ANHANG II VO (EU) 2017/78

Beiblatt

1.
Weitere Angaben

1.1. Kurzbeschreibung der auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen selbstständigen technischen eCall-Einheit/des Bauteils für das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCall-System(1): …

1.1.1. Anleitung für den Einbau in das Fahrzeug einschließlich der Lage und der Ausrichtung des Bauteils für das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCall-System: …

1.1.2. Beispiel für das EG-Typgenehmigungszeichen auf der auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen selbstständigen technischen eCall-Einheit/dem Bauteil für das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCall-System(1): …

1.2. Stelle und Methode der Anbringung der selbstständigen technischen eCall-Einheit im Fahrzeug …

1.3. Mittel zum Auslösen: …

1.4. Stromversorgung: …

2. Das Bauteil für das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCall-System entspricht den technischen Anforderungen in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2017/79. Darüber hinaus entspricht es den technischen Anforderungen gemäß

2.1. Anhang IV der Delegierten Verordnung (EU) 2017/79: ja/nein(1).

2.2. Anhang VI der Delegierten Verordnung (EU) 2017/79: ja/nein(1).

2.3. Anhang VII der Delegierten Verordnung (EU) 2017/79: ja/nein(1).

3. Bemerkungen (falls zutreffend): …

Verwaltungsunterlagen für die EG-Typgenehmigung von auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen selbstständigen technischen eCall-Einheiten oder Bauteilen für auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCall-Systeme

TEIL 1

MUSTER

Beschreibungsbogen Nr. ... betreffend die EG-Typgenehmigung von auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen selbstständigen technischen eCall-Einheiten oder Bauteilen für auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCall-Systeme (3). Die nachstehenden Angaben sind zusammen mit dem Verzeichnis der beiliegenden Unterlagen in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Es sind ausreichend detaillierte Zeichnungen in geeignetem Maßstab auf A4-Papierbogen oder in einer Mappe im Format A4 beizufügen. Liegen Fotografien bei, so müssen diese hinreichende Einzelheiten enthalten. Weisen die in diesem Beschreibungsbogen genannten selbstständigen technischen Einheiten oder Bauteile elektronisch gesteuerte Funktionen auf, so sind Angaben zu ihren Leistungsmerkmalen zu machen.

0.
ALLGEMEIN

0.1. Marke (Handelsname des Herstellers): …
0.2. Typ: …
0.3. Merkmale zur Typidentifizierung, sofern an der selbstständigen technischen Einheit vorhanden (1): …
0.4. Im Falle einer selbstständigen technischen Einheit, bestimmt für Fahrzeugklasse (2): …
0.5. Firmenname und Anschrift des Herstellers: …
0.7. Stelle und Methode der Anbringung des EG-Genehmigungszeichens: …
0.9. (Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: …
12.8. eCall-System

Erläuterungen

(1)
Enthalten die Merkmale zur Typidentifizierung Zeichen, die für die Typbeschreibung des Fahrzeugs, des Bauteils oder der selbstständigen technischen Einheit gemäß diesem Beschreibungsbogen nicht wesentlich sind, so sind diese Schriftzeichen in den betreffenden Unterlagen durch das Symbol „?” darzustellen. (Beispiel: ABC??123??).
(2)
Gemäß Anhang II Teil A der Richtlinie 2007/46/EG.
(3)
Nichtzutreffendes streichen.

TEIL 2

MUSTER

Format: A4 (210 × 297 mm)

EG-TYPGENEHMIGUNGSBOGEN

Stempel der Typgenehmigungsbehörde Mitteilung über:(1)

EC type-approval(1)

extension of EC type-approval(1)

refusal of EC type-approval(1)

withdrawal of EC type-approval(1)

of 112-based eCall in-vehicle STU/ 112-based eCall in-vehicle system component(1)
betreffend Verordnung (EU) 2015/758 EG-Typgenehmigungsnummer: … Grund für die Erweiterung: ….

