ANHANG II VO (EU) 2017/625
SCHULUNG DES PERSONALS DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN
KAPITEL I
- (1)
- Verschiedene Kontrollverfahren und –techniken, zum Beispiel Inspektionen, Überprüfungen, Screenings, gezielte Screenings, Probenahmen sowie Laboranalysen, -tests und -diagnosen
- (2)
- Kontrollmethoden
- (3)
- Vorschriften gemäß Artikel 1 Absatz 2
- (4)
- Bewertung eines Verstoßes gegen die Vorschriften gemäß Artikel 1 Absatz 2
- (5)
- Gefahren bei der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Tieren und Waren
- (6)
- Die verschiedenen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen, mögliche Risiken für die menschliche Gesundheit und gegebenenfalls für die Gesundheit von Tieren und Pflanzen, für das Tierwohl sowie für die Umwelt
- (7)
- Bewertung der Anwendung von HACCP-Verfahren und Regeln der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft
- (8)
- Management-Systeme, z. B. Qualitätssicherungsprogramme der Unternehmer und ihre Bewertung, sofern diese für die Erfüllung der Auflagen in den Vorschriften gemäß Artikel 1 Absatz 2 relevant sind
- (9)
- Amtliche Bescheinigungssysteme
- (10)
- Vorkehrungen für Notsituationen, einschließlich der Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission
- (11)
- Gerichtliche Schritte und rechtliche Aspekte amtlicher Kontrollen
- (12)
- Prüfung schriftlichen Dokumentationsmaterials und sonstiger Aufzeichnungen — einschließlich derjenigen zu Laborvergleichstests, Akkreditierung und Risikobewertung –, die möglicherweise wichtig sind, um die Einhaltung der Vorschriften gemäß Artikel 1 Absatz 2 zu bewerten; dazu können auch finanzielle und kommerzielle Aspekte zählen
- (13)
- Kontrollverfahren und Bestimmungen für den Eingang in die Union von Tieren und Waren, die aus Drittländern kommen
- (14)
- Alle sonstigen Bereiche, die notwendig sind, um die Durchführung der amtlichen Kontrollen im Einklang mit dieser Verordnung zu gewährleisten
KAPITEL II
- (1)
- Aufbau der zuständigen Behörden und Beziehung zwischen den zentralen zuständigen Behörden und den Behörden, die von diesen mit der Durchführung amtlicher Kontrollen oder anderer amtlicher Tätigkeiten betraut wurden
- (2)
- Beziehung zwischen den zuständigen Behörden und den beauftragten Stellen oder den natürlichen Personen, die die zuständigen Behörden mit Aufgaben im Zusammenhang mit amtlichen Kontrollen oder anderen amtlichen Tätigkeiten beauftragt haben
- (3)
- Beschreibung der zu erreichenden Ziele
- (4)
- Aufgaben, Zuständigkeiten und Pflichten des Personals
- (5)
- Probenahmeverfahren, Kontrollmethoden und –techniken einschließlich Laboranalysen, -tests und –diagnosen, Auswertung der Ergebnisse und sich daraus ergebende Entscheidungen
- (6)
- Programme für Screenings und gezielte Screenings
- (7)
- Amtshilfe für den Fall, dass die amtlichen Kontrollen ein Tätigwerden mehrerer Mitgliedstaaten erfordern
- (8)
- Folgemaßnahmen nach amtlichen Kontrollen
- (9)
- Zusammenarbeit mit anderen möglicherweise ebenfalls zuständigen Dienststellen oder Abteilungen oder mit Unternehmern
- (10)
- Überprüfung der Eignung von Methoden für Probenahmen sowie für Laboranalysen, -tests und -diagnosen
- (11)
- Jede sonstige Tätigkeit oder Information, die zur effizienten Durchführung der amtlichen Kontrollen erforderlich ist
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