Artikel 8 VO (EU) 2017/79

Pflichten der Mitgliedstaaten

Die Mitgliedstaaten verweigern die Erteilung von EG-Typgenehmigungen für neue Kraftfahrzeugtypen, die nicht allen Anforderungen dieser Verordnung entsprechen

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.