ANHANG X VO (EU) 2017/656

Technische Einzelheiten für die Verhinderung von Manipulationen

1. Für Motortypen und Motorenfamilien, in deren Emissionsminderungsanlage eine elektronische Steuereinheit (ECU) verwendet wird, muss der Hersteller der Genehmigungsbehörde eine Beschreibung der Vorkehrungen vorlegen, mit denen Manipulationen und Änderungen an der elektronischen Steuereinheit (ECU) verhindert werden, einschließlich der Möglichkeit der Aktualisierung mit einem vom Hersteller genehmigten Programm oder einer solchen Kalibrierung;

2. für Motortypen und Motorenfamilien, in deren Emissionsminderungsanlage mechanische Vorrichtungen verwendet werden, muss der Hersteller der Genehmigungsbehörde eine Beschreibung der Vorkehrungen vorlegen, mit denen Manipulationen und Änderungen an den einstellbaren Kenngrößen der Emissionsminderungsanlage verhindert werden. Dies gilt auch für die manipulationssicheren Bauteile wie Vergaser-Begrenzereinsätze, die Versiegelung von Vergaserschrauben oder besondere Schrauben, die der Nutzer nicht einstellen kann.

2.1. Der Hersteller weist dem technischen Dienst gegenüber nach, dass Manipulationen der Kenngrößen der Emissionsminderungsanlage mit normalem Krafteinsatz weder

mit dem mit dem Motor mitgelieferten Werkzeug noch

mit gewöhnlichem Werkzeug, wie Schraubenziehern, Zangen (einschließlich Seitenschneider) oder Ratschen möglich sind.

Zu gewöhnlichem Werkzeug gehören nicht: die meisten Schneid- oder Schleifwerkzeuge, Bohrer und Frässchnecken sowie Werkzeuge, die übermäßige Wärme oder Flammen erzeugen.

3. Für die Zwecke dieses Anhangs können Motoren aus verschiedenen Motorenfamilien entsprechend ihrem Typ und der Auslegung ihrer Manipulationsverhinderungsmaßnahmen zu weiteren Familien zusammengestellt werden. Für die Zusammenfassung von Motoren aus verschiedenen Motorenfamilien zu einer Manipulationsverhinderungsmotorenfamilie bestätigen die Hersteller der Genehmigungsbehörde, dass zur Manipulationsverhinderung ähnliche Maßnahmen ergriffen wurden. In diesem Fall dürfen die Anforderungen der Nummern 1 und 2 auf einen repräsentativen Motor und die entsprechenden Unterlagen angewendet werden, die bei der Typgenehmigung aller Motoren in derselben Manipulationsverhinderungsmotorenfamilie verwendet werden.

4. Die Hersteller nehmen in die Bedienungsanleitung die Warnung auf, dass die EU-Typgenehmigung für den konkreten Motor erlischt, wenn an ihm manipuliert wird.

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