Aktien-Dividenden-Futures/Forwards wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben | ||||
Dividendenindex-Optionen Eine Option auf einen Index, der aus Dividenden aus mehr als einer Aktie besteht RTS2#3 = DERV RTS2#4 = EQUI RTS2#5 = OPTN RTS2#27 = DIVI RTS23#26 oder falls null RTS23#28 |
Bei allen Dividendenindex-Optionen wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben | ||||
Dividendenindex-Futures/Forwards Ein Future/Forward auf einen Index, der aus Dividenden aus mehr als einer Aktie besteht RTS2#3 = DERV RTS2#4 = EQUI RTS2#5 = FUTR oder FORW RTS2#27 = DIVI RTS23#26 oder falls null RTS23#28 |
Bei allen Dividendenindex-Futures/Forwards wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben | ||||
Volatilitätsindex-Optionen Eine Option, deren zugrunde liegender Wert ein Volatilitätsindex ist, der definiert wird als ein Index, der sich auf die Volatilität eines spezifischen zugrunde liegenden Index von Eigenkapitalinstrumenten bezieht RTS2#3 = DERV RTS2#4 = EQUI RTS2#5 = OPTN RTS2#27 = VOLI RTS23#26 oder falls null RTS23#28 |
Bei allen Volatilitätsindex-Optionen wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben | ||||
Volatilitätsindex-Futures/Forwards Ein Future/Forward, deren zugrunde liegender Wert ein Volatilitätsindex ist, der definiert wird als ein Index, der sich auf die Volatilität eines spezifischen zugrunde liegenden Index von Eigenkapitalinstrumenten bezieht RTS2#3 = DERV RTS2#4 = EQUI RTS2#5 = FUTR oder FORW RTS2#27 = VOLI RTS23#26 oder falls null RTS23#28 |
Bei allen Volatilitätsindex-Futures/Forwards wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben | ||||
ETF-Optionen Eine Option, deren zugrunde liegender Wert ein ETF ist RTS2#3 = DERV RTS2#4 = EQUI RTS2#5 = OPTN RTS2#27 = ETFS RTS23#26 oder falls null RTS23#28 |
Bei allen ETF-Optionen wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben | ||||
ETF-Futures/-Forwards Ein Future/Forward, dessen zugrunde liegender Wert ein ETF ist RTS2#3 = DERV RTS2#4 = EQUI RTS2#5 = FUTR oder FORW RTS2#27 = ETFS RTS23#26 oder falls null RTS23#28 |
Bei allen ETF-Futures/Forwards wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben | ||||
Unteranlageklasse | Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert | Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt | |||
Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA) [quantitatives Liquiditätskriterium 1] |
Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften [quantitatives Liquiditäts-kriterium 2] |
||||
Swaps RTS2#3 = DERV RTS2#4 = EQUI RTS2#5 = SWAP |
Eine Swap-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 (RTS2#27) — zugrunde liegender Typ: Single Name, Index, Korb Segmentierungskriterium 2 (RTS23#26 oder falls null RTS23#28) — zugrunde liegender Single Name, Index, Korb Segmentierungskriterium 3 (RTS2#28) — Parameter: Parameter Kursrendite zugrunde liegender Wert, Parameter Dividendenrendite, Parameter Renditevarianz, Parameter Renditevolatilität Segmentierungskriterium 4 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert: |
50000000 EUR | |||
Parameter Preisrendite zugrunde liegender Wert | Parameter Renditevarianz/Volatilität | Parameter Dividendenrendite | |||
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat | Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 3 Monate | Laufzeitband 1: 0 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr | |||
Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 3 Monate | Laufzeitband 2: 3 Monat < Fälligkeit ≤ 6 Monate | Laufzeitband 2: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre | |||
Laufzeitband 3: 3 Monat < Fälligkeit ≤ 6 Monate | Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr | Laufzeitband 3: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre | |||
Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr | Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre | … | |||
Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre | Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre | Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre | |||
Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre | … | ||||
… | Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre | ||||
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre | |||||
Portfolio Swaps RTS2#3 = DERV RTS2#4 = EQUI RTS2#5 = PSWP |
Eine Portfolio-Swap-Unterklasse wird definiert ausgehend von einer spezifischen Kombination von: Segmentierungskriterium 1 (RTS2#27) — zugrunde liegender Typ: Single Name, Index, Korb Segmentierungskriterium 2 (RTS23#26 oder falls null RTS23#28) — zugrunde liegender Single Name, Index, Korb Segmentierungskriterium 3 (RTS2#28) — Parameter: Parameter Kursrendite zugrunde liegender Wert, Parameter Dividendenrendite, Parameter Renditevarianz, Parameter Renditevolatilität Segmentierungskriterium 4 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Portfolio Swaps ist wie folgt definiert: Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 3 Monate Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre … Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre |
50000000 EUR | 15 | ||
Unteranlageklasse | Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung | ||||
Sonstige Eigenkapitalderivate — ein Eigenkapitalderivat, das nicht zu einer der obigen Unteranlageklassen zählt RTS2#3 = DERV RTS2#4 = EQUI RTS2#5 = OTHR |
Für sonstige Eigenkapitalderivate wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht |
Anlageklasse — Eigenkapitalderivate | |||||||||
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Unteranlageklasse | Zu Zwecken der Bestimmung der Vorhandels- und Nachhandels-SSTI- und LIS-Schwellenwerte wird jede Unteranlageklasse in Unterklassen segmentiert, wie nachstehend definiert | Für die Berechnung der Schwellenwerte zu berücksichtigende Geschäfte | Vorhandels- und Nachhandels-SSTI- und LIS-Schwellenwerte, die für die Unterklassen mit liquidem Markt auf der Grundlage des durchschnittlichen täglichen Nennbetragsbands (ADNA), zu dem die Unterklassen zählen | ||||||
Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA) | SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel | |||||
Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | ||||||
Aktien- Index-Optionen |
Eine Aktien-Index-Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 — zugrunde liegender Aktienindex |
Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | < 100 Mio. EUR ADNA | 20000 EUR | 25000 EUR | 1000000 EUR | 1500000 EUR | ||
100 Mio. EUR ≤ ADNA < 200 Mio. EUR | 2500000 EUR | 3000000 EUR | 25000000 EUR | 30000000 EUR | |||||
200 Mio. EUR ≤ ADNA < 600 Mio. EUR | 5000000 EUR | 5500000 EUR | 50000000 EUR | 55000000 EUR | |||||
ADNA ≥ 600 Mio. EUR | 15000000 EUR | 20000000 EUR | 150000000 EUR | 160000000 EUR | |||||
Aktienindex-Futures/Forwards |
Eine Aktienindex-Future/Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 — zugrunde liegender Aktienindex |
Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | < 100 Mio. EUR ADNA | 20000 EUR | 25000 EUR | 1000000 EUR | 1500000 EUR | ||
100 Mio. EUR ≤ ADNA < 1 Mrd. EUR | 500000 EUR | 550000 EUR | 5000000 EUR | 5500000 EUR | |||||
1 Mrd. EUR ≤ ADNA < 3 Mrd. EUR | 5000000 EUR | 5500000 EUR | 50000000 EUR | 55000000 EUR | |||||
3 Mrd. EUR ≤ ADNA < 5 Mrd. EUR | 15000000 EUR | 20000000 EUR | 150000000 EUR | 160000000 EUR | |||||
ADNA ≥ 5 Mrd. EUR | 25000000 EUR | 30000000 EUR | 250000000 EUR | 260000000 EUR | |||||
Aktienoptionen |
Eine Aktienoptionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 — zugrunde liegende Aktie |
Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | < 5 Mio. EUR ADNA | 20000 EUR | 25000 EUR | 1000000 EUR | 1250000 EUR | ||
5 Mio. EUR ≤ ADNA < 10 Mio. EUR | 250000 EUR | 300000 EUR | 1250000 EUR | 1500000 EUR | |||||
10 Mio. EUR ≤ ADNA < 20 Mio. EUR | 500000 EUR | 550000 EUR | 2500000 EUR | 3000000 EUR | |||||
ADNA ≥ 20 Mio. EUR | 1000000 EUR | 1500000 EUR | 5000000 EUR | 5500000 EUR | |||||
Aktien-Futures/Forwards |
eine Aktien-Future/Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 — zugrunde liegende Aktie |
Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | < 5 Mio. EUR ADNA | 20000 EUR | 25000 EUR | 1000000 EUR | 1250000 EUR | ||
5 Mio. EUR ≤ ADNA < 10 Mio. EUR | 250000 EUR | 300000 EUR | 1250000 EUR | 1500000 EUR | |||||
10 Mio. EUR ≤ ADNA < 20 Mio. EUR | 500000 EUR | 550000 EUR | 2500000 EUR | 3000000 EUR | |||||
ADNA ≥ 20 Mio. EUR | 1000000 EUR | 1500000 EUR | 5000000 EUR | 5500000 EUR | |||||
