Artikel 10 VO (EU) 2017/656
Technische Anforderungen und Verfahren für die Verknüpfung des Binnenmarktinformationssystems mit bestehenden nationalen Datenbanken
1. Für die Zwecke des Artikels 44 Absatz 3 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2016/1628 bietet das Binnenmarktinformationssystem einen Web-Dienst für die Übermittlung von Daten über Anträge auf EU-Typgenehmigungen von bestehenden nationalen Datenbanken zum Binnenmarktinformationssystem an.
2. Für die Zwecke des Artikels 44 Absatz 3 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2016/1628 bietet das Binnenmarktinformationssystem einen Web-Dienst für die Übermittlung von Daten über erteilte, erweiterte, entzogene oder versagte EU-Typgenehmigungen von bestehenden nationalen Datenbanken zum Binnenmarktinformationssystem an.
Absatz 1 gilt nur, wenn der betreffende Mitgliedstaat der Übermittlung solcher Daten mithilfe des Web-Dienstes des Binnenmarktinformationssystems zugestimmt hat.
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