ABSCHNITT I

0.1. Marke (Handelsname des Herstellers): …
0.2. Typ: …
0.3. Merkmale zur Typidentifizierung, sofern an der selbstständigen technischen Einheit/dem Bauteil vorhanden(2): …
0.4. Im Falle einer selbstständigen technischen Einheit, bestimmt für Fahrzeugklasse (3): …
0.5. Name und Anschrift des Herstellers: …
0.7. Stelle und Methode der Anbringung des EG-Genehmigungszeichens: …
0.9. (Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: …

ABSCHNITT II

1. Zusätzliche Angaben (falls zutreffend): siehe Beiblatt
2. Technischer Dienst, der für die Durchführung der Prüfungen zuständig ist: …
3. Datum des Prüfberichts: …
4. Nummer des Prüfberichts: …
5. Bemerkungen (soweit vorhanden): siehe Beiblatt.
6. Ort: …
7. Datum: …
8. Unterschrift: …
Anlagen:
1.
Beschreibungsunterlagen
2.
Prüfbericht

TEIL 3

1. Das EG-Typgenehmigungszeichen für Bauteile und selbstständige technische Einheiten besteht aus:

1.1. einem Rechteck, das den Kleinbuchstaben „e” umgibt, gefolgt von der Kennziffer des Mitgliedstaats, der die EG-Typgenehmigung als Bauteil oder selbstständige technische Einheit erteilt hat:
1für Deutschland12für Österreich26für Slowenien
2für Frankreich13für Luxemburg27für die Slowakei
3für Italien17für Finnland29für Estland
4für die Niederlande18für Dänemark32für Lettland
5für Schweden19für Rumänien34für Bulgarien
6für Belgien20für Polen36für Litauen
7für Ungarn21für Portugal49für Zypern
8für die Tschechische Republik23für Griechenland50für Malta
9für Spanien24für Irland
11für das Vereinigte Königreich25für Kroatien

1.2. der „Basis-Genehmigungsnummer” aus Abschnitt 4 der Typgenehmigungsnummer in der Nähe des Rechtecks; davor steht die zweistellige laufende Nummer, die diese Verordnung bezeichnet. Die laufende Nummer ist derzeit  „00” .

1.3. Im Falle einer auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen selbstständigen technischen eCall-Einheit sind der laufenden Nummer in der Nähe des Rechtecks die Buchstaben „ECALL” voranzustellen.

2. Das EG-Typgenehmigungszeichen ist an einem wesentlichen Teil der auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen selbstständigen technischen eCall-Einheit oder des Bauteils für das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCall-System unauslöschlich sowie deutlich und einfach lesbar anzubringen.

3. Abbildung 1 und Abbildung 2 enthalten Beispiele von EG-Typgenehmigungszeichen für auf dem 112-Notruf basierende bordeigene selbstständige technische Einheiten und für Bauteile für auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCall-Systeme.

Abbildung 1

Erläuterung

Legende:
Die EG-Typgenehmigung wurde von Bulgarien unter der Nummer 0046 erteilt. Die ersten beiden Ziffern  „00” bedeuten, dass die selbstständige technische Einheit nach der vorliegenden Verordnung genehmigt wurde.

Abbildung 2

Erläuterung

Legende:
Die EG-Typgenehmigung wurde von Deutschland unter der Nummer 00026 erteilt. Die ersten beiden Ziffern „00” bedeuten, dass das Bauteil nach der vorliegenden Verordnung genehmigt wurde.

Fußnote(n):

(1)

Nichtzutreffendes streichen.

(2)

Enthalten die Merkmale zur Typidentifizierung Zeichen, die für die Typbeschreibung des Fahrzeugs, des Bauteils oder der selbstständigen technischen Einheit gemäß diesem Beschreibungsbogen nicht wesentlich sind, so sind diese Schriftzeichen in den betreffenden Unterlagen durch das Symbol „?” darzustellen. (Beispiel: ABC??123??).

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