Aktien-Dividenden-Optionen |
Eine Aktien-Dividenden-Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 — zugrunde liegende Aktie, die Anspruch auf Dividenden gibt |
Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | < 5 Mio. EUR ADNA | 20000 EUR | 25000 EUR | 400000 EUR | 450000 EUR | ||
5 Mio. EUR ≤ ADNA < 10 Mio. EUR | 25000 EUR | 30000 EUR | 500000 EUR | 550000 EUR | |||||
10 Mio. EUR ≤ ADNA < 20 Mio. EUR | 50000 EUR | 100000 EUR | 1000000 EUR | 1500000 EUR | |||||
ADNA ≥ 20 Mio. EUR | 100000 EUR | 150000 EUR | 2000000 EUR | 2500000 EUR | |||||
Aktien-Dividenden-Futures/Forwards |
Eine Aktien-Dividenden-Future/Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 — zugrunde liegende Aktie, die Anspruch auf Dividenden gibt |
Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | < 5 Mio. EUR ADNA | 20000 EUR | 25000 EUR | 400000 EUR | 450000 EUR | ||
5 Mio. EUR ≤ ADNA < 10 Mio. EUR | 25000 EUR | 30000 EUR | 500000 EUR | 550000 EUR | |||||
10 Mio. EUR ≤ ADNA < 20 Mio. EUR | 50000 EUR | 100000 EUR | 1000000 EUR | 1500000 EUR | |||||
ADNA ≥ 20 Mio. EUR | 100000 EUR | 150000 EUR | 2000000 EUR | 2500000 EUR | |||||
Dividendenindex-Optionen |
Eine Dividendenindex-Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 — zugrunde liegender Dividendenindex |
Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | < 100 Mio. EUR ADNA | 20000 EUR | 25000 EUR | 1000000 EUR | 1500000 EUR | ||
100 Mio. EUR ≤ ADNA < 200 Mio. EUR | 2500000 EUR | 3000000 EUR | 25000000 EUR | 30000000 EUR | |||||
200 Mio. EUR ≤ ADNA < 600 Mio. EUR | 5000000 EUR | 5500000 EUR | 50000000 EUR | 55000000 EUR | |||||
ADNA ≥ 600 Mio. EUR | 15000000 EUR | 20000000 EUR | 150000000 EUR | 160000000 EUR | |||||
Dividendenindex-Futures/Forwards |
Eine Dividendenindex-Future/Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 — zugrunde liegender Dividendenindex |
Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | < 100 Mio. EUR ADNA | 20000 EUR | 25000 EUR | 1000000 EUR | 1500000 EUR | ||
100 Mio. EUR ≤ ADNA < 1 Mrd. EUR | 500000 EUR | 550000 EUR | 5000000 EUR | 5500000 EUR | |||||
1 Mrd. EUR ≤ ADNA < 3 Mrd. EUR | 5000000 EUR | 5500000 EUR | 50000000 EUR | 55000000 EUR | |||||
3 Mrd. EUR ≤ ADNA < 5 Mrd. EUR | 15000000 EUR | 20000000 EUR | 150000000 EUR | 160000000 EUR | |||||
ADNA ≥ 5 Mrd. EUR | 25000000 EUR | 30000000 EUR | 250000000 EUR | 260000000 EUR | |||||
Volatilitäts-Index-Optionen |
Eine Volatilitäts-Index-Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 — zugrunde liegender Volatilitätsindex |
Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | < 100 Mio. EUR ADNA | 20000 EUR | 25000 EUR | 1000000 EUR | 1500000 EUR | ||
100 Mio. EUR ≤ ADNA < 200 Mio. EUR | 2500000 EUR | 3000000 EUR | 25000000 EUR | 30000000 EUR | |||||
200 Mio. EUR ≤ ADNA < 600 Mio. EUR | 5000000 EUR | 5500000 EUR | 50000000 EUR | 55000000 EUR | |||||
ADNA ≥ 600 Mio. EUR | 15000000 EUR | 20000000 EUR | 150000000 EUR | 160000000 EUR | |||||
Volatilitätsindex-Futures/Forwards |
Eine Volatilitätsindex-Future/Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 — zugrunde liegender Volatilitätsindex |
Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | < 100 Mio. EUR ADNA | 20000 EUR | 25000 EUR | 1000000 EUR | 1500000 EUR | ||
100 Mio. EUR ≤ ADNA < 1 Mrd. EUR | 500000 EUR | 550000 EUR | 5000000 EUR | 5500000 EUR | |||||
1 Mrd. EUR ≤ ADNA < 3 Mrd. EUR | 5000000 EUR | 5500000 EUR | 50000000 EUR | 55000000 EUR | |||||
3 Mrd. EUR ≤ ADNA < 5 Mrd. EUR | 15000000 EUR | 20000000 EUR | 150000000 EUR | 160000000 EUR | |||||
ADNA ≥ 5 Mrd. EUR | 25000000 EUR | 30000000 EUR | 250000000 EUR | 260000000 EUR | |||||
ETF-Optionen |
Eine ETF-Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 — zugrunde liegender ETF |
Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | < 5 Mio. EUR ADNA | 20000 EUR | 25000 EUR | 1000000 EUR | 1250000 EUR | ||
5 Mio. EUR ≤ ADNA < 10 Mio. EUR | 250000 EUR | 300000 EUR | 1250000 EUR | 1500000 EUR | |||||
10 Mio. EUR ≤ ADNA < 20 Mio. EUR | 500000 EUR | 550000 EUR | 2500000 EUR | 3000000 EUR | |||||
ADNA ≥ 20 Mio. EUR | 1000000 EUR | 1500000 EUR | 5000000 EUR | 5500000 EUR | |||||
ETF-Futures/-Forwards |
Eine ETF-Future/Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 — zugrunde liegender ETF |
Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | < 5 Mio. EUR ADNA | 20000 EUR | 25000 EUR | 1000000 EUR | 1250000 EUR | ||
5 Mio. EUR ≤ ADNA < 10 Mio. EUR | 250000 EUR | 300000 EUR | 1250000 EUR | 1500000 EUR | |||||
10 Mio. EUR ≤ ADNA < 20 Mio. EUR | 500000 EUR | 550000 EUR | 2500000 EUR | 3000000 EUR | |||||
ADNA ≥ 20 Mio. EUR | 1000000 EUR | 1500000 EUR | 5000000 EUR | 5500000 EUR | |||||
Swaps |
Eine Swap-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 — zugrunde liegender Typ: Single Name, Index, Korb Segmentierungskriterium 2 — zugrunde liegender Single Name, Index, Korb Segmentierungskriterium 3 — Parameter: Kursrendite zugrunde liegender Wert, Dividendenrendite, Renditevarianz, Parameterrenditevolatilität Segmentierungskriterium 4 — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert: |
Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | 50 Mio. EUR ≤ ADNA < 100 Mio. EUR | 250000 EUR | 300000 EUR | 1250000 EUR | 1500000 EUR | ||
100 Mio. EUR ≤ ADNA < 200 Mio. EUR | 500000 EUR | 550000 EUR | 2500000 EUR | 3000000 EUR | |||||
ADNA ≥ 200 Mio. EUR | 1000000 EUR | 1500000 EUR | 5000000 EUR | 5500000 EUR | |||||
Parameter Preisrendite zugrunde liegender Wert | Parameter Renditevarianz/Volatilität | Parameter Dividendenrendite | |||||||
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat | Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 3 Monate | Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Jahr | |||||||
Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 3 Monate | Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate | Laufzeitband 2: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre | |||||||
Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate | Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr | Laufzeitband 3: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre | |||||||
Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr | Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre | … | |||||||
Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre | Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre | Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre | |||||||
Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre | … | ||||||||
… | Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre | ||||||||
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre | |||||||||
Portfolio Swaps |
eine Portfolio-Swap-Unterklasse wird definiert ausgehend von einer spezifischen Kombination von: Segmentierungskriterium 1 — zugrunde liegender Typ: Single Name, Index, Korb Segmentierungskriterium 2 — zugrunde liegender Single Name, Index, Korb Segmentierungskriterium 3 — Parameter: Kursrendite zugrunde liegender Wert, Dividendenrendite, Renditevarianz, Parameterrenditevolatilität Segmentierungskriterium 4 — das Laufzeitband der Fälligkeit des Portfolio Swaps ist wie folgt definiert: |
Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | 50 Mio. EUR ≤ ADNA < 100 Mio. EUR | 250000 EUR | 300000 EUR | 1250000 EUR | 1500000 EUR | ||
100 Mio. EUR ≤ ADNA < 200 Mio. EUR | 500000 EUR | 550000 EUR | 2500000 EUR | 3000000 EUR | |||||
ADNA ≥ 200 Mio. EUR | 1000000 EUR | 1.500000 EUR | 5000000 EUR | 5500000 EUR | |||||
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat | |||||||||
Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 3 Monate | |||||||||
Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate | |||||||||
Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr | |||||||||
Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre | |||||||||
Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre | |||||||||
… | |||||||||
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre |
Anlageklasse — Eigenkapitalderivate | ||||
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Unteranlageklasse | Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht | |||
SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel | |
Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | |
Swaps | 20000 EUR | 25000 EUR | 100000 EUR | 150000 EUR |
Portfolio Swaps | 20000 EUR | 25000 EUR | 100000 EUR | 150000 EUR |
Sonstige Eigenkapitalderivate | 20000 EUR | 25000 EUR | 100000 EUR | 150000 EUR |
-
7.
