Artikel 2 VO (EU) 2017/79
Fahrzeugklassen, die nicht mit einem auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-System ausgerüstet werden müssen
Die Fahrzeugklassen, die aus technischen Gründen nicht mit einem geeigneten eCall-Auslösemechanismus ausgerüstet werden können und die deshalb nicht mit einem auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-System ausgerüstet werden müssen, sind in Anhang IX aufgeführt.
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