Artikel 2 VO (EU) 2017/891

Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieses Titels bezeichnet der Ausdruck

a)
„Erzeuger” einen Betriebsinhaber gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates(1), der Obst und Gemüse gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe i der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und solches Obst und Gemüse erzeugt, das ausschließlich zur Verarbeitung bestimmt ist.
b)
„angeschlossener Erzeuger” einen Erzeuger oder eine von Erzeugern gebildete juristische Person, der bzw. die Mitglied einer Erzeugerorganisation oder einer Vereinigung von Erzeugerorganisationen ist;
c)
„Tochtergesellschaft” ein Unternehmen, an dem eine oder mehrere Erzeugerorganisationen oder Vereinigungen von Erzeugerorganisationen beteiligt sind oder in die sie Kapital eingezahlt haben und das zu den Zielen der Organisationen oder Vereinigungen beträgt;
d)
„länderübergreifende Erzeugerorganisation” und „länderübergreifende Vereinigung von Erzeugerorganisationen” eine Erzeugerorganisation und eine Vereinigung von Erzeugerorganisationen, die den Begriffsbestimmungen gemäß Artikel 2 Buchstaben a und b der Delegierten Verordnung (EU) 2016/232 der Kommission(2) entsprechen;

Sofern nichts anderes bestimmt ist, schließt in dieser Verordnung der Verweis auf Erzeugerorganisationen länderübergreifende Erzeugerorganisationen und der Verweis auf Vereinigungen von Erzeugerorganisationen länderübergreifende Vereinigungen von Erzeugerorganisationen ein.

Fußnote(n):

(1)

Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 608).

(2)

Delegierte Verordnung (EU) 2016/232 der Kommission vom 15. Dezember 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf bestimmte Aspekte der Zusammenarbeit zwischen Erzeugern (ABl. L 44 vom 19.2.2016, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2016/232/oj).

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