-
Warenderivate
Anlageklasse — Warenderivate | |||||
---|---|---|---|---|---|
Unteranlageklasse | Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert | Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte nicht erreicht | |||
Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA) [quantitatives Liquiditätskriterium 1] |
Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften [quantitatives Liquiditätskriterium 2] |
||||
Metall-Waren-Futures/Forwards RTS2#3 = „DERV” und RTS2#4 = „COMM” und RTS23#35 = „METL” und [RTS2#5 = „FUTR” oder „FORW” ] |
Eine Metall-Waren-Future/Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36) — Metallsorte: Edelmetall, Nichtedelmetall Segmentierungskriterium 2 (RTS23#37) — zugrunde liegendes Metall Segmentierungskriterium 3 (RTS2#15) — Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Future/Forward Segmentierungskriterium 4 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Futures/Forward ist wie folgt definiert: |
10000000 EUR | 10 | ||
Edelmetalle | Nichtedelmetalle | ||||
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 3 Monate | Laufzeitband 1: 0 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr | ||||
Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr | Laufzeitband 2: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre | ||||
Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre | Laufzeitband 3: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre | ||||
Laufzeitband 4: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre | … | ||||
… | Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre | ||||
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre | |||||
Metall-Waren-Optionen RTS2#3 = „DERV” und RTS2#4 = „COMM” und RTS23#35 = „METL” und RTS2#5 = „OPTN” |
Eine Metall-Waren-Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36) — Metallsorte: Edelmetall, Nichtedelmetall Segmentierungskriterium 2 (RTS23#37) — zugrunde liegendes Metall Segmentierungskriterium 3 (RTS2#15) — Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags der Option Segmentierungskriterium 4 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert: |
10000000 EUR | 10 | ||
Edelmetalle | Nichtedelmetalle | ||||
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 3 Monate | Laufzeitband 1: 0 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr | ||||
Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr | Laufzeitband 2: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre | ||||
Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre | Laufzeitband 3: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre | ||||
Laufzeitband 4: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre | … | ||||
… | Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre | ||||
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre | |||||
Metall-Waren-Swaps RTS2#3 = „DERV” und RTS2#4 = „COMM” und RTS23#35 = „METL” und RTS2#5 = „SWAP” |
Eine Metall-Waren-Swap-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36) — Metallsorte: Edelmetall, Nichtedelmetall Segmentierungskriterium 2 (RTS23#37) — zugrunde liegendes Metall Segmentierungskriterium 3 (RTS2#15) — Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Swaps Segmentierungskriterium 4 (RTS23#34) — Abwicklungstyp bar, physisch oder sonstiges Segmentierungskriterium 5 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert: |
10000000 EUR | 10 | ||
Edelmetalle | Nichtedelmetalle | ||||
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 3 Monate | Laufzeitband 1: 0 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr | ||||
Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr | Laufzeitband 2: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre | ||||
Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre | Laufzeitband 3: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre | ||||
Laufzeitband 4: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre | … | ||||
… | Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre | ||||
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre | |||||
Energiewaren-Futures/Forwards RTS2#3 = „DERV” und RTS2#4 = „COMM” und RTS23#35 = „NRGY” und [RTS2#5 = „FUTR” oder „FORW” ] |
Eine Energiewaren-Future/Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36) — Energietyp: Öl, Destillate, Kohle, leichte Bestandteile des Öls, Erdgas, Strom, Arbitragegeschäft Segmentierungskriterium 2 (RTS23#37) — Energie-Basiswert Segmentierungskriterium 3 (RTS2#15) — Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Future/Forward Segmentierungskriterium 4 — [gestrichen] Segmentierungskriterium 5 (RTS2#14) — Lieferung/Barabwicklungsort anwendbar auf alle Energietypen Segmentierungskriterium 6 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Futures/Forward ist wie folgt definiert: |
10000000 EUR | 10 | ||
Öl/Destillate/leichte Bestandteile des Öls | Kohle | Erdgas/Strom/Arbitragegeschäft | |||
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 4 Monate | Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 6 Monate | Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat | |||
Laufzeitband 2: 4 Monat < Fälligkeit ≤ 8 Monate | Laufzeitband 2: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr | Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 1 Jahr | |||
Laufzeitband 3: 8 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr | Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre | Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre | |||
Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre | … | … | |||
… | Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre | Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre | |||
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre | |||||
Energiewaren-Optionen RTS2#3 = „DERV” und RTS2#4 = „COMM” und RTS23#35 = „NRGY” und RTS2#5 = „OPTN” |
Eine Energiewaren-Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36) — Energietyp: Öl, Destillate, Kohle, leichte Bestandteile des Öls, Erdgas, Strom, Arbitragegeschäft Segmentierungskriterium 2 (RTS23#37) — Energie-Basiswert Segmentierungskriterium 3 (RTS2#15) — Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags der Option Segmentierungskriterium 4 — [gestrichen] Segmentierungskriterium 5 (RTS2#14) — Lieferung/Barabwicklungsort anwendbar auf alle Energietypen Segmentierungskriterium 6 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert: |
10000000 EUR | 10 | ||
Öl/Destillate/leichte Bestandteile des Öls | Kohle | Erdgas/Strom/Arbitragegeschäft | |||
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 4 Monate | Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 6 Monate | Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat | |||
Laufzeitband 2: 4 Monat < Fälligkeit ≤ 8 Monate | Laufzeitband 2: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr | Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 1 Jahr | |||
Laufzeitband 3: 8 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr | Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre | Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre | |||
Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre | … | … | |||
… | Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre | Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre | |||
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre | |||||
Energiewaren-Swaps RTS2#3 = „DERV” und RTS2#4 = „COMM” und RTS23#35 = „NRGY” und RTS2#5 = „SWAP” |
Eine Unterklasse von Energiewaren-Swaps wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36) — Energietyp: Öl, Destillate, Kohle, leichte Bestandteile des Öls, Erdgas, Strom, Arbitragegeschäft Segmentierungskriterium 2 (RTS23#37) — Energie-Basiswert Segmentierungskriterium 3 (RTS2#15) — Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Swaps Segmentierungskriterium 4 (RTS23#34) — Abwicklungstyp bar, physisch oder sonstiges Segmentierungskriterium 5 — [gestrichen] Segmentierungskriterium 6 (RTS2#14) — Lieferung/Barabwicklungsort anwendbar auf alle Energietypen Segmentierungskriterium 7 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert: |
