Anlage 2 VO (EU) 2017/656
Zeichen der EU-Typgenehmigungsnummer
- 1.
-
In der gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnung kann anstelle der EU-Typgenehmigungsnummer das Zeichen der EU-Typgenehmigungsnummer verwendet werden; es besteht aus:
- 1.1.
- einem Rechteck, das den Kleinbuchstaben „e” umgibt, gefolgt von der Kennziffer des Mitgliedstaats, der die EU-Typgenehmigung nach Anhang V Nummer 2.1 erteilt hat;
- 1.2.
-
in der Nähe des Rechtecks sind folgende Zeichen anzubringen:
- (a)
- die entsprechende Kennung der Motorklasse aus Anhang V Anlage 1 Tabelle 1 Spalte 4 und dahinter einen Schrägstrich ( „/” ) sowie den entsprechenden Code des Kraftstofftyps aus Anhang V Anlage 1 Tabelle 2 Spalte 3;
- (b)
- den Buchstaben V als Zeichen für die Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2006/1628 und dahinter einen Bindestrich ( „-” ) sowie die fortlaufende Nummer der EU-Typgenehmigung nach Anhang V Nummer 2.4.
- 2.
-
Zur Erläuterung nachstehend einige Beispiele von Gestaltungen des Zeichens der EU-Typgenehmigungsnummer mit fiktiven fortlaufenden Nummern:
- 2.1.
-
Beispiel 1
Zeichen der EU-Typgenehmigungsnummer:
e4*2016/1628*2017/RRRSHB3/P*0078*03
Gestaltungsmöglichkeit 1 Gestaltungsmöglichkeit 2 Gestaltungsmöglichkeit 3 - 2.2.
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Beispiel 2
Zeichen der EU-Typgenehmigungsnummer:
e2*2016/1628*2017/RRREC3/1A7*0003*00
Gestaltungsmöglichkeit 1 Gestaltungsmöglichkeit 2 Gestaltungsmöglichkeit 3 - 2.3.
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Beispiel 3
Zeichen der EU-Typgenehmigungsnummer:
e12*2016/1628*2017/RRRLV1S/D*0331*02
Gestaltungsmöglichkeit 1 Gestaltungsmöglichkeit 2 Gestaltungsmöglichkeit 3
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