Anlage 1 VO (EU) 2017/656

Muster für das einheitliche Format des Prüfberichts

PRÜFBERICHT FÜR NICHT FÜR DEN STRASSENVERKEHR BESTIMMTE MOTOREN

1.
Allgemeine Angaben

1.1. Marke(n) (Handelsmarke(n) des Herstellers): …

1.2. Handelsname(n) (sofern vorhanden): …

1.3. Firmenname und Anschrift des Herstellers: …

1.4. Name des technischen Dienstes: …

1.5. Anschrift des technischen Dienstes: …

1.6. Ort der Prüfung: …

1.7. Datum der Prüfung: …

1.8. Prüfberichtnummer: …

1.9. Bezugsnummer des Beschreibungsbogens (falls verfügbar): …

1.10. Art des Prüfberichts: Hauptprüfung/zusätzliche Prüfung/ergänzende Prüfung

1.10.1. Beschreibung des Prüfungszwecks: …

2.
Allgemeine Angaben zum Motor (Prüfmotor)

2.1. Motortypbezeichnung/Motorenfamilienbezeichnung/FT: …

2.2. Motorkennnummer: …

2.3. Klasse und Unterklasse des Motors: NRE-v-1/NRE-v-2/NRE-v-3/NRE-v-4/NRE-v-5/NRE-v-6/NRE-v-7/NRE-c-1/NRE-c-2/NRE-c-3/NRE-c-4/NRE-c-5/NRE-c-6/NRE-c-7/NRG-v-1/NRG-c-1/NRSh-v-1a/NRSh-v-1b/NRS-vr-1a/NRS-vr-1b/ NRS-vi-1a/NRS-vi-1b/NRS-v-2a/NRS-v-2b/NRS-v-3/IWP-v-1/IWP-v-2/IWP-v-3/IWP-v-4/IWP-c-1/IWP-c-2/IWP-c-3/IWP-c-4/IWA-v-1/IWA-v-2/IWA-v-3/IWA-v-4/IWA-c-1/IWA-c-2/IWA-c-3/IWA-c-4/RLL-v-1/RLL-C-1/RLR-v-1/RLR-C-1/SMB-v-1/ATS-v-1

3.
Prüfliste für die Unterlagen und Angaben (nur Hauptprüfung)

3.1. Verweis auf die Unterlagen über die Motorabbildung …

3.2. Verweis auf die Unterlagen über die Bestimmung des Verschlechterungsfaktors: …

3.3. Verweis auf die Unterlagen über die Bestimmung der Faktoren für die sporadische Regenerierung, falls anwendbar: …

3.4. Verweis auf die Unterlagen über die Darstellung des Diagnosesystems für NOx, falls anwendbar: …

3.5. Verweis auf die Unterlagen über die Darstellung des Diagnosesystems für Partikelemissionen, falls anwendbar:

3.6. Für Motortypen und Motorenfamilien, in deren Emissionsminderungsanlage eine elektronische Steuereinheit (ECU) verwendet wird, Verweis auf die Unterlagen über die Erklärung zu den Vorkehrungen, mit denen Manipulationen verhindert werden: …

3.7. Für Motortypen und Motorenfamilien, in deren Emissionsminderungsanlage mechanische Einrichtungen verwendet werden, Verweis auf die Unterlagen über die Erklärung zu den Vorkehrungen, mit denen Manipulationen verhindert werden, und zu den einstellbaren Kenngrößen: …

3.8. Hersteller beabsichtigt Verwendung des Drehmomentsignals des elektronischen Steuergeräts (ECU) für Betriebsüberwachung Ja/Nein

3.8.1. Drehmoment auf Leistungsprüfstand ist größer oder gleich 0,93 × ECU-Drehmoment: Ja/Nein
3.8.2. Berichtigungsfaktor für ECU-Drehmoment, wenn Drehmoment auf Leistungsprüfstand kleiner als 0,93 × ECU-Drehmoment ist: …

4.
Für die Prüfung verwendete Bezugskraftstoffe (betreffende Unterabsätze ausfüllen)

4.1.
Flüssiger Kraftstoff für Fremdzündungsmotoren

4.1.1. Marke: …
4.1.2. Typ: …
4.1.3. Oktanzahl ROZ: …
4.1.4. Motor-Oktanzahl MOZ: …
4.1.5. Ethangehalt ( %): …
4.1.6. Dichte bei 15 °C (kg/m3): …