10000000 EUR | 10 | ||
Öl/Destillate/leichte Bestandteile des Öls | Kohle | Erdgas/Strom/Arbitragegeschäft | |||
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 4 Monate | Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 6 Monate | Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat | |||
Laufzeitband 2: 4 Monat < Fälligkeit ≤ 8 Monate | Laufzeitband 2: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr | Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 1 Jahr | |||
Laufzeitband 3: 8 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr | Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre | Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre | |||
Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre | … | … | |||
… | Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre | Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre | |||
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre | |||||
Futures/Forwards für landwirtschaftliche Grunderzeugnisse RTS2#3 = „DERV” und RTS2#4 = „COMM” und RTS23#35 = „AGRI” und [RTS2#5 = „FUTR” oder „FORW” ] |
Eine Future/Forward-Unterklasse für landwirtschaftliche Grunderzeugnisse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36 und RTS23#37) — zugrunde liegendes landwirtschaftliches Grunderzeugnis (Warenuntergruppe und weitere Warenuntergruppe) Segmentierungskriterium 2 (RTS2#15) — Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Future/Forward Segmentierungskriterium 3 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Futures/Forward ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 3 Monate Laufzeitband 2: 3 Monat < Fälligkeit ≤ 6 Monate Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre … Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre |
10000000 EUR | 10 | ||
Optionen auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse RTS2#3 = „DERV” und RTS2#4 = „COMM” und RTS23#35 = „AGRI” und RTS2#5 = „OPTN” |
Eine Optionsunterklasse auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36 und RTS23#37) — zugrunde liegendes landwirtschaftliches Grunderzeugnis (Warenuntergruppe und weitere Warenuntergruppe) Segmentierungskriterium 2 (RTS2#15) — Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags der Option Segmentierungskriterium 3 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 3 Monate Laufzeitband 2: 3 Monat < Fälligkeit ≤ 6 Monate Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre … Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre |
10000000 EUR | 10 | ||
Swaps auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse RTS2#3 = „DERV” und RTS2#4 = „COMM” und RTS23#35 = „AGRI” und RTS2#5 = „SWAP” |
Eine Unterklasse von Swaps auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36 und RTS23#37) — zugrunde liegendes landwirtschaftliches Grunderzeugnis (Warenuntergruppe und weitere Warenuntergruppe) Segmentierungskriterium 2 (RTS2#15) — Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Swaps Segmentierungskriterium 3 (RTS23#34) — Abwicklungstyp bar, physisch oder sonstiges Segmentierungskriterium 4 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 3 Monate Laufzeitband 2: 3 Monat < Fälligkeit ≤ 6 Monate Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre … Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre |
10000000 EUR | 10 | ||
Unteranlageklasse | Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung | ||||
Sonstige Warenderivate | |||||
Ein Warenderivat, das nicht zu einer der obigen Unteranlageklassen zählt | Für jedes sonstige Warenderivat wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht |
Anlageklasse — Warenderivate | ||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Unteranlageklasse | Perzentile und Schwellenwerte für die Berechnung von Vorhandels- und Nachhandels-SSTI und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen mit liquidem Markt | |||||||||||||
Für die Berechnung der Schwellenwerte zu berücksichtigende Geschäfte | SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel | ||||||||||
Handel — Perzentil | Schwellenwert | Handel — Perzentil | Schwellenwert | Handel — Perzentil | Volumen — Perzentil | Schwellenwert | Handel — Perzentil | Volumen — Perzentil | Schwellenwert | |||||
Metall-Waren-Futures/Forwards | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | S1 | S2 | S3 | S4 | 250000 EUR | 70 | 500000 EUR | 80 | 60 | 750000 EUR | 90 | 70 | 1000000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
Metall-Waren-Optionen | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | S1 | S2 | S3 | S4 | 250000 EUR | 70 | 500000 EUR | 80 | 60 | 750000 EUR | 90 | 70 | 1000000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
Metall-Waren-Swaps | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | S1 | S2 | S3 | S4 | 250000 EUR | 70 | 500000 EUR | 80 | 60 | 750000 EUR | 90 | 70 | 1000000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
Energiewaren-Futures/Forwards | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | S1 | S2 | S3 | S4 | 250000 EUR | 70 | 500000 EUR | 80 | 60 | 750000 EUR | 90 | 70 | 1000000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
Energiewaren-Optionen | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, dieim Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | S1 | S2 | S3 | S4 | 250000 EUR | 70 | 500000 EUR | 80 | 60 | 750000 EUR | 90 | 70 | 1000000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
Energiewaren-Swaps | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | S1 | S2 | S3 | S4 | 250000 EUR | 70 | 500000 EUR | 80 | 60 | 750000 EUR | 90 | 70 | 1000000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
Futures/Forwards für landwirtschaftliche Grunderzeugnisse | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | S1 | S2 | S3 | S4 | 250000 EUR | 70 | 500000 EUR | 80 | 60 | 750000 EUR | 90 | 70 | 1000000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
Optionen auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | S1 | S2 | S3 | S4 | 250000 EUR | 70 | 500000 EUR | 80 | 60 | 750000 EUR | 90 | 70 | 1000000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
Swaps auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | S1 | S2 | S3 | S4 | 250000 EUR | 70 | 500000 EUR | 80 | 60 | 750000 EUR | 90 | 70 | 1000000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 |
Anlageklasse — Warenderivate | ||||
---|---|---|---|---|
Unteranlageklasse | Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht | |||
SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel | |
Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | |
Metall-Waren-Futures/Forwards | 250000 EUR | 500000 EUR | 750000 EUR | 1000000 EUR |
Metall-Waren-Optionen | 250000 EUR | 500000 EUR | 750000 EUR | 1000000 EUR |
Metall-Waren-Swaps | 250000 EUR | 500000 EUR | 750000 EUR | 1000000 EUR |
Energiewaren-Futures/Forwards | 250000 EUR | 500000 EUR | 750000 EUR | 1000000 EUR |
Energiewaren-Optionen | 250000 EUR | 500000 EUR | 750000 EUR | 1000000 EUR |
Energiewaren-Swaps | 250000 EUR | 500000 EUR | 750000 EUR | 1000000 EUR |
Futures/Forwards für landwirtschaftliche Grunderzeugnisse | 250000 EUR | 500000 EUR | 750000 EUR | 1000000 EUR |
Optionen auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse | 250000 EUR | 500000 EUR | 750000 EUR | 1000000 EUR |
Swaps auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse | 250000 EUR | 500000 EUR | 750000 EUR | 1000000 EUR |
Sonstige Derivate auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse | 250000 EUR | 500000 EUR | 750000 EUR | 1000000 EUR |
-
8.
