ANHANG V MDR (VO (EU) 2017/745)

CE-KONFORMITÄTSKENNZEICHNUNG

1.
Die CE-Kennzeichnung besteht aus den Buchstaben „CE” mit folgendem Schriftbild:

2.
Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung sind die sich aus dem oben abgebildeten Raster ergebenden Proportionen einzuhalten.
3.
Die verschiedenen Bestandteile der CE-Kennzeichnung müssen etwa gleich hoch sein: die Mindesthöhe beträgt 5 mm. Von der Mindesthöhe kann bei kleinen Produkten abgewichen werden.

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