4.2.
Flüssiger Kraftstoff für Selbstzündungsmotoren

4.2.1. Marke: …
4.2.2. Typ: …
4.2.3. Cetanzahl: …
4.2.4. Ethangehalt ( %): …
4.2.5. Dichte bei 15 °C (kg/m3): …

4.3.
Gasförmiger Kraftstoff — LPG

4.3.1. Marke: …
4.3.2. Typ: …
4.3.3. Typ des Bezugskraftstoffs: Kraftstoff A/Kraftstoff B
4.3.4. Motor-Oktanzahl MOZ: …

4.4.
Gasförmiger Kraftstoff — Methan/Biomethan

4.4.1. Typ des Bezugskraftstoffs: GR/G23/G25/G20
4.4.2. Quelle des Bezugsgases: jeweiliger Bezugskraftstoff/Leitungsgas mit Beimischung
4.4.3.
Für den jeweiligen Bezugskraftstoff
4.4.4.
Für Leitungsgas mit Beimischung

4.5.
Zweistoffmotor (zusätzlich zu den entsprechenden vorstehenden Abschnitten)

4.5.1. Gas-Energie-Verhältnis im Prüfzyklus: …

5.
Schmiermittel

5.1. Marke(n): …

5.2. Typ(en): …

5.3. SAE-Viskosität: …

5.4. Schmiermittel und Kraftstoff sind gemischt: Ja/Nein

5.4.1. Prozentualer Anteil von Öl im Gemisch: …

6.
Motordrehzahl

6.1. Nenndrehzahl (rpm) …

6.1.1. Bestimmung der Nenndrehzahl durch: Angegebene Nenndrehzahl/angegebene maximale Prüfdrehzahl/gemessene Prüfdrehzahl
6.1.2. Angepasste maximale Prüfdrehzahl rpm): …

6.2. Zwischendrehzahl: …

6.2.1. Bestimmung der Zwischendrehzahl durch: Angegebene Zwischendrehzahl/gemessene Zwischendrehzahl / 60 % der Nenndrehzahl / 75 % der Nenndrehzahl / 85 % der Nenndrehzahl

6.3. Leerlaufdrehzahl: …

7.
Motorleistung

7.1.
Vom Motor angetriebene Einrichtungen (falls vorhanden)

7.1.1. Die Leistung bei den angegebenen Motordrehzahlen, die von Hilfsaggregaten aufgenommen wird, die für die Funktion des Motors unerlässlich sind und für die Prüfungen nicht eingebaut werden können (laut Herstellerangaben) sind in Tabelle 1 aufzuführen:

Tabelle 1

Leistungsaufnahme der Nebenaggregate des Motors

Typ und Kennzeichen des Hilfsaggregats

Leistungsaufnahme des Nebenaggregats (kW) bei angegebener Drehzahl

(entsprechende Spalten ausfüllen)

Leerlauf63 %80 %91 %ZwischendrehzahlHöchstleistung100 %
Insgesamt (Pf,i):
7.1.2. Die Leistungsaufnahme bei den angegebenen Motordrehzahlen von Hilfsaggregaten, die die mit dem Betrieb der nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschine bzw. des Geräts in Verbindung stehen, mit dem Motor verbunden sind und für die Prüfungen nicht entfernt werden können (laut Herstellerangaben), sind in Tabelle 2 aufzuführen:

Tabelle 2

Leistungsaufnahme der Hilfsaggregate von nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten

Typ und Kennzeichen des Hilfsaggregats

Leistungsaufnahme des Nebenaggregats (kW) bei angegebener Drehzahl

(entsprechende Spalten ausfüllen)

Leerlauf63 %80 %91 %ZwischendrehzahlHöchstleistung100 %
Insgesamt (Pr,i):

7.2. Die Nettomotorleistung ist in Tabelle 3 anzugeben:

Tabelle 3

Nettomotorleistung

Bedingung

Nettomotorleistung (kW) bei angegebener Drehzahl

(entsprechende Spalten ausfüllen)

ZwischendrehzahlHöchstleistung100 %
Bei vorgegebener Prüfdrehzahl gemessene Bezugsleistung (Pm,i)
Leistung der Hilfsaggregate insgesamt aus Tabelle 1 (Pf,i)
Leistung der Hilfsaggregate insgesamt aus Tabelle 2 (Pr,i)