-
Fremdwährungsderivate
Anlageklasse — Devisenderivate | |||
---|---|---|---|
Ein Finanzinstrument im Zusammenhang mit Devisen, wie in Abschnitt C Absatz 4 des Anhangs I der Richtlinie 2014/65/EU definiert | |||
Unteranlageklasse | Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert | Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt | |
Durch-schnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA) [quantitatives Liquiditäts-kriterium 1] |
Durch-schnittliche tägliche Anzahl an Handels-geschäften [quantita-tives Liquiditäts-kriterium 2] |
||
Nicht lieferbarer Forward (NDF) Bezeichnet einen Forward, der gemäß Vereinbarung von den Gegenparteien in bar abgewickelt wird, wobei der Abwicklungsbetrag durch die Differenz des Wechselkurses der beiden Währungen am Handelstag und am Bewertungstag bestimmt wird. Am Abwicklungsdatum schuldet eine Partei der anderen Partei die Nettodifferenz zwischen (i) dem Wechselkurs am Handelstag und (ii) dem Wechselkurs am Bewertungstag ausgehend vom Nennbetrag, wobei dieser Nettobetrag in der Abwicklungswährung gemäß Vertrag zahlbar ist. RTS2#3 = DERV RTS2#4 = CURR RTS2#5 = FORW RTS2#26 = NDLV |
Eine nicht lieferbare Devisen-Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13 und RTS23#47) — zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Forward ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Woche Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit ≤ 3 Monate Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre … Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre |
Bei nicht lieferbaren Forward (NDF) wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben | |
Lieferbarer Forward (DF) Bezeichnet einen Forward, der allein den Wechsel von zwei verschiedenen Währungen an einem spezifischen vertraglich vereinbarten Abwicklungsdatum zu einem festen bei Einrichtung des Vertrags geltenden Kurs in Bezug auf den Wechsel betrifft. RTS2#3 = DERV RTS2#4 = CURR RTS2#5 = FORW RTS2#26 = DLVB |
Eine lieferbarer Devisen-Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13 und RTS23#47) — zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Forward ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Woche Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit ≤ 3 Monate Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre … Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre |
Bei lieferbaren Forward (FD) wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben | |
Nicht lieferbare Devisenoptionen (NDO) Bezeichnet eine Option, die gemäß Vereinbarung von den Gegenparteien in bar abgewickelt wird, wobei der Abwicklungsbetrag durch die Differenz des Wechselkurses der beiden Währungen am Handelstag und am Bewertungstag bestimmt wird. Am Abwicklungsdatum schuldet eine Partei der anderen Partei die Nettodifferenz zwischen (i) dem Wechselkurs am Handelstag und (ii) dem Wechselkurs am Bewertungstag ausgehend vom Nennbetrag, wobei dieser Nettobetrag in der Abwicklungswährung gemäß Vertrag zahlbar ist. RTS2#3 = DERV RTS2#4 = CURR RTS2#5 = OPTN RTS2#26 = NDLV |
Eine nicht lieferbare Devisenoptions-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13 und RTS23#47) – zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Woche Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit ≤ 3 Monate Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre … Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre |
Bei nicht lieferbaren Devisenoptionen (NDO) wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben | |
Lieferbare Devisenoption (DO) Bezeichnet eine Option, die allein den Wechsel von zwei verschiedenen Währungen an einem spezifischen vertraglich vereinbarten Abwicklungsdatum zu einem festen bei Einrichtung des Vertrags geltenden Kurs in Bezug auf den Wechsel betrifft. RTS2#3 = DERV RTS2#4 = CURR RTS2#5 = OPTN RTS2#26 = DLVB |
Eine lieferbarer Devisenoptions-Unterklasse wird definiert ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien: Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13 und RTS23#47) — zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Woche Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit ≤ 3 Monate Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre … Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre |
Bei lieferbaren Devisenoptionen (DO) wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben | |
Nicht Lieferbare Devisen-Swaps (NDS) Bezeichnet einen Swap, der gemäß Vereinbarung von den Gegenparteien in bar abgewickelt wird, wobei der Abwicklungsbetrag durch die Differenz des Wechselkurses der beiden Währungen am Handelstag und am Bewertungstag bestimmt wird. Am Abwicklungsdatum schuldet eine Partei der anderen Partei die Nettodifferenz zwischen (i) dem Wechselkurs am Handelstag und (ii) dem Wechselkurs am Bewertungstag ausgehend vom Nennbetrag, wobei dieser Nettobetrag in der Abwicklungswährung gemäß Vertrag zahlbar ist. RTS2#3 = DERV RTS2#4 = CURR RTS2#5 = SWAP RTS2#26 = NDLV |
Eine nicht lieferbare Devisen-Swap-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13 und RTS23#47) — zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Woche Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit ≤ 3 Monate Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre … Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre |
Bei nicht lieferbaren Devisenswap (NDD) wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben | |
Lieferbare Devisen-Swaps (DS) Bezeichnet einen Swap, der allein den Wechsel von zwei verschiedenen Währungen an einem spezifischen vertraglich vereinbarten Abwicklungsdatum zu einem festen bei Einrichtung des Vertrags geltenden Kurs in Bezug auf den Wechsel betrifft. RTS2#3 = DERV RTS2#4 = CURR RTS2#5 = SWAP RTS2#26 = DLVB |
Eine lieferbarer Devisen-Swap-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13 und RTS23#47) — zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Woche Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit ≤ 3 Monate Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre … Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre |
Bei lieferbaren Devisen-Swaps (DS) wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben | |
Devisen-Futures RTS2#3 = DERV RTS2#4 = CURR RTS2#5 = FUTR |
Eine Devisen-Future-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13 und RTS23#47) — zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Futures ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Woche Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit ≤ 3 Monate Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre … Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre |
Bei lieferbaren Devisen-Futures wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben | |
Anlageklasse — Devisenderivate | |||
Unteranlageklasse | Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung | ||
Sonstige Devisenderivate Ein Devisenderivat, das nicht zu einer der obigen Unteranlageklassen zählt RTS2#3 = DERV RTS2#4 = CURR RTS2#5 = OTHR |
Für jedes sonstige Devisenderivat wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht |
Anlageklasse — Devisenderivate | ||||
---|---|---|---|---|
Unteranlageklasse | Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht | |||
SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel | |
Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | |
Nicht lieferbarer Forward (NFD) | 4000000 EUR | 5000000 EUR | 20000000 EUR | 25000000 EUR |
Lieferbarer Forward (DF) | 4000000 EUR | 5000000 EUR | 20000000 EUR | 25000000 EUR |
Nicht lieferbare Devisenoptionen (NDO) | 4000000 EUR | 5000000 EUR | 20000000 EUR | 25000000 EUR |
Lieferbare Devisenoptionen (DS) | 4000000 EUR | 5000000 EUR | 20000000 EUR | 25000000 EUR |
Nicht Lieferbare Devisen-Swaps (NDS) | 4000000 EUR | 5000000 EUR | 20000000 EUR | 25000000 EUR |
Lieferbare Devisen-Swaps (DS) | 4000000 EUR | 5000000 EUR | 20000000 EUR | 25000000 EUR |
Devisen-Futures | 4000000 EUR | 5000000 EUR | 20000000 EUR | 25000000 EUR |
Sonstige Devisenderivate | 4000000 EUR | 5000000 EUR | 20000000 EUR | 25000000 EUR |
-
9.
-
Kreditderivate
Anlageklasse — Kreditderivate | ||||
---|---|---|---|---|
Unteranlageklasse | Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert | Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt. Für Unterklassen mit einem liquiden Markt finden gegebenenfalls die zusätzlichen qualitativen Liquiditätskriterien Anwendung. | ||
Durch-schnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA) [quantita-tives Liquiditäts-kriterium 1] |
Durch-schnitt-liche tägliche Anzahl an Han-delsge-schäf-ten [quanti-tatives Liquidi-tätskri-terium 2] |
On-the-Run-Status Index [zusätzliches qualitatives Liquiditätskriterium] |
||
Index Credit Default Swap (CDS) — ein Swap, bei dem der Austausch von Cashflow verknüpft ist mit der Kreditwürdigkeit der verschiedenen Emittenten der Finanzinstrumente, aus denen der Index zusammengesetzt ist, und dem Auftreten von Kreditereignissen RTS2#3 = DERV RTS2#4 = CRDT |
Eine Unterklasse von Index Credit Default Swap wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 (RTS2#34) – zugrunde liegender Index Segmentierungskriterium 2 (RTS2#42) – Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Derivats Segmentierungskriterium 3 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des CDS ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 2: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 3: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre … Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre |
200000000 EUR | 10 |
Bei dem zugrunde liegenden Index wird in folgenden Fällen davon ausgegangen, dass ein liquider Markt besteht:
Ein „on-the-run” -Index bezeichnet die rollende jüngste Version (Serie) des Index, die beginnt zum Zeitpunkt, zu dem die Zusammensetzung des Index festgelegt wird und die einen Tag vor dem Datum, zu dem die Zusammensetzung der neuesten Version (Serie) des Index wirksam wird, endet. „1x off-the-run status” bezeichnet die Version (Serie) des Index, die unmittelbar vor der On-the-run-Version (Serie) liegt. Eine Version (Serie) ist dann nicht mehr „on-the-run” und wird zu „1x off-the-run” , wenn die neueste Version (Serie) des Index eingerichtet wird. |
Single Name Credit Default Swap (CDS) — ein Swap, bei dem der Austausch von Cashflow verknüpft ist mit der Kreditwürdigkeit eines Emittenten der Finanzinstrumente und dem Auftreten von Kreditereignissen RTS2#3 = DERV RTS2#4 = CRDT |
