ANHANG II VO (EU) 2017/625

SCHULUNG DES PERSONALS DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN

KAPITEL I

(1)
Verschiedene Kontrollverfahren und –techniken, zum Beispiel Inspektionen, Überprüfungen, Screenings, gezielte Screenings, Probenahmen sowie Laboranalysen, -tests und -diagnosen
(2)
Kontrollmethoden
(3)
Vorschriften gemäß Artikel 1 Absatz 2
(4)
Bewertung eines Verstoßes gegen die Vorschriften gemäß Artikel 1 Absatz 2
(5)
Gefahren bei der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Tieren und Waren
(6)
Die verschiedenen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen, mögliche Risiken für die menschliche Gesundheit und gegebenenfalls für die Gesundheit von Tieren und Pflanzen, für das Tierwohl sowie für die Umwelt
(7)
Bewertung der Anwendung von HACCP-Verfahren und Regeln der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft
(8)
Management-Systeme, z. B. Qualitätssicherungsprogramme der Unternehmer und ihre Bewertung, sofern diese für die Erfüllung der Auflagen in den Vorschriften gemäß Artikel 1 Absatz 2 relevant sind
(9)
Amtliche Bescheinigungssysteme
(10)
Vorkehrungen für Notsituationen, einschließlich der Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission
(11)
Gerichtliche Schritte und rechtliche Aspekte amtlicher Kontrollen
(12)
Prüfung schriftlichen Dokumentationsmaterials und sonstiger Aufzeichnungen — einschließlich derjenigen zu Laborvergleichstests, Akkreditierung und Risikobewertung –, die möglicherweise wichtig sind, um die Einhaltung der Vorschriften gemäß Artikel 1 Absatz 2 zu bewerten; dazu können auch finanzielle und kommerzielle Aspekte zählen
(13)
Kontrollverfahren und Bestimmungen für den Eingang in die Union von Tieren und Waren, die aus Drittländern kommen
(14)
Alle sonstigen Bereiche, die notwendig sind, um die Durchführung der amtlichen Kontrollen im Einklang mit dieser Verordnung zu gewährleisten

KAPITEL II

(1)
Aufbau der zuständigen Behörden und Beziehung zwischen den zentralen zuständigen Behörden und den Behörden, die von diesen mit der Durchführung amtlicher Kontrollen oder anderer amtlicher Tätigkeiten betraut wurden
(2)
Beziehung zwischen den zuständigen Behörden und den beauftragten Stellen oder den natürlichen Personen, die die zuständigen Behörden mit Aufgaben im Zusammenhang mit amtlichen Kontrollen oder anderen amtlichen Tätigkeiten beauftragt haben
(3)
Beschreibung der zu erreichenden Ziele
(4)
Aufgaben, Zuständigkeiten und Pflichten des Personals
(5)
Probenahmeverfahren, Kontrollmethoden und –techniken einschließlich Laboranalysen, -tests und –diagnosen, Auswertung der Ergebnisse und sich daraus ergebende Entscheidungen
(6)
Programme für Screenings und gezielte Screenings
(7)
Amtshilfe für den Fall, dass die amtlichen Kontrollen ein Tätigwerden mehrerer Mitgliedstaaten erfordern
(8)
Folgemaßnahmen nach amtlichen Kontrollen
(9)
Zusammenarbeit mit anderen möglicherweise ebenfalls zuständigen Dienststellen oder Abteilungen oder mit Unternehmern
(10)
Überprüfung der Eignung von Methoden für Probenahmen sowie für Laboranalysen, -tests und -diagnosen
(11)
Jede sonstige Tätigkeit oder Information, die zur effizienten Durchführung der amtlichen Kontrollen erforderlich ist

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