Nettomotorleistung

Pi = Pm,I – Pf,i + Pr,i

8.
Bedingungen bei der Prüfung

8.1. fa im Bereich von 0,93 bis 1,07: Ja/Nein

8.1.1. Falls fa nicht innerhalb des vorgegebenen Bereichs liegt, Meereshöhe der Prüfeinrichtung und den Trockenluftdruck angeben: …

8.2. Zulässiger Temperaturbereich für die Einlassluft: 20 bis 30/0 bis – 5 (nur Schneeschleudern)/– 5 bis – 15 (nur Motorschlitten)/20 bis 35 (nur NRE mit mehr als 560 kW)

9.
Informationen zur Durchführung der NRSC-Prüfung

9.1 Zyklus (verwendeten Zyklus in Tabelle 4 angeben)

Tabelle 4

NRSC-Prüfzyklus

ZyklusC1C2D2E2E3FG1G2G3H
Einzelphasen-Prüfzyklus
Mehrphasenzyklus (RMC)n. z.

9.2. Die Einstellung des Leistungsprüfstands (kW) ist in Tabelle 5 anzugeben:

Tabelle 5

Einstellung des Leistungsprüfstandes

Drehmoment oder Nennleistung für den jeweiligen Prüfzyklus

Einstellung des Leistungsprüfstands (kW) bei angegebener Motordrehzahl nach Anpassung für die Leistungsaufnahme der Hilfsaggregate(1)

(entsprechende Spalten ausfüllen)

Leerlauf63 %80 %91 %Zwischendrehzahl100 %
5 %
10 %
25 %
50 %
75 %
100 %

9.3.
Ergebnis für NRSC-Emissionen

9.3.1. Verschlechterungsfaktor (DF): berechnet/vorgegeben
9.3.2. Die DF-Werte und die nach Zyklus gewichteten Ergebnisse der Emissionsprüfung sind in Tabelle 6 anzugeben:

Hinweis: Falls die Faktoren Kru oder Krd bei einem NRSC-Zyklus mit Einzelphasen für die Einzelphasen ermittelt wurden, ist die abgebildete Tabelle durch eine Tabelle zu ersetzen, in der jede Einzelphase und die jeweils verwendeten Faktoren Kru oder Krd aufgeführt sind.

Tabelle 6

DF-Werte und gewichtete Ergebnisse der Emissionsprüfung in im NRSC-Zyklus

DF

Mult/add

COHCNOxHC + NOxPMPN
EmissionenCO (g/kWh)HC (g/kWh)NOx (g/kWh)HC + NOx (g/kWh)PM (g/kWh)PN #/kWh
Prüfergebnis mit/ohne Regenerierung

kru/krd

Mult/add

Prüfergebnis mit Anpassungsfaktoren für die sporadische Regenerierung
Abschließendes Prüfergebnis mit DF
9.3.3. Nach Zyklus gewichtetes CO2 (g/kWh): …
9.3.4. Nach Zyklus gewichtetes NH3 (ppm): …

9.4. Zusätzliche Prüfpunkte für den Kontrollbereich (gegebenenfalls) in Tabelle 7 angeben:

Tabelle 7

Zusätzliche Prüfpunkte für den Kontrollbereich

Emissionen am PrüfpunktMotordrehzahlLast (%)CO (g/kWh)HC (g/kWh)NOx (g/kWh)HC + NOx (g/kWh)PM (g/kWh)PN n/kWh
Prüfergebnis 1
Prüfergebnis 2
Prüfergebnis 3

9.5. Für die NRSC-Prüfung verwendetes Probenahmesystem: …

9.5.1. Gasförmige Emissionen: …
9.5.2. PM: …
9.5.3. Partikelzahl: …

10.
Informationen zur Durchführung der instationären Prüfung (falls zutreffend)

10.1. Zyklus (Zyklus mit X markieren) in Tabelle 8 angeben:

Tabelle 8

Instationärer Prüfzyklus

NRTC
LSI-NRTC

10.2. Verschlechterungsfaktoren für die instationäre Prüfung:
10.2.1.
Verschlechterungsfaktor (DF): berechnet/festgelegt
10.2.2.
DF-Werte und Emissionsergebnisse sind in Tabelle 9 oder in Tabelle 10 anzugeben

10.3. Ergebnisse für NRTC-Emissionen:

Tabelle 9

DF-Werte und Emissionsergebnisse für den NRTC

DF

Mult/add

COHCNOxHC + NOxPMPN
EmissionenCO (g/kWh)HC (g/kWh)NOx (g/kWh)HC + NOx (g/kWh)PM (g/kWh)PN (#/kWh)
Kaltstart