Ein Single Name Default Swap wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS2#41) – zugrunde liegende Bezugseinrichtung Segmentierungskriterium 2 (RTS2#39) – Typ der zugrunde liegenden Bezugseinrichtung gemäß folgender Definition:
„Emittent öffentlicher Art” bezeichnet entweder:
„privater Emittent” bezeichnet einen Emittenten, der kein Emittent öffentlicher Art ist. Segmentierungskriterium 3 (RTS2#42) – Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Derivats Segmentierungskriterium 4 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des CDS ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 2: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 3: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre … Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre |
10000000 EUR | 10 | |
Unteranlageklasse | Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert | Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie die folgenden quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt | ||
CDS Index-Optionen — eine Option, deren zugrunde liegender Wert ein CDS-Index ist RTS2#3 = DERV RTS2#4 = CRDT |
Eine CDS-Index-Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 (RTS23#26) – CDS-Index-Unterklasse, wie für die Unteranlageklasse des Index Credit Default Swap (CDS) angegeben Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 6 Monate Laufzeitband 2: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 4: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre … Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre |
Eine CDS-Index-Option, deren zugrunde liegender CDS-Index eine Unterklasse mit liquidem Markt ist und deren Laufzeitband 0–6 Monate beträgt, wird als liquider Markt betrachtet Eine CDS-Index-Option, deren zugrunde liegender CDS-Index eine Unterklasse mit liquidem Markt ist und deren Laufzeitband nicht 0–6 Monate beträgt, wird nicht als liquider Markt betrachtet Eine CDS-Index-Option, deren zugrunde liegender CDS-Index eine Unterklasse ist, die keinen liquiden Markt hat, wird zu keiner Zeit des Laufzeitbands als eine Option mit liquidem Markt betrachtet |
||
Single Name CDS-Optionen — eine Option, deren zugrunde liegender Wert ein Single Name CDS ist RTS2#3 = DERV RTS2#4 = CRDT |
Ein Single Name CDS wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 (RTS23#26) – Single Name CDS-Unterklasse, wie für die Unteranlageklasse Single Name CDS angegeben Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert:
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 6 Monate Laufzeitband 2: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 4: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre … Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre |
Eine CDS-Option, deren zugrunde liegender Single Name CDS eine Unterklasse mit liquidem Markt ist und deren Laufzeitband 0–6 Monate beträgt, wird als liquider Markt betrachtet Eine CDS-Option, deren zugrunde liegender Single Name CDS eine Unterklasse mit liquidem Markt ist und deren Fälligkeitslaufzeitband nicht 0–6 Monate beträgt, wird nicht als liquider Markt betrachtet Eine CDS-Option, deren zugrunde liegender Single Name CDS eine Unterklasse ist, die keinen liquiden Markt hat, wird zu keiner Zeit des Fälligkeitslaufzeitbands als eine Option mit liquidem Markt betrachtet |
||
Anlageklasse — Kreditderivate | ||||
Unteranlageklasse | Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, findet folgende Methode Anwendung | |||
Sonstige Kreditderivate — ein Kreditderivat, das nicht zu einer der obigen Unteranlageklassen zählt RTS2#3 = DERV RTS2#4 = CRDT RTS2#5 = OTHR |
Für jedes sonstige Kreditderivat wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht |
Anlageklasse — Kreditderivate | ||||||||||||||
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Unteranlageklasse | Perzentile und Schwellenwerte für die Berechnung von Vorhandels- und Nachhandels-SSTI und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen mit liquidem Markt | |||||||||||||
Für die Berechnung der Schwellenwerte zu berücksichtigende Geschäfte | SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel | ||||||||||
Handel — Perzentil | Schwellenwert | Handel — Perzentil | Schwellenwert | Handel — Perzentil | Volumen — Perzentil | Schwellenwert | Handel — Perzentil | Volumen — Perzentil | Schwellenwert | |||||
Index Credit Default Swap (CDS) | Die Berechnung der Schwellenwerte wird für jede Unterklasse der Unteranlageklassen unter Berücksichtigung der Transaktionen durchgeführt, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden. | S1 | S2 | S3 | S4 | 2500000 EUR | 70 | 5000000 EUR | 80 | 60 | 7500000 EUR | 90 | 70 | 10000000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
Single Name Credit Default Swap (CDS) | Die Berechnung der Schwellenwerte wird für jede Unterklasse der Unteranlageklassen unter Berücksichtigung der Transaktionen durchgeführt, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden. | S1 | S2 | S3 | S4 | 2500000 EUR | 70 | 5000000 EUR | 80 | 60 | 7500000 EUR | 90 | 70 | 10000000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
CDS Index-Optionen | Die Berechnung der Schwellenwerte wird für jede Unterklasse der Unteranlageklassen unter Berücksichtigung der Transaktionen durchgeführt, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden. | S1 | S2 | S3 | S4 | 2500000 EUR | 70 | 5000000 EUR | 80 | 60 | 7500000 EUR | 90 | 70 | 10000000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
Single Name CDS-Optionen | Die Berechnung der Schwellenwerte wird für jede Unterklasse der Unteranlageklassen unter Berücksichtigung der Transaktionen durchgeführt, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden. | S1 | S2 | S3 | S4 | 2500000 EUR | 70 | 5000000 EUR | 80 | 60 | 7500000 EUR | 90 | 70 | 10000000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 |
Anlageklasse — Kreditderivate | ||||
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Unteranlageklasse | Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht | |||
SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel | |
Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | |
Index Credit Default Swap (CDS) | 2500000 EUR | 5000000 EUR | 7500000 EUR | 10000000 EUR |
Single Name Credit Default Swap (CDS) | 2500000 EUR | 5000000 EUR | 7500000 EUR | 10000000 EUR |
CDS Index-Optionen | 2500000 EUR | 5000000 EUR | 7500000 EUR | 10000000 EUR |
Single Name CDS-Optionen | 2500000 EUR | 5000000 EUR | 7500000 EUR | 10000000 EUR |
Sonstige Kreditderivate | 2500000 EUR | 5000000 EUR | 7500000 EUR | 10000000 EUR |
-
10.
-
C10-Derivate
Anlageklasse — C10-Derivate | |||
---|---|---|---|
Unteranlageklasse | Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert | Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt | |
Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA) [quantitatives Liquiditätskriterium 1] |
Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften [quantitatives Liquiditätskriterium 2] |
||
Frachtderivate Ein Finanzinstrument im Zusammenhang mit Frachttarifen im Sinne von Anhang I Abschnitt C Nummer 10 der Richtlinie 2014/65/EU RTS2#3 = „DERV” und RTS2#4 = „COMM” und RTS23#35 = „FRGT” |
Eine Frachtderivatunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 (RTS2#5) — Vertragstyp: Futures oder Optionen Segmentierungskriterium 2 (RTS23#36) — Frachtart Segmentierungskriterium 3 (RTS2#37) — Fracht-Untertyp Segmentierungskriterium 4 (RTS2#12) — Spezifikation der Größe in Verbindung mit dem Fracht-Untertyp Segmentierungskriterium 5 (RTS2#13) — Spezifische Route oder Zeitcharterdurchschnitt Segmentierungskriterium 6 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Derivats ist wie folgt definiert: Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 3 Monate Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 9 Monate Laufzeitband 5: 9 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 6: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 7: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre … Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre |
10000000 EUR | 10 |
Anlageklasse — C10-Derivate | |||
Unteranlageklasse | Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung | ||
Sonstige C10-Derivate ein Finanzinstrument im Sinne von Anhang I Abschnitt C Nummer 10 der Richtlinie 2014/65/EU, das kein Frachtderivat ist, und alle folgenden Unteranlageklassen der Zinsderivate: Inflation Multi-Currency Swap oder Cross-Currency Swap, ein Future/Forward auf Inflation Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps, ein Inflation Single Currency Swap, ein Future/Forward auf Inflation Single Currency Swap und alle folgenden Eigenkapitalderivat-Unteranlageklassen: eine Volatilitäts-Index Option, ein Volatilitäts-Index Future/Forward, ein Swap mit Parameter-Renditevarianz, ein Swap mit Parameter-Renditevolatilität, ein Portfolio Swap mit Parameter-Renditevarianz, ein Portfolio Swap mit Parameterrenditevolatilität |
Für jedes sonstige C10-Derivat wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht |
Anlageklasse — C10-Derivate | ||||||||||||||
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Unteranlageklasse | Perzentile und Schwellenwerte für die Berechnung von Vorhandels- und Nachhandels-SSTI und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen mit liquidem Markt | |||||||||||||
Für die Berechnung der Schwellenwerte zu berücksichtigende Geschäfte | SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel | ||||||||||
Handel — Perzentil | Schwellenwert | Handel — Perzentil | Schwellenwert | Handel — Perzentil | Volumen — Perzentil | Schwellenwert | Handel — Perzentil | Volumen — Perzentil | Schwellenwert | |||||
Frachtderivate | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | S1 | S2 | S3 | S4 | 25000 EUR | 70 | 50000 EUR | 80 | 60 | 75000 EUR | 90 | 70 | 100000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 |
Anlageklasse — C10-Derivate | ||||
---|---|---|---|---|
Unteranlageklasse | Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht | |||
SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel | |
Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | |
Frachtderivate | 25000 EUR | 50000 EUR | 75000 EUR | 100000 EUR |
Sonstige C10-Derivate | 25000 EUR | 50000 EUR | 75000 EUR | 100000 EUR |
-
11.
