ANHANG IV VO (EU) 2017/852
Inhalt des nationalen Aktionsplans für den kleingewerblichen Goldbergbau und die kleingewerbliche Aufbereitung von Gold gemäß Artikel 9
Der nationale Aktionsplan enthält Folgendes:- a)
- nationale Zielsetzungen und Verringerungsziele im Hinblick auf die endgültige Einstellung der Verwendung von Quecksilber und Quecksilberverbindungen;
- b)
- Maßnahmen zur Verhinderung
- i)
- der Amalgamierung des gesamten Erzes;
- ii)
- des offenen Abrauchens von Amalgam oder verarbeitetem Amalgam;
- iii)
- des Abrauchens von Amalgam in Wohngebieten und
- iv)
- der Cyanidlaugung von Sedimenten, Erzen und Aufbereitungsrückständen, denen Quecksilber zugesetzt wurde, ohne das Quecksilber zuerst zu beseitigen;
- c)
- Schritte zur Erleichterung der Formalisierung oder Regulierung der Branche des kleingewerblichen Goldbergbaus und der kleingewerblichen Aufbereitung von Gold;
- d)
- Basiseinschätzungen der in ihrem Hoheitsgebiet beim kleingewerblichen Goldbergbau und bei der kleingewerblichen Aufbereitung von Gold verwendeten Quecksilbermengen und der dabei eingesetzten Verfahren;
- e)
- Strategien zur Förderung der Verringerung von Emissionen und Freisetzungen von Quecksilber und der Quecksilberexposition im kleingewerblichen Goldbergbau und bei der kleingewerblichen Aufbereitung von Gold, auch durch quecksilberfreie Methoden;
- f)
- Strategien zur Steuerung des Handels mit Quecksilber und Quecksilberverbindungen und zur Verhinderung des Abzweigens von Quecksilber und Quecksilberverbindungen sowohl aus ausländischen als auch inländischen Quellen für die Verwendung im kleingewerblichen Goldbergbau und bei der kleingewerblichen Aufbereitung von Gold;
- g)
- Strategien zur Einbeziehung von Interessengruppen in die Umsetzung und Weiterentwicklung des nationalen Plans;
- h)
- eine Strategie für die Gesundheit der Bevölkerung hinsichtlich der Quecksilberexposition von Bergleuten im kleingewerblichen Goldbergbau und von deren Gemeinschaften, wobei eine derartige Strategie unter anderem die Sammlung von Gesundheitsdaten, Schulungen für Arbeitskräfte im Gesundheitswesen und eine Sensibilisierung durch Gesundheitseinrichtungen einschließen soll;
- i)
- Strategien zur Verhinderung der Exposition schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen, insbesondere von Kindern und von Frauen im gebärfähigen Alter, speziell von Schwangeren, mit Quecksilber, das im kleingewerblichen Goldbergbau und in der kleingewerblichen Aufbereitung von Gold verwendet wird;
- j)
- Strategien zur Aufklärung von Bergleuten im kleingewerblichen Goldbergbau und von betroffenen Gemeinschaften und
- k)
- einen Zeitplan für die Umsetzung des nationalen Plans.
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