Ergebnis der Prüfung mit Warmstart

mit/ohne Regenerierung

Gewichtetes Prüfergebnis

kru/krd

Mult/add

Gewichtetes Prüfergebnis mit IRAF
Prüfergebnis mit DF
10.3.1.
Warmzyklus-CO2 (g/kWh):
10.3.2.
Durchschnittlicher Zykluswert für NH3 (ppm):
10.3.3.
Zyklusarbeit für Warmstartprüfung (kWh):
10.3.4.
CO2 je Zyklus für Warmstartprüfung (g):

10.4. Emissionsergebnisse für LSI-NRTC:

Tabelle 10

DF-Werte und Emissionsergebnisse für LSI-NRTC

DF

Mult/add

COHCNOxHC + NOxPMPN
EmissionenCO (g/kWh)HC (g/kWh)NOx (g/kWh)HC + NOx (g/kWh)PM (g/kWh)PN (#/kWh)

Prüfergebnis

mit/ohne Regenerierung

kru/krd

Mult/add

Prüfergebnis mit IRAF
Abschließendes Prüfergebnis mit DF
10.4.1.
CO2-Zyklus (g/kWh):
10.4.2.
Durchschnittlicher Zykluswert für NH3 (ppm):
10.4.3.
Zyklusarbeit (kWh):
10.4.4.
CO2-Zyklus (g):

10.5. Für die instationäre Prüfung verwendetes Probenahmesystem:
10.5.1.
Gasförmige Emissionen:
10.5.2.
PM:
10.5.3.
Partikelzahl:

11.
Endergebnis der Emissionsprüfungen

11.1. Die Emissionen je Zyklus sind in Tabelle 11 anzugeben:

Tabelle 11

Endergebnis der Emissionsprüfungen

Emissionen

CO

(g/kWh)

HC

(g/kWh)

NOx

(g/kWh)

HC + NOx

(g/kWh)

PM

(g/kWh)

PN

(#/kWh)

Prüfung Zyklus (1)
Endergebnis für NRSC mit DF (2)
Abschließendes Ergebnis für die instationäre Prüfung mit DF (3)

11.2. CO2-Ergebnis (4):

11.3. Bezugswerte (5) für die Überwachung im Betrieb

11.3.1. Bezugsarbeit (kWh) (6):
11.3.2. CO2-Bezugsmasse (g) (7):

Erläuterungen zu Anlage 1:

(Fußnotenzeichen, Fußnoten und Erläuterungen, die nicht im Prüfbericht anzugeben sind)

(1)
Für den NRSC den unter Nummer 9.1 angegebenen Zyklus angeben (Tabelle 4); für die instationäre Prüfung den unter Nummer 10.1 angegebenen Zyklus angeben (Tabelle 8).
(2)
„Abschließendes Prüfergebnis mit DF” aus Tabelle 6 übernehmen.
(3)
„Abschließendes Prüfergebnis mit DF” aus Tabelle 9 oder ggf. Tabelle 10 übernehmen.
(4)
Für einen Motortyp oder eine Motorenfamilie, der bzw. die sowohl im NRSC als auch in einem instationären Zyklus geprüft wird, sind die für den NRTC unter Nummer 10.3.4 notierten Warmzyklus-CO2-Emissionswerte oder die für den NRTC-LSI unter Nummer 10.4.4 notierten CO2-Emissionswerte anzugeben. Für die Prüfung eines Motors nur im NRSC sind die CO2-Emissionswerte dieses Zyklus aus Nummer 9.3.3 anzugeben.
(5)
Gilt nur für im NRTC geprüfte Motoren der Unterklassen NRE-v-5 und NRE-v-6.
(6)
Die Zyklusarbeit für den Wert der Warmstartprüfung aus dem NRTC nach Nummer 10.3.3 angeben.
(7)
CO2 je Zyklus für Warmstartprüfung aus dem NRTC nach Nummer 10.3.4 angeben.

Fußnote(n):

(1)

Die Einstellung des Leistungsprüfstands wird mithilfe des Verfahrens in Anhang VI Nummer 7.7.1.3 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/654 bestimmt. Die Leistungsaufnahme von Hilfsaggregaten wird mithilfe der Gesamtwerte in den Tabellen 1 und 2 dieser Anlage bestimmt.

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