-
Finanzielle Differenzgeschäfte (CFD)
Unteranlageklasse | Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert | Qualitatives Liquiditätskriterium |
Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA) [quantitatives Liquiditätskriterium 1] |
Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften [quantitatives Liquiditätskriterium 2] |
---|---|---|---|---|
Währungs-CFD RTS2#3 = DERV RTS2#5 = CFDS RTS2#29 = CURR |
Eine Unterklasse Währungs-CFD wird definiert durch das zugrunde liegende Währungspaar, das definiert wird als Kombination der zwei Währungen, die dem CFD/Spread Betting-Vertrag zugrunde liegen RTS2#30 und RTS2#31 |
50000000 EUR | 100 | |
Waren-CFD RTS2#3 = DERV RTS2#5 = CFDS RTS2#29 = COMM |
Eine Unterklasse Waren-CFD wird definiert durch die zugrunde liegende Ware des CFD/Spread Betting-Vertrags RTS23#35 und RTS23#36 und RTS23#37 |
50000000 EUR | 100 | |
Aktien-CFD RTS2#3 = DERV RTS2#5 = CFDS RTS2#29 = EQUI |
Die Unterklasse Aktien-CFD wird definiert durch das zugrunde liegende Beteiligungspapier des CFD/Spread Betting-Vertrags RTS23#26 |
Die Unterklasse Aktien-CFD hat dann einen liquiden Markt, wenn das zugrunde liegende Beteiligungspapier ein Beteiligungspapier ist, für das ein liquider Markt in Übereinstimmung mit Artikel 2 Absatz 1 Ziffer 17 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 besteht | ||
Anleihen-CFD RTS2#3 = DERV RTS2#5 = CFDS RTS2#29 = BOND |
Eine Unterklasse Anleihen-CFD wird definiert durch die zugrunde liegende Anleihe oder das Anleihen-Future des CFD/Spread Betting-Vertrags RTS23#26 |
Eine Unterklasse Anleihen-CFD hat dann einen liquiden Markt, wenn die zugrunde liegende Anleihe eine Anleihe oder ein Anleihen-Future ist, für das ein liquider Markt in Übereinstimmung mit Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b besteht. | ||
CFD auf Aktien-Future/Forward RTS2#3 = DERV RTS2#5 = CFDS RTS2#29 = FTEQ |
Ein CFD auf eine Aktien-Future/Forward-Unterklasse wird definiert durch den zugrunde liegende Future/Forward auf einen Aktien-CFD des CFD/Spread Betting-Vertrag RTS23#26 |
Ein CFD auf eine Unterklasse Aktien-Future/Forward hat dann einen liquiden Markt, wenn der zugrunde liegende Wert ein Aktien-Future/Forward ist, für das ein liquider Markt in Übereinstimmung mit Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b besteht. | ||
CFD auf eine Aktienoption RTS2#3 = DERV RTS2#5 = CFDS RTS2#29 = OPEQ |
Ein CFD auf eine Unterklasse Aktienoption wird definiert durch die zugrunde liegende Option auf eine Aktie des CFD/Spread Betting-Vertrags RTS23#26 |
Ein CFD auf eine Unterklasse Aktienoption hat dann einen liquiden Markt, wenn der zugrunde liegende Wert eine Aktienoption ist, für die ein liquider Markt in Übereinstimmung mit Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b besteht. | ||
Anlageklasse — Finanzielle Differenzgeschäfte (CFD) | ||||
Unteranlageklasse | Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung | |||
Sonstige CFD | ||||
Ein CFD/Spread Betting, das nicht zu einer der obigen Unteranlageklassen zählt RTS2#3 = DERV RTS2#5 = CFDS RTS2#29 = OTHR |
Für jedes sonstige CFD/Spread Betting wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht |
Anlageklasse — Finanzielle Differenzgeschäfte (CFD) | ||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Unteranlageklasse | Perzentile und Schwellenwerte für die Berechnung von Vorhandels- und Nachhandels-SSTI und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen mit liquidem Markt | |||||||||||||
Für die Berechnung der Schwellenwerte zu berücksichtigende Geschäfte | SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel | ||||||||||
Handel — Perzentil | Schwellenwert | Handel — Perzentil | Schwellenwert | Handel — Perzentil | Volumen — Perzentil | Schwellenwert | Handel — Perzentil | Volumen — Perzentil | Schwellenwert | |||||
Währungs-CFD | Geschäfte auf Währungs-CFD mit liquidem Markt gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b | S1 | S2 | S3 | S4 | 50000 EUR | 70 | 60000 EUR | 80 | 60 | 90000 EUR | 90 | 70 | 100000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
Waren-CFD | Geschäfte auf Waren-CFD mit liquidem Markt gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b | S1 | S2 | S3 | S4 | 50000 EUR | 70 | 60000 EUR | 80 | 60 | 90000 EUR | 90 | 70 | 100000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
Aktien-CFD | Geschäfte auf Aktien-CFD mit liquidem Markt gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b | S1 | S2 | S3 | S4 | 50000 EUR | 70 | 60000 EUR | 80 | 60 | 90000 EUR | 90 | 70 | 100000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
Anleihen-CFD | Geschäfte auf Anleihen-CFD mit liquidem Markt gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b | S1 | S2 | S3 | S4 | 50000 EUR | 70 | 60000 EUR | 80 | 60 | 90000 EUR | 90 | 70 | 100000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
CFD auf Aktien-Future/Forward | Geschäfte auf CFD auf Future auf eine Aktie mit liquidem Markt gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b | S1 | S2 | S3 | S4 | 50000 EUR | 70 | 60000 EUR | 80 | 60 | 90000 EUR | 90 | 70 | 100000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
CFD auf eine Aktienoption | Geschäfte auf CFD auf Option auf eine Aktie mit liquidem Markt gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b | S1 | S2 | S3 | S4 | 50000 EUR | 70 | 60000 EUR | 80 | 60 | 90000 EUR | 90 | 70 | 100000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 |
Anlageklasse — Finanzielle Differenzgeschäfte (CFD) | ||||
---|---|---|---|---|
Unteranlageklasse | Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht | |||
SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel | |
Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | |
Währungs-CFD | 50000 EUR | 60000 EUR | 90000 EUR | 100000 EUR |
Waren-CFD | 50000 EUR | 60000 EUR | 90000 EUR | 100000 EUR |
Aktien-CFD | 50000 EUR | 60000 EUR | 90000 EUR | 100000 EUR |
Anleihen-CFD | 50000 EUR | 60000 EUR | 90000 EUR | 100000 EUR |
CFD auf Aktien-Future/Forward | 50000 EUR | 60000 EUR | 90000 EUR | 100000 EUR |
CFD auf eine Aktienoption | 50000 EUR | 60000 EUR | 90000 EUR | 100000 EUR |
Sonstige CFD/Spread Betting | 50000 EUR | 60000 EUR | 90000 EUR | 100000 EUR |
-
12.
