Artikel 9 VO (EU) 2017/656

Muster und Datenstruktur für den Datenaustausch über das Binnenmarktinformationssystem

Für den Datenaustausch über das Binnenmarktinformationssystem gemäß Artikel 22 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2016/1628 verwenden die Genehmigungsbehörden die Muster und die Datenstruktur, die in Anhang VIII dieser Verordnung festgelegt sind.

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