-
Emissionszertifikate
Anlageklasse — Emissionszertifikate | ||
---|---|---|
Unteranlageklasse | Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt | |
Durchschnittliche tägliche Menge (ADA) [quantitatives Liquiditätskriterium 1] |
Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften [quantitatives Liquiditätskriterium 2] |
|
EU-Zertifikate (EUA) jede Einheit, die die Anforderungen der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(3) (Emissionshandelssystem) erfüllt und ein Recht auf Emission des Äquivalents einer Tonne Kohlendioxid (tCO2e) darstellt RTS2#3 = EMAL und RTS2#11 = EUAE |
150000 Tonnen Kohlendioxidäquivalent | 5 |
EU-Luftfahrtzertifikate (EUAA) jede Einheit, die die Anforderungen der Richtlinie 2003/87/EG (Emissionshandelssystem) erfüllt und das Recht auf Emission des Äquivalents einer Tonne Kohlendioxid (tCO2e) aus der Luftfahrt darstellt RTS2#3 = EMAL und RTS2#11 = EUAA |
150000 Tonnen Kohlendioxidäquivalent | 5 |
Zertifizierte Emissionsreduktionen (CER) jede Einheit, die die Anforderungen der Richtlinie 2003/87/EG (Emissionshandelssystem) erfüllt und eine Emissionsreduktion entsprechend einer Tonne Kohlendioxid (tCO2e) darstellt RTS2#3 = EMAL und RTS2#11 = CERE |
150000 Tonnen Kohlendioxidäquivalent | 5 |
Emissionsreduktionseinheiten (ERU) jede Einheit, die die Anforderungen der Richtlinie 2003/87/EG (Emissionshandelssystem) erfüllt und eine Emissionsreduktion entsprechend einer Tonne Kohlendioxid (tCO2e) darstellt RTS2#3 = EMAL und RTS2#11 = ERUE |
150000 Tonnen Kohlendioxidäquivalent | 5 |
Sonstige Emissionszertifikate Ein Emissionszertifikat, das für die Einhaltung der Anforderungen der Richtlinie 2003/87/EG erteilt wird (Emissionshandelssystem) und kein EU-Zertifikat (EUA), kein EU-Luftfahrzertifikat (EUAA), keine zertifizierte Emissionsreduktion (CER) und keine Emissionsreduktionseinheit (ERU) darstellt RTS2#3 = EMAL und RTS2#11 = OTHR |
Für jedes sonstige Emissionszertifikat wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht |
Anlageklasse — Emissionszertifikate | ||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Unteranlageklasse | Für die Berechnung der Schwellenwerte zu berücksichtigende Geschäfte | Perzentile und Schwellenwerte für die Berechnung von Vorhandels- und Nachhandels-SSTI und LIS-Schwellenwerte für Unteranlageklassen mit liquidem Markt | ||||||||||
SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel | |||||||||
Handel — Perzentil | Schwellenwert | Handel — Perzentil | Schwellenwert | Handel — Perzentil | Schwellenwert | Handel — Perzentil | Schwellenwert | |||||
EU-Zertifikate (EUA) | Geschäfte auf alle EU-Zertifikate (EUA) | S1 | S2 | S3 | S4 | 40000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent | 70 | 50000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent | 80 | 90000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent | 90 | 100000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||
EU-Luftfahrtzertifikate (EUAA) | Geschäfte auf alle EU-Luftfahrtzertifikate (EUA) | S1 | S2 | S3 | S4 | 20000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent | 70 | 25000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent | 80 | 40000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent | 90 | 50000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||
Zertifizierte Emissionsreduktionen (CER) | Geschäfte auf alle zertifizierte Emissionsreduktionen (CER) | S1 | S2 | S3 | S4 | 20000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent | 70 | 25000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent | 80 | 40000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent | 90 | 50000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||
Emissionsreduktionseinheiten (ERU) | Geschäfte auf alle Emissionsreduktionseinheiten (ERU) | S1 | S2 | S3 | S4 | 20000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent | 70 | 25000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent | 80 | 40000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent | 90 | 50000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent |
30 | 40 | 50 | 60 |
Anlageklasse — Emissionszertifikate | ||||
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Unteranlageklasse | Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht | |||
SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel | |
Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | |
EU-Zertifikate (EUA) | 40000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent | 50000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent | 90000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent | 100000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent |
EU-Luftfahrtzertifikate (EUAA) | 20000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent | 25000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent | 40000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent | 50000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent |
Zertifizierte Emissionsreduktionen (CER) | 20000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent | 25000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent | 40000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent | 50000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent |
Emissionsreduktionseinheiten (ERU) | 20000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent | 25000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent | 40000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent | 50000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent |
-
13.
-
Emissionszertifikatderivate
Anlageklasse — Emissionszertifikatderivate | ||
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Unteranlageklasse | Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt | |
Durchschnittliche tägliche Menge (ADA) [quantitatives Liquiditätskriterium 1] |
Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften [quantitatives Liquiditätskriterium 2] |
|
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art EU-Zertifikat (EUA) ist Ein Finanzinstrument im Zusammenhang mit Emissionszertifikaten der Art EU-Zertifikat (EUA), wie in Anhang I Abschnitt C Nummer 4 der Richtlinie 2014/65/EU definiert RTS2#3 = DERV und RTS2#4 = EMAL und RTS2#43 = EUAE |
150000 Tonnen Kohlendioxidäquivalent | 5 |
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art EU-Luftfahrtzertifikat (EUAA) ist Ein Finanzinstrument im Zusammenhang mit Emissionszertifikaten der Art EU-Luftfahrtzertifikat (EUAA), wie in Anhang I Abschnitt C Nummer 4 der Richtlinie 2014/65/EU definiert RTS2#3 = DERV und RTS2#4 = EMAL und RTS2#43 = EUAA |
150000 Tonnen Kohlendioxidäquivalent | 5 |
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art Zertifizierte Emissionsreduktion (CER) ist Ein Finanzinstrument im Zusammenhang mit Emissionszertifikaten der Art Zertifizierte Emissionsreduktion (CER), wie in Anhang I Abschnitt C Nummer 4 der Richtlinie 2014/65/EU definiert RTS2#3 = DERV und RTS2#4 = EMAL und RTS2#43 = CERE |
150000 Tonnen Kohlendioxidäquivalent | 5 |
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art Emissionsreduktionseinheit (ERU) ist Ein Finanzinstrument im Zusammenhang mit Emissionszertifikaten der Art Zertifizierte Emissionsreduktionseinheit (ERU), wie in Anhang I Abschnitt C Nummer 4 der Richtlinie 2014/65/EU definiert RTS2#3 = DERV und RTS2#4 = EMAL und RTS2#43 = ERUE |
150000 Tonnen Kohlendioxidäquivalent | 5 |
Sonstige Emissionszertifikatderivate Ein Emissionszertifikatderivat, das für die Einhaltung der Anforderungen der Richtlinie 2003/87/EG erteilt wird (Emissionshandelssystem) und kein EU-Zertifikat (EUA), kein EU-Luftfahrzertifikat (EUAA), keine zertifizierte Emissionsreduktion (CER) und keine Emissionsreduktionseinheit (ERU) darstellt RTS2#3 = DERV und RTS2#4 = EMAL und RTS2#43 = OTHR |
Für jedes sonstige Emissionszertifikatderivat wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht |
Anlageklasse — Emissionszertifikatderivate | ||||||||||||
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Unteranlageklasse | Für die Berechnung der Schwellenwerte zu berücksichtigende Geschäfte | Perzentile und Schwellenwerte für die Berechnung von Vorhandels- und Nachhandels-SSTI und LIS-Schwellenwerte für Unteranlageklassen mit liquidem Markt | ||||||||||
SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel | |||||||||
Handel — Perzentil | Schwellenwert | Handel — Perzentil | Schwellenwert | Handel — Perzentil | Schwellenwert | Handel — Perzentil | Schwellenwert | |||||
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art EU-Zertifikat (EUA) ist | Geschäfte auf alle Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art EU-Zertifikat (EUA) ist | S1 | S2 | S3 | S4 | 40000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent | 70 | 50000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent | 80 | 90000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent | 90 | 100000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art EU-Luftfahrtzertifikat (EUAA) ist | Geschäfte auf alle Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art EU-Luftfahrtzertifikat (EUAA) ist | S1 | S2 | S3 | S4 | 20000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent | 70 | 25000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent | 80 | 40000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent | 90 | 50000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art Zertifizierte Emissionsreduktion (CER) ist | Geschäfte auf alle Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art Zertifizierte Emissionsreduktion (CER) ist | S1 | S2 | S3 | S4 | 20000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent | 70 | 25000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent | 80 | 40000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent | 90 | 50000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art Emissionsreduktionseinheit (ERU) ist | Geschäfte auf alle Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art Emissionsreduktionseinheit (ERU) ist | S1 | S2 | S3 | S4 | 20000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent | 70 | 25000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent | 80 | 40000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent | 90 | 50000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent |
30 | 40 | 50 | 60 |
Anlageklasse — Emissionszertifikatderivate | ||||
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Unteranlageklasse | Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unteranlageklassen, für die kein liquider Markt besteht | |||
SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel | |
Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | |
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art EU-Zertifikat (EUA) ist | 40000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent | 50000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent | 90000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent | 100000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent |
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art EU-Luftfahrtzertifikat (EUAA) ist | 20000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent | 25000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent | 40000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent | 50000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent |
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art Zertifizierte Emissionsreduktion (CER) ist | 20000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent | 25000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent | 40000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent | 50000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent |
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art Emissionsreduktionseinheit (ERU) ist | 20000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent | 25000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent | 40000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent | 50000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent |
Sonstige Emissionszertifikatderivate | 20000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent | 25000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent | 40000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent | 50000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent |
Fußnote(n):
- (1)
Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (ABl. L 294 vom 10.11.2001, S. 1).
- (2)
Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates (ABl. L 182 vom 29.6.2013, S. 19).
- (3)
Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (ABl. L 275 vom 25.10.2003